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carcano

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Alle Inhalte von carcano

  1. Wer auf der Eröffnung der IWA war, der weiß jetzt, dass Bayerns Innenminister Herrmann ernsthaft darüber nachdenkt - er hat es ja expressis verbis herausposaunt - Armatix-Waffensicherungen oder Vergleichbares auch Jägern auf dem Weg zum und vom Revier vorzuschreiben. Z'wegen mehr Sicherheit, Kein Witz. Leider. Carcano
  2. Konferenz der Referenten der Landesfinanzverwaltungen und des BMF.
  3. Ach, lasst doch den Petitionsquatsch. Wenn du etwas helfen willst, dann unterstütze die Rechtsstreitigkeiten des BDS. Der Verband macht mehrere finanzgerichtliche Prozesse anhängig. Professionell eben. Carcano
  4. Nicht strikt genommen "falsch", aber total schief und irreführend. Natürlich kann auch nach dem 1.1.2016 auf dem Vereinsschießstand weiterhin IPSC geschossen werden. Es schießt dann aber nicht der Verein, sondern der individuelle Schütze für sich, oder die IPSC-Gruppe. Carcano
  5. Nein, das ist so nicht richtig. Die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt immer, auch bei Einstellungen nach §§ 153, 153a, 154 StPO. Gar nichts von den Vorwürfen gilt da als erfüllt. Bei Einstellungen nach §§ 153, 153a, 154 StPO kann die Waffenbehörde in einem späteren Verwaltungsverfahren allerdings nachgewiesene (!) negative Tatsachenerkenntnisse aus einem eingestellten Strafverfahren zu Lasten des Beteiligten verwaltungsrechtlich negativ berücksichtigen, etwa im Hinblick auf Zuverlässigkeit und Eignung. Carcano
  6. "Rechtsschutzversicherung habe ich und einen passenden Anwalt für Waffenrecht habe ich auch gefunden. RA Jede aus Berlin. Vielleicht hat jemand ja schon mal Erfahrung mit dem Herren gemacht? Ich will auch deswegen jetzt keine riesen Geschütze auffahren sondern einfach nur von einem Fachanwalt wissen ob das alles rechtens ist was mir da vom Sb erzählt wird." Jeder Rechtsanwalt kann einen waffenrechtlichen Fall vertreten, und jeder Verwaltungsrechtler erst recht. Dessen ungeachtet solltest du einen nehmen, der gerade in dem Spezialgebiet Waffenrecht hinlänglich ausgewiesen und anerkannt ist. Davon gibt es ja 5-6 in Deutschland, du hättest die Wahl. Der Ort spielt keine Rolle, ob Kiel, Berlin, München. Läuft eh' alles schriftlich, Carcano
  7. Fachanwälte im Verwaltungsrecht sind gut und haben Ahnung. Also rundum zu empfehlen. In concreto empfehle ich allerdings stattdessen einen im Waffenrecht erfahrenen und fachlich spezialisierten Anwalt. Beides ist NICHT dasselbe (ähnlich bei Ärzten: ein tatsächlicher "Experte" für einen ganz bestimmten Bereich muss nicht notwendigerweise Facharzt sein, womit der Facharzt noch weitaus häufiger ist als der Fachanwalt). Carcano
  8. carcano

    Geschossfang

    Wer ist denn der Sachverständige hier in dem Verfahren?
  9. Hülsen gibt es in Deutschland von Horneber. http://www.huelsen-horneber.de/index_de.html Wer unbedingt basteln will, kann sie auch aus der Grundhülse 11mm Mauser umformen, das lohnt sich aber nicht (es formt ja auch niemand die 8x50 R Lebel aus der 11mm Gras um :-D ). Die Mehrzahl der Schützen in Deutschland lädt leichte Nitropulverladungen, was hinter einem Bleigeschoss auch problemlos möglich ist. Unter Umständen braucht man einen Filler, das kann dann problematischer sein. Hat Deine Waffe einen Blockverschluß (Martini, Aydt, Haenel) oder ist es ein M/71-System mit Drehzylinder? Letztere wurden auch gerne für die 9,5x47R genommen. Besten Gruß, Carcano
  10. Ich glaube, man kann erst nach einigen (5 ?) Postings die PN-Funktion nutzen. Aber ich versuche einmal, Dir meinerseits eine PN mit meinen Kontaktdaten zuzusenden. ... Klappt leider nicht, Du bist auch nicht passiv kontaktierbar - ich habe es gerade versucht. Gruß, Carcano
  11. Hallo Francis, starte mal hier auf dieser Seite. Da sind die Spezialisten, Emails werden i.d.R. beantwortet, und die 9,5x47R (die ich selbst schon geschossen habe) ist dort gut bekannt: http://www.feuerbixler.de/ Besten Gruß, Carcano
  12. Dann tritt halt der DSU bei und hör' mit dann dem weinerlichen Gesabbel auf. :-D Carcano
  13. Und dass es für deinesgleichen nebulös bleibt, das ist auch gut so. Carcano
  14. Nicht für den Anwalt, in so einem Fall.
  15. carcano

    Kurzwaffe leihen

    Nein, ganz so ist es nicht. Eher ein klein wenig anders: Du wirst zunehmend ignoriert, Von denen die Ahnung haben und dir tatsächlich Antworten geben könnten. Und das ist eigentlich auch nicht unverdient, Carcano
  16. carcano

    Kurzwaffe leihen

    Fyodor, du hast - evidentermaßen - recht, und callahan44er ist belehrungsresistent. Deshalb verschwende keine weitere Zeit auf ihn.
  17. carcano

    Kurzwaffe leihen

    Oft. Hat ja auch seinen guten Sinn. Nächste Frage?
  18. carcano

    Kurzwaffe leihen

    Ja. Erfolgreich. Wobei ich versuche, das nicht zu personalisieren (auch wenn's nicht immer leicht fällt), sondern im Interesse des Mandanten das Optimale herauszuholen. Das klappt nicht immer, aber doch wiederholt. Carcano
  19. carcano

    Kurzwaffe leihen

    Die in ganz Deutschland hinreichend bekannte und berüchtigte Domenica Bierbrauer arbeitet im Regierungspräsidium Darmstadt, also bei einer die Fachaufsicht ausübenden waffenrechtlichen Mittelbehörde und ist keine Sachbearbeiterin bei einer unteren Waffenbehörde. Es ist übrigens dieselbe, die glaubt, dass Pistolen mit Kniegelenkverschluss (also schwerpunktmäßig Pistolen 08 mit den üblichen Vor- und Nachläufern) kein hinreichend kulturhistorisch bedeutsames Sammelthema sind, und daher nicht sammelwürdig - so eine schriftliche Stellungnahme von ihr an eine untere Waffenbehörde). Carcano
  20. "Ja, alles in Ordnung so weit... Ach, übrigens, haben Sie eigentlich auch Drogen im Haus?" "Ja klar, jede Menge, warten Sie mal, ich zeig' sie ihnen gern !"
  21. Das Problem ist und bleibt dein ehemaliger Freund. Nicht wegen der Mitnahme als solcher, so etwas kann tatsächlich mal passieren. Aber wegen seiner Doofheit bzgl. der Aufbewahrung, und vor allem, weil er dich ohne jeden Grund hingehängt hat. Übrigens kann als durchaus sein, dass bei ihm tatsächlich eine echte Durchsuchung stattfand, nicht bloß eine Aufbewahrungskontrolle. Generell (auch weil ich gerade selbst so einen Fall vertrete, wo die StA sich mit der Éinstellung schwer tut) gilt: die sichere Munitionsaufbewahrung darf die Behörde sich zeigen lassen, die Patronen im einzelnen überprüfen aber nicht - ausser es besteht ein Durchsuchungsbefehl. Carcano
  22. Kann man, und wird ja auch gemacht, der BDS ist dran. Das Urteil des Finanzgerichts Neustadt (RhPf) vom 19.02.2014, Az. 1 K 2423 / 11 (negativ bzgl. Paintball) zeigt in reverso gerade die Gründe, warum man dem IPSC die Gemeinnützigkeit nicht absprechen kann. Wichtig ist hier m.E. ein sorgfältiger Tatsachenvortrag mit entsprechenden Beweisanträgen.
  23. Da auch der Große Dienstweg keinen Erfolg hatte, wird der BDS nun klagen müssen. Sinnvoll ist hier, wie auch schon sehr erfolgreich im Fall der nicht genehmigten Sportordnungen, eine Abstimmung der Verbände untereinander. Ohne Solidarität sind wir nämlich alle die Verlierer. Der BDS hat an die Vereine ein diesbezügliches Informationsschreiben herausgegeben. Wer als (nicht IM, sondern ALS) Verein förmlich und regelgerecht IPSC betreibt, sollte das beachten und seine Organisationsstruktur entsprechend ändern. Das individuelle Training einzelner Schützen ist davon nicht betroffen. Carcano
  24. CM: "Nein, kann er nicht, er ist nämlich an die WaffVwV gebunden." Ja, das hätten wir alle gern. Wenn das nur die Behörden auch so sähen. :-(
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