Zum Inhalt springen

Katechont

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.053
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Katechont

  1. Der DSB betont ja immer wieder, dass der Versuch "Lichtgewehr auf Schalke" (ist schon 10 Jahre her) bei den Schützen durchgefallen ist und man daher das Thema bewusst spielerisch angeht um eben nicht den Eindruck zu erwecken, als sei es eine Alternative. habe in meiner "Jugend" 2x einen solchen gläsernen Schießstand auf- und abgebaut. Viel Arbeit für nichts. Dafür mache ich inzwischen beim Kindergeburtstag Biathlonschießen mit Lichtgewehr. Wenig Arbeit für viel Begeisterung. Lichtgewehre werden auch an Grundschulen verliehen, kommt auch sehr gut an.
  2. Hallo Marder, ich war online nicht dabei, deshalb entschuldige bitte die Nachfrage. Ist das deine Schlussfolgerung oder muss man das aus den Aussagen tatsächlich so ableiten? Die Fördergelder für Sportvereine/Sportanlagen gibt es in Bayern unabhängig von Parteien - es ist eher so, dass beispielsweise die SPD deutlich höhere Fördergelder von der Regierung fordert. Aus diesem Grund gibt es also keinen Grund, der CSU so zwingend den Hof zu machen. Und außerdem: was bringen Fördergelder, wenn die Vereine nicht mehr schießen dürfen? (Die besten Autobahnen bringen nichts, wenn Autofahren verboten wird) In den Landesverbänden des DSB sind immer noch sehr viele ältere Schützen, die sich klassisch über die Jahrzehnte hochgeschossen haben: LP, SpoPi KK, dann 7,xxmm Zentralfeuer, dann .357Mag/9mm, dann .44Mag/.45ACP. Wenn man denen GK verleidet, hören die komplett auf. Oder war das mit dem "sich erst einsetzt wenn kk/ Luftpumpen bedroht sind" Richtung Bleiverbot gedacht, weil es dadurch dem "Fundament" den Boden entzieht? Kann ich nicht nachvollziehen. Wurde das dargestellt, als Kröte die man schlucken musste oder als "freiwillige Opfergabe auf dem Altar der Beliebigkeit"? Besonders die DSBler leiden unter einer Beschränkung der Gelben. Das ergibt keinen Sinn. Zu "Eingeständniss das der BSSB die Kastrierung der gelben WBK zugelassen hat" Seit wann haben Verbände (die von einer staatlichen Zulassung abhängen) eine Wahl? Mein Eindruck aus dem Jahr 2019 war eher, dass der Deckel auf Gelb als Retourkutsche kam weil die 12/18 je Waffe nicht durchgingen und man so in der Koalition dem "So wenig Waffen ins Volk wie möglich" doch noch beikommen wollte.
  3. Das ist eine Extremposition, der man nur mit einer gegensätzlichen Extremposition kontern kann, nämlich dem "freien" Waffenbesitz ohne Bedürfnisprinzip. Nur damit würde das Pendel wieder Richtung Mitte schlagen. Dafür findet sich aber KEINE Partei.
  4. Hallo @EzLord, ich schätze deine Beiträge sonst sehr, denke aber, dass du hier auf dem Holzweg bist. Dass diese virtuelle Gesprächsrunde erwartungsgemäß nicht den Anstoß für eine politische Stoßlüftung geben kann, ist Tatsache. Da bin ich bei dir. Dennoch ist die JU dieser Gemeinde in Bayern nicht mit der CSU/CDU in einen Topf zu werfen, der wir den Murks der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland zu verdanken haben. Vielleicht wird der Ball ja auch an die CDU zurückgespielt? geht nicht, ist ehrenamtlich tätig. geht auch nicht, der Teilnehmer ist der Grande.
  5. Tolle Sache, ich werde Paketbote. Habe Waffenbedarf, bin sachkundig. Nun muss ich mich beruflich nur noch gegen die Flüchtilanten durchsetzen, die mittlerweile zuhauf Päckchen ausfahren. Hmm...fahre ich die Ansichtskarten aus Solingen aus oder doch die Sendungen zum Büchsenmacher... und nachher will es wieder niemand gewesen sein. Hauptsache die Kleinen Anfragen von Bürgerkrieg 90/die Grünen bringen dann wieder Licht ins Dunkel, nämlich dass bei Sportschützen massig Waffen abgehen.
  6. Bei Fragen der Aufbewahrung haben die einzelnen Behörden nach wie vor großen Ermessensspielraum. Wenn die Einlagerung von Waffenbruder 1 bei Waffenbruder 2 für in Ordnung befunden wird, dann ist das so. ☻ Hallo Rabe, bist du nun Bruder 1 oder 2?
  7. ...in diesem Fall wären wir ganz klar bei meinem
  8. Die Verbände müssen Klagen einreichen. Es ist bei allen Sportverbänden viel zu still. Nicht nur bei den Schützen. Man muckt nicht, weil man sich in staatlicher Abhängigkeit befindet. Dabei richtet sich die Anklage nicht gegen "den Staat", sondern gegen bestimmte Parteien, welche sich den Staat zur Beute machen. Es mangelt schon an der Entschlossenheit, zumindest mal einen offenen Brief auf der Homepage zu veröffentlichen mit einem saftigen "MfG" an die Regierenden. Klar, heutzutage müssen Verbände politisch neutral sein und der Parteienstaat nutzt die (Zulassung der) Satzungen gerne als Hebel für Linientreue. Es schadet aber nicht, die Mitglieder auf den jeweiligen politischen Willen der Parteien hinzuweisen. Die Verbände müssen sich in ihrer Scharnierfunktion entscheiden, in welche Richtung die Tür schlägt: 1. Vertretung der elementaren Mitgliederinteressen, also Opposition gegen die Herrschenden oder 2. Türe zu für die Schützen, stattdessen Durchsetzen der Herrschaftsmeinung auf den unteren Vollzugsebenen. Ein Aussitzen von 1. führt zu 2. Nur mal ein Unmutsbriefchen hinter den Kulissen schreiben oder ein Gespräch führen, hilft erkennbar nichts. Leider.
  9. (Die grundgesetzlich verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung auszuhebeln und dafür auch noch Geld einzutreiben ist ohnehin eine Frechheit.) Im Nachbarland Bayern läuft es ohne Gebühr, das sollte man sich in B-W zum Vorbild nehmen. Es setzt sich sogar der Trend durch, dass die Behörden Termine für die Waffenschau ausmachen. Grund 1: wer (unwissentlich) falsch aufbewahrt, bewahrt auch trotz Ankündigung falsch auf. Grund 2: Kostenersparnis, denn es bringt ja nichts an verschlossenen Türen umkehren zu müssen.
  10. Eben doch. Denn dadurch wurden ja die Grundlagen geschaffen für die Juristen tief in den Ministerien, die 18/12 eben für jede Waffe einzufordern. und vor das Bedürfnis stets an Schießaktivitätsnachweise zu koppeln. Hier mal die Stellungnahme vom Bundesrat 09.09.19 auszugsweise zur Erinnerung: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 "Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden." Damit hätten wir also einen Ewigkeitsnachweis installiert. Da freuen sich die 80jährigen, die nach 50 Jahren Waffenbesitz noch zwingend an den Schießstand rödeln müssen. Und nicht zu vergessen: im Gesetzentwurf vom August stand noch folgender Passus für § 14: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0363-19.pdf (4) "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist." Diese Bombe konnte auch entschärft werden, sonst hätten die Schützen von Verband zu Verband rödeln dürfen um die jeweiligen Waffen auf "Sportordnungskonformität" prüfen zu lassen. Mitgliedschaft in zwei Verbänden, doppelter Aufwand, usw. Der BDS wird nicht urteilen, was beim DSB zugelassen ist - und andersrum. Das alles wäre bei Waffen auf Grün, zweckgebunden für Disziplinen befürwortet, noch irgendwie möglich gewesen. Was aber wäre mit Waffen gewesen, die auf Gelb gehen? Eben ohne Verbandsmitgliedschaft erworben? Damit wäre das Privileg der Gelben dahin gewesen und die Systematik der Gelben mehr oder minder beerdigt.
  11. Wenn man Gesetzesbegründungen genau liest, wird man beim Deckel auf die Gelbe WBK schnell auf die Formulierung stoßen "Vermeiden von Waffenhorten". Diese Beschränkung kam kurz vor knapp, ohne öffentlicher Diskussionsbestandteil werden zu können und -das sollte man nicht außer Acht lassen- punktgenau, nachdem die Verbände (mit Unterstützung unzähliger Mitglieder) die 18/12 je Waffe verhindert haben. Sowas verschwimmt leider schnell im Gedächtnis, nur die Verschärfungen bleiben bestehen. Das ist zum Teil ja auch menschlich nachvollziehbar; wenn bei mir das Wasser im Keller steht, hilft mir die Aufmunterung wenig, dass zumindest der Sturm nicht noch das Dach eingedrückt hat. Man kann das also als politische Retourkutsche werten oder dem Glauben anhängen, DSB/BSSB/Werauchimmer hätten "die Idee gehabt", "zugestimmt", "die Schützen geopfert" und sonstigen Blödsinn. Denn warum (um in dieser Denkart zu bleiben) eine Bäcker-Innung Interesse haben sollte, dass Kunden ihrer Bäckereien nur begrenzt Backwaren kaufen dürfen, konnte mir zumindest noch niemand überzeugend erklären.
  12. ...die Regelungen, die bspw. in Bayern gelten (18x schießen um Mindestpensum zu erfüllen, es dürfen weitere Monate angehängt werden um auf die 18 zu kommen falls zwölf Monate nicht ausreichen) kommen vom Bay. StMI und nicht vom Bay. DSB. Diese Vorgaben gelten ergo für alle Landesverbände in Bayern, nicht nur für den bayerischen DSB.
  13. Es ist aber leider nun mal so, dass die Grünen künftig wohl wieder mit Machtbefugnis rechnen können. Ob das auf Bundesebene klappt, sei mal dahingestellt; im Bundesrat mischen sie schon mächtig mit. In Bayern ist die Gefahr real, weil Söder die Grünen ins Amt hieven möchte ohne einen Hehl daraus zu machen. (Wobei Söder momentan schlimmer ist als die Grünen es sein könnten. Er zieht sein Totalverbot der Schießsportausübung gnadenlos durch). Wenn die Grünen im Amt sind, heißt es wieder reflexhaft "die Verbände haben gepennt". Trifft man die Grünen vorher um so ein Thema vom Tisch zu räumen, wird auch gemeckert. Welches ist denn 'unser' Waffenrecht? Glaubst du, dass Verbandsfunktionäre den Bundeskanzler stellen? Die werden höflichkeitshalber politisch angehört, manchmal auch aus Anstand. Nur selten aus Interesse an echter Mitwirkung. Dann sei konsequent und trete aus diesem einen Verein aus.
  14. So ein unverschämt-dummes Gesabbel liest man sonst höchstens in Facebookgruppen. Glaubst du, der BSSB weiß nicht, wie die Grünen ticken? Welchen 'Cent' Beitrag meinst du? Bist du im BSSB bzw. im DSB Mitglied? Dann ein guter Tipp für dich: Austreten! Es gibt keinen Verbandszwang, das ist kein Kastensystem, in welches man hineingeboren wird. Und auf DEINEN Beitrag werden die Verbände gerne verzichten. Tipp 2: schreib doch den BSSB mal an mit Klarnamen und lasse dir erklären, was das Treffen mit den Grünen bezwecken sollte.
  15. Wem soll er sich dann zuwenden? Es wäre schon mal viel gewonnen, wenn man sich abwendet. Diese Botschaft müssten die Schwarzen vor allem in Bayern dringend vernehmen. Die CSU ist satt und selbstgefällig. Freie Wähler, FDP, Parteilose würden den Job sicher nicht schlechter machen.
  16. In Bayern grassieren schon noch andere Namen: Södolf und Frankenerdogan sind die harmloseren 😬
  17. Die "große träge Masse" der Sportschützen hatte noch keinen ausreichenden Grund zum Aufbegehren. Es waren über die Jahre partielle Ärgernisse, aber in der Gesamtheit zu verkraften. Das wird sich in den Jahren bis 2025 ändern, es geht ans Eingemachte. (Bleiverbot, politisch bedingte Auswirkungen des faktischen Schießsportverbots, Liebäugeln mit den Grünen) Der DSB muss sich bewegen und trotz aller Wehen von CDU und SPD los sagen. Im gleichen Zug muss im Süden der Vorstoß zuerst kommen, noch im Frühjahr. Die CSU ist von den Schützen endgültig nicht mehr wählbar.
  18. Hallo @P 8X, man darf Erbwaffen mit zum Schießstand nehmen und dort auch schießen. Das aber wiederum nur in einem eingeschränkten Rahmen, also eher zum Funktionstest bzw. wie schon weiter oben von Elo aus einem Kommentar zum Waffengesetz zitiert: Daraus lässt sich aber noch keine Regelmäßigkeit ableiten. Es empfiehlt sich daher -wie du ja eventuell planst- die Waffe ins Sportschützenkontingent zu übernehmen. Hierfür ist ein Bedürfnisantrag nötig wie für jede Waffe, die auf die Grüne WBK eingetragen werden muss. Da du die Pistole schon erworben hast, genügt es allerdings einen Bedürfnisantrag für den Munitionserwerb 7,65mm bei deinem Verband zu stellen. (Je nach Aufbau des Bedürfnisantrags unter konkreter Bezugnahme auf die WBK-Nr. + laufende Nr.) Damit bestätigt der Verband, dass es eine Disziplin gibt, für welche die Pistole 7,65mm zugelassen und erforderlich ist. Die Pistole kann dann in dein Sportschützenkontingent überführt werden. Grundsätzlich ist es so, dass diese Waffe ins Erwerbstreckungsgebot fällt, denn du hast eine zusätzliche Waffe zum Sportschießen (auch wenn es nur durch den Munitionserwerb ist) auf der Habenseite, die künftig genauso "gezählt" werden muss - bspw. für weitere Waffenerwerbe, die Wettkampfteilnahmen erfordern, falls du über das Grundkontingent hinaus bist (zwei halbauto. Kurzwaffen). Du hast in deinem Eingangspost geschrieben: Das ist richtig. Die Erbwaffen sind aber zunächst Erbstücke und nicht zum sportlichen Schießen durch Sportschützen gedacht. Diese 'erfreuliche' Weiterverwendung ergibt sich erst durch den Sportschützennachweis, der wiederum vom üblichen Bedürfnisprozedere ausgeht. Die Erbwaffen müssten 'eigentlich' blockiert werden oder aber (so ist der Trend der letzten Jahre) gänzlich unbrauchbar gemacht werden. Es kann sein, dass manche Behörde hier eine etwas legere Umgangsweise pflegt, das kann aber auch der allgemeinen Arbeitsbelastung geschuldet sein bzw. der Tatsache, dass es wohl doch wichtigeres und drängenderes gibt als die Erben zu belasten. Zumindest im Bundesland Bayern ist es seit dem Jahr 2015 unter Umständen möglich, dass für deine Fallkonstellation "durch Erbschaft mehrere Waffen erworben" das Erwerbstreckungsgebot ausgesetzt werden kann, wenn die Erbwaffen als Sportwaffen genutzt werden können und ein Bedürfnis des Erben zum Zeitpunkt des Erbes bereits vorliegt.
  19. Genau darum wird es gehen. Der § 6 Abs. 3 WaffG, in der WaffVwV im Wortlaut als "die Frage der hinreichenden Reife" aufgeworfen, ist durch das positive Gutachten beantwortet. Um "mehr" geht es nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle ob seit dem Ausstellungsdatum ein Jahr verstrichen ist oder nicht. (Auf die Idee muss man als SB erst mal kommen...was wäre eigentlich, wenn seit dem Zeitpunkt der Einreichung bis zur Bearbeitung innerhalb der Behörde elf Monate verstrichen wären?)
  20. Katechont

    Neuer IWA Termin

    Absage der IWA Outdoor Classics 2021, Pressemitteilung hier: https://www.iwa.info/de/news/presseinformationen/2020-iwa-absage-2021-k0ocym6vkk_pireport Neuer Termin vom 03.-06. März 2022.
  21. Tatsächlich wollte ich zuerst VolksZertreter schreiben...
  22. @Commerzgandalf ein "teiloffener", also zum Teil überdachter Schießstand ist ja zugleich auch ein "teilgeschlossener" Schießstand, insofern nach Auffassung der Bay. Staatsregierung wohl Indoor... Sei's drum. Wir würden hier von einem ganz geringen Anteil von Schießständen sprechen, die im Feuerwaffenbereich vielleicht noch stark eingeschränkt genutzt werden dürften. Alles andere: dicht. Ich schätze mal, dass es in Bayern etwa 5000 Schützenvereine gibt. Davon sind ab heute, Freitag den 13., wahrscheinlich mindestens 4500 komplett dicht.
  23. Bayern wieder: Gestern noch urteilte der Bay. Verwaltungsgerichtshof, dass eine vollständige Schließung von Fitnessstudios sachlich nicht gerechtfertigt sei. Grund war die Schlechterstellung zum Individualsport, der in Bayern noch alleine, zu weit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfe. Zitat aus der Pressemitteilung "Die Regelung verstoße daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig." und abschließend "Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel." Quelle: https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_corona_-_fitnessstudios_8.bayifsmv.pdf Heute kommt prompt die Reaktion der Bay. Staatsregierung: alles dicht. Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-sport-indoor-regeln-verbot-1.5109174 [...] Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der dpa. Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Mit der neuen Regelung müssen also auch Fitnessstudios trotz des Urteils wieder schließen. "Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung", sagte Holetschek. Deshalb werde nun sofort die Verordnung geändert, um die "geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten" herzustellen - mit dem Ergebnis, dass vom Freitag, 13. November, an "in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden". Noch in der Nacht wurde die geänderte Verordnung veröffentlicht, in der nun generell "der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten" untersagt wird. [...] War zwar nicht anders zu erwarten, offenbart aber erneut eindrucksvoll den Charakter unserer gewählten Volksvertreter. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan und nicht für Gesetzgebungen zuständig. Den Absprachen dieses Gremiums müssen daher Gesetzgebungsverfahren in den Ländern folgen. Ab heute also ist in Bayern der Schießsport in Vereinen verboten. ...und vor einem Jahr noch haben wir uns hier aufgegeilt über Verbote zu großer Magazine. ...und vor kurzem noch über Pläne der Grünen, mordsgefährliche Sportgeräte zu verbieten. ...dabei reichen uns die Schwarzen Sheriffs völlig aus um alles niederzureißen. Ich persönlich prognostiziere in Bayern 5-10% weniger Schützen innerhalb eines Jahres, die die Flinte ins Korn werfen werden. Wir reden von 50.000 Personen. Kinder und Jugendliche, die fernbleiben und sich anderweitig neu orientieren im Frühjahr. LWB, die für ihr Bedürfnis auf keinen grünen Zweig mehr kommen (was machen kleine Vereine mit nur einem Schießtermin im Monat, irgendwo eingemietet? Deren Schützen müssen die Fehlmonate lauf Bay. IM hinten anhängen, da sind jetzt schon min. 16 Monate...bis Ostern wird sich auch nicht mehr viel tun. Wo soll das dann hinführen? Zwei Jahre Wartezeit bis zum eigenen "Sportgerät"!?!? Wie läuft dann in fernerer Zukunft rückblickend die Prüfung der Besitzregelung??) Die ganz alten Schützen, die sich nicht mehr aufraffen werden. Die Ehrenamtler mittleren Alters, die für sich entscheiden "genug ist genug", nachdem -ähnlich wie in der Gastro- bislang alles unternommen worden ist um den Schießsport in den Vereinen unter Hygienemaßnahmen fortführen zu dürfen??
  24. @chapmen @Speedmark Hier der Link zum Bayerischen Innenministerium: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/häufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffenänderungsgesetz.pdf ....Waffen Tony war vier Stunden schneller, sehe ich grade 🙃
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.