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Die Verbände müssten bereits jetzt mit Mut und Entschlossenheit einen Forderungskatalog voll mit Vorschlägen zum Verwaltungsabbau und Erleichterungen einbringen um eine maximale Gegenposition einzunehmen. Wird das passieren? Nein. Man wird sich einlullen lassen ("...aber aber...den Kampf gegen Rechts muss man doch unterstützen. Es ist doch nachvollziehbar, dass Extremisten...Sprechblase...usw.") und Federn lassen.
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Bei den Gesundheitsämtern sind viele "Angebote' für Kinder und Jugendliche angelegt. Und auch wer als Erwachsener psychische Probleme hat, kann sich an sein Gesundheitsamt wenden. Das geht schnell: Depression, Burnout, xy...die WHO klassifiziert mehrere hundert psychische Krankheiten. Und die Waffenbesitzer hätten im ersten Gesetzesentwurf dazu schon ihre Hausärzte von der Schweigepflicht entbinden sollen! Nach zwei Jahren Corona-Gesundheitspolitik ist das davor noch unvorstellbare plötzlich sehr real... Es genügt ja schon der abstruse Mehraufwand um viele Waffenbesitzer vom weiteren Erwerb abzuhalten. Mancher wird nach und nach den Besitz aufgeben. Für Neulinge ist dies das natürlich alles andere als attraktiv. Nehmen wir mal ganz "romantisch" den jugendlichen Schützennachwuchs in DSB-Vereinen...wenn da mit 16, 17, 18 der erste KK-Erwerb sinnvoll wäre und die Eltern erfahren, welche Eingriffe in die Familienprivatsphäre notwendig werden...danke, nein, Sohnemann soll lieber zum Ruderverein gehen.
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Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Katechont antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wenn es ihm lieber wäre, ist die Anwesenheit zur Durchführung des Sports nicht notwendig. Du bist auf dem Wettkampf auch nicht als eingeteilte Aufsicht abwesend, sondern objektiv als Fahrer und Waffenträger. Deine Abwesenheit auf dem Schießstand ist objektiv (und durch Deine Anfrage beim Verband bestätigt) NICHT notwendig. Dieser Passus ist also nicht anwendbar. Besonders bei einem solchen Wettkampf entscheidet selbstverständlich der Sportler, wer sein Betreuer ist. Und sonst niemand. Auch kein Verband, der vielleicht mit der Antwort auf Schwarzwälders Anfrage eher "Zuschauer" gemeint hat oder aber mit dieser Problemstellung bislang nicht konfrontiert wurde. Eventuell weiß man von diesen Ausnahmeregelungsmöglichkeiten schlicht und einfach auch nichts; kein Wunder bei dem Dickicht an Corona-Maßregelungen, die uns fast schon im täglichen Wechsel um die Ohren geknallt werden. Selbst der Deutsche Schützenbund hat von den 3G-Regelungen großzügig Gebrauch gemacht bei den Deutschen Meisterschaften letztes Jahr. Damals liefen alle Planungen präventiv unter Vorbehalt von 2G-Regelungen für die Sportler. Und dennoch, am 3G für Betreuer gab es nichts zu rütteln. Danach sollte sich auch ein Landesverband des BDMP richten können. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Katechont antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wie weiter oben schon von HBM geschrieben wurde, gilt in Bayern 3G für Ehrenamtliche zur Ausübung des Ehrenamtes. Eine Anstellung, geringfügige Beschäftigung, Entlohnung über Übungsleiterpauschale oder "irgendwas mit Sozialversicherungspflicht" ist keine Voraussetzung. Dieser Maßstab gilt nicht nur für Trainer, sondern für all jene, deren Ehrenamt zur Ausübung des Sportbetriebs notwendig ist. Das bedeutet für das Sportschießen also auch je nach "Namensgebung" Schießleiter, Standaufsichten, Range Office, Obhutspersonen, Betreuer, usw. Dies betrifft auch die Verwaltung des Sportbetriebs (Kassier falls Schießabend gegen Gebühr stattfindet, Schriftführer zur Erfassung der Ergebnisse usw.) Dagegen wäre, um in diesem Beispiel zu bleiben, das Ehrenamt des Revisors nicht nötig zur Ausübung des Sportbetriebs. Grundlage hierfür ist das Rahmenhygienekonzept Sport. Man ist Mitte Dezember von 2G abgewichen, weil "plötzlich" kein Kinderturnen, kein Fußballtraining mehr möglich war. Die finalen Konsequenzen von 2G wurden von der Politik entweder provoziert oder unterschätzt. Jedenfalls aber wollte man dann für den Systemcrash beim Sport doch nicht direkt verantwortlich sein und ist zurückgerudert. ---ähnlich verhält es sich aktuell mit der Impfpflicht im Pflegebereich. Es gibt also sehr wohl Ausnahmen und Möglichkeiten für jemanden, der 2G/2G+ nicht erfüllt. Benötigt wird nur eine Funktion, die zur "Ablauferfüllung" unterstützend notwendig ist und ein Schnelltest/Selbsttest unter Aufsicht. In Mecklenburg-Vorpommern steht doch ebenfalls geschrieben: "Bei Stufe 4 (rot) müssen alle Sporttreibenden im Innenbereich den Status geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Anleitungspersonen im Sport wie z.B. hauptberuflich tätige Trainer oder ehrenamtlich tätige Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter u.a. fallen wie alle ArbeitnehmerInnen weiterhin unter die 3-G-Regelungen. Sie müssen vor Durchführung der Sportangebote geimpft oder genesen oder getestet sein. Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Sport/ -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Katechont antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Deine Erfahrung und Vorgeschichte kann ich nicht beurteilen und eine Bewertung steht mir nicht zu. Dein vorletzter Satz ist Glaubenssache. Aber der letzte Satz ist boshaft. Lies dir das mit etwas Abstand mal durch. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Katechont antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vor fast einem Jahr ist Schwarzwälder verlacht worden für seine Überlegungen, unter welchen Maßgaben künftige Wettkämpfe überhaupt wieder stattfinden könnten. "Schiesssportliche Großveranstaltungen und Corona-Tests" hieß der Thread. Damals waren wir mitten im Wellenbrecherlockdown von Allerheiligen bis Pfingsten. Denn der stolze Schütze würde sich niemals einem Testregime unterwerfen. Dann lieber gar keine Wettkämpfe und ein böser Gruß an die Verbände, die solche Vorgaben umsetzen oder gar sich zu eigen machen würden, und Häme/Ungnade für Schwarzwälder als vermeintlichen Boten dieses Ungemachs - so war man sich größtenteils einig. Nun, ein Jahr später, lacht niemand mehr. Stattdessen bewegt man sich, so zumindest manche Aussage hier, scheinbar zufrieden in diesem Korsett staatlicher Gängelungen. Selbst das Ausloten rechtlicher Möglichkeiten innerhalb des staatliches Regimes will man nicht zulassen, stattdessen geht man den Fragesteller persönlich an. Die stillen Mitläuferleser vergeben fleißig Herzchen dafür. Aber gut, es werden wohl die selben Schützen sein, die bei der nächsten WaffG-Verschärfung über fehlenden Zusammenhalt der Schützenfamilie oder der LWB klagen werden. Mal nebenbei: Was hat eigentlich Westernschießen mit Sportschießen zu tun? Sind (langhaarige) Cowboys mit ihrem Aussehen nicht eine Gefahr für das Ansehen des Schießsports in der Allgemeinheit und somit die wahren "unsozialen" "Hochrisikoquellen" als Pandemietreiber der Hoplophobie? -
Das wird schon bundesweit so gehandhabt. Beispiel DSB, Mitteilung vom März 2021: https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/waffenrecht-auswirkungen-der-pandemie-auf-waffenrechtliche-beduerfnisse "Für die Bundesregierung hat das Bundesministerium des Innern am 29. Januar 2021 folgendermaßen geantwortet [...] „Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei den zur Bekämpfung der COVID19 Pandemie erforderlichen Schließungen von Schießständen um ein Ereignis, das nicht zulasten der dort trainierenden Sportschützen gehen sollte. Daher ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zeit der Schließung nicht in die in § 14 Absatz 3 bzw. Absatz 4 des Waffengesetzes genannten Zeiträume einzubeziehen." Im Übrigen bietet das Waffengesetz aus Sicht der Bundesregierung hinreichende Flexibilität, um einen Widerruf von Erlaubnissen aufgrund nicht erbrachter Schießnachweise zu vermeiden. § 45 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes ermöglicht es den zuständigen Waffenbehörden der Länder, im Falle eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses vom Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abzusehen. Hiervon können die Waffenbehörden Gebrauch machen, wenn ein Sportschütze aus nachvollziehbaren Gründen zeitweise den Schießsport nicht ausüben kann (etwa wegen Krankheit, Kinderbetreuung oder Auslandsaufenthalt). Nach Auffassung der Bundesregierung bietet diese Regelung auch in der Situation der Corona-Pandemie die Möglichkeit, flexible, sach- und einzelfallgerechte Lösungen im Vollzug zu finden. Diese Regelung wird von den nach Artikel 83 des Grundgesetzes für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung auch in der Corona-Pandemie angewendet.“ Beispiel Rheinischer Schützenbund im DSB, August 2021: https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/waffenbefuerwortungen-in-corona-zeiten/ "Auch für das in den übrigen Fällen nachzuweisende Bedürfnis für den Besitz von Waffen – die Überprüfung des Bedürfnisses anhand von Schießnachweisen pro Waffengattung (Lang-/Kurzwaffe) für die vergangenen 2 Jahre entweder 1x alle drei Monate im Jahr oder mindestens 6x innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten – bestünde "kein Anlass zur Besorgnis, dass eine aufgrund der Pandemie nur eingeschränkt mögliche Schießsportausübung zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 45 Abs. 2 WaffG führen könnte." So sind für die Nachweiserbringung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 bzw. 2 WaffG zwar weiterhin die zurückliegenden 24 Monate maßgeblich, doch die Pandemie erfüllt in diesem Fall den Ausnahmetatbestand, dass nach § 45 Abs. 3 Satz 1 WaffG von einem Widerruf aufgrund eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses aus besonderen Gründen abgesehen werden kann."
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Seit Mitte Dezember gilt in Bayern für Ehrenamtler zur Ausübung des Ehrenamts wieder 3G mit Selbsttest/Schnelltest (vormals galt 2G bzw. 2G+) Man darf also auch ohne selbst absolvierten Impfhalbmarathon gegenwärtig u.a. als Standaufsicht am Schießstand fungieren und notfalls den Kameraden bei Waffenstörungen helfen, Waffen einschießen, Vereinswaffen prüfen. Daher sollte es möglich sein, bspw. als Trainer/Übungsleiter auch praktisches Schießtraining zu geben. Nirgends steht geschrieben, dass das Ehrenamt rein durch theoretische Ausübung begrenzt ist. Alleine am Stand schießen bedeutet jedoch tatsächlich: 2G.
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In München war es insgesamt beschämend ruhig. Dabei gehört mittlerweile so ziemlich die ganze Stadt hochgejagt... Grüße von einem Münchner Kindl.
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Den bayerischen Grünen muss man gewissermaßen dankbar sein. Durch regelmäßige Anfragen im Landtag beweisen sie, dass von Sportschützen in Bayern keine Gefahr ausgeht. Und schon im April 2020 widerlegen sie die Behauptung der Bundesregierung, dass den Krankenhäusern der Kollaps droht durch Silvesterfeiern. 25 Verletzte in ganz Bayern in der Silvesternacht 2019 auf 2020. Bei 13 Millionen Einwohnern wären das bundesweit hochgerechnet rund 160 Verletzte. Ob das tatsächlich die Krankenhäuser überlasten würde... Leid tut es mir um das ins Auto gelaufene Rind und die zwei Hasenbraten. Hier ein screenshot aus der Anfrage:
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Wenn nächstes Jahr die Impfpflicht kommt, hat es sich ohnehin ausgefreiheitet. Wer dann gegen die freiheitlich demokratische Impfordnung verstößt, kann seine Plempen gleich abgeben. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit? Persönliche Eignung? Schnee von gestern. Nicht vergessen: Die Abfrage zu Waffenbesitzern bei den Gesundheitsämtern liegt seit März als Gesetzentwurf vor, und ist im Juni nur verschoben worden.
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In Bayern ist die Rechtsauffassung so abwegig, dass 2G+ selbst für die alleinige Sportausübung gilt. Ein geimpfter Schütze müsste, selbst wenn er mit Schlüssel alleine in der Schießstätte ist, sich vorher testen lassen um sich nicht selbst anzustecken...an sich selbst. Nachdem jedem ein Impfangebot gemacht wurde, glaube ich nicht, dass freiwillig ungeimpft gebliebene Schützen irgendwelche Sonderregeln in Anspruch nehmen können. Ein Nachholen wäre zwar das normalste der Welt, aber...den Satz kann jeder selbst zu Ende bringen. Ungeimpfte werden ausgeschlossen und bestraft, warum sollte das beim Schießen ausgerechnet in diesem Punkt anders sein!?
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Die Auslegung der vormals geforderten "Regelmäßigkeit" in diesem Jahreszeitraum hat schließlich lange genug für Kopfschütteln gesorgt: Es war ein ewiges Hickhack in den (Landes-)Verbänden: zwei Monate Pause sind ok, drei Monate Pause sind, ok, mehr geht aber nicht, usw. Nun wird stärker auf die eigentliche Idee abgezielt: Waffen gibt es nur für Schützen, die ihr Interesse am Schießsport ernsthaft und langfristig bekunden. Die Ernsthaftigkeit wird durch eine eine geleistete Mindestanzahl an Trainings glaubhaft gemacht, die Langfristigkeit durch eine Wartezeit von einem Jahr bis zur Waffe. Von linksgrüner Politik ist dieses Jahr auch schon als "Abkühlphase" benannt worden. Die Vorgabe 18 Mal insgesamt innerhalb der vergangenen 12 Monate bedeutet letztlich, dass es keinen Grund mehr gibt, einen Nachweis über 1x Training im Januar und dann 17x Training im Dezember seitens der Verbände nicht zu akzeptieren. Falls die Trainings bspw. von Januar bis Oktober abgerissen wurden, besteht auch nicht unbedingt ein Wertungswiderspruch bei einer Antragstellung im Dezember/Januar, da das Mitglied mindestens seit 12 Monaten den Schießsport betreiben und somit ein Jahr warten muss bis zur Antragstellung. Sicherheitsbedenken kann ebenfalls begegnet werden: Die Abkühlphase der hitzigen Sportschützen ist gewahrt, und Übung im Umgang mit der Schusswaffe hat man nach 17x kurz aufeinanderfolgenden Trainings ebenso (vielleicht sogar besser als Schützen, die stets einen Monat Pause machen). Die Vorgabe "einmal in jedem Monat dieses Zeitraums" ist spitzfindig betrachtet auch nicht gleichzusetzen gewesen mit 365 Tagen = 1 Jahr Schießen. Wer die erste monatliche Einheit am 31. Januar schießt und die zwölfte, somit abschließende am 01. Dezember, der hat den Schießsport zehn Monate und zwei Tage ausgeübt. Deswegen: Verbandsinterne Regelungen ("mehr als drei Monate Pause gehen nicht") sind Wohlstandsprobleme aus früherer Zeit vor Corona und "eh voll 2019".
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Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Katechont antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
"Übertölpelt" trifft es wohl nicht korrekt. Das kann man schon mit "verarscht" besser beschreiben. Beispiel: Der Innenausschuss hat zur dritten und somit letzten Lesung am 13.12.2019 einen Entwurf eingebracht, der die Schützen zum weiteren Besitz der eigenen Waffen für Schießnachweise über 24 Monate verpflichtet. Dieser Entwurf ist zum Gesetz geworden. Diese Beschlussempfehlung hierzu war vom 11.12.2019. Im Entwurf (letztlich die Fassung vom 09.10.2019, Lesung im Bundestag am 17.10.219), an welchem sich u.a. die Verbände abarbeiten durften, war noch von 12 Monaten statt 24 Monaten zu lesen. usw. Fortsetzung folgt. [Hier könnte meine Meinung stehen] -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Katechont antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Schlimmer geht immer. Das Bundesverwaltungsamt informiert aktuell die Verbände: Das Bedürfnis für den (weiteren) Besitz von Überkontingentwaffen ist gekoppelt an die Teilnahme von Wettkämpfen. Damit gilt die 10-Jahresregelung (nur noch Mitgliedschaft im Verein, keine Pflichtnachweise mehr über aktives Schießen) nur für Waffen im Regelbedürfnis. Es ist zudem glaubhaft zu machen, dass "die weitere Waffe" zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder zur Ausübung von Wettkämpfen erforderlich ist. Da es hierbei um eine rückwirkende Prüfung geht, gilt das folglich nicht nur vor dem jeweiligen Waffenerwerb, sondern auch noch Jahre später. (Frage: Wie soll besonders dieser Teil der Glaubhaftmachung geprüft werden? Letztlich wären wir dann bei einer Prüfung je Waffe.) -
Behördlich genehmigte Schießzeiten - Änderungsantrag
Katechont antwortete auf Robmann's Thema in Waffenrecht
Das Problem ist, dass es hier um "Umweltrecht" geht, dadurch die beauftragten Stellen quasi freie Hand haben und alles andere erdrücken. (Das sieht man ja auch auf EU-Ebene, wenn es um das Bleiverbot geht.) Vielleicht können euch ja Schallschutztunnel weiterhelfen? Die kenne ich aus der Schweiz. --geh doch mal auf Google-Bildersuche. -
Mindestalter für Erwerb von Großkaliber und Halbautomaten
Katechont antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
...oder dass man mit 18 Vorstand eines Schützenvereins werden und für den Verein GK-Waffen kaufen darf, selber aber erst sieben (drei) Jahre später.. -
Rettet euer Hobby, gebt der FDP mal ein wenig Gas.
Katechont antwortete auf Marder's Thema in Waffenlobby
Wenn man sich mal die Zusammensetzung des Innenausschusses der vergangenen Legislaturperiode ansieht, so hatten CDU 16 plus AfD 6 plus FDP 5 zusammen 27 Vertreter und somit bei 46 Abgeordneten eine komfortable Mehrheit. Man hat sich trotzdem nicht gegen 10 SPDler und die Juristen im BMI durchsetzen können/wollen. Nun haben wir 'noch mehr Bundestag' und im Innenausschuss wird eine halbe Hundertschaft Abgeordnete zusammenkommen. Davon vielleicht sieben FDPler. Selbst bei guten Motiven: Was wollen die denn ausrichten?? Von der allgeneinen Frage mal ganz abgesehen, ob ein Ausschuss mit 50 Mann überhaupt noch konstruktiv arbeitsfähig ist!? Rot-Grüne Mehrheit samt Innenministerix, eine ignorierte AfD, eine zersplittert-kompasslose CDU, eine 5%-Bagatellgrenzen CSU...was soll da FÜR den Waffenbesitz herausspringen? Nein, nein, die FDP wird verpuffen. Der Fokus liegt auf der sozial-ökologischen Transformation der Bundesrepublik hin zu einer Bunten Republik. Das ist auch clever von der FDP, denn dabei muss der Blick nicht zurückgeworfen werden auf das teils mitgetragene Staatsversagen. Wenn (nicht falls) die Dekonstruktion schief geht, kann man sich bequem auf seine liberale Warte zurückziehen und der abschließenden Staatsentwicklung beiwohnen: Rechtsstaat -> sozialer Interventionsstaat -> Gewährleistungsstaat. Die Menschen seien dem Staat gegenüber indifferent geworden, jedoch voller Anspruchhaltung, wird es dann heißen, für liberale Ideen sei keine Mehrheit im Volke (Bevölkerung) da. Man wird von der FDP keine Wunder erwarten können. Es wäre ein großer Erfolg, wenn wir LWB unsere noch verbliebenen Reste an Selbständigkeit gegenüber einer Mehrheit bewahren können. -
Der Islam muss raus aus den Köpfen, der politische Teil des Islam schnellstens in Europa verboten werden. Wenn das nicht gelingt, müssen die Menschen dahinter in islamische Länder ausgeschafft werden. Nach islamischer Rechtslehre gehören nicht-islamische Gebiete zum Dar al-Harb, dem Haus des Krieges. Dieses muss erobert werden entweder 'sanft' durch Missionierung, Geburtenüberschuss oder eben aggressiven Dschihad, wie hier geschehen. Frieden ist nicht möglich, höchstens ein temporärer Waffenstillstand ("Hudna"). Das ist Grundwissen und muss vermittelt werden. Und wie begegnen unsere Politiker diesen Tatsachen? Erlauben den Kriegsruf künftig in Köln, möge er flächendeckend beschallend den Herrschaftsanspruch des Islam verkünden...
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Überlege dir mal die HK USP Elite. Ist zwar ein riesen Schussapparat, aber trotzdem bzw. genau deswegen ein geiles Teil, besonders wenn du die 1911er als zu schmal empfindest. Diese Pistole ist halt derzeit nicht mehr in Mode, aber früher auf fast jeder Standard-WBK zu finden gewesen 😉 Ansonsten bin ich der Meinung, dass deutlich mehr Berettas 92 nach Hessen müssen 😎
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Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Katechont antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Kurz zusammengefasst: Die Zielsetzung der (zahlenmäßigen) Begrenzung ist das Unterbinden des sogenannten Waffenhortens. Es gilt ein Bestandsschutz für diejenigen Waffen, welche gegenwärtig auf der Gelben WBK für Sportschützen eingetragen sind. Falls es zum Stichtag 01.09. mehr als zehn Waffen waren = gut für den Schützen. Sonderzuwächse wegen Sonderstatus der älteren Gelben WBK würden dies ad absurdum führen. Merke das 11. Gebot: Du sollst keine 11 Waffen auf Gelb horten. -
Der Elefant im Raum ist das Bleiverbot. Die Haltung der Parteien dazu ist richtungsweisend. CDU und CSU nehmen das Bleiverbot als gegeben hin und verwehren sich auch nicht dagegen. Auf die Folgen eines Bleiverbots für das Sportschießen wird überhaupt nicht eingegangen. Stattdessen wird mitgeteilt, man wolle (Zitat aus Frage 5) "mit den betreibenden Vereinen, Verbänden und Körperschaften Wege der Unterstützung suchen, um die anstehenden Herausforderungen erfolgreich und zukunftssicher zu lösen." Dabei geht es aber vorrangig um finanzielle Sorgen und Nöte der Schießstandbetreiber. Das Bleiverbot ist eine weitere Verschärfung des Waffenrechts, CDU/CSU alleine aus diesem Grunde nicht wählbar. Die FDP lehnt lediglich ein sofortiges Bleiverbot ab. Somit auch raus. Es bleibt nur die AfD übrig, die sich bei der Beantwortung der Wahlprüfsteine bei keiner Frage selbst disqualifiziert hat. ...interessant ist auch, dass die CDU schon bei der Verurteilung eines extremistischen Straftäters ein lebenslanges und generelles Waffenverbot erwirken möchte. Dagegen gäbe es ja nichts einzuwenden, wenn die Einstufung als Extremist nicht stetig politischen Schwankungen unterliegen würde und somit gummibärchenweich wäre.
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FWR - Forum News: VDB distanziert sich von Texten?
Katechont antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Waffenlobby
"Der VDB versteht Waffenlobby nicht in erster Linie als Einfluss auf Entscheidungen, sondern vielmehr als Einfluss auf das Verständnis von Beteiligten, die in Entscheidungsprozesse eingebunden sind." (aus den verlinkten Forum-News) Brav. Wo, bitteschön, nimmt der VDB bitte die Gewissheit her, dass Politik so funktioniert? Das sozialromantisch verblendete Politikverständnis des VDB ist von der Realität nicht nur längst überholt, sondern schon überrundet worden. Die Verbotspolitik gegenüber den LWB ist irrational. Der VDB scheitert damit schon im Vorfeld, und gelangt gar nicht erst zu einem Einwirken auf Entscheidungsprozesse. Die Verbotsparteien überholen links, und der VDB steht auf dem Standstreifen in der Hoffnung als rationaler Akteur am Geschehen teilnehmen zu dürfen. Die Verbots-Parteien bewegen sich innerhalb einer gewissen, jedenfalls aber sehr schmalspurigen Vielfalt. Vernunftbasiertheit, Neutralität, Sensibilität, Expertise - mit diesem Paket bleibt der VDB ein Zusteller ohne Abnehmer. Es muss doch klar sein, dass in Deutschland die Politikfelder längst nicht mehr mit Ratio bestellt werden. Afghanistan, Agrarwirtschaft, Atomausstieg, Autobranche, ...das ABC der eindrücklichen Beispiele lässt sich schier ewig fortsetzen. Ja, der VDB tut schwer daran bei branchenübergreifend "über 10 Millionen Kundenkontakten" jeglicher Couleur Partei zu ergreifen. Dann sollte er es aber auch konsequent unterlassen und nicht im FWR Stellung beziehen - nämlich gegen allzu 'fordende' LWB. Es läuft dem gängigen Satzungsstatut der Verbände ("politische Neutralität") nicht zuwider, besonders vor der BTW klar aufzeigen, welche Partei welchen Kurs einschlagen wird. Denn das sind, werter VDB, willkommene Expertisen. Eine dezidierte Aufforderung zur Wahl einer Partei oder gar das konsequente Unterstützen einer Partei = damit erst die Abkehr von der hochgehaltenen politischen Neutralität lässt sich daraus noch lange nicht ableiten. Die Bude brennt, wir brauchen Feuerlöscher und der VDB fabuliert von jahrelanger oder jahrzehntelanger Arbeit. Der Feuerlöscher ist der Wähler, der mit jedem verwehrten Bundestagsmandat fünf Genossen der Verbotsparteien den Nährboden für Schwelbrände entzieht. Fundamentales Einwirken ist notwendig, grundsetzend und nicht grundsätzlich.- 32 Antworten
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Der BSSB ist nur ein Landesverband des DSB und nicht in der Verhandlungsposition Dinge anzubieten, die dann landesweit allen Schießsportverbänden übergestülpt werden. In einer Anhörung im Innenausschuss wurde angeregt, ob nicht die Anzahl der jagdlichen Langwaffen gedeckelt werden könne, so auf 30 bis 40. Grund: Ein Einzelfall, denn ein Jäger + Sammler hatte über 900 Waffen legal erworben, aber illegal aufbewahrt. Bloß: Es gibt wohl mehr Bundestagsabgeordnete mit Jagdschein als mit Sportschützen-WBK... Also hat man die Schützen gedeckelt. Wohl auch als Retourkutsche, da man die 18/12 je Waffe nicht durchbekommen hat. Weshalb sollten gerade der DSB oder BSSB Interesse daran haben, die eigenen Leute zu beschneiden? Mal ein Denkanstoß: Diesen Verbänden wird gerne vorgeworfen, viele alt(gedient)e Schützen und Vereine in den Reihen zu haben. Aber genau diese Schützen sind es, die über Jahrzehnte ihre WBKs vollgepackt haben. Es würde sich so mancher Luftpistolenschütze wundern, was der stille alte Vereinskamerad neben ihm noch so alles schießt im Feuerwaffenverein. Sechs, sieben Kurzwaffen sind keine Seltenheit. Das gleiche gilt für Langwaffen auf Gelb. In den DSB-Vereinen haben viele Sportleiter volle Gelbe WBKs um die Vereins-WBK zu entlasten oder um junge/neue Schützen zu unterstützen, bis das eigene Gewehr da ist. Einen BDS hingegen, der innerhalb der letzten zehn Jahre von 50.000 auf 100.000 Mitglieder gewachsen ist, trifft diese Deckelung wohl (noch) nicht so ins Mark wie die alten DSB-Vereine. Zudem verteilen sich dort die Langwaffen auch stärker auf die Grüne WBK... Das Thema ist schon x-mal durchgekaut worden. Letztlich geht es darum, dass der Staat Waffen einsammeln will und wohl panische Angst vor Schrankwaffen hat. Die Taliban setzen aktuell das Wahlprogramm der Grünen um.