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carcano

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  1. Ach, na ja. Haargenau das gleiche könnte man auch über die Jagd sagen. Könnte. Sollte man aber nicht. Carcano
  2. Wen es interessiert, inzwischen gibt es nun auch noch eine gerichtliche Entscheidung (freilich kein "Urteil") zu der Grundfrage. Und ja, es betrifft u.a. den BSV; und nein, ich war am Verfahren nicht beteiligt; und drittens, es war der BSV, der dem Schützen schließlich zum Erfolg verholfen hatte https://openjur.de/u/875493.html Zitate: "Denn es ist nicht Sache der Behörden oder des Verwaltungsgerichts, die Sportordnung eines Sportschützenverbands insoweit auszulegen und anzuwenden. Dies obliegt vielmehr nach den Regelungen des Waffengesetzes den Sportschützenverbänden selbst, wie sich an verschiedenen Stellen des Gesetzes (etwa § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 oder § 14 Abs. 3 WaffG) zeigt, wo jeweils der Nachweis eines Bedürfnisses, eine Waffe als Sportschütze zu nutzen, von der Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eines Sportschützenverbands abhängig gemacht wird. Würde eine Behörde oder ein Verwaltungsgericht sich insoweit über eine ablehnende Bescheinigung hinwegsetzen, würde es in die den Sportschützenverbänden im Waffengesetz eingeräumte Autonomie unzulässig eingreifen; denn der Gesetzgeber hat es den Sportschützenverbänden gerade überlassen, entsprechende Regeln zu erlassen und damit eine Verwendung von Waffen als Sportwaffen zu ermöglichen. (...) Entscheidend war allein, ob die zuständige Stelle eines Sportschützenverbands eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat. Sofern innerhalb eines Verbands zur Frage, ob eine Waffe zugelassen und erforderlich ist, unterschiedliche Standpunkte bestehen, müssen diese innerhalb des Verbands geklärt werden; maßgeblich ist immer die schließlich erstellte Bescheinigung. Wird eine Bescheinigung vom Verband nicht erteilt, bleibt dem Sportschützen die Möglichkeit, einen vermeintlichen Anspruch auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen." Carcano
  3. Er braucht eine Erklärung, wieviele der ca. 60.000 BDS-Mitglieder IPSC schießen. Carcano
  4. Bautz, an Deinem Posting ist ja fast ALLES falsch. Was hat sich bei Dir nur in den letzten 9 Monaten so fundamental verändert?
  5. Hm. Genau die richtige Antwort auf eine dumm-provozierende Frage. Carcano
  6. Der Bund (Allach) und die HSG, das ist wie 1860 München gg. Bayern München. Wobei man klar sagen muss, dass der Bund erstens primär ein Gewehrverein ist, zweitens im sportlichen Bereich stark DSB-hochleistungsorientiert (aber schmal aufgestellt), und drittens eine sehr lebendige Traditionswaffengruppe hat (Feuerstutzen, Wehrmannsgewehr, historische Zimmerstutzen, historische Schiebenpistole). Und sportlich wird dort durchaus auch 9 mm Luger und .357 Mag geschossen, bis hin zu Medaillen auf den Bezirksmeisterschaften. Carcano
  7. Ach. Eva Limmer und Veronika Scheidl haben das Ganze schon nett äquidistant ironisch aufgezogen, vor allem durch die Kameraführung. Auch dem Oliver Huber (GRA) kann man keinen Vorwurf machen. Wenn der BDS - und wie ich ergänzen möchte, auch z.B. die DSU - bei derartigen Shows nicht als Bilderlieferant mitwirken wollen, dann springt halt er in die Lücke. Und die Auswahl der Kontraste war schon fein gemacht, zumal wenn man die Münchner Vereine kennt; die Bilder der statuarischen und aufgelegten DSB-Leistungsträger ;-) schrecken jedenfalls Unbefangene eher ab als die der IPSC-Hopser (ideale Musik zum Parcours wäre die Arie des Papageno). Und, in der Tat, eine leckere Abmoderation. Carcano
  8. Ja, das sind im wesentlichen die Panorama3-Inhalte der beiden Autorinnen, die inhaltlich dann mehrfachverwertet auch in die Tagesthemen eingebaut wurden. Völlig legitim. Auch die Einrahmung und Anmoderation ist zwar populär, aber um Fairness bemüht (Kulturgut, Spaß, Sport, streng reglementiert), und bis auf kleine Pedanterien ("vorbestraft" stimmt so nicht 100%-ig, aber jeder Zuschauer versteht sofort, was gemeint ist) völlig in Ordnung. Insgesamt saubere Behandlung. Carcano
  9. 1. Der Artikel war noch deutlich länger, die Redaktion hat's dem Thomas Hahn (ein guter Journalist mit viel Erfahrung) ziemlich zusammengekürzt. 2. Sehr saubere Recherche, und lange (!), mühsame Recherche. 3. Er hat gut zugehört und sich die Hintergründe erläutern lassen. Auch die beiden Fernsehberichte - es war ein Rechercheverbund - waren bemerkenswert fair, wie man als Sportschütze und Verbandsvertreter durchaus mal anerkennen kann. Kollege Scholzen hat sich auch filmen lassen, und seine Aussage ist nicht etwa durch unfaire Schnitte verzerrt worden. Carcano
  10. carcano

    Disziplin Frage DSB

    Die Hinweise, welche Sportdisziplinen in welchen Verbänden es gibt, und welche Waffen da jeweils geschossen werden können, sind zwar ganz interessant. Würde auch dem Vorstand vielleicht zu etwas Bildung verhelfen. Der gedankliche Fehler liegt aber schon vorher. Grundsätzlich kann der Berechtigte mit einer nicht vom Schießsport ausgeschlossenen Waffe ( --> § 6 AWaffV) schießen, was er will und wie er will, solange es der Zulassung des Schießstandes entspricht, und es weder kampfmäßiges Schießen (verboten) noch Verteidigungschießen (erlaubnisbedürftig) darstellt. Wo steht's? -- § 9 Absatz 1 Ziffer 3 AWaffV ! Du als Aufsicht musst nur auf die Anschlaghöhe achten (auf den meisten Kurzwaffenständen ist z.B. Liegendanschlag nicht zugelassen). Carcano
  11. Die Sache Peter Abel (der Name war hier im WO-Forum schon mehrfach genannt worden) ist erfreulicherweise zumindest in strafrechtlichen Hinsicht sehr glimpflich ausgegangen, nämlich ohne (!) Verurteilung. :-) Was eine gute Verteidigung manchmal nicht alles bewirken kann... Carcano
  12. Da würde ich doch einfach mal nach § 126 Abs. 2 SGB ermiteln...
  13. carcano

    Enten Zielscheibe

    Schiiter: wenn Du - wie meistens, und so auch hier - keine Ahnung hast: einfach mal das Maul halten. Gerade für Dich eine sehr gute Lebensregel. Auch ich finde diese Vogelscheibe nur gemäßigt spaßig, und ich trainiere gerne auch auf weiße Scheibe: aber wer's lustig findet, warum nicht? Sollen sie machen, ich blase mich nicht dagegen auf. YMMV. Carcano
  14. Es geht nicht um die "Erlaubnis", sondern um die tatsächliche (wenn auch unerlaubte) Möglichkeit, sich einer Waffe zu bedienen. Nicht gegeben ist das bei jederzeitiger sofortiger physischer Einflußnahmemöglichkeit. Fyodor hat die richtige Abgenzung vorgenommen.
  15. carcano

    Disziplin Frage DSB

    Du "interpretierst" gar nichts, sondern phantasierst; du hast schlichtweg nicht GELESEN, was du oben drüber (per copy-paste) zitiertest. Bitte tue es jetzt. Danke. Carcano
  16. carcano

    Disziplin Frage DSB

    Na, dann zeig uns doch mal den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen.
  17. carcano

    Disziplin Frage DSB

    Wie kommst du denn auf diese Auffassung? Welche Rechtsgrundlage?
  18. carcano

    Disziplin Frage DSB

    Absolutamente FALSO. Quién te habia si malensenado? Por la fondación legal, véase la provision (muy difícil a entender, así parece, tambien pro Alemanes) en el § 9 de la AWaffV. Lo importante es la causula general y muy larga en el Abs. 1 S. 1 Nr. 3. Mejores saludos, Carcano
  19. Knappe Information zwischendrin zur Rechtslage bzw. Rechtsprechung: VG Karlsruhe, Beschluß vom 10.4.2015, 4 K 2047/15 "Ein Durchsuchungsbeschluss für eine sofortige Sicherstellung von Waffen und Erlaubnisurkunden gemäß § 46 Abs. 4 WaffG kann ausnahmsweise bereits vor Bekanntgabe des zugrunde liegenden Waffenbesitzverbots ergehen. Dies setzt voraus, dass begründeter Anlass zu der Sorge besteht, der Waffenbesitzer könnte andernfalls die Waffen missbräuchlich verwenden oder die Sicherstellung vereiteln." Carcano
  20. carcano

    Guten Tag

    !Sei bienvenido aqui, caballero legionario! Es un sincero placer por nosotros de verte en este foro. Como "una morita decia, vale mas un legionario..." Pero no voy a citar la frase siguienda inmediatamente projima, con respeto a todos nuestros pobrecitos maridos infelices. ;-) No hay mucha gentre aqui quien utilize armas Espanolas por el tiro deportivo. Yo tengo una pequena Star FR en .22, una Star MMS en 7,63mm Mauser, un fusil Mod. 1893 y un mosqueton Mod. 1916, ambos en 7x57mm. Ademas un Vetterli-Vitali Mod. 1870/87/15 recalibrado en 6,5x52, un auxilio de la Guerra Civil, con la marca espanola de "bomba con llama sobre MP7". Pero mi arma mas original y mas venerable sin embargo, no es ninguna de estas, pero un revolver niquelado "Ona" de Orbea Hermanos Mod. de 1884, en 11 mm reglementada. Mejores saludos y respecto, Carcano
  21. Für Herford wie für jede andere Behörde gilt: die Wartezeit ist so lang, wie man es sich gefallen lässt, und dann noch etwas länger. In Baden-Württemberg besteht ein ähnliches Problem durch das dortige LKA (kann sein, dass ich darauf noch etwas weiteren Einfluss nehme, es ärgert mich). Diejenigen Anträge, die nicht sofort eine Negativauskunft im polizeilichen Informationssystem ergeben, sondern weiteren "Klärungsbedarf" (z.B. bei Namensähnlichkeit) werden aussortiert, auf einen sehr großen Stapel im LKA gelegt (vierstellig) und dann "manuell" gaaaaaaaanz langsam weiter bearbeitet. Lustigerweise passiert es dann, dass ein Betroffener - gegen den in der Tat nichts vorliegt - nach zweieinhalb Monaten einen Rechtsanwalt beauftragt, dieser sehr höflich (im Hinblick auf § 75 VwGO) Akteneinsicht beantragt, sie auch umgehend erhält, und dass dann "auf einmal" und natürlich ohne jeden erkennbaren Zusammenhang nach wenigen Tagen die WBK plötzlich erteilt wird. Ist natürlich reiner Zufall. Kann gar nicht anders sein. ;-) Carcano
  22. Das kann ich (ohne große Zuhilfenahme der Kristallkugel), weil ich das Verfassungsbeschwerdeverfahren gut kenne und daher weiß, was man darin tut und nicht . Auch was ein Anwalt raten wird und was nicht. Und schließlich kenne ich - anders als du - auch den Unterschied zwischen Zurücknahme und Erledigungserklärung. Freilich mache ich dir nicht etwa den Vorwurf, sinnlos und ohne Erfolgsaussicht einen fünfstelligen Betrag des Geldes anderer Leute verbraten zu haben (wie es andere hier im Forum taten). Ich konzentriere mich nur meinerseits auf Anliegen mit zumindest etwas Erfolgsaussicht, wie eben die ja tatsächlich mit viel Einsatz gelungene Gesetzesänderung. :-) Auch wenn ich daran kein Geld verdiene. Carcano
  23. Derartige Stollen dürften ursprünglich als Erbstollen (Wasserabzugsstollen) aufgefahren worden sein; daher ist es unwahrscheinlich, dass sie an Private dinglich veräußert werden. Zu Grund liegen dürfte eine schuldrechtliche Gestattung, unabhängig davon, ob die Gesamtanlage noch dem Bergrecht unterliegt oder nur noch der Hohlraumverordnung. Die Details kann uns Waffenschmied ja mitteilen, wenn er mag. Carcano
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