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Du hattest das Bedürfnis für die Pistole. 45 zur Ausübung einer bestimmten Disziplin Deines Verbandes von Deinem Verband befürwortet bekommen. Wenn Deine Behörde damals pragmatisch gehandelt hat, bspw. durch Kenntnis der Sportordnung des BDS und daher in Deinem Sinne das Schießen weiterer Disziplinen ermöglicht hat, dann...Glückwunsch. Aber man kann nicht durch die Erwerbserlaubnis bspw. der im Kaliber größten Pistole ableiten, im Umkehrschluss über die Munitionserwerbserlaubnis für alle im Kaliber kleineren Munitionen zu verfügen, nur weil verschiedene Wechselsysteme auf die Pistole passen (und erworben werden).
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Das sind alte Erfahrungen aus alten Zeiten. So wie manche Behörden manchem Schützen auch gleich die Gelbe WBK in die Hand gedrückt haben, nur weil das Bedürfnis für eintragungspflichtige Waffen auf Grün nachgewiesen wurde. ...soll aber nicht vom Ausgangsthema weglenken. Ich denke, dass es zu einem Missverständnis zwischen LRA und dem Schützen kam. Aber das muss Wurzelseppi aufklären. Sonst kann man hier zumachen. 🙂
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durch Berufserfahrung.
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Griasdi @Wurzelseppi, wie lautete denn der Bedürfnisantrag bzw. die Bedürfnisbefürwortung? Pistole .45 ACP als "Basiswaffe" und ein Wechselsystem im Kaliber 9mm? Ein Wechselsystem für eine Pistole kannst du erwerben, wenn es im Kaliber kleiner ist als die Pistole oder aber gleich groß. Wichtig zu wissen: Durch die Erwerbserlaubnis für das Wechselsystem (hier 9mm) leitet sich noch nicht die Erwerbserlaubnis für die zugehörige Munition 9mm Luger ab. Lösung hierfür: Entweder darfst du die Munition 9mm Luger ohnehin aufgrund einer anderen, bereits eingetragenen Waffe dieses Kalibers erwerben oder, Variante 2, du müsstest über den Verband ein (separates) Bedürfnis für den Munitionserwerb einholen. Wenn du neu im Schießsport bist, wird häufig auf Variante 2 aufgebaut. Das hieße dann: Um dir dein Grundkontingent (zwei Kurzwaffen) möglichst flexibel offen zu halten, wird dir geraten, eine Pistole .45 als Basiswaffe für die Disziplin "A" zu erwerben und für diese Basiswaffe gleich noch ein Wechselsystem inkl. Munitionserwerbserlaubnis im Kaliber 9mm Luger für die Disziplin "B" zu beantragen. Der Verband bescheinigt dir dann in einem Aufwasch, dass eine Disziplin für das kleinere Wechselsystem vorhanden ist und befürwortet den Munitionserwerb für das Wechselsystem. War es bei dir so? (...als zweite Basiswaffe im Kurzwaffen-Grundkontingent könntest du dir dann z. B. einen Revolver holen im Kaliber 44 Mag., und hättest dir diesen Platz im Grundkontingent nicht durch eine separate Pistole .45 ACP und eine separate Pistole 9mm Luger verbaut.)
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Katechont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Daran besteht kein Zweifel, Martin Hess und Team sind top. Aber die Scheuklappen der Schützen- und Jagdverbände werden noch viele Jahre festsitzen. Zu groß ist die Angst, in die Schmuddelecke gestellt zu werden. Offene Flanke statt klare Kante - das hat(te) was vom Stockholm-Syndrom. -
...sollte sich prolegal nicht an die Parteien wenden!? Seit Jahren kommen die immer nur aus der Versenkung, um gegen die (eigenen) Verbände zu wettern.
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ASE: Das ist die bayerische Seehofer-Doktrin, daran wird nicht gerüttelt. (Diese Auslegung ist auf WO zugegeben schon oft genug diskutiert worden.) Was allerdings noch unbemerkt blieb: Bis Ende 2025 kann der Verein die Bescheinigungen für den weiteren Besitz der Grundkontingentwaffen ausstellen, ab 2026 der Verband. Damit soll den Verbänden Zeit gegeben werden, um Struktur und Personal aufzubauen- falls nötig. Im 14.5 Waffengesetz steht aber klipp und klar, dass das Bedürfnis für den weiteren Besitz von ÜK-Waffen durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes zu erfolgen hat. In Bayern wird das erst ab 2026 umgesetzt, bis dahin kann der Verein bestätigen (Achtung Wortspiel: Wenn er die Vorlage des Schießsportverbandes nutzt), wie beim Grundkontingent.
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Das stimmt. Aber ich als Schütze habe ja immer einen "Informationsvorsprung". Wenn die Eintragung meiner letzten ÜK-Waffe zwei Jahre her ist, ich seitdem keinen Behördenkontakt mehr hatte, aber zwischenzeitlich vor einem Jahr den Verband gewechselt habe, dann kann/muss das die Waffenbehörde nicht wissen. Es kann auch sein, dass in meinem Verband zwischenzeitlich eine Disziplin weggefallen ist oder sich Regularien geändert haben.
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Der BDS Landesverband hat den Text zu den Vollzugshinweisen ganz gut übernommen: https://www.bbs-bayern.de/datenschutzuebersicht/9-news/current-events/129-ergebnisse
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In Kurzfassung wird gefragt, ob es für die vorhandenen Überkontingent-Waffen auch Disziplinen inkl. Wettkämpfen gibt, sodass diese zum Einsatz kommen können. Bzw. im Umkehrschluss, ob denn auch alle ÜK-Waffen im Besitz tatsächlich nötig sind... Die abfragende Behörde kann nicht (vollumfassend und aktuell) wissen, in welchen Verbänden der Waffenbesitzer Mitglied ist, welche Disziplinen dort welche Waffen erfordern und welche Wettkämpfe welche Waffen...
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Einen Musterprozess nicht, aber man versucht in den anderen Bundesländern die Regelungen aus Bayern als Muster heranzuziehen und durchzubringen. Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind. Zusätzlich soll nach insgesamt 10 Jahren Waffenbesitz (Startpunkt 1. Waffe, kein konkreter Bezug zu ÜK-Waffen) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen, ein Nachweis der Aktivität wird dann nicht mehr gefordert.
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Schon mal überlegt, dass "der" VDB auch Kasse mit erlaubnisfreien Waffen machen kann? -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
DAS ist genau der springende Punkt. Hierzulande gilt nur derjenige als 'Jogger', der ein Jahr lang regelmäßig gelaufen ist, und das in einer bestimmten Schrittregelung, unter Aufsicht, und mit wahrscheinlich unpassenden Schuhen. Wer irgendwann auf verschiedenen Untergründen laufen will, muss für weitere Schuhe sprinten, weil der Standard-Hallenschuh vielleicht nicht gut fürs Trailrunning geeignet ist. Und wer nach vielen gelaufenen km irgendwann nicht mehr so kann wie früher, darf seine Schuhe an den Nagel hängen. Ist besser so, und sowieso sicherer... Eigentlich völlig absurd. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ein Problem der Lobbyarbeit ist stets gewesen, dass die Politik einen Verband nur dann halbwegs angehört hat (falls überhaupt), wenn dessen ureigene Interessen betroffen waren: Der BDS wird nicht zu Bogen und Luftgewehr wahrgenommen, der BDMP nicht zum Biathlon befragt. Das kommt banal einfach rüber, und ist es auch. Dem DSB wurde 2019 bei den Magazinkürzungen entgegnet, dass ohnehin keine seiner Disziplinen davon betroffen seien. Falsche Spielwiese, tut uns leid, Treffer versenkt. Das "Ein-Platz-Prinzip" im organisierten Sport, samt Monopolstellung eines Verbandes, macht vor den Schützen nicht Halt. Gleichzeitig kriegen sich die LWB in die Wolle und monieren fehlende Unterstützung der Verbände untereinander... Natürlich hätte der VDB mehr Kunden, wenn die Bedürfnisvoraussetzungen reformiert würden, da dies mehr Schützen und Nachfrage generieren würde. Der VDB wird dabei aber nur als Waffenverkäufer wahrgenommen. Hier kommt zu wenig von den Schützenverbänden, nur Rückwärtsverteidigung. Der VDB sollte das FWR hinter sich lassen und einen Schießsportverband gründen, 2000 Aktive genügen dafür. Eine eigene Schießsportordnung benötigt es nicht, man könnte sich auf die Schnelle an einen gewogenen Verband (DSU?) lehnen. ...der Verband Freie Schützen in Deutschland eV bestätigt Bedürfnisse in Anlehnung an die Sportordnung der Sportschützen der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung. Man muss nur machen... -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Danke an alle für die vielen Rückmeldungen zu meiner These, dass die Mitgliedszahlen auch aufgrund der immer strenger werdenden Gesetze rückläufig sind. (Auch wenn ich das eigentliche Thema des Threads nicht verwässern wollte.) Mir ist schon klar, dass das Bedürfnisprinzip die Mitgliedschaft im Verein und damit in einem Verband quasi unumgänglich macht. Tatsache ist aber doch, dass die strengen Waffengesetze viele Schützen auf längere Sicht vergrämen oder Neulinge davon abhalten, überhaupt erst Schütze zu werden: Verfassungsschutzprüfung, teures Geld für Waffenaufbewahrung, Eigentum unter Eigentumsvorbehalt, dazu noch die Aussicht auf einen Psychotest zum Einstieg, usw. Und die 83% weniger "muss" man so nicht gegenrechnen. Es würde ja bedeuten, dass die Zahl der reinen "Waffenbesitzer-nur-wegen-des-Haben-wollens" (oder sonstiger Motivlage im bDaZ) in den Verbänden extrem hoch wäre. Ich gehe eher davon aus, dass wir bei einem großzügigeren Waffengesetz (bspw. jetzige erlaubnispflichtige Waffen für jedermann käuflich ab Volljährigkeit und Führungszeugnis ohne Eintragung) auch mehr Sogwirkung in die Vereine/Verbände haben würden, denn nicht jeder möchte nur ein Schrankwaffen-Besitzer sein, sondern auch damit üben. Und Deutschland ist Vereinsland, das gilt auch für die Schützen, daran würden auch mehr rein kommerzielle Schießstände nicht viel ändern. Nach meiner Meinung hätten wir beim Wegfall des Bedürfnisprinzips in einigen Jahren wohl 15-20% der Bundesbürger = Waffenbesitzer. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Also die Behauptung vom Taktischen Papa, dass die Schützenverbände vom strengeren Waffenrecht profitieren, ist schon sehr abenteuerlich.... Wieso sind denn dann die Mitgliedszahlen seit der Jahrtausendwende rückläufig? Wie passt das zusammen? -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Das FWR ist so träge, dass selbst der sonst immer träge DSB vor einigen Jahren wieder ausgetreten ist... -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@Kreppel Ich sehe keine Widersprüchlichkeit zu dem, was ich geschrieben habe. Pistolen-Pumpe 'sofort' im Okt. 2002 weg, in der AWaffV wurde Weiteres verarbeitet. -
§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
Katechont antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Also, der Legende nach, wurde auch in einem anderen, großen Bundesland in Süddeutschland "nach Erfurt" Handlungsbedarf gesehen und in der Ära Beckstein nach Abstimmung mit den Verbänden ein Papier mit (glaube ich) ziemlich genau einem Dutzend Punkten auf den Weg gebracht; u.a. wurde ein Verbot von "Pumpguns mit Pistolengriff" forciert, da in Konsequenz zwar politisch etwas passieren musste, der Schießsport aber möglichst außen vor bleiben sollte. (Durch das Verbot einer Waffe, die durch ihre kurze Bauform gut versteckt getragen werden konnte, wurde augenscheinlich die öffentliche Sicherheit schnell bedient.) Ich denke, dass unter dem Aspekt der kleineren Gesamtlänge auch Bullpup-Waffen gleichbehandelt wurden. Hingegen sind für mich Werbungen in der DWJ oder auf einer Messe als damalige Verbotstrigger überbewertet. Zur Darstellung in der Öffentlichkeit hat es vielleicht getaugt - da wären wir wieder in der augenscheinlichen Sichtbarkeitmachung von Problemen. -
Man (wer auch immer damit gemeint ist) hat die Crux, dass vielerorts die Hürden für den Erwerb einer ÜK-Waffe geringer sind als für deren Behalten. Und dies gilt auch rückwirkend für die "schon länger Waffen Besitzenden". Wer seine jährlichen Wettkämpfe mit KW nicht schafft, trägt die ÜK-Waffe(n) aus der WBK aus und holt sich einen neuen Voreintrag mit dafür zahlenmäßig geringeren Wettkampfnachweisen, die zudem evtl. sogar noch in einem größeren Zeitraum erbracht werden können. Das ist eine gewaltige Schieflage. Die Verbände sollten also entweder darauf drängen, dass die Besitzanforderungen runtergeschraubt werden auf max. das Niveau der Erwerbsanforderungen oder aber, Variante zwei, die Schützen im Vorfeld zu mehr WK-Teilnahmen drängen um ein späteres, böses Erwachen zu verhindern. Die Entscheidung darüber sollte man möglichst nicht Strategen im IM überlassen... ...Schieflage besteht ja auch bei LW, die vor Ort im Verein nicht oft genug geschossen werden können - oder gar nicht. Hier hilft das KK-Einzellader-Schrottgewehr (doppel t) oder ein alter Zimmerstutzen um das Bedürfnis für die Tontaubenbüchse und den LW-HA zu festigen. Und noch schiefer: Wer als Besitzer einer Gelben WBK überhaupt nicht mit (einer eigenen) LW schießt, bunkert seine LW beim Händler ein, gibt die Gelbe zum Zeitpunkt der Bedürnisprüfung ab, und beantragt die Gelbe kurzerhand mit einem KW-Schießnachweis einfach neu...bis dann die nächste Bedürfnisprüfung ins Haus steht, sind die ersten 10 Jahre rum und der Schütze kann sich's in einem Luftgewehr-Verein kostengünstig gemütlich machen.
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Das ist ja u.a. noch ein riesengroßer, strittiger Punkt bei der Auslegung der Wettkämpfe zum Bedürfniserhalt. Bayern ist vorgeprescht und gestaltet den Vollzug so, dass auch für Überkontingentwaffen nach 10 Jahren Waffenbesitz (gerechnet ab Erwerbszeitpunkt der ersten Grundkontingentwaffe) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreicht, analog zu den Regelungen für lediglich 'Grundkontingentwaffenbesitzer'. Das bedeutet kein Nachweis anhand eines festgelegten Schießpensum, die aktive Ausübung des Schießsports wird im Sinne der Schützen angenommen. Ob das für ÜK-Waffen laut WaffG haltbar ist, sei dahingestellt. Man versucht aber (auch wenn der Einfluss Bayerns im Bundesrat nicht mehr so stark ist wie in früheren Jahren), diese Regelungen, besonders mit der Vorgabe, Wettkampfnachweise nur je Waffenart und nicht je Waffe zu fordern, auf alle anderen Bundesländer umzulegen. Damit zumindest könnten die von dir zurecht aufgezeigten Problemstellungen (für wen gilt wann welche Bedürfnisanforderung, wie lässt sich dies bei gemeinsamen Waffenbesitzkarten sicherstellen) zumindest etwas einfacher angegangen werden.
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@Sal-Peter @Schwarzwälder In Bayern zumindest wird diese WBK (vorausgesetzt die Waffenbehörde stimmt zu) als Ausnahme für den Leistungssport mittlerweile ab 15 Jahren ausgestellt, um in der Jugendklasse des DSB (15- und 16jährige) 'grundsätzlich gleichberechtigt' schießen zu können; zudem, um mit den Regelungen des DSV (Skiverband) beim Biathlonnachwuchs gleichzuziehen. Auf diese WBK wird aber zusätzlich eine berechtigte Person eingetragen, dies ist im Idealfall ein Elternteil (damit wäre bequem die Aufbewahrung zuhause ermöglicht, geklärt werden muss dann ggf. 'nur noch' der rein auf KK beschränkte Waffenzugriff, falls jemand der Eltern GK im Schrank stehen hat) oder aber jemand aus dem Verein (meist ein Trainer, da man hier eine eng praktizierte Aufsicht über Waffe+Schützling annimmt). In letztem Fall wäre zumindest die eigene, auf den Jungschützen / die Jungschützin eingestellte Waffe erlaubt, quasi im Vorgriff der Volljährigkeit. Für halbautomatische Pistolen wird jedoch den Jungschützen kein Munitionserwerb genehmigt, da -letztlich- das Gefahrenpotential einer halbautomatischen Kurzwaffe die olympische Ambitionen überwiegt... Der DSB versucht mit zwei Disziplinen 'mehrschüssige Luftpistole' für die von Schwarzwälder genannte Lücke bis zur Volljährigkeit und dem 'echten' eigenen Waffenbesitz eine Alternative zu bieten. Da hat es der Nachwuchs mit dem KK-Gewehr einfacher...sofern jemand der Eltern eine Gelbe WBK hat, auf welcher noch Platz ist.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Katechont antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es geht den Schützenverbänden darum, sich nicht die Butter vom Brot nehmen zu lassen und um eine mittlerweile gewaltige Fehlperzeption - eine auf falschen Annahmen getroffene, falsche Entscheidung. Man glaubt, von der Politik als Alleinvertreter der Schützeninteressen wahrgenommen zu werden. Die jüngsten Beispiele auf Bundesebene (Psycho-Gutachten) und EU-Ebene (Bleiverbot) beweisen das Gegenteil eindrücklich. Die Schützenverbände werden überhaupt nicht wahrgenommen. Vom Gesetzesvorhaben der psychologischen Eignungsfeststellungen sei man "kalt erwischt" worden, dies sei den Schützenverbänden im Vorfeld nicht zugeleitet worden. Und spätestens wenn die Begründung der inneren Sicherheit vorgetragen wird, zu erreichen durch die Entwaffnung von Extremisten und Verhinderung des Zugangs zu Waffenbesitz für psychisch Kranke, dann wird ein Grundkonsens hergestellt, gegen den man nicht widersprechen will und kann. Denn das hat ja mit den gesetzestreuen LWB ohnehin nichts zu tun, und man möchte sich nicht ankreiden lassen, dass durch das engmaschige soziale Netz der Vereine jemand bis zum Bedürfnis rutschen könnte, der nicht ganz knusper ist. Beim Bleiverbot wird von der Politik auf europäische Gesetzvorhaben verwiesen, deren Auswirkung man hinnehmen müsse, vgl. EU-Feuerwaffenrichtlinie. Derweil streut man in Gesprächen den Schützenvertretern Sand in die Augen, man wolle sich für deren Belange einsetzen. In einer Antwort zu einem 'Wahlprüfstein' schreibt dann unumwunden selbst die CDU, dass dieser Einsatz eine finanzielle Förderung bedeuten soll, nämlich für die Umrüstung auf bleifreie Schießstände. Derweil glauben die Schützenverbände, mit einem Politikmodell der 80er Jahre Interessenvertretung machen zu können: Briefe, und ein harmonisches Gespräch. Da stört der polternde VDB nur mit seinen Industrieanliegen. Gleichwohl aber wissen die Schützenverbände, und das kann man ihnen nicht anlasten, dass der "Parteienausfluss" nur Ergebnis der Wahlen ist, und man versucht mit dem Gegebenen klarzukommen. Leben in der Lage. Etwas mehr Lagebestimmung würde ich mir schon wünschen... -
...hat nur den Zweck, bei drohender Verbotspolitik als Monstranz ins Schaufenster gestellt zu werden.
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