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carcano

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  1. Es war zur Geschichte der waffenrechtlichen und dann auch jagdrechtlichen Normen bzgl. Zwei-Schuss-Begrenzung von Selbstladern gefragt worden. Teilweise war Falsches gepostet worden. Ich mache demnächst dazu vielleicht ein Update. Grob vorab festzuhalten ist, dass es zunächst nach dem bis 1972 fortgeltenden RWaffG gar keine Beschränkungen gab, dass dann 1972 zunächst eine rein waffenrechtliche Bedürfnispflicht für (alle) Selbstladebüchsen ungeachtet der Magazinkapazität eingeführt wurde (wohl auf Betreiben des DJV, müsste man aber recherchieren), nicht dagegen für Selbstladeflinten, und dass ca. 4 Jahre später die neue Bestimmung mit den Beschränkungen erstmals für die Jagdausübung und der waffenrechtlichen zwei-Schuss-Beschränkung für Flinten und Büchsen ins BJG und ins WaffG kam (wieder auf Betreiben des DJV, so Aussagen von Zeitzeugen). Die Berner Konvention wurde erst deutlich danach verabschiedet und noch später ratifiziert; sogar ihr erster Entwurf stammt erst vom 19.12.1978. Die Behauptungen, man habe zur Umsetzung dieser Konvention die Beschränkungen ins BJG aufnehmen müssen - "hach, wir mussten eben" -, sind also gelogen. Im Gegenteil sollte hier einmal wieder einmal am deutschen (Un?)Wesen ganz Europa genesen. So herum lief es.
  2. Na ja. Glockler sieht es ganz richtig; P22 und Flohbändiger (?) vor ihm auch schon. Viel mehr Kommentar will auch auf Verfassungsrecht hier nicht verschwenden. Die Hoffnung der Kläger, dass bei dem - begründetermaßen sehr teuren - Lotterielos der Verfassungsbeschwerde trotz einer fest zu erwartenden Nichtannahmeentscheidung erstens wenigstens mal Vier Richtige herauskömen (= textlich begründete Nichtannahmeentscheidung, nicht nur das häufige "weiße Blatt", über das sich schon Rüdiger Zuck beklagt hat, weil es auch ihm oft genug widerfuhr) und unter Umständen und bei ganz günstiger Planetenkonjunktion sogar mal Fünf Richtige, nämlich ein freundliches, die weitere Rechtsentwicklung positiv beeinflussendes obiter dictum trotz des negativen Ausgangs (hat die DSU einmal geschaft, in ihrer 2003er Verfassungsbeschwerde, so ziemlich das einzige positive Beispiel im gesamten Waffenrecht)... diese doppelte Hoffnung ist sicherlich irgendwo nachvollziehbar. Und die gezeigte Solidarität und Spendenbereitschaft ist als solche sehr erfreulich und schön. Bei aussichtsreichen und lohnenden Rechtsstreitigkeiten gibt es diese Solidarität und Unterstützung ebenso regelmäßig NICHT. Das ist halt so. Carcano
  3. Diese Latrinenpatrole ist im Netz schon gefühlte 10 Mal widerlegt worden, mit Namensnennung des hier Erwähnten und detaillierter Aufführung der tatsächlich am Urteil beteiligten Richter. Nächster bitte ?
  4. Es macht sich bei der Mandantenakquise sogar ausgezeichnet, wenn man gute Kollegen kennt und als solche lobend hervorhebt, bzw. sich bewusst nicht mit fremden Federn schmückt. Viele Mandanten erkennen solche Professionalität nämlich und honorieren sie. Carcano
  5. Ja, dank eines Rechtsstreits vor dem VG. Und wer hat ihn geführt? Wer hat den Kläger erfolgreich vertreten (nein, nicht ich) ? E-ben !!!!
  6. @Karlyman: Die Ausführungen sind eine klare Absage an jede positive Änderung des BJG in diese Hinsicht (die vom DJV erst ins Bundesjagdgesetz hineingedrückte unheilvolle Regelung - vorher bestand sie ja nicht - habe sich lange Zeit bewährt); und sie sind ein indirekter Wink, dass man einen Umbauzwang als Verband - natürlich mit Bedauern - akzeptieren würde, wenn man dafür die auf eigene Kosten umgebauten Waffen behalten dürfte. Und wann genau er das letztere indirekt gesagt hat? Hör' zu: 0:55 - 1:12. Du musst verbandliche, politische und juristische Äußerungen richtig hören (bzw. lesen) und verstehen. Ich tue das. Von Berufs und Übungs wegen. Dauernd. Genauso wie die Gegenseite. Die hat nämlich Fischer durchaus verstanden. Carcano
  7. @Obermaat: was Du nicht verstanden hast? Dass DJV-Präsident Hartwig Fischer beinahe das Gegenteil von dem ausgesagt hat, was ihr hofft. Er hat ausgesagt: Wir sind weiterhin für die Aufrechterhaltung der albernen, dysfunktionalen 2-Schuss-Beschränkung, und wollen keinerlei Änderung / Liberalisierung an dieser Grundregelung in § 19 Abs 1 Nr. 2 c) BJG. Und er hat ausgesagt: Es ist okay für uns, wenn alle Wechselmagazin-Halbautomatenbesitzer ihre Waffen (natürlich auf eigene Kosten) mühsam umbauen lassen müssten (und natürlich auch so lange nicht nutzen können), obwohl sie sie seit 40 Jahren so benutzen konnten. Nur wenn man die Waffen als solche sofort ganz und gar enteignen und einziehen wollte (was natürlich niemand so vorgeschlagen hat, Strohmann-Argument), dann fänden wir das nicht so toll. Ihr könnt ihm jetzt schreiben - Email ist ja bekannt -, dass ihr das so ganz toll und gut findet, und ihm die Füße küssen. Oder ihr könnt ihm deutlich widersprechen und mitteilen, was ihr wollt und erwartet. Eure Sache. Carcano
  8. Das war mal wieder ein typisches Obermaat-Posting. Er bringt einen in der Tat interessanten Link, versteht aber NICHT, was DJV-Präsident Fischer darin TATSÄCHLICH aussagt. Thrawn und Hasan verstehen's freilich auch nicht. Haben Ohren, aber hören nicht. Tatsächlich. Aussagt. Hoffnungslos. :-( Carcano
  9. Welchem Richter? Butter bei die Fische... bitte.
  10. Nun, ob die konkrete Knarre - Verzeichung, ich meine natürlich das voll konkrete hervorragende Höchstleistungs-Selbstladegewehr aus deutscher Fertigung - die Du bei dieser Aufforderung vor Augen hattest, davon ähnlich profitieren kann, weiß ich nicht. Aber ich telefoniere mal mit dem Hersteller. :-) Carcano
  11. Ach ja: das war ein Premium posting mit drei Sternen von Glöckner. Hat bisher noch keiner so gut und so nüchtern auf den Punkt gebracht (ich auch nicht; war zu faul, oder zu erschöpft, oder hielt es für zu sinnlos... was auch immer). Carcano (der auch wieder mal eine Verfassungsbeschwerde am Laufen hat, aber mit ganz anderem Thema und bei einem Landesverfassungsgericht)
  12. Einen jetzt wieder zulässigen (so das heute eingegangene rechtskräftig freisprechende Urteil des AG Gießen) Halbautomaten in .50 BMG vielleicht...
  13. Gegenfrage: welche Ruhe wo? Die Waffenbehörden aufzuwecken und hysterisch zu machen, die Landesinnenministerien oder den Innenausschuss, das war so verkehrt wie nur irgendetwas, und massiv selbstschädigend. Sich an die eigenen Verbände zu wenden, das war richtig. Man darf ihnen nur nicht _alles_ glauben. Und das FWR ist ohnehin schon lange informiert und in ständigem Gespräch mit dem DJV und dem JSM. Sich jetzt an die _richtigen_ Fremdverbände und die richtigen Ressorts in den betroffenen Ministerien zu wenden, wäre ebenfalls richtig. Aber nicht an die falschen. Carcano
  14. Klar. Die kann man in zwei Jahren alle verschießen, mit etwas Fleiß. Dafür langt's. Carcano
  15. Es wurde tatsächlich (so unter uns und nicht zur Veröffentlichung) der Name EINES bestimmten Munitionsherstellers genannt, der an der Ausformulierung des katastrophalen Entwurfs angeblich mitbeteiligt gewesen sein soll. Wer das nun war... hach, daran kann ich mich gerade nicht erinnern. Wie traurig. Carcano
  16. Korrektur: es gab eine offizielle Lüge. Von Seiten des DJV. Er hat den jagdrechtichen Teil des Novellierungsentwurfs ja maßgeblich vorgegeben und ins BMEL eingespeist, über Axel Heider - das ja KEINE (!) reine Eigenproduktion unterbeschäftigter oder waffenfeindlicher Ministerialbeamter aus Jux und Dalles. Au contraire. Das kam von außen, und traf lange Zeit auf starken Widerstand. Carcano
  17. Gruger hat die sedes materiae ja schon gepostet: alle am 1.4.2018 noch vorhandene unzertifizierte Munition (und jeder Jaeger wird einige solcher Patronen haben, schon weil er sie maehlich auf dem Schießstand aufbrauchen will) wird automatisch illegal, weil Jaeger i.d.R. neben dem JJS keine eigenstaendige weitere Munitionsberechtigung fuer ihre Langwaffenmunition haben. Carcano
  18. Aus diesem Grund hat der Landesjagdverband Baden-Württemberg (besetzt mit durchaus jüngeren Gesichtern) eindeutig etabliert, dass bei der anstehenden Neufassung des Landesjagdrechts die schon vorgeschlagene und mehrheitlich (!) unterstützte Streichung der Halbautomatenklausel in § 31 JWMG doch *NICHT* Gesetz wurde. Es kam stattdessen eine kleine Ausnahme nur (!) für anerkannte (!!) Nachsuchengespanne in § 21 des DVO-Entwurfs, dann § 17 DVO. Und selbst dagegen war der LJV. Vor diesem schriftlich belegten Hintergrund muss man nun die zitierte Stellungname des LJV erneut lesen und verstehen, was er damit wirklich sagt. Carcano Nein.
  19. Um das aktuell kurz vor der Kabinettsvorlage befindliche Gesetzgebungsverfahren zu VERLANGSAMEN (denn diese Verlangsamung ist erforderlich, damit die notwendige Änderung jetzt noch in den Ministerialentwurf eingespeist bzw. ergänzt werden kann, im Kabinett ist das nicht mehr möglich), mssen ein paar Stöcke in die Speichen des Verfahrens, so dass der Entwurf wieder innerhalb des BMEL zurückgeht und nicht gleich vorgelegt wird. Der Unterabteilungsleiter will unbedingt mit 180 km/h rechts überholen und die Sache möglichst schnell und ungeändert durchpeitschen, deshalb auch die bewusst verkürzte in-house-Verbändeanhörung. Will man ihn ausbremsen, muss also ein Stau entstehen. Der DJV - gesetzgebungspolitisch naiv oder auch unehrlich, eins von beiden - hofft bzw. sagt dem Volk: "jaja, das kann man ja noch im Ausschuss beeinflussen". Ja, Pustekuchen. Die Ausschüsse haben nur eine sehr begrenzte Arbeits- und Änderungskapazität. Wichtige Sache muss man möglichst schon vorher und vorrangig auf den Weg zu bringen versuchen, der Ausschuss ist nur der allerallerallerletzte Notnagel, und er wird auch nur ganz punktuell tätig, Es müssen die Mitzeichnungsreferate beeinflusst werden (insbesondere 321, Tierschutz) und die entsprechenden Bundesländer, weil ja massiv auch in deren Vollzug und deren Gesetzgebungshoheit (!) eingegriffen wird. Und bei der Gelegenheit kann man dann auch die anderen waffenrechtlich unerträglichen Bestimmungen im Entwurf ändern, die der DJV ggw. schönredet (automatische Kriminalisierung _aller_ Jäger nach 2018 durch ihren Munitionsbesitz, Wiederladeverbot - Mensch, wie naiv seid ihr eigentlich?). Carcano
  20. Du kannst darauf hoffen (ich empfehle einen Zusatz in den jeweiligen Fürbitten Deines persönlichen Stundengebets, das Gebet ist eine gar mächtige geistliche Rüstung) oder Du kannst es BEEINFLUSSEN. Es ist ja schon bemerkenswert, dass innerhalb kürzester Zeit 10.000,- € zur Finanzierung einer oder zweier Verfasssungsbeschwerden zustande gekommen sind, dass aber niemand daran interesiert ist, auf das laufende Gesetzgebungsverfahren, das allein eine realistische Chance bietet, nun wirklich aktiv EINZUWIRKEN, was ja möglich ist. Da hofft Ihr dann: "jaja, der DJV und die LJVs sollen's irgendwie machen". Also (vielfach) die gleichen, die sich noch 2013 / 2015 vehement GEGEN jede Liberalisierung dieser jagdrechtlichen Bestimmung zu Halbautomaten ausgesprochen haben, und sie landesrechtlich verhindern wollten bzw. zum Teil verhindert haben, quasi als Sperrminorität. Schon bemerkenswert. *Kopfschüttel* Carcano
  21. Wenn man weiß, WER der Präsident der LJS Niedersachsen ist, und wenn man ferner weiß, WAS für eine Position dieser Herr persönlichzu Halbautomaten hat, dann wundert einen solch ein Schreiben nicht. Nicht dass eine gewisse Vorsicht falsch wäre - klar wird man die Waffe vorläufig nicht auf der Jagd führen, und sie nicht einem Dritten auf JJS überlassen -, sondern es ist die erkennbare Gesamttendenz und der Unterton des Schreibens. Ich empöhle doch stattdessen gleich Kälteschlaf in der Stasiskammer. Das etwaige Wiederaufwecken übertragen wir dann am besten an NABU und BUND. :-) Carcano
  22. Jein. Einer versucht, das Boot zu kapern, und den Rest auszubooten. Carcano
  23. Nein, das wird sie aller Erfahrung nach nicht. Mit einem rechtskräftigen höchstrichterlichen Urteil ist die Sache judikativ erledigt. Weder entfaltet eine Verfassungsbeschwerde Suspensiveffekt (einen darauf gerichteten separaten Eilantrag beim BVerfG kann man vergessen - ist der sicherste Weg zu einem schnellen Nichtannahmebeschluss), noch hat sie statistisch eine nennenswerte Erfolgsaussicht (ca. 2-2,5 % im langjährigen Mittel), noch nehmen Behörden üblicherweise irgendwelchen Bedacht auf anhängige Verfassungsbeschwerden. Es mag ja aus Sicht der Kläger Gründe für eine Verfassungsbeschwerde geben, aber das hier wäre keiner. Carcano
  24. Tobias23, Du provozierst mit solchen unkundigen Kommentaren ja geradezu eine naehere Aufarbeitung der Vergangenheit. Die trotz der sehr hilfreichen Arbeit des FWR noch gar nicht ueberall lange zurueckliegt. In BW und Bayern ist sie sogar traurige Gegenwart... beim DJV vielleicht nicht mehr ganz so.
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