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carcano

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  1. Wie wäre es denn beispielsweise mit folgender schlanker und klarer Formulierung: § 19 BJG (1) Verboten ist ... 2. c) die Jagd mit halbautomatischen Langwaffen auszuüben, die mit mehr als drei Patronen geladen sind; für die Nachsuche auf verletztes und krankes Wild sowie auf Bewegungsjagden und zum jagdlichen Übungsschießen dürfen auch halbautomatische Langwaffen mit mehr geladenen Patronen genutzt werden;“ Die Erwähnung von Vollautomaten gehört gestrichen, weil die sowieso schon waffenrechtlich verboten sind, soweit sie keine Kriegswaffen sind. Will man es etwas kürzer und verknödelter, dann würde der zweite Halbsatz als "Ausnahme vom Verbot" formuliert: "ausgenommen die Nachsuche auf verletztes und krankes Wild sowie Bewegungsjagden und jagdliches Übungsschießen;" Carcano
  2. Also so wie ich das lese, nach Aufrufen aller Links: Es handelt sich um eine bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche alte Klein-Änderung aus dem Jahre 2015, die seither im Ausschuss ruhte und etwas Staub ansammelte. An diese schon anhängige Mikro-Novellierung des BJG, die mit der vom DJV betriebenen, überflüssigen und absolut verhängnisvollen "großen" Novellierung, die hier diskutiert worden ist, aber nichts zu tun hat, soll nun offenbar im Ausschuss noch eine Ergänzung angeleimt werden, nämlich eine Ergänzung speziell zu den Halbautomaten. Vorteil: Diese müsste also nicht erst durch Bundesregierung oder Bundesrat "beim Bundestag eingebracht werden", sondern sie soll an ein bereits eingebrachtes älteres Verfahren schnell und heimlich angetackert werden. Das kann und darf der Ausschuss tun. Und das ganze dann in die 2. und 3. Lesung geben. Von der gewünschten Schnelligkeit her ist das durchaus sachgerecht; es ist aber intransparente Hintertreppen-Gesetzgebung der untersten Schublade. Carcano
  3. Sagen wir's doch einmal auf Klardeutsch: Du willst einen angeblichen "Freund" anschwärzen und denunzieren. Am liebsten gleich noch unter Indienstnahme des ganzen Netzes.
  4. Na ja, der Weg ist relativ einfach. Der Verein beschließt eine anlassbezogene Sonderprüfung durch einen anderen öbv Sachverständigen. Dieser stellt fest, dass eine Verwendung auch von Langwaffen bestimmter Kaliber und mit bestimmten Energiewerten zulässig ist, nach Erfüllung einiger kleinerer Auflagen (die müssen sein, damit die Behörde und der vorige Sachverständige und ggf. der vorige Vorstand ihr Gesicht wahren können). Wir haben so etwas gerade erfolgreich veranlasst, das Gutachten muss jetzt noch abgeschlossen und der Behörde vorgelegt werden. Carcano
  5. Und dann kannst Du das vollendete Waffendelikt noch dazunehmen.
  6. Kann ich, aber was bringt es... Zum grundrechtlich geschützten Bereich des Eigentums gehört immer: nicht bloß die rechtliche Zuweisung von Gütern an einen bestimmten Träger, sondern auch die rechtliche Möglichkeit der Nutzung dieser im Eigentum stehender Güter. Darin liegt zum Beispiel die (massive) Eigentumsbetroffenheit bei der neuen Erbwaffenblockierungsregelung, was die Rechtsprechung aber absegnet. Dazu gehört auch die praktische Aushöhlung des (rein zivilrechtlich fortbestehenden) Eigentums an der Sache "Waffe", wenn man sie wegen behaupteten Bedürfniswegfalls einem Berechtigten i.S.d. Waffenrechts überlassen oder sie unbrauchbar machen lassen muss. Das ist im Rechtssinne vielleicht noch keine "Enteignung", aber ein enteignungsgleicher Eingriff. Die Rspr. sieht es jedoch anders, und nennt es eine bloße Inhalts- und Schrankenbestimmung. Vielleicht mag PL22 dazu ein kritisches Aufsätzchen schreiben... Carcano
  7. 1. Waffen-Online erlaubt nicht die Editierung älterer Postings, so dass mensch einen Irrtum nicht "stillschweigend" (oder auch offengelegt) vor Ort im damaligen Text korrigieren kann. 2. Bis 2002 war es in der Tat allgemeine Meinung gewesen, dass es eines Bedürfnisses nur einmalig zum Erwerb bedürfe ;-) , dass danach aber der weitere Besitz fortbesteht. Das WaffG-2003 hat das leider geändert. Insbesondere die seither bestehende Möglichkeit, einen Bedürfniswegfall zu postulieren, wirkt sich unheilvoll aus. Das haben die Verbände - obwohl gewarnt - damals unterschätzt. Grundrechtlich ist das durchaus nicht unproblematisch; die Rechtsprechung segnet es aber ab. Bedauerlich. 3. Der Unterschied zwischen Widerruf und Rücknahme im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, und die besonderen Auswirkungen dieses Unterschieds gerade im WaffG sind den Waffenrechtsreferenten der Länder natürlich bewusst. Genau deshalb sind sie über die Entscheidung des BVerwG überhaupt nicht glücklich. Carcano
  8. Ich würde sagen, die wussten warum. Sicherlich hat es in jenem Verein auch anständige Sportschützen gegeben. Diesen steht es frei, einem anderen DSU-Verein oder auch dem Verband als Einzelmitglieder beizutreten. Dass die Behörden jetzt jedes waffenbesitzende Mitglied auf die Legitimität seines (fortbestehenden) Bedütrfnisses überprüfen werden, ist schwerlich zu beanstanden. Carcano
  9. Nun, es ist mit diesem Thread verbunden, und warum das so ist (nämlich kraft Willkür des BMEL), hae ich oben erklärt. Was ich im übrigen gerade höre (und was sogar der DJV indirekt schon angedeutet hat), ist dass es mit dem Novellierungsbestreben des BWaldG und BJagdG wohl doch noch nicht so schnell etwas werden wird, dafür sind die berechtigten Vorbehalte von verschiedenen Seiten zu stark geworden. Dazu, wie der Kartellsenat des OLG Düsseldorf den Umstand des Novellierungsbestrebens aufgenommen und in der mündlichen Verhandlung vorläufig bewertet hat, kannst Du aber gerne etwas sagen. :-)
  10. Es geht um die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bedenken wegen der ggw. Beförsterungspraxis hins. Privat- und tlw. Körperschaftswald. Diese Sache ist politisch wie forstpraktisch von hoher Bedeutsamkeit, deshalb wurden die vielen ganz und gar unmöglichen (und teilweise inhaltlich untragbaren) Änderungsvorschläge zum BJagdG an dieses vorrangig eilige Novellierungsbestreben in der Art eines "Artikelgesetzes" darangehängt, sollten also gewissermaßen mit im Schiffsrumpf fahren. Ich würde sagen, als Konterbande. ;-) Wenn Du Dich über den Hintergrund informieren willst, hier ist eine recht faire Zusammenfassung der Problematik: http://www.deutschlandfunk.de/streit-um-einheitsforst-in-baden-wuerttemberg-das-ist-eine.694.de.html?dram:article_id=353497 Gruß, Carcano
  11. Wir wollen mal nicht spekulieren, wer wen füttert, auch wenn es naheliegen könnte. Das Novellierungsprojekt jedenfalls ist - insgesamt betrachtet - WESENTLICH schlimmer als die beiden verfehlten BVerwG-Urteile. Und zwar fast von A bis Z. Sogar die an und für sich gut nachvollziehbare BWaldG-Ergänzung (Artikel 2) ist misslungen. Natürlich kann man die Gesetzesänderung nicht insgeamt abwenden. Es geht jetzt darum, sie zu verzögern und zu verbessern. Und diese Verbesserung ist nur gegen den DJV möglich. Carcano
  12. „Die angekündigte und in den Ressorts bereits abgestimmte große Novelle muss wie geplant in dieser Legislaturperiode kommen." Nein, das darf sie auf gar keinen Fall, und in dieser Beziehung ist die bayerische Staatsregierung vollkommen im Recht. Andere Länder werden da mitziehen.
  13. Wurde schon gesagt. Untätigkeitsklage. Entweder du tust es, oder hörst auf zu jaulen. :-)
  14. So ist es, Gruger. Und darin liegt das Problem. Wir - als Jäger, als Waffenbesitzer überhaupt - kämpfen hier nicht nur gegen ein paar in dieser Beziehung sanft durchgeknallte Richter des 6. Senats des BVerwG und ihre beiden abwegigen Urteile. Wir kämpfen gegen DJV und LJVs. Oder, noch präziser: sie kämpfen gegen uns und unsere Interessen.
  15. Die FDP hat hier durchaus eine Chance gehabt. Sie hat sie - mal wieder - nicht genutzt. Auch in diesem Antrag nicht.
  16. Man sieht in dem Antrag den deutlich NEGATIVEN Einfluss des LJV-NRW. Unter den deutschen Landesjagdverbänden einer der unfähigsten.
  17. Ja, tut es. Aber ex nunc, nicht ex tunc. Carcano
  18. Ist doch ganz einfach: Wer sich's gefallen lässt, darf auch nicht jammern.
  19. In der Tat. Zum Beispiel Kommentar Nr. 10 unter dem Artikel ist ein geradezu unterirdischer Blödsinn. Und nein, ich muss das nicht begründen. Wer als Anwalt nicht weiß, wie ein gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan funktioniert, mit dem brauche ich nicht zu diskutieren, und dessen weiteren Vortrag nimmt auch der 3. Senat danach nicht mehr übermäßig ernst. (Nun ja, der 3. Senat ist überhaupt sehr schwer zu beeindrucken. Aber man muss sich ja nicht mit Fleiß lächerlich machen.) Carcano
  20. Könntest du versuchen (nur versuchen), wenigstens mal für 5 Cent nachzudenken. bevor du dein Unverständnis postest? Dankeschön auch. Carcano
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