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Mandi

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Alle Inhalte von Mandi

  1. Hallo Zusammen möchte abschliessend berichten: nach langen hin- u. her mit dem D u. CH Zoll habe ich jetzt für jede Waffen einen "Durchgangsschein für Waffen und Munition" ausgestellt bekommen, dieser ist ein Jahr gültig. Auf dem Formular hat die SG meine Mitgliedschaft bestätigt, beide Zollverwaltungen haben ihre Stempel angebracht und nun kann ich die Grenze ohne Anmeldung passieren. Auf dem Formular ist ausdrücklich der Hinweis, dass die Waffen nur bei Kontrollen unaufgefordert anzumelden sind. Dank an alle, die sich die Mühe machten auf meine Anfrage zu Antworten. Grüsse von Mandi
  2. Hallo Zusammen herzlichen Dank für die schnellen Reaktionen....aber der Kern meiner Frage war, ob ich die mitgeführte Waffe beim Grenzübertritt anmelden muss. Da bestehen immer noch Zweifel, ich habe mich da jetzt an den Zoll (D/CH) gewandt und hoffe auf eine baldige Antwort dieser Stellen. Zweifel meinerseits an der Deklarationspflicht bestehen, weil ich letzte Woche bei der Rückfahrt in die CH vom Grenzpolizisten nach mitgeführten Waren gefragt wurde und ich erklärte, dass ich keine zollpflichtigen Waren aber eine Sportpistole mitführe. Ich zeigte meinen Waffenpass, der Beamte fragte, woher ich komme. Antwort "Schiessstand in X". Er winkte mich durch ohne Waffe oder Pass zu vergleichen. Zweiter Fall: ein Freund, Jäger, passierte den Zoll CH in Ri D mit Jagdgewehr und Munition ohne Zollanmeldung. Wenige Kilometer nach dem Zoll wurde er von einer D-Zollstreife angehalten und kontolliert. Wahrscheinlich wurden sie wg Aufkleber am Auto die auf jagdliche Tätigkeit hinweisen auf ihn aufmerksam. Die Beamten verglichen Waffennummer mit Eintrag im Waffenpass....und gut wars. Kein Hinweis auf Fehlverhalten. Ansonsten steht ja klar im Waffenpass, dass ich als Sportschütze grundsätzlich keine weitergehende Erlaubnis zur Mitführung einer aufgeführten Waffe nach Kat.....B....im Waffenpass eintragen lassen muss. Bedarf/Grund der Mitführung der Waffe ist durch Mitgliedsausweis zweier Schützengesellschaften (1 x aktiv, 1 x passiv) sowie Mitgliedsbuch des Südbadischen Sportschützenverbands wohl ausreichend nachgewiesen. Gerne werde ich Euch die Antwort der Zollstellen mitteilen. Grüsse von Mandi
  3. Hallo viel gesucht, viel gefunden, aber nicht schlauer...! Mein Wohnsitz Schweiz, im Besitz des EFWP, Mitglied in einem Schützenverein in D (in unmittelbarer Grenznähe), regelmässige Teilnahme am Training. Bisher mit Sportpistole über besetzten Grenzübergang ohne Halt (Hin- u. Rückweg) gefahren. Nun hat ein Kollege gemahnt, dass ich die Sportpistole bei jedem Grenzübertritt anmelden müsse....aber, wozu habe ich denn meine Waffenpass dabei? was tut der Zoll im Falle einer Anmeldung? habe ich mich bisher falsch verhalten? Wäre dankbar über Aufklärung vlt. mit Angabe des Gesetzestextes .... Gruss Mandi
  4. Mandi

    Gibt es proTell noch?

    bedeutet für mich, Cassis hätt kei Arsch i dä hose......warum ist er überhaupt beigetreten?
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