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carcano

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  1. Die FDP hat hier durchaus eine Chance gehabt. Sie hat sie - mal wieder - nicht genutzt. Auch in diesem Antrag nicht.
  2. Man sieht in dem Antrag den deutlich NEGATIVEN Einfluss des LJV-NRW. Unter den deutschen Landesjagdverbänden einer der unfähigsten.
  3. Ja, tut es. Aber ex nunc, nicht ex tunc. Carcano
  4. In der Tat. Zum Beispiel Kommentar Nr. 10 unter dem Artikel ist ein geradezu unterirdischer Blödsinn. Und nein, ich muss das nicht begründen. Wer als Anwalt nicht weiß, wie ein gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan funktioniert, mit dem brauche ich nicht zu diskutieren, und dessen weiteren Vortrag nimmt auch der 3. Senat danach nicht mehr übermäßig ernst. (Nun ja, der 3. Senat ist überhaupt sehr schwer zu beeindrucken. Aber man muss sich ja nicht mit Fleiß lächerlich machen.) Carcano
  5. Könntest du versuchen (nur versuchen), wenigstens mal für 5 Cent nachzudenken. bevor du dein Unverständnis postest? Dankeschön auch. Carcano
  6. Vor allem "und so": § 2 Abs. 3 StGB.
  7. Ja. Anders als in Zuverlässigkeits- und Eignungssachen. Ich hab's mal vor dem VGH Baden-Württemberg erfolgreich durchexerziert (das Hauptsacheverfahren ist weiterhin in 1. Instanz anhängig), und zur Zeit liegt ein ebensolches Eilverfahren beim VG Chemnitz (aus der Stadt Chemnitz), das bald noch ein zweites bekommt (aus dem Vogtlandkreis). Sind aber alles Fälle des behaupteten Nichtnachweises des Fortbestehens des Bedürfnisses bei Sportschützen, nicht bei Jägern. Carcano
  8. Sorry, da scheitert's. Das macht der teutsche Lodentrottel nie und nimmer mit. Und damit endet - leider - der tolle Plan... Carcano
  9. Ja Hasan, das können sie, und zwar ziemlich effizient. Man muss das Ministerium aber entsprechend anstoßen, in jedem Bundesland, und zwar so detailliert und ausformuliert wie möglich. Ich kann nicht alles im Alleingang machen. Dafür git es _eigentlich_ (!) auch Verbände.
  10. Flohbändiger: der einzige rasche Interimsausweg (da die BJG-Novelle noch etwas dauern wird) ist landesrechtliche Verordnungsgebung im Jagdrecht (Einschränkung der sachlichen Verbote der BJG und des Landesjagdrechts). Angeschoben wurde das anderweitig auch schon; der DJV aber ist wie üblich blind dafür.
  11. Genau diese Aussage ist unzutreffend. Und da liegt die Crux.
  12. Flohbändiger: Dieser ZENTRALE Gesichtspunkt (Rücknahme) ist den Waffenrechtsbehörden der Länder durchaus bewusst und macht ihnen begründete Sorgen. Der DJV aber lügt sich (und den naiven Lesern seiner Pressemitteilungen) dreist in die Tasche. Ob das wirklich so klug ist, weiß ich nicht. Carcano
  13. Genauso rechtfehlerhaft wie die letzte Pressemeldung des DJV (Kopfschüttel).
  14. Nein. In erster (nicht letzter) Konsequenz müssten die Bundesländer von ihrer Normsetzungskompetenz für eine Interimslösung Gebrauch machen. Das wird morgen in Berlin diskutiert weren.
  15. Zur Dauer der Verfassungsbeschwerden, hier eine aktuelle Statistik: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2015/gb2015/A-IV-3.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Einziger halbwegs tauglicher Erfolgsindikator während des laufenden Verfahrens ist die "Zustellung" nac § 94 BVerfGG, also die Einholung von Stellungnahmen. Das ist schon so wie ein Fünfer im Lotto.
  16. Man kann sich des Eindrucks schwer erwehren. Übrigens ergab ein unlängst geführtes Gespräch mit einem Ministerialdirigenten in einem Bundesland, dass man sich auch dort nicht unbedingt so vom BVerwG vorführen lassen will.
  17. Nachdem die beiden Verfassungsbeschwerden jetzt gut auf den Weg gebracht worden sind, und schön viel Geld verbraucht wurde, könnte man sich jetzt vielleicht den wesentlich WICHTIGEREN Arbeiten zuwenden. Ja?
  18. "noraler" sollte bei mir heißen: formaler Ulkiger Typo.
  19. 1. Ja. 2. Nein, so schnell ist das nicht zu befürchten. Ca. 8 bis 16 Monate bis zur Entscheidung ( 97-98 % negativ, zumeist Nichtannahmebeschlüsse wegen noraler Unzulässigkeit oer Unbegründetheit). Nur Nichtannahmen bei krasser formaler Unzulässigkeit sind schneller. Carcano
  20. Ich würde schon zu unterscheiden versuchen, zwischen normalen Streifenhörnchen (Schutzleuten) und Detektiven einerseits, und SEK etc. Rambos andererseits. In der Breite ist die deutsche Polizei immer noch sehr rechtstreu und auch grundrechtsbewusst.
  21. Daran ist nix schade und das ist so auch erwartbar. Diese blöde Schleife hält ja nur alle sinnlos auf und kostet viel Geld (allein dafür dürftet ihr mutmaßlich einen nicht ganz geringen vierstelligen Betrag gelöhnt haben), aber die Nichtannahmejudikatur der Kammern des BVerfG erzwingt sie vielfach, bzw. Anwälte gehen einfach gerne auf Nummer sicher (das ist Berufseigenheit und vielleicht manchmal auch Berufskrankheit). Was natürlich auch damit zu tun hat, dass die Bevollmächtigten, die sonst nichts Rechtes von verfassungsrechtlicher Substanz vorbrrngen können - Holger Zuck gehört wahrlich nicht zu dieser Spezies - dann eben Verstoß gegen das "Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör" postulieren. Natürlich erfolglos. Carcano
  22. Isegrim, deine Schilderung hat fast nichts mit dem zu tun, was sich tatsächlich abgespielt hat.
  23. Ich moechte noch einmal an das Geleitzugprinzip erinnern: das FWR kann nun einmal nur so stark auftreten wie der aengstlichste und flaueste seiner Verbaende es zulaesst. :-/
  24. Positiv: - die Erwähnung der Anzahl der Verbände und vor allem ihrer Gesamtmitgliederzahlen. Das allein zählt ja für Politiker. Ebenfalls positiv: - nicht nur status quo, sondern auch Neuerwerb genannt. Negativ: - an der bisherigen Lage und der unsäglichen Zweischussbeschränkung müssen sich nichts ändern (na ja, Dammann-Tamke, das reflektiert seine persönliche Meinung über Selbstlader). Dochj, genau das muss sich ändern bzw. geändert werden !
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