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carcano

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  1. Die Zustimmung des Bundesrats war hier schon vorbesprochen worden, eben damit das Gesetz schneller in Kraft treten kann; sonst gäbe es ja kraft Grundgesetz (Artikel 72 Abs. 3 Satz 2) noch weitere 6 Monate Vakanz. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im BGBl sind dann nur noch Formsachen. Es ist aber jetzt immerhin klar, dass die Waffenbehörden nichts Negatives (mehr) tun werden. Dass einige vielleicht mit Neueintragungen von Selbstladern noch warten, ist bedauerlich, muss aber hingenommen werden. Wer das umgehen will, beantragt eben unter Verweis auf das beschlossene Gesetz einen Voreintrag auf Grün, und erwirbt dann ggf. mit dem erteilten Voreintrag. Kostet halt extra. Carcano
  2. Es bemühten sich außer Ebner alle Rednerinnen und Redner, den Jägern Nettigkeiten zu sagen. Abstimmungsergebnis: CDU/CSU und SPD und Linke dafür, Grüne enthalten sich. Carcano
  3. Immerhin hat MdB Crone richtig die Hypertrophie der wahnwitzigen Geschossregelung erkannt und angesprochen.
  4. Alle schimpfen über Seehofer, aber keine der Rednerinnen hat auch nur ansatzweise verstanden, *warum* der Freistaat gegen die miserable "große Novelle" ist - und warum er recht hat.
  5. So. Es ist jetzt 12:14 Uhr, und die Aussprache über die Änderung des Bundesjagdgesetzes beginnt. 25 Minuten sind vorgesehen. :-)
  6. Ab circa 12.00 Uhr vorgesehen ist die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in zweiter und driter Beratung über dieses Änderungsgesetz. Vermutlich wird es sich um 10 bis 15 Minuten nach hinten verschieben. Den direkten Link zum Plenum (Bundestagsfernsehen) gibt es hier, wenn es jemanden interessiert: http://www.bundestag.de/mediathek/?action=tv&categorie=Jetzt im Parlamentsfernsehen Carcano
  7. Der Artikel in Visier Heft 7 hat mir übrigens gut gefallen. Harter Vorwurf, aber als Schuss vor den Bug wohl nicht ganz verkehrt.
  8. So isses realistisch. Und im übrigen gilt § 2 Abs. 3 StGB.
  9. Stimmt. Nach aktuellem Stand (telefonisch 16:35 Uhr) nimmt der Bundesrat zwar morgen noch kürzestfristig drei Gesetze in die morgige Sitzung hinein, darunter auch das Monstrum EEG (Originalton: "das reicht dann aber auch!"), nicht aber dieses Änderungsgesetz. Das wird dann voraussichtlich erst am 23. September abgestimmt. Carcano
  10. Du hast ja Hammerstein von Equord im Kopf behalten. Chapeau !
  11. Hört von den autistischen Brabblern hier eigentlich niemand zu? Bulldog hat zutreffend gesagt, was Sache ist. Die schriftliche Fassung bekomme ich vermutlich morgen, mündlich hatte man mir aus Berlin um 11:50 Uhr aber schon dasselbe gesagt. Die hier konsentierte Fassung ist eine Verbesserung gegenüber dem früheren Gesetzestext. Man vergleiche sie mit meinem Vorschlag, der in dieser Form natürlich nicht allein _hier_ eingebracht wurde. Das wäre ja auch etwas wenig. Eingeräumt: sie ist nicht so sinnvoll, wie es zu wünschen wäre, aber schon einmal deutlich besser als das, was der DJV gefordert hatte (reine Rückkehr zum Status Quo, aber ja, ja nichts Besseres !) und was dem Bundes-ÖJV zumindest recht gewesen wäre. Wer Besseres will, muss das nun eben landesrechtlich erreichen. So. Und jetzt gehört der Rest dieser Monstrosität von DJV-Novelle beerdigt (der sogenannte "große Vorschlag"). Knoblauch und Weihwasser habe ich immer zu Hause, einige Holzpfähle muss ich aber noch anspitzen. :-) Carcano
  12. Er wollte sagen: "das BVerwG hat vorsätzlich und wissentlich hunderttausende von Jägern dem Risiko einer zukünftigen Strafverfolgung ausgesetzt". Also das, was man Kriminalisierung nennt. Und der Vorwurf stimmt. Den gleichen Vorwurf kann und muss man aber auch dem DJV machen, und zwar im Zusammenhang der vorläufig - Gottlob! - durch Bayern gestoppten sog. "großen" BJV-Novelle. :-( Carcano
  13. Das Ziel der Beratung ist ein Ausschußvotum (Vorschlag), das dann dem Plenum zur 2 und 3. Lesung vorgelegt wird. Also unveränderte Annahme / Annahme mit vorgeschlagener Ergänzung / Änderungen / Ablehnung. Carcano
  14. Reichweite und Bindungswirkung missverstanden. Ist eine der möglichen weiten Ausnahmen nach Artikel 9 der Konvention.
  15. Wie wäre es denn beispielsweise mit folgender schlanker und klarer Formulierung: § 19 BJG (1) Verboten ist ... 2. c) die Jagd mit halbautomatischen Langwaffen auszuüben, die mit mehr als drei Patronen geladen sind; für die Nachsuche auf verletztes und krankes Wild sowie auf Bewegungsjagden und zum jagdlichen Übungsschießen dürfen auch halbautomatische Langwaffen mit mehr geladenen Patronen genutzt werden;“ Die Erwähnung von Vollautomaten gehört gestrichen, weil die sowieso schon waffenrechtlich verboten sind, soweit sie keine Kriegswaffen sind. Will man es etwas kürzer und verknödelter, dann würde der zweite Halbsatz als "Ausnahme vom Verbot" formuliert: "ausgenommen die Nachsuche auf verletztes und krankes Wild sowie Bewegungsjagden und jagdliches Übungsschießen;" Carcano
  16. Also so wie ich das lese, nach Aufrufen aller Links: Es handelt sich um eine bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche alte Klein-Änderung aus dem Jahre 2015, die seither im Ausschuss ruhte und etwas Staub ansammelte. An diese schon anhängige Mikro-Novellierung des BJG, die mit der vom DJV betriebenen, überflüssigen und absolut verhängnisvollen "großen" Novellierung, die hier diskutiert worden ist, aber nichts zu tun hat, soll nun offenbar im Ausschuss noch eine Ergänzung angeleimt werden, nämlich eine Ergänzung speziell zu den Halbautomaten. Vorteil: Diese müsste also nicht erst durch Bundesregierung oder Bundesrat "beim Bundestag eingebracht werden", sondern sie soll an ein bereits eingebrachtes älteres Verfahren schnell und heimlich angetackert werden. Das kann und darf der Ausschuss tun. Und das ganze dann in die 2. und 3. Lesung geben. Von der gewünschten Schnelligkeit her ist das durchaus sachgerecht; es ist aber intransparente Hintertreppen-Gesetzgebung der untersten Schublade. Carcano
  17. Mit gutem Grund skeptisch. :-(
  18. Kann ich, aber was bringt es... Zum grundrechtlich geschützten Bereich des Eigentums gehört immer: nicht bloß die rechtliche Zuweisung von Gütern an einen bestimmten Träger, sondern auch die rechtliche Möglichkeit der Nutzung dieser im Eigentum stehender Güter. Darin liegt zum Beispiel die (massive) Eigentumsbetroffenheit bei der neuen Erbwaffenblockierungsregelung, was die Rechtsprechung aber absegnet. Dazu gehört auch die praktische Aushöhlung des (rein zivilrechtlich fortbestehenden) Eigentums an der Sache "Waffe", wenn man sie wegen behaupteten Bedürfniswegfalls einem Berechtigten i.S.d. Waffenrechts überlassen oder sie unbrauchbar machen lassen muss. Das ist im Rechtssinne vielleicht noch keine "Enteignung", aber ein enteignungsgleicher Eingriff. Die Rspr. sieht es jedoch anders, und nennt es eine bloße Inhalts- und Schrankenbestimmung. Vielleicht mag PL22 dazu ein kritisches Aufsätzchen schreiben... Carcano
  19. 1. Waffen-Online erlaubt nicht die Editierung älterer Postings, so dass mensch einen Irrtum nicht "stillschweigend" (oder auch offengelegt) vor Ort im damaligen Text korrigieren kann. 2. Bis 2002 war es in der Tat allgemeine Meinung gewesen, dass es eines Bedürfnisses nur einmalig zum Erwerb bedürfe ;-) , dass danach aber der weitere Besitz fortbesteht. Das WaffG-2003 hat das leider geändert. Insbesondere die seither bestehende Möglichkeit, einen Bedürfniswegfall zu postulieren, wirkt sich unheilvoll aus. Das haben die Verbände - obwohl gewarnt - damals unterschätzt. Grundrechtlich ist das durchaus nicht unproblematisch; die Rechtsprechung segnet es aber ab. Bedauerlich. 3. Der Unterschied zwischen Widerruf und Rücknahme im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, und die besonderen Auswirkungen dieses Unterschieds gerade im WaffG sind den Waffenrechtsreferenten der Länder natürlich bewusst. Genau deshalb sind sie über die Entscheidung des BVerwG überhaupt nicht glücklich. Carcano
  20. „Die angekündigte und in den Ressorts bereits abgestimmte große Novelle muss wie geplant in dieser Legislaturperiode kommen." Nein, das darf sie auf gar keinen Fall, und in dieser Beziehung ist die bayerische Staatsregierung vollkommen im Recht. Andere Länder werden da mitziehen.
  21. Wurde schon gesagt. Untätigkeitsklage. Entweder du tust es, oder hörst auf zu jaulen. :-)
  22. So ist es, Gruger. Und darin liegt das Problem. Wir - als Jäger, als Waffenbesitzer überhaupt - kämpfen hier nicht nur gegen ein paar in dieser Beziehung sanft durchgeknallte Richter des 6. Senats des BVerwG und ihre beiden abwegigen Urteile. Wir kämpfen gegen DJV und LJVs. Oder, noch präziser: sie kämpfen gegen uns und unsere Interessen.
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