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carcano

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  1. Flohbändiger: Dieser ZENTRALE Gesichtspunkt (Rücknahme) ist den Waffenrechtsbehörden der Länder durchaus bewusst und macht ihnen begründete Sorgen. Der DJV aber lügt sich (und den naiven Lesern seiner Pressemitteilungen) dreist in die Tasche. Ob das wirklich so klug ist, weiß ich nicht. Carcano
  2. Genauso rechtfehlerhaft wie die letzte Pressemeldung des DJV (Kopfschüttel).
  3. Nein. In erster (nicht letzter) Konsequenz müssten die Bundesländer von ihrer Normsetzungskompetenz für eine Interimslösung Gebrauch machen. Das wird morgen in Berlin diskutiert weren.
  4. Zur Dauer der Verfassungsbeschwerden, hier eine aktuelle Statistik: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2015/gb2015/A-IV-3.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Einziger halbwegs tauglicher Erfolgsindikator während des laufenden Verfahrens ist die "Zustellung" nac § 94 BVerfGG, also die Einholung von Stellungnahmen. Das ist schon so wie ein Fünfer im Lotto.
  5. Man kann sich des Eindrucks schwer erwehren. Übrigens ergab ein unlängst geführtes Gespräch mit einem Ministerialdirigenten in einem Bundesland, dass man sich auch dort nicht unbedingt so vom BVerwG vorführen lassen will.
  6. Nachdem die beiden Verfassungsbeschwerden jetzt gut auf den Weg gebracht worden sind, und schön viel Geld verbraucht wurde, könnte man sich jetzt vielleicht den wesentlich WICHTIGEREN Arbeiten zuwenden. Ja?
  7. "noraler" sollte bei mir heißen: formaler Ulkiger Typo.
  8. 1. Ja. 2. Nein, so schnell ist das nicht zu befürchten. Ca. 8 bis 16 Monate bis zur Entscheidung ( 97-98 % negativ, zumeist Nichtannahmebeschlüsse wegen noraler Unzulässigkeit oer Unbegründetheit). Nur Nichtannahmen bei krasser formaler Unzulässigkeit sind schneller. Carcano
  9. Ich würde schon zu unterscheiden versuchen, zwischen normalen Streifenhörnchen (Schutzleuten) und Detektiven einerseits, und SEK etc. Rambos andererseits. In der Breite ist die deutsche Polizei immer noch sehr rechtstreu und auch grundrechtsbewusst.
  10. Daran ist nix schade und das ist so auch erwartbar. Diese blöde Schleife hält ja nur alle sinnlos auf und kostet viel Geld (allein dafür dürftet ihr mutmaßlich einen nicht ganz geringen vierstelligen Betrag gelöhnt haben), aber die Nichtannahmejudikatur der Kammern des BVerfG erzwingt sie vielfach, bzw. Anwälte gehen einfach gerne auf Nummer sicher (das ist Berufseigenheit und vielleicht manchmal auch Berufskrankheit). Was natürlich auch damit zu tun hat, dass die Bevollmächtigten, die sonst nichts Rechtes von verfassungsrechtlicher Substanz vorbrrngen können - Holger Zuck gehört wahrlich nicht zu dieser Spezies - dann eben Verstoß gegen das "Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör" postulieren. Natürlich erfolglos. Carcano
  11. Isegrim, deine Schilderung hat fast nichts mit dem zu tun, was sich tatsächlich abgespielt hat.
  12. Ich moechte noch einmal an das Geleitzugprinzip erinnern: das FWR kann nun einmal nur so stark auftreten wie der aengstlichste und flaueste seiner Verbaende es zulaesst. :-/
  13. Positiv: - die Erwähnung der Anzahl der Verbände und vor allem ihrer Gesamtmitgliederzahlen. Das allein zählt ja für Politiker. Ebenfalls positiv: - nicht nur status quo, sondern auch Neuerwerb genannt. Negativ: - an der bisherigen Lage und der unsäglichen Zweischussbeschränkung müssen sich nichts ändern (na ja, Dammann-Tamke, das reflektiert seine persönliche Meinung über Selbstlader). Dochj, genau das muss sich ändern bzw. geändert werden !
  14. So, hier ist sie nun. Licht und Schatten. Laute Überschrift und innen sehr leise aufgetreten: http://www.jagdverband.de/content/chaos-bei-den-waffenbeh%C3%B6rden-untragbar
  15. Protestwahlen sind sicherlich kein Weg, um jagdliche Halbautomaten "wieder" zu legalisieren. Wohl hingegen ein guter Weg, sich als Waffenbesitzer in die "gefährlicher Spinner, und Reichsbürger ist er womöglich noch noch?" Ecke zu stellen. Zu Halbautomaten gibt es heute so etwa ab Mittag eine neue Verlautbaring des DJV. Vom Typ "gut gemeint". Immerhin. Carcano
  16. Nein. Der ist nicht möglich. Ein echter Erfolg wäre etwas Anderes.
  17. Das bißchen hat er zumindest von mir gelernt; hatte ich ja gepostet. Tatsächlich war das ein eigenes Anliegen des DJV gewesen, weil der damals solche Furcht vor dem "Wilderer-Unwesen" mit den bösen bösen leicht zerlegbaren Landmännern hatte, Jagdlich dagegen wurden halbautomatische Selbstladegewehre jenseits KK damals kaum verwendet und galten als kaum weidgerecht. Carcano
  18. "Der Link dazu war bereits gepostet worden, der befindet sich auf der eigenen Europaratswebsite der Konvention." Also such. Zum Jagen trage ich dich nicht.
  19. Die kennt er schon. Die Begründung lügt an dieser Stelle. Was von amtlichen Begründungen zu halten ist, weiß jeder, der häufiger mit historischer Auslegung und Gesetzgebungsgeschichte zu tun hat. Man muss nicht einmal Rechtshistoriker sein. Der Anhaltspunkt und die Erklärung sind ja klar ersichtlich. Und zwar aus der Geschichte (Zeitstrahl) der Konvention. Der Link dazu war bereits gepostet worden, der befindet sich auf der eigenen Europaratswebsite der Konvention. Da sieht man dann, dass sogar die Expertenkommission zur Vorbereitung dessen, was denn vielleicht einmal in einer möglichen Kovention stehen würde, erst nach dem Gesetzgebung des WaffG 1976 und des BJG 1977 zum ersten Mal zusammnetrat. Nein, das war der damalige DJV, der diese seine Gedanken zuerst einfach-gesetzlich auf nationaler Ebene umsetzen wollte und dann auch ins europäische Vertragsrecht (plus ein paar Vertragsstaaten mehr) einspeiste, Carcano
  20. Hier sind die Gründe. Etwas mehr an Anfangsverdacht, als der mögliche Besitz einer in eGun gekauften Reduzierpatrone ohne Zulassungszeichen oder so: http://www.ksta.de/region/rhein-erft/pulheim/sek-einsatz-pulheimer-familienvater-soll-illegale-waffen-im-darknet-verkauft-haben-23936930 Carcano
  21. Besser: ... gibt der Hersteller zu "helfen" vor...
  22. Zum Thema: 1. Kurzfristige Lösung: Änderung im jeweiligen Landesjagdrecht im Verordnungswege (ja, das geht) 2. Langfristige Lösung: Änderung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 BJG, und zwar entweder a) große Fassung (das blödsinnige Verbot fällt) b) mittlere Fassung (das blödsinnige Verbot wird eingeschränkt) c) kleine Fassung (bisheriger schlechter Status Quo wird durch andere Formulierung wieder reaktiviert) 3. Ideallösung: Änderung des § 13 WaffG zugunsten der Jäger Carcano
  23. Es war kritisiert worden: "Beim BDMP, dessen Verbandszeitung heut eintraf, wie auch dessen aktuellen Webauftritt ist man auf dem Stand von maximal Ende 2015 was das Thema angeht. Dies hat mich auch eher gewundert, da zumindest wohl beim DSB erste Schockwellen verspürbar waren und es für eine kleine Stellungnahme gereicht hat." Von den anerkannten schießsportlichen Dachverbänden haben immerhin BDS, DSB und DSU weitgehend einheitlich Stellung bezogen; die Stellungnahme der DSU (mit ähnlichem Text) erschien wegen Überlastung der Geschäftsstelle wenige Tage später auf deren Website: http://www.d-s-u.de/index.php?id=25&tx_ttnews[tt_news]=117&cHash=ea2231141d2f27df2e64e1ed640f7b1a Es ist wichtig, dass die im Forum Waffenrecht (FWR) zusammen vertretenen Verbände sich solidarisch äußern, und dass das FWR das koordiniert. Ein anfänglicher Fauxpas des DJV war auch tatsächlich in der nächsten Meldung rasch korrigiert worden. Carcano
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