Hallo Zusammen
herzlichen Dank für die schnellen Reaktionen....aber der Kern meiner Frage war, ob ich die mitgeführte Waffe beim Grenzübertritt anmelden muss. Da bestehen immer noch Zweifel, ich habe mich da jetzt an den Zoll (D/CH) gewandt und hoffe auf eine baldige Antwort dieser Stellen.
Zweifel meinerseits an der Deklarationspflicht bestehen, weil ich letzte Woche bei der Rückfahrt in die CH vom Grenzpolizisten nach mitgeführten Waren gefragt wurde und ich erklärte, dass ich keine zollpflichtigen Waren aber eine Sportpistole mitführe. Ich zeigte meinen Waffenpass, der Beamte fragte, woher ich komme. Antwort "Schiessstand in X".
Er winkte mich durch ohne Waffe oder Pass zu vergleichen.
Zweiter Fall: ein Freund, Jäger, passierte den Zoll CH in Ri D mit Jagdgewehr und Munition ohne Zollanmeldung. Wenige Kilometer nach dem Zoll wurde er von einer D-Zollstreife angehalten und kontolliert. Wahrscheinlich wurden sie wg Aufkleber am Auto die auf jagdliche Tätigkeit hinweisen auf ihn aufmerksam. Die Beamten verglichen Waffennummer mit Eintrag im Waffenpass....und gut wars. Kein Hinweis auf Fehlverhalten.
Ansonsten steht ja klar im Waffenpass, dass ich als Sportschütze grundsätzlich keine weitergehende Erlaubnis zur Mitführung einer aufgeführten Waffe nach Kat.....B....im Waffenpass eintragen lassen muss. Bedarf/Grund der Mitführung der Waffe ist durch Mitgliedsausweis zweier Schützengesellschaften (1 x aktiv, 1 x passiv) sowie Mitgliedsbuch des Südbadischen Sportschützenverbands wohl ausreichend nachgewiesen.
Gerne werde ich Euch die Antwort der Zollstellen mitteilen.
Grüsse von Mandi