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carcano

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  1. Die P 7 sollte man wohl mitnichten als komplette Eigenentwicklung von H&K bezeichnen können, wenn, dann eine, wohl brauchbare, Detailverbesserung von Vorhandenem und schon vor vielen Jahrzehnten Patentiertem. VIELEN sagte ich. Und nicht bloß 4 oder so. Und *wer* hat's erfunden? Naaaa ? Carcano
  2. Lass mich raten. Du hast im Leben noch nie ein MR308 in der Hand gehabt, Carcano
  3. Ein tolles Projekt. Anders als anderswo hat man hier keinen Eisenbahntunnel reaktiviert, sondern hat einen Teil eines alte Bergwerks wieder aufgewältigt. Rosenberg ist ja Teil eines größeren Reviers. Soweit ist weiß, befindet sich Eure Schießanlage in einem alten Wasserstollen ("Erbstollen"), also nicht im Abbau. Ist das richtig? Beste Grüße, Carcano
  4. Wer auf der Eröffnung der IWA war, der weiß jetzt, dass Bayerns Innenminister Herrmann ernsthaft darüber nachdenkt - er hat es ja expressis verbis herausposaunt - Armatix-Waffensicherungen oder Vergleichbares auch Jägern auf dem Weg zum und vom Revier vorzuschreiben. Z'wegen mehr Sicherheit, Kein Witz. Leider. Carcano
  5. Konferenz der Referenten der Landesfinanzverwaltungen und des BMF.
  6. Ach, lasst doch den Petitionsquatsch. Wenn du etwas helfen willst, dann unterstütze die Rechtsstreitigkeiten des BDS. Der Verband macht mehrere finanzgerichtliche Prozesse anhängig. Professionell eben. Carcano
  7. Nicht strikt genommen "falsch", aber total schief und irreführend. Natürlich kann auch nach dem 1.1.2016 auf dem Vereinsschießstand weiterhin IPSC geschossen werden. Es schießt dann aber nicht der Verein, sondern der individuelle Schütze für sich, oder die IPSC-Gruppe. Carcano
  8. Alter aber sehr interessanter Thread. Ich reaktiviere ihn mal mit einer auch sonst vielleicht nicht uninteressanten Frage: Anfänglich (also vor über 10 Jahren) wurde ja auch der Kleinschießplatz innerhalb des Kasernengeländes für Field Target genutzt (ich habe ihn jetztz mal in Wikimapia markiert). Existiert der noch oder wurde er inzwischen abgerissen - und falls ersteres, wird er noch irgendwie (gelegentlich) bespielt ? Danke, Carcano
  9. Das dürfte wohl frei erfunden sein. Oder velwercheslt.
  10. Zunächst einmal ist es richtig, dass hier unterschiedliche Rechtsgrundlagen betroffen sind und ineinanderwirken - Verwaltungsrecht, Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und ZiviIrecht. Der betroffene Büchsenmacher und Händler hat inzwischen eine gute und einschlägig kompetente Verteidigung (nein, nicht mich - diesmal kein Eigenlob ;-) ), mindestens ein anderes hier im Thread postendes Forumsmitglied hat auch rechtliche Vertretung, und die Erfahrung lehrt, dass a) jetzt erst einmal nicht viel geschehen kann, weil der Verteidiger sich gundsätzlich nicht vor der beantragten Gewährung von Akteneinsicht äußert, und es Akteneinsicht eben erst nach dem Abschlussvermerk der Polizei gibt - was sicherlich noch einige Wochen dauern Kann (frühestens !), oder auch Monate; b) von vielen Vorwürfen gegen Gewerbetreibende am Schluss häufig sehr wenig übrigbleibt, und vieles eingestellt wird. Waffen und Waffenteile könnten bei einem etwaigen Vorwurf Beweismittel sein. Da § 54 WaffG aber *nicht* auf § 52a WaffG verweist, und auch die Polizei ihrerseits (K 15) nichts gegen legale Waffenbesitzer hat, werden die zuordenbaren Waffen an die Berechtigten zurückkommen. Ob das schon vor dem Gesamtverfahrensabschluss geschehen kann und geschieht, hängt von der Kooperation der Justiz (StA) ab.
  11. Man könnte auch vernünftig sein und den Rechtsweg nutzen. Als Kunde sowieso.
  12. Die Frankfurter Allgemeine (Lokalausgabe "Rhein-Main-Zeitung") beschrieb die Lage im Jahre 2006 so: <<"Tot, toter, am totesten“, sagt Peter Abel und deutet auf die Bolongarostraße. Er betreibt ein kleines Waffengeschäft und ist geblieben - als einer der wenigen. Vom Tagesgeschäft allein kann Abel nicht mehr leben. An manchen Vormittagen verirren sich kaum drei Passanten in den Verkaufsraum, der vollgestopft ist mit Messern und Munition. „Weil meine Kunden aus ganz Deutschland kommen, konnte ich mich bisher halten“, sagt er. Den Laden aufzugeben, fiele ihm schwer: Es gibt ihn seit 96 Jahren.>> Wer die allfängliche Zeitungsmeldung mit allen Details sorgfältig las, und dann diesen Bericht, der kann sich ja ungefähr zusammenreimen, was geschehen sein mag und warum.
  13. Manfred Breidbach hat das Problem, das hier aller Vermutung nach zu Grunde liegen dürfte, ebenso kenntnisreich wie taktvoll angesprochen. Ich kenne die Problemlage - vermutlich sogar genau dieselbe - aus einem anderen, eher lokaleren Fall. Peter Abel wird mit Sicherheit anwaltliche Hilfe brauchen, wenn er den Laden auf Dauer nicht zumachen will. Drücken wir ihm die Daumen !
  14. "Was will man mit .50 BMG denn in deutschen Wäldern jagen?" Universelles-Leben-Sprecher und LJV-Funktionäre... beide sind so stark ideologiegepanzert, dass in normalen Jagdkalibern selbst monolithic solids in der Schwarte steckenbleiben.
  15. Viele in diesem Thread wissen es vermutlich eh' schon. Und insoweit entschuldige ich mich schon einmal vorsorglich bei denjenigen, die sich jetzt denken, ich trüge Eulen nach Athen. Es gibt eine nett aufgemachte deutschsprachige Website über das Schießen mit dem Kal. .50 BMG (keine waffenhistorische Site): http://www.50-bmg.de/producer.html Zu der konkreten Waffe dieses Threads: nach dem, was ich (verlässlich) gehört habe, ist sie gut gemacht und gut verarbeitet. Funktion soll tadellos sein, so Berichte von Leute, die damit geschossen haben. Auch das BKA hat keine Einwendungen. Ob sie einem den Preis wert ist, muss jeder Interessierte selbst wissen - es ist jedenfalls eine ungewöhnliche und im Zivilbereich seltene Waffe, und man bekommt recht viel Metal fürs Geld. :-). Und eine ganz allgemeine Erfahrung ist es, dass je höher der Peis ist, desto eher Verhandlungsspielraum besteht. Man kann den Hersteller ja auch direkt anrufen (ist allerdings öfters unterwegs, also nicht aufgeben).
  16. Das BKA hat mit der konkreten Waffe keine Probleme, die Zuständigkeit liegt woanders. Innerhalb dieses Threads kennt außer mir auch German ersichtlich die Hintergründe. Man lese sein Posting. Steht viel drin.
  17. Die Einstufung der Waffe in einem behördeninternen Register dürfte mangels Regelungswirkung nach außen keinen Verwaltungsakt darstellen. Dennoch kann man Berichtigungsansprüche haben, ähnlich wie auch sonst bei behördlicherseits unrichtig gespeicherten Daten. Vorrangige Anspruchsgrundlage für ein solches Begehren dürften datenschutzrechtliche Regelungen sein. Carcano
  18. Ja. Was ja nicht gegen Caliber gerichtet ist. Ich stelle es nur fest. Und es ging auch nicht um Anzeigen. Carcano
  19. Genau das ist der Punkt. Genau das. (Die Zeitschrift war Caliber.) Carcano
  20. Den ganzen § 6 AWaffV verdanken wir einem bestimmten Wafenhändler und einer bestimmten Zeitschrift (die ich übrigens mag). :-( Carcano
  21. Erster Rat: nicht blöd sein. Zweiter Rat: billige Waffe (zu ersteigern bei eGun ab 1,- € -- habe ich auch gerade getan) ersteigern und eintragen lassen. Carcano
  22. Es gab einen Vordurchlauf in der Eilinstanz (kann ein Fehler sein, zum Beispiel wenn jemand das selbstzerstörerisch in einer Gebührenstreitsache veranstaltet :-P - war hier aber sinnvoll und nötig); und da hatte sich der VGH schon positioniert. Erfolgsaussichten eines Berufungszulassungsantrags daher ablesbar 0,0 %, es wäre nur ein Durchlauf zur Verfassungsbeschwerde gewesen, um dem Gebot der Ausschöpfung der Fachgerichtsbarkeit zu genügen. Die Einscheidung darüber war für den Betroffenen letztlich eine ökonomische. Mit einer RSV wäre zumindest das Berufungszulassungverfahren zu machen gewesen; gibt immer noch viel zu viele Waffenbesitzer, die keine haben... Problem ist, dass VG und VGH hier stark die Parallele zum Fahrerlaubnisrecht und zu den dortigen MPU-Problemen ziehen; dort ist es ja anerkannt bzw. "h.Rspr.", dass gegen die MPU weder isoliert vorgegangen werden kann (wurde hier freilich auch nicht getan, wäre klarer Fehler gewesen), noch (!!) dass eine vorbeugende Feststellungsklage gegen den drohenden Erlaubnisentzug zulässig sei. Ich halte die Entscheidung dennoch für falsch. Ist aber ein Grundproblem der Verwaltungsjustiz mit dem vorbeugendem Rechtsschutz in praxi. Carcano
  23. Doch, jedenfalls im Ländle. Anders wär's freilich schöner. Carcano
  24. Hatte gerade wieder so ein Beispiel aus Baden-Württemberg (VG Freiburg und VGH); vorbeugender Rechtsschutz in Form einer Feststellungsklage ist für die einfach Anathema. *Seufz* Carcano
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