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carcano

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  1. Ja. Heloten sind keine Bürger. Bei uns hier sehen wir Einschränkungen ab dem Spätmittelalter. Ungefähr parallelisierbar zu ständischer Abschrankung. Instruktives literarisches Beispiel auch im Hinblick auf Waffen: der "Meier Helmbrechrt".
  2. Ich bin Rechtshistoriker, er Historiker. Ich denke, wir werden beide ein Privileg erklären können. Natürlich ist es auch ein Vorläufer des modernen Verwaltungsakts. Aber darum geht es hier nicht.
  3. So etwas nennt sich PRIVILEG. Du brauchst dringend Deutschunterricht. Heletz könnte da helfen... :-)
  4. Das ist in der Tat ein wichtiger Unterschied (auch die Schweiz kennt übrigens das Bedürfnisprinzip, nämlich beim Waffentragschein). Aber das ist NICHT der Unterschied zwischen "Recht" und "Privileg".
  5. So wie die Fahrerlaubnisverordnung. Es ist nämlich nicht erlaubt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Außer man hätte eine Fahrerlaubnis. LG, Carcano
  6. So wie in Deutschland. Ja und?
  7. In der Regel gibt man die einem Mitjäger / Mitschützen oder einem Büchsenmacher. Wenn die .22er nicht total hart oxidiert ist, so dass sie gar nicht mehr ins Lager passen würde, ist sie auch noch verschießbar.
  8. Musst du auch nicht. Betreib halt gefälligst eine andere Freizeitbeschäftigung. Keinen Sport gleich welcher Art. Gartenzwergezucht zum Beispiel. Oder Kakteenphotographie. Alles was zu deinem hirnrissigen Dummfug zu sagen war, steht bereits auf der zweiten Seite jenes Theads. Und nun verzieh dich, Querulant. Du bist hier unerwünscht.
  9. Hast recht. Ob die zum außerdienstlichen Schießen zugelassen waren, weiß iich nicht.
  10. "Nach 1947 wurden einige Pistolen 06/29 als Scheibenpistolen mit Mikrovisier, höherem Kornsattel und modifizierten Griff, andere mit einem mit Mikroschrauben seitlich verstellbarem Korn hergestellt. Die Seriennummern dieser Waffen liegen zwischen P 78'106 und P 78'216." So jedenfalls die allwissende Müllhalde aka Google.
  11. @Weißblau: wer selbst in entsprechenden Gremien aktiv ist oder seinerseits die Sachverständigen fortbildet (wie der Schreiber dieser Zeilen), der weiß natürlich oft auch, wer welchen Ruf hat. Der "normale" Verein weiß das aber häufig nicht, und begeht dann auch noch fast regelmäßig den Fehler, nach einem "örtlich nahen" Sachverständigen zu schauen, oder den zu nehmen, "den die Behörde vorschlägt / empfiehlt". :-( Carcano
  12. Es gibt Diskussionen, die machen zwar Spaß, sind aber schädlich, wenn zu ausgedehnt...
  13. Waffenrechtlich unzuverlässige Vereinsmitglieder sind deshalb noch keine "Gefahr" für den Schießsport oder für den Verein. Joe07 dagegen ist es. Und zwar in hohem Maße. Jetzt müsste man nur noch schauen, wie man ihm die Waffen entziehen kann...
  14. Die 2012er. Lassen dem SV deutlich mehr Spielraum als früher.
  15. Wer die aktuellen Schießstandrichtlinien kennt, weiß, dass sie viel mehr Spielraum lassen als die früheren.
  16. Ergänzend zu meinem deutschlandbezogenen Anschützhinweis oben sei noch erwähnt, dass in den USA dieser Miniwurfscheiben-Sport als "Targo" (der Begriff war wohl von der Fa.Mossberg geprägt, popularisiert und stark beworben worden) und als "Mo-Skeet-O" (Wortspiel auf die Mücke; bei den Boy Scouts) bekannt und einmal recht beliebt war. Drei beliebige Links: http://home.epix.net/~damguy/targo.htm http://madogre.com/?p=1331 http://www.shotgunworld.com/bbs/viewtopic.php?t=136587 Gruß, Carcano
  17. Ja, "Claybirding" (mit .22 lang Schrot und 6mm Flobert Doppelschrot) war einmal eine Zeit lang recht beliebt, wurde von Anschütz stark promotet (Waffe z.B. die Anschütz 1448 D).
  18. Ja, das erinnerst Du richtig; und zwar seit dem 2012 mit dem BSB 1874 e.V. (Bayerischer Soldatenbund). Diese (und nur diese) sind auch ein anerkannter schießsportlicher Dachverband, diese (und nur diese) haben eine anerkannte Sportordnung. Carcano
  19. We war das nochmal mit der Anerkennung der Sportordnung...?
  20. Zeichensetzung ist aber auch nicht so dein Ding - oder?
  21. Ach Fyodor, Du kleiner Schalk. Aber Du hast ja recht mit Deiner sprachlichen Anmerkung.
  22. Ja. Siehe den Berliner Dom.
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