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carcano

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  1. Füralle möglichen Langwaffen (z.B. Gewehr 98, Karabiner 98b, Fucile 91 und K11/K31) gibt es professionelle, militärische Lösungen. Was damals klappte (Radfahreinheiten), klappt auch heute.
  2. carcano

    Waffenimport

    Das sieht das Waffengesetz selbst nun freilich anders. § 49 Abs. 1 Nr. 1 einerseits (ex positivo), § 48 Abs. 2 andererseits (ex negativo).
  3. 1. Die Grenze sind 21 Jahre, nicht 25. 2. Rechtliche Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung: § 12 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 3 WaffG. 3. Erlaubnis zum Schießen ist eine Sache (§ 27 Abs. 4 WaffG), Erlaubnis zum Erwerb eine andere. Carcano
  4. Für die Auskünfte von BZR und von örtlicher Polizeidienststelle brauicht es keine ominöse LKA-Software. Wenn die Behörden innerhalb dreier Monate nach Antragstellung keine LKA-Auskunft erhalten, müssen sie bei ansonsten positivem Rücklauf die Erlaubnis erteilen. Käme irgendwann in 4, 6, 9 Monaten tatsächlich was einschlägig Negatives vom LKA zurück, was weder BZR noch lokaler Polizei bekannt war, dann kann die Erlaubnis ja zurückgenommen werden. Aus die Maus.
  5. Inhalber eines gewissen RAHMENS geht das ja auch. Diesen Rahmen verkennt German.
  6. Ja. Been there, got the t-shirt. Das Ergebnis anwaltlichen Eintretens (da reicht ein freundlich-verbindliches Schreiben, ohne Aufplusterei und Gebell) ist, dass die Erlaubnis dann doch wundersamerweise rasch danach erteilt wurde. Das war in Baden-Württemberg, ähnliche Ausreden. Und wer es sich anders gefallen lässt, hat es auch verdient. Carcano
  7. Aber das interessiert doch nicht. Rein vorgeschoben. Es mag Software-Probleme geben oder nicht, die haben aber keinen Bezug zum Anspruch der beteiligten Bürger. Wenn seit 2 Monaten die Klospülungen im Amt verstopft sind, ist das ja auch kein Grund, die Waffe nicht einzutragen.
  8. Danke für die sehr gut nachvollziehbare und detaillierte Erläuterung, die sich (was die Schlaubischlümpfe unter Händlern und MANCHEN Erwerbern betrifft), auch vollauf mit meinen eigenen anwaltlichen Erfahrungen deckt. Carcano
  9. Schön, wenn man Euch so fair behandelte. Anderes ist anderes widerfahren, nicht nur in Berlin. Siehe das Posting von 2ndAmendment samt Fundstellennachweis im damaligen Thread. Carcano
  10. Zunächst einmal dankeschön an alle Antwortenden. Die Blenden der elektronischen Treferanzeigen hatten mit den üblichen Kalibern (Ordonnanzwaffen) schon viele Treffer abbekommen. Die .223 hinterlässt geringe Dellen, die größeren Infanteriekaliber gar keine. Tatsächlich waren sie aber wohl etwas dünn dimensioniert (10-12 mm) und haben sich mit den Jahren teilweise unter der Beaufschlagung etwas verbogen. Vielleicht sollten wir auf eine Dicke von 15 mm aufstocken und sie auch ein paar cm weiter nach vorn vom Scheibenkarton abrücken. Schrägstellung geht nicht, es sind ja Blenden und keine Kugelfänge. Eine Holzbeplankung als zusätzlicher Splitterschutz wäre freilich denkbar, die muss dann halt regelmäßig ausgewechselt werden. Carcano
  11. carcano

    2/6 Reglung?

    Euine solche Hinterfragung ist durchaus sinnvoll, deshalb habe ich sie auf der ersten Seite des Threads auch schon beantwortet (Freitag, 12:41 Uhr).
  12. Tja. Heute nachmittag am 100m-Stand. Ein Schuß (von 6 oder so Fabrikpatronen .338 Lapua Magnum - Rest alles 10er) eines von mehreren Schützen an derselben Waffe trifft die Hardoxblende der elektronischen Trefferanzeige (Häring/Intarso). Dicke ist 10 oder 12 mm. Ergebnis: glatter, schön gestanzter Durchschuss, obere Transportrolle der Gummibahn gleich mit getroffen. Und das war kein Hartkerngeschoss, sondern ein Scheibengeschoss mit Hollow Point. Frage statt Fazit: ob ein Umstieg auf Hardox500 wirklich was bringt? Carcano
  13. carcano

    2/6 Reglung?

    Die Argumente für a) sind besser, ja. Es sind ja auch meine (und Germans und Vulkans ;-)). Aber was besagt das schon. :-/
  14. carcano

    2/6 Reglung?

    Auf Speedmark und AGS hat tecnolli schon indirekt geantwortet. Der § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG war nicht geändert worden, und auch nicht Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3. Mithin bleibt es bei der Generalverweisung in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Ziffer 1.3 zum WaffG. Hier muss man trennen zwischen meiner persönlichen Interpretation (a) uind zwischen einer voraussichtlichen Interpretation durch die meisten Verwaltungsgerichte (b). a) ICH meine, dass der Sinn des Erwerbsstreckungsgebots (eine zu schnelle Ansammlung von schussfähigen Waffen zu hemmen) nicht in gleicher Weise auf bloße Läufe und Wechselsystem zutreffen kann. b) DIe Gerichte werden dazu neigen, zu sagen, da der Gesetzgeber es nicht anders habe regeln wollen (was er ja z.B. in der Anlage gekonnt hätte, als die AWaffV geändert wurde), erstrecke sich die Verweisung samt Erwerbsstreckung auch so auf Läufe und Wechselsysteme. Carcano
  15. carcano

    2/6 Reglung?

    Einfach die geltende Norm in ihrer AKTUELLEN Fassung zitieren: " § 13 AWaffV (Stand 2018) (Abs. 3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht: 1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.3.4 des Waffengesetzes," Carcano
  16. Irgendwie geht mir bei dem Wort "Youtube-Zentrale" etwas das Mitleid ab...
  17. Ja. War auch bei mir so. Erste eigene Waffe bei Carl Bernhard (Einbeck), danach Frankonia...
  18. So ist es. Und wenn der Fragesteller sich anwaltlich beraten lässt, was hier bei dieser Fallkonstellation unumgänglich ist, dann wird der Anwalt auch hoffentlich die entsprechenden Vorschriften nachlesen und sie ihm zitieren. Für die anderen Mitleser, die jetzt nicht groß nachschlagen wollen, tue ich es hier mal: "§ 13 Abs. 6 AWaffV (früher war das Abs. 8): (6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen. sowie aus der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV): "36.2.12 Härtefälle im Sinne des § 13 Absatz 8 AWaffV können z. B. in folgenden Fällen gegeben sein: – für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier-Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen, reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus; – für den Besitz von Langwaffen und Munition nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 (Feuerwaffen, deren Geschosse [sic] eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird) reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus; für Kurzwaffen der gleichen Art ist ein A-Schrank ausreichend. In den vorgenannten Fällen bedarf es immer einer Festsetzung der Waffenbehörde." Soweit die Regelungslage. Carcano
  19. Ganz bestimmt NICHT. *kopfschüttel*
  20. Ja, so war das. Leider. Ich erinnere mich noch die Akten. Und Gutachten. Gibt es eigentlich auch ein Emoji mit Heiligenschein? Carcano
  21. carcano

    Neues vom Beitler

    Es hat Leute gegeben, die von Beitler AK-47-Umbauten gekauft haben. Man sollte keine schlafenden Behörden wecken...
  22. carcano

    Neues vom Beitler

    Ich sage nur Hessen-Arms M 2 (in Kal. .50 BMG). Sag' ich nur... Das BKA fand an der vorgelegten und korrekt umgebauten Waffe alles okay. Dennoch... das Bundeswirtschaftsministerium musste unbedingt seine abweichende Meinung haben. Die Verurteilung konnte schließlich von allen Erwerbern abgewendet werden. Aber frag' nicht nach dem Aufwand...
  23. carcano

    Neues vom Beitler

    Hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm.......... Ja, es könnte schon interessant sein, zu wissen, welches Bundesland der Meinung des BKA war und welche nicht (und warum). Beispielsweise. Oder ob ein Teiletausch mit Vollautomaten möglich war (S. 3). Oder, oder, oder... Aber lassen wir das mal. :-D Der Bescheid erging ja gerade deshalb am 30.1.2018, damit er noch im anhängigen Strafverfahren verwertet werden konnte. Man wird also zumindest Teile oder Zitate daraus im Urteil lesen können. Wobei dem Angeklagten (und schließlich Verurteilten) ja auch die enorme Verfahrensdauer (fast 6 Jahre) zugute gekommen ist, weil das Gericht diese bei der Strafzumessung mit berücksichtigen musste. Das dürfte der Hauptgrund sein, dass er noch als freier Mann den Gerichtssaal verlassen konnte. Interessant wird es jetzt übrigens für die Erwerber der 70 (plus minus) schon verkauften umgebauten AK-47 in ihren zwei Modellen (Halbautomat und Repetierer) werden; darunter sind ja sowohl Jäger als auch Sportschützen. Letztere konnten zum Beispiel den Umbau u.U. als Geradezug-Repetierer auf gelbe WBK erworben haben. Wer das getan hat, der dürfte jetzt Schwierigkeiten entgegensehen. Mal sehen, ob (und wann) die ersten Fälle kommen... Carcano
  24. carcano

    Neues vom Beitler

    Das ist jetzt die gekürzte Langfassung. Zu den Motiven der Kürzung gerade an bestimmten Stellen spekuliere ich jetzt mal nichts. Bestandskräftig ist der Bescheid inzwischen auch. Die Kurzfassung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht (und kommt dann auch auf die BKA-Website), das wird aber noch 2-3 Wochen dauern.
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