Zum Inhalt springen

carcano

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    6.215
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von carcano

  1. Ist soeben geschehen, habe beim Bundespräsidialamt noch einmal zum aktuellen Stand angefragt, nachdem der Ressortminister jetzt ja unterschrieben hat. Carcano
  2. Es ist so, wie ich es schrieb. Aber wir werden ja erleben, ob der baden-württembergische Landesgesetzgeber auch seinerseits den § 31 Abs. 1 Nr. 7 c) JWMG jetzt rechtzeitig ändert, worum sich einige bemühen ;-) ; das Inkrafttreten des entsprechenden Landes-Änderungsgesetzes darf freilich erst nach dem der BJG-Änderung liegen, aber das ist eine relativ leichte (rein redaktionelle) Übung. Carcano
  3. Bautz: wenn die StA einigermaßen auf Zack ist (oder wenn sie von Frau Ernst beim LRA Offenburg heiß gemacht wird), dann legt sie Anschlussrechtsbeschwerde ein, und dann sieht's für den Jäger unter Umständen GANZ übel aus, weil dann das Verbot der reformatio in peius ja nicht gilt. Dann sind wir nämlich nicht mehr im Owi-Bereich. Carcano
  4. Bautz sagt, dass es einen großen Unterschied macht, ob mensch ein Bußgeld als Denkzettel zahlt, aber seine Erlaubnisse behält, oder ob ein Anwalt eine scharfe obergerichtliche Präzedenzentscheidung zu Lasten aller Waffenbesitzer erwirkt (der sogenannte "Hinze-Effekt").
  5. Aktueller und neuester Stand von heute morgen, ich habe im BMEL angerufen: Der Ressortminister (Christian Schmidt) habe unterschrieben, das Gesetz sei jetzt auf dem weiteren Weg zur Bundeskanzlerin. Carcano
  6. Aus dem gängigen rechtlichen Sprachgebrauch. Ein gutes Beispiel zur Veranschaulichung ist z.B. die Vorschrift des § 2 StGB, mit gleich mehrfacher solcher Ausdrucksweise. Diese Praxis kommt letztlich aus dem Lateinischen, wo "lex" auch und sogar vor allem die Einzelnorm meint(e). Carcano
  7. Natürlich ist die _neue_ bundesjagdrechtliche Regelung, auf deren Inkrafttreten wir alle warten, etwas vorteilhafter als diejenige im baden-württembergischen JWMG, die ja noch die vorige Lage widerspiegelt. Deshalb sind wir im Land auch bestrebt, das JWMG ebenfalls entsprechend anzupassen.
  8. Die einzelnen Schritte sind ja von mir - durch Verlinkung zur GGO - schon aufgezeigt worden. Am Anfang war es wohl tatsächlich eine Verzögerung. Diese damalige Verzögerung ist behoben, daran hatte ich ja auch etwas mitgewirkt. Inzwischen ist der Fortgang so, dass nach jetzt erfolgter Fertigung der Urschrift (der erwähnte Druckauftrag) diese zur Unterschrift aus dem Fachressort an den Ressortminister geht, dieser sie dann an die Kanzlerin weiterleitet, und von dort das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung. Wer neugierig oder ungeduldig ist, möge sich ans Ministerbüro von Christian Schmid wenden (Oberregierungsrätin Beyer, Tel.: (030) 18 529-0, Telefax: (030) 18 529-4262) und fragen, ob das Gesetz dort schon unterschrieben und weitergeleitet worden ist. Carcano
  9. Nicht schimpfen wird Yoda. Nur richtigstellen muss er. Vernünftig Du gefragt hast. 8) Das ist üblicher legislatorischer Sprachgebrauch, auch nicht etwa ein arcanum imperii von Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern. Ist dort genauso wie im StGB: das "Gesetz" in solchen Zusammenhängen (sc. "das spätere Strafgesetz", bei intertemporalem Konflikt) meint in der Gesetzessprache immer die einzelne neue Regelung, nicht die Kodifikation insgesamt. LG, Carcano
  10. Die Mühe hätte ich mir nicht gemacht. Stimmt natürlich alles. Und erwirkt Dir einen vollkommenen Ablass.
  11. Wer es nachlesen möchte: das Procedere im einzelnen ist relativ detailliert geregelt in den §§ 58 bis 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/ggo.pdf;jsessionid=B74E53A568818135D6E31AD008CAAFF1.2_cid295?__blob=publicationFile Carcano
  12. Im Ergebnis stimmt's ja. Nur die Begründung war unterirdisch falsch. Tatsächlich soll das JWMG geändert werden, damit es auch weiterhin ein Vollgesetz aus einem Guss bleibt, und damit man nicht wieder in zwei Gesetzen herumblättern muss, um nach der jeweils neuesten Norm zu suchen. Da sind wir ja auch dran. Carcano
  13. Genau darum bemühen wir uns ja. Ausnahmsweise hängt sich sogar der LJV an die Wagenkolonne dran. ;-)
  14. Was für ein Blödsinn. Gerade nicht. Schau' ins Grundgesetz hinein, noch besser lasse es dir vorlesen. Ist auch gar nicht weit entfernt von der fehlzitierten Norm. Selber lesen funktioniert ja ersichtlich nicht. Carcano
  15. Dein inständiger Dank wird von Uns gnädig - und huldvoll - angenommen. Das Gesetz steckte nämlich nach dem 23.9. im BMEL fest, weil der zuständige Ministerialdirigent den Fortgang - trotzig und schmollend wie man annehmen darf - durch Untätigkeit blockierte; ich musste es erst persönlich loseisen (durch Intervention bei der Redaktion des Bundesgesetzblatts, die sehr hilfsbereit war), so dass dann der ausstehende Druckauftrag für die Urschrift endlich erteilt wurde. Carcano
  16. Nein, keineswegs. Wurde schon erklärt. Das jeweils neueste Gesetz gilt hier.
  17. Du verwechselst den parlamentarischen Gesetzesbeschluss und die Ausfertigung.
  18. Karlyman hat recht. Die Anzahl der Waffenbesitzkarten für Erbwaffen und angemeldeten reinen Altbesitz ist seit 2003 deutlich reduziert. In Freiburg war's schon um 2009/10 um ein Drittel reduziert, zuerst durch neue Aufbewahrungsanforderungen und Kontrollen, danach dann weiter durch die Blockiersysteme. Der Gewinn für die öffentliche Sicherheit ist beinahe Null. Aber man hat halt "was getan" und darf sich gut fühlen. Nun ja, die Gesamtanzahl der zu verwaltenden Akten ist natürlich auch zurückgegangen. Carcano
  19. Original-Gatlings (auf Dreibein bzw. an strategischen Kirrungen fest montiert in gepanzerter Turmlafette) gelten wegen der Kurbel als Repetierwaffe und sind daher vom Urteil erfreulicherweise nicht betroffen. Jäger, rüstet auf! :-D
  20. Nein. Wie es sich rechtlich verhält, hat Flohbändiger in epischer Breite und geduldig erläutert. Für dich genügt ein nein.
  21. Wie eilig oder vordringlich es dem CDU-Minister (Peter Hauk) ist, wird man sehen. Wer als Jäger der Auffassung wäre, es sei sinnvoll, möglichst bald auch für die Zwischenzeit zumindest eine gewisse Rechtssicherheit oder Nutzbarkeit der vorhandenen Waffen auf Landesebene zu schaffen (die BJG-Änderung kann ja frühestens im Oktober in Kraft treten), der kann und möge sich ruhig per Fax oder Post an das Ministerbüro wenden. Natürlich höflich. Carcano
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.