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carcano

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Alle Inhalte von carcano

  1. Klar. Leiche exhumieren lassen, im Verein auf einen Anklagestuhl setzen (Oberkörper an der Lehne festbinden) und feierlich ein Vereinsausschlussverfaren am Toten durchführen. Sag mal, merkst du noch was? Ne , der Joe07 merkt nichts mehr. Ja, waffenrechtliche Verstöße von einiger Erheblichkeit können in einem Schießsportverein in aller Regel ein hinreichender Grund zum Vereinsausschluss sein. Eine Unterschlagung von Vereinseigentum auch. Bis ein solches Fehlverhalten aber rechtskräftig festgestellt ist, vergeht regelmäßig einige Zeit, und Vereinsausschluss auf Verdacht geht nicht (zu Recht). Carcano
  2. Natürlich - dies als Entgegnung an die FDP-Kritiker - hat eine kleine Partei kein Weisungsrecht in das Ministerium ihres Koalitionspartners hinein. Aber auch formalisierte Anfragen können durchaus Wirkung zeigen - zumal dann, wenn es nach der GGO für die Ministerien dann Chef-Vorlagesachen sind. Siehe § 14 Abs. 3 GGO-NRW. Carcano
  3. Unwissensstand. Natürlich erwirbt man einen Tresor nicht auf Glück. Sondern man erwirbt ihn, BEVOR man aufgrund der vorhandenen Erlaubnis DIE WAFFE ERWIRBT. Carcano
  4. Nein, nein, NEIN. Wer hat Dir denn den Quatsch aufgebunden? Donald Ducks Neffen?
  5. Und du WAGST es, dich im Avatar "Sachkundiger" zu nennen? Du hast deine Sachkunde ja ersichtlich nicht einmal aus dem Kaugummiautomaten gezogen. So viel brüllende Ahnungslosigkeit... es scheint, dass Heletz recht hatte. Carcano
  6. JA. Ansonsten halte ich es für möglich, dass der Fall mir auf die eine oder andere Weise auf den Tisch kommt. Wünschen wir jetzt erst einmal alle dem Verletzten gute Besserung. Carcano
  7. Das hat's vor 50 und vor 100 Jahren ganz GENAUSO gegeben. Das Motiv der Beliebigkeit. "Ich war einfach wütend, er/sie ging mir auf den Geist, es hätte auch jeden anderen treffen können" -- das ist überhaupt nichts Modernes oder Zeitgemäßes.
  8. Vorläufig ist - mit oder ohne Unterwelt - eine WBK, die keine endgültige (und das heißt nicht auf Dauer angelegt) ist. Zwar war die frühere fünfjährige Befristung des WaffG 1972 mit dem WaffG-1976 gefallen, aber der aktuelle § 9 Abs. 2 WaffG bietet weiterhin im begründeten Ausnahmefall die Möglichkeit einer Befristung. Diese hat die Behörde hier sachgerecht genutzt; die Kooperation mit dem Verband (DSU) war gut. Carcano
  9. Er weist auf den Unterschied zwischen auf dem Papier stehendem Staatsrecht (niederer Ordnung übrigens) und ebenso gelebter wie bewährter Staatspraxis hin.
  10. Einen mal hier von mir bearbeiteten Fall (Rückübersiedlung eines aktiven deutschen Sportschützen aus der Schweiz nach NRW, mit einigen Sportwaffen) haben wir über § 8 mit vorläufiger WBK abgewickelt, mit entsprechendem Bedürfnisnachweis gemäß § 14 Abs. 2 und 3 nach den deutschen Verband nach einen Jahr.
  11. Flohbändiger, ich weiß ja nicht, WER Deinen Account hier nach Passwordknackung übernommen hat, aber der echte ist es jedenfalls nicht mehr... könnte der Admin da mal nachschauen? Gruß, Carcano
  12. Flohbändiger, Du vertrittst hier auf einmal sehr merkwürdige Ansichten... :-)
  13. Einzelne Verwaltungsgerichte sehen das in der Tat so. Dem muss man aber entgegentreten, denn die Rechtsfolgen aus dieser (vertretbaren aber falschen) Auffassung sind katastophal. Carcano
  14. Soso. Also Zustände für Waffenbesitzer wie in der DDR (Abschnittsbevollmächtigter) und in Japan. Nun ja, Nordrhein-Westfalen.
  15. Ich würde jedenfalls niemandem empfehlen, über zum aktuellen Zeitpunkt in diesem Sektor getätigte Käufe irgendeinen Paperrtrail oder Datentrail zu hinterlassen. Besser ist das.
  16. So ein Dokument, wie es SB beschrieb, mag es wohl geben, das heißt dann aber zollrechtlich nicht "Durchgangsschein". Der bezeichnet etwas anderes, wie man in dem deutsch-schweizerischen Abkommen nachlesen kann. SB geht es dagegen um den Verzicht auf die körperliche Gestellung an einer der (zunehmend wenigeren) besetzten Zollübergangsstellen.
  17. carcano

    Gaser aus Ungarn

    Das sehen sie auch bei anderen nicht so. Zum Beispiel beim Dikatator Aserbaidschans. Von dem lassen sie sich zudem - länderübergreifend - gerne bestechen, wie es den Anschein hat, und zwar massiv über Jahre hinweg.
  18. Lass mich raten: deutlich sichtbarer dunkler Kranz auf dem Stoßboden und ringförmige Erosion darin?
  19. carcano

    Gaser aus Ungarn

    Die pflegen den Aufbau ihrer eigenen Diktatur, da stören toitsche Rechtsextremisten nur. Und selbst Jobbik zieht ja auch Stimmen vom einzig wahren Diktator ab, die nur ihm zustehen. Carcano
  20. "Nach dem Gesetz" ist der Wortlaut des § 42a Abs. 3 WaffG eigentlich schon hinreichend klar. Vor allem weil er eine bewusste (weitgefasste) Paralleliisierung zum Wortlaut in § 13 darstellt. Carcano
  21. So isses. Knechte wie Kulli brauchen allerdings keine Waffen, das sehe ich ebenso wie die Behörde. Denen geschieht's eben recht.
  22. So isses. Typisches Formulierungsversehen des Gesetzgebers. Da gab's und gibt's noch mehr. Wer sich da ganz knitz und aufmerksam auf den Wortlaut des 7. Absatzes beruft (Bautz hat insoweit recht), der wird vor dem Strafgericht vielleicht Erfolg haben, vor dem Verwaltungsgericht aber wohl kaum. Soviel zum Thema "Einheit der Rechtsordnung". :-/ Carcano
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