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Katechont

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  1. Der § 4 Abs. 4 sagt sogar eine Menge aus! Und die Waffenverwaltungsvorschrift wurde eigens aus der Taufe gehoben um eben Verwaltungshandeln zu kanalisieren. Die Waffenverwaltungsvorschrift (waffVwV) führt § 4 Abs. 4 wie folgt aus: „Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z.B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt. Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden. Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern. Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis." ...Falls sich die Sache mit einem dezenten Hinweis nicht lösen lässt, bleibt noch die Möglichkeit, den Behördenleiter höflich zu kontaktieren und mal nachzufragen warum sich die Bearbeitungsweise so drastisch geändert hat. Irgend eine Weisung muss ja ergangen sein, kann ja nicht sein, dass die Mitarbeiter nach eigenem Dünken handeln 😉 Möglichkeit 2: schreibe deinen Verband mal an, zumindest der DSB hat immer dafür plädiert, solche Fälle an den Verband zu melden.
  2. Teilgedeckte bzw. halboffene Schießstände dürfen inzwischen in Bayern ebenfalls wieder genutzt werden. Hier mal ein Infoschreiben des BSSB dazu: https://www.bssb.de/bssb/BSSB-Info_-_Aktuelles_zur_Covid-19-Pandemie_-_Stand_13-05-2020.pdf
  3. Katechont

    WBK

    Das habe ich. In den Hinweisen zum Ausfüllen ist zu lesen, dass der Antragsteller den Antrag über den Verein/die Gruppe an den Verband schickt. Warum? Damit der Verein den Antrag auf Richtigkeit prüfen kann und der Vorstand sicher sein kann, für was er da eigentlich unterschreibt. Falls seitens des Verbandes akzeptiert wird, dass der Schütze selbst den Antrag einreicht, der Schütze aber den Antrag nachträglich durch eine Ergänzung ändert (also nachdem der Vorstand unterschrieben hat) -> Urkundenfälschung. Das sollte klar sein und keiner weiteren Diskussion bedürfen. Was bleibt dem Verband um solche Praktiken zu unterbinden? Anträge nur noch annehmen, wenn vom Vorstand eingereicht oder separates Formular zur Beantragung der Gelben WBK aufsetzen und einfordern.
  4. Katechont

    WBK

    Wenn dann bei Leuten wie dir die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird, ist das Gejammer wieder groß.
  5. Der DSB hat auf seiner Homepage eine Übersicht veröffentlicht, welche finanzielle Hilfe Schützenvereine im jeweiligen Bundesland in Anspruch nehmen können: https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/corona-krise-laenderspezifische-foerdermoeglichkeiten-fuer-vereine-8154/
  6. Es geht ja nicht darum, ob Schützen vernünftig sind oder nicht (Vernunft wird ohnehin angenommen), sondern um eine Ausnahmeregelung, die von Behörden/Politik beizeiten zugestanden werden kann. ...Da weiter oben Bayern genannt worden ist: vor Juli wird Freizeitsport in geschlossenen Vereinsräumen bestimmt nicht erlaubt werden. In einer Schützen-Gesellschaft gehört neben der Begegnung am Schießstand, die länger dauert als das Anstehen an einer Supermarktkasse, auch noch der gesellschaftliche Teil im Vereinsheim. Es ist unrealistisch, dass man sich nach so einer langer Zeit des Nichtsehens wortlos zum Gruße zunickt und aneinander vorbeigeht um wieder nach Hause zu gelangen. Ein Stammtisch für die Alten kommt dann schnell zusammen und 'eine Halbe geht immer'. Ebenfalls wird man sich schwer tun, Jugendgruppen auseinanderzureißen. Wenn man also eine Chance haben will, Schießen als Breitensport regelmäßig wieder auszuüben, sollte auf jeden Fall ein Hygiene- und Schutzkonzept vorgelegt werden. Das kann auch in einem gewissen Rahmen Sicherheit bieten, nicht sofort dichtmachen zu müssen, falls die Coronafallzahlen im Sommer wieder ansteigen sollten. Wenn Schule, Kindergarten und Co. verzichtbar sind, ist es der Schützenverein als Treffpunkt allemal. Ein Vorschlag an die Politik könnte also auch sein, nur einen reinen Trainingsbetrieb zuzulassen. Der muss dann eben -wir sind ja in Deutschland- notfalls streng getaktet sein.
  7. ...oder wie schon Schopenhauer sinngemäß vor 200 Jahren äußerte: "Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand."
  8. Die hätte auch eher zentral nach Mitteldeutschland gehört als nach Berlin. 😉 Sonntag 13 Uhr, Dauer zwei Stunden, eine Std Kundgebung, eine Std Umzug. Später wäre es im Nov./Dez. schon dunkel gewesen. Gleiche Anreisezeit für alle, max. ein Tag unterwegs dafür. Ich hätte der Demo 30.000 Leute zugetraut, wenn massiv vom DSB forciert. Daher wäre nord-östliches Bayern gut gewesen, an der Grenze zu Hessen, damit der große süddeutsche Verband seine Mitglieder im Zugzwang mobilisieren kann. Bedingung: es hätte ans Eingemachte gehen müssen. Nur "häufiger trainieren' zu müssen, zieht bei der breiten Masse der Schützen noch nicht. Dafür hätte auch der Öffentlichkeit das Verständnis gefehlt. Da hätte es schon direkt um Entwaffnung gehen müssen verbunden mit direkter Kriminalisierung. Dann als Redner Olympiasieger, auch Biathleten vom DSV, denen es ans Zeug geht. Dann wäre Öffentlichkeit da gewesen. Weiteres Problem: es ist halt nur Hobby, bei den Jägern ging es schon in eher in die berufliche Schiene... Sei's drum, das ist Schnee von gestern, in anderen Threads zur Genüge diskutiert worden und hier 'leichtes' offtopic.
  9. Das habe ich ja nicht behauptet. Es ist aber politisches Anliegen, so wenig Waffen wie möglich ins Volk zu geben. Eine überzeugende Antwort auf deine Frage wird dir niemand geben können.
  10. Die Ausführungen von @Friedrich Gepperth zur Gelben WBK sind für mich eine Wohltat in der heutigen Zeit, wo kein Blödsinn absurd genug ist um nicht doch noch nachgeplappert zu werden - Internetforen und vor allem Facebookgruppen überbieten sich dabei gegenseitig: Da wird dem DSB vorgeworfen, die Idee der Gelben WBK selbst eingebracht zu haben um 'uns' zu verkaufen oder über die Klinge springen zu lassen - was für ein Nonsens. Die Schlaueren, die zumindest erkannt haben, dass ein Bäcker keinen Vorteil hätte wenn seine Kunden nur noch begrenzt Backwaren kaufen dürften, rühren trotzdem eifrig mit: zugestimmt haben sie ja alle dieser Verschärfung, diese rückgratlosen Verbände, diese Knechte vor dem Fürst. Gepperths Ausführungen zeigen auch (eigentlich überflüssig, das zu erwähnen; doch mancher Schütze neigt anscheinend zu dem Glauben, dass Seehofer und Mayer abends die Gesetzestexte selbst aufsetzen), dass im Hintergrund fleißig von den Juristen in den Abteilungen gewerkelt wird und das teils nach eigenem Gusto. Das lässt aber auch die Personen Seehofer und Mayer in anderem Licht erscheinen. So hat Seehofer bereits im März 2019 Verbandsvertretern zugesagt, dass nach zehn Jahren Schluss sein wird mit Bedürfnisprüfungen bezgl. Besitz. Mayer hat das öffentlich auf dem Schützentag des DSB kurz später wiederholt. Schließlich ist es so gekommen. (Es gibt Foristen hier bei WO, die sich an diese Aussagen geklammert haben, woran auch sonst, und dafür mit Häme bedacht wurden...auch jetzt noch.) Im Laufe des Jahres kam dann aber sichtbar Eigendynamik auf bei den Plänen zum Bedürfnisfortbestand. Ende Juni hat zusätzlich (die Bestätigung eines Urteils zum Bedürfniswegfall bei einem Schützen durch) das Verwaltungsgericht Darmstadt für Aufruhr gesorgt, auch hier im Forum. -> Ein User hier im Forum, den ich bewusst positiv erwähnen möchte, nämlich @Schwarzwälder hat frühzeitig die Gefahr erkannt für sogenannte Schrankwaffen, die nur gelegentlich bei besonderen Anlässen geschossen werden und konstruktiv Vorschläge gemacht, diese über ein Mindestpensum im Bestand zu sichern (jede vorhandene Waffe solle min. 1x im Jahr bewegt werden). Resultat: seitenweise Spott, übliches Geleier vom vorauseilenden Gehorsam verbunden mit der Warnung, Staatsdiener könnten mitlesen und auf falsche Gedanken kommen. (Dass die 'falschen Gedanken' ja längst da waren, siehe auch Urteil aus Offenbach + Darmstadt, spielte keine Rolle...Lieber sonnte man sich in der angeblichen Wichtigkeit dieses Forums bzgl. dem Einfluss auf die Politik). Aber genau an dieser Stelle, beim politischen Drängen auf eine Waffenreduktion sollte eine von F. Gepperth genannte Triebfeder aufhorchen lassen: es gibt nicht per se zu viele Waffen unter den Schützen, sondern zu viele ungenutzte. Quelle: die Schützen selbst, die gegenüber unteren Behördeninstanzen frei erzählen, dass viele der eigenen Waffen nur selten ausgeführt werden und somit eher um des Habenwollens gekauft wurden. Ich glaube gern, dass so etwas mittlerweile zusätzlich Behördenhandeln befeuern kann, wenn bundesweit in Summe zu oft vorgetragen. Hohe Aktivitätsanforderungen je Waffe laufen dem Bedürfnisgrund 'Sportschütze' nicht zugegen, den Schrankwaffensammlern schon - was nicht geschossen wird, muss weg. So geht Politik. ...Nachdem die 18/12 je Waffe usw. auf den letzten Metern verhindert werden konnten, übrigens auch durch Seehofers persönliches Eingreifen im November, kam also 'tief' im BMI die Idee auf, mit dem Deckel auf die Gelbe WBK 'unbegründetes Waffenhorten' zu unterbinden um wirksam die Zahl der Waffen im Umlauf zu senken. Wie passend, quasi kurz vor Redaktionsschluss. Zum Stichwort Eigenleben dieser Behörde soll erinnert werden, dass sich Seehofer am 15. Juni beim Bayerischen Schützentag des BSSB ‘überrascht‘ zeigte über die von seinem Ministerium am 06. Juni ins Bundeskabinett eingebrachte Fassung des Referentenentwurfs zum Waffengesetz. Ich schlussfolgere daraus, dass man künftig auf alles gefasst sein muss bei dieser Bundesbehörde und ein 'Verhandlungsfrieden' für die Schützenverbände immer schwieriger wird.
  11. Empfehlenswert ist auch der "Bund" in Allach, dort findet ihr einen Querschnitt fast aller Disziplinen. Zum Kennenlernen des Schießsports sicherlich eine sehr gute Adresse.
  12. Wenn in deinem Beispiel nur der Präzisionsteil einer Disziplin geschossen wird, nicht aber der Duellteil, ist das nach meiner Ansicht sportliches Schießen und wird der Disziplin und auch der Sportordnung/dem Sporthandbuch gerecht. ...Auch ein DSB-Nationalkaderschütze, der für Olympia trainiert, wird bei KK-3-Stellung mal nur den Kniend-Anschlag üben und niemand wird Zweifel daran haben, dass es sich dabei um sportliches Schießen handelt. ...und wenn jemand beim BDS "3Gun" nur Fertigkeit trainiert mit 'nur' Flinte, ist das selbstverständlich auch sportliches Schießen im Sinne des Reglements. auch @Fyodors Revolvertraining ist für mich Sportschießen auf Grundlage einer Sportordnung. Bitte nicht falsch verstehen, ich setze beim Sportschießen schon auch einen weiten Rahmen, aber es sollte dennoch erkennbar sein/bleiben, dass es eben sportlich ist. Es ging mir ja darum, mit welchen geschossenen Einheiten man einen Bedürfnisnachweis erbringen kann. Und 10 blinde Schuss in den Sandhaufen ist noch kein sportliches Schießen; ebenfalls ist es wohl nicht im Sinn der Sache wenn einem Sportschützenverband ein Nachweis über 5 Schuss auf die Fuchsscheibe beim DJV vorgelegt werden. Deswegen gehört für mich auf den Bedürfnisnachweis oder ins Schießbuch zumindest ein klarer Hinweis, auf Grundlage welcher Schießsportordnung überhaupt geschossen wurde.
  13. Naja, also mal langsam. Wenn ein Sportschützenverband von einem Mitglied Auskunft verlangt, ob sportlich geschossen wurde (bspw. durch Auskunft zur Disziplin oder zumindest zur Schießsportordnung), dann ist das noch längst keine stärkere Gängelung als vom Gesetz vorgeschrieben. Ganz im Gegenteil: im Waffengesetz wird klipp und klar gefordert, dass für ein Bedürfnis der "Schießsport" ausgeübt werden muss. Wenn ein Schießsportverband bzw. -landesverband als befürwortende Instanz also keine Auskunft verlangt, ob überhaupt "sportlich" geschossen wurde um den "Sportschützen" ein Bedürfnis gegenüber der Behörde zu attestieren...dann tauchen ganz andere Probleme am Horizont auf... Wie sonst soll denn nachgewiesen werden, dass "sportlich" geschossen wurde? Nur durch Datumsangaben auf einem Blatt Papier und sonst keine weiteren Angaben? -> indiskutabel, das können auch Frisörtermine sein Durch die Angabe Kurzwaffe/Langwaffe? -> Habe ich beim jagdlichen Schießen, beim Personenschutztraining und sonstwo auch, kann nicht mit sportlichem Schießen gleichgesetzt werden. Durch die Angabe zum Kaliber? -> sagt ebenfalls noch gar nichts aus. Ein Fahrschüler erhält auch nur die Zulassung zur Fahrprüfung bzw. dann der Führerschein, wenn er festgelegte Mindesteinheiten abgeleistet hat. Wenn der Fahrprüfer fragt, was denn im Vorfeld gefahren wurde und schriftlich verbrieft als Antwort "Auto" oder "17-Zoll-Felgen" kommt, dann sollte man sich mal Gedanken machen über die Fahrschule, deren Fahrschüler und schlimmer noch über den Fahrprüfer, dem solche Antworten ausreichen um eine Fahrerlaubnis zu bejahen. Ich spreche mich ja auch gegen zu strenge Auslegungen von Verbänden aus, bspw. bei den akzeptierten Pausenmonaten während eines Bedürfnisjahrs. Daher sollte @hattori.hanzo mal auf der Homepage seines Verbands/Landesverbands nachsehen, ob Einheiten bei anderen Verbänden usw. für einen Bedürfnisnachweis akzeptiert werden. Meist gibt es eine Ausfüllhilfe zum Antrag mit Infos dazu oder Richtlinien zur Befürwortung.
  14. Eben. Das Waffengesetz fordert schließlich regelmäßiges Schießen "ein Jahr lang". Was die Verbände als regelmäßig ansehen -falls die 18 Einheiten herangezogen werden- ist deren Auslegungssache, Stichwort Pausenmonate. Aber die 18 Einheiten in einen Monat packen bedeutet, dass nur einen Monat lang geschossen wurde. Gesetzeskonform wäre theoretisch aber denkbar Monat 1 = 1 Einheit "längere Pause" Monat 12 = 17 Einheiten
  15. Das hängt vom (Landes-)Verband ab, teils gibt es erhebliche Unterschiede. Im DSB ist es eher üblich, Disziplinen zu benennen oder aber zumindest anzugeben, nach welchem Reglement geschossen wurde.
  16. Hallo ArtofWar75. Zuerst mal vielen Dank für euer Interesse am Sportschießen 👍😉 Für euch sollte zunächst mal die Überlegung wichtig sein: wo genau ist der Verein und wann sind die Schießzeiten? Wenn ihr dann immer noch mehrere Vereine in der engeren Auswahl habt, wäre 'ohne Corona' der nächste Schritt, alle auszuprobieren. Wegen Corona bleibt euch dafür jetzt immerhin die Zeit, die Disziplinen eines in Frage kommenden Vereins auszuloten. Hier gibt's auch eine Suchhilfe: https://verband.bssb.de/umkreissucheVereine Kurz übers Knie gebrochen: Vereine sind Verbänden angeschlossen. Verbände grenzen sich durch verschiedene Disziplinen voneinander ab. Viele Disziplinen grenzen sich untereinander dadurch ab, weil sie mit unterschiedlichen Waffen geschossen werden müssen. Die Unterschiede zwischen den Disziplinen sind im Großen und Ganzen aber oftmals geringer, als viele hier im Forum wahrhaben wollen 😎 Mein Tipp für Neulinge wäre, sich zunächst nach Vereinen umzuschauen, die einen eigenen Schießstand haben. Denn dadurch kann ein solcher Verein mehr Schießtermine anbieten als ein Verein, der nur 2x im Monat Mietzeiten hat. Vereine mit eigenen Schießständen für Feuerwaffen sind in München allerdings leider recht rar gesät. Daher hat man es oft mit Vereinen zu tun, die andernorts eingemietet sind. Teilweise ist das mit 50km und mehr an Wegstrecke verbunden um Disziplinen zu schießen, die sich auf der Homepage noch als 'must have' lesen. Lasst euch im Vorfeld nicht zu sehr vereinnahmen, mancher Pistolero hat als begeisterter 3D-Bogenparcours-Schütze seine Passion gefunden, mancher Luftgewehrschütze ist später beim IPSC glücklich geworden.
  17. Die vorläufigen Ausgangsbeschränkungen in Bayern sind recht eindeutig: Man muss triftige Gründe vorweisen um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen. Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören zwar dazu, daraus aber den Besuch einer Schießstätte abzuleiten, wäre schon sehr gewagt. https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/vorlaeufige-ausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie/ Dazu kommt die Allgemeinverfügung in Bayern, wonach "Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung [...] untersagt" wird. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-143/ Damit ist der Hammer dann spätestens gefallen. Wer also so blöd ist glaubt, trotzdem einen Schuss abgeben zu müssen, der kann seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit gleich mit abgeben. Wenn es um Bedürfniseinheiten geht, wird konsequenterweise auch kein Verband Einheiten aus diesem Zeitraum akzeptieren können/dürfen.
  18. Traurig, aber wahr: es sind halt Corona-Ferien
  19. Wenn man mal einen Vorteil der Paragraphenflut des Waffengesetzes, der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz, der Allgemeine-Waffengesetz-Verordnung, der Schießstandrichtlinien, des Vereinsrechts, usw. benennen möchte, dann ist es sicherlich der Umstand, dass sich ein Verein bei unangenehmen Entscheidungen fast immer auf rechtliche Grundlagen berufen kann. Wenn die behördlichen Standschließungen zurückgenommen und der Schießbetrieb wiederaufgenommen werden kann, stehen die Vereine vor einer unangenehmen Entscheidung: nämlich wie der Schießbetrieb organisiert werden kann bis Corona als –ich nenne es mal so- „gesellschaftlich besiegt“ gilt. Zusammenkünfte in Vereinen sind mindestens bis zum 19.04.2020 untersagt. Egal, wie der Stichtag letztlich lauten wird, was ist ab Tag 1 danach? Wie organisiert man sich als Verein guten Gewissens? Die Ideen hier in diesem Thread lese ich eher als Vorschläge für die Zeit, in der Corona zwar „noch gegenwärtig, aber nicht mehr akut“ ist, also vielleicht für den Spätsommer oder Herbst. Was aber ist mit der Zwischenzeit bis dahin? Wenn eine „Wiederaufnahme“ vom Wirtschafts- und Gesellschaftsleben aus Selbsterhaltungsgründen ermöglicht werden muss, aber Vereine ethisch vor Probleme stellt? Sollte der Schießbetrieb freiwillig länger ruhen? Habt ihr Empfehlungen? (Bin selbst im Vorstand von drei Vereinen, mit diesen Entscheidungsfindungen konfrontiert und dankbar für Anregungen oder besser gesagt, für Auswege)
  20. Ob die Sorgen berechtigt sind oder nicht, wird die Zeit zeigen. Wir haben ja zwei Parameter: die abzuleistende Dauer des Schießnachweises (um 'vorschnellen' Waffenerwerb zu verhindern) und die Häufigkeit der zu schießenden Einheiten (um praktische Übung im Umgang mit Schusswaffen zu erlangen und um die Ernsthaftigkeit des geplanten Waffenerwerbs am Schießstand nachzuweisen) Corona wirkt sich nicht auf die 12 Monate Wartefrist bis zur Antragsstellung aus, wohl aber auf die in dieser Zeit zu schießenden Einheiten. Ich denke, dass von staatlicher Seite wohl erst eingegriffen wird, wenn die Ausfallzeiten aufgrund der Standsperrungen nicht in zumutbarem Umfang nachgeholt werden können. Wegen zwei Monaten Standsperre und somit 14 Monaten bis zum Waffenerwerb statt 12 Monaten wird das Bedürfnisprozedere im WaffG wohl eher nicht ausgehebelt werden. Wenn bei einem Schießnachweis über 12 Monate die vergangenen 2 Monate wegen Corona keine Einheit mehr aufgeführt werden kann, der Gesamteindruck des Nachweises aber passt, sollten die Verbände wohl kein Problem haben, hier eine wohlwollende Regelung erreichen zu können.
  21. Wenn bei dir zu späterem Zeitpunkt ein Waffenerwerb geplant ist, wird an einer Mitgliedschaft in einem Verein kein Weg vorbeiführen. Das Waffengesetz drängt Schützen in Vereine um das Bedürfnisprinzip in Anspruch nehmen zu können - vor allem auch, was den Erwerb von Langwaffen auf die Gelbe Waffenbesitzkarte angeht. Es gibt zwar noch den Paragraphen (Sorry, hab kein Sonderzeichen für Paragraph auf meinem Fisher Price smartphone) 8 im Waffengesetz, der prinzipiell auch Waffenbesitz als Sportschütze ermöglicht ohne Vereinszugehörigkeit, in der Praxis kommt dieser aber quasi nicht mehr zur Anwendung. Dafür ist die Dichte an Schützenvereinen zu hoch in Deutschland, als dass nichts 'zumutbares' gefunden werden könnte. Hast du schon mal den Thüringer Schützenbund in Augenschein genommen? Der hat auf seiner 'Liste B' zusätzliche Disziplinen, die interessant sein könnten. Und nicht jeder DSB-Verein drängt seine Mitglieder sonntags zum Kirchgang 😉
  22. Vielleicht kehrt in diesem Thread endlich mal Ruhe und Gelassenheit ein. Ich finde es nicht nur überzogen, sondern absolut unverschämt wie der Themenstarter in einer fast schon pawlow’schen Konditionierung teils angegriffen wird. Konkret hat Schwarzwälder lediglich Überlegungen starten wollen, wie ‘in ferner Zeit‘ ein Schießbetrieb auch auf Vereinsebene wieder dargestellt werden kann. Mehr nicht. Einige von euch schrecken nicht zurück, ihn dafür persönlich zu verteufeln, schließlich hätte er ja auch Schuld an irgendwelchen Waffengesetzverschärfungen. Irre. Da kommen dann sogar geistige Ergüsse, manche Foristentätigkeit würde sich nach Corona ohnehin erledigt haben…tickt ihr noch richtig? Die Weite des Internets als Rückzugsraum für Tastaturmaulhelden um zu pöbeln, sch..egal, dass es sich hier um ein öffentliches Forum handelt. (Von Angesicht zu Angesicht eine solche Beleidigung – eins auf die Fr… wäre als Reaktion angemessen. An die Moderatoren: ja, die Ausdrucksweise ist bewusst gewählt) - IHR schadet unserer Außendarstellung und nicht jemand wie Schwarzwälder, der als Störer bereits verunglimpft wird, nur weil er in 2019 waffenrechtliche Fragestellungen aufgeworfen hat. Auf diesem euren Niveau ist ein ‘Fach-Forum‘ wie WO unnütz. Zurück zum eigentlichen Thema: Fast täglich ändert sich das Lagebild, dennoch bleibt mittlerweile die Konstante, dass wir es noch lange mit dem Virus zu tun haben werden und Corona nicht wie eine saisonale Grippe in den wärmeren Monaten verschwinden wird. Es wird also der Tag kommen, an dem zur Normalität übergegangen werden muss um Wirtschaft, Gesellschaft und das Land vor dem völligen Absaufen zu retten – ‘Jetzt ist das Virus halt da‘. Dann, spätestens dann, wird man überlegen müssen wie man Ansteckungen nicht fahrlässig weitergibt, schon sind wir hier wieder auf Seite 1, Beitrag 1. Überlegungen zur Hygiene sind ja, von Corona mal abgesehen, auch bei der Frage zum Umgang mit Blei (da war doch was) im Allgemeinen nötig. Es gibt genügend Schützen, die wollen von einer Schutzmaske bei der Reinigung von Stahllamellenkugelfängen nichts wissen und genügend, die sich nicht die Hände waschen nach dem Schießen – das betrifft auch Kinder und Jugendliche, die Diabolos quasi in den Fingern zerreiben. Es wird wohl nicht zu einem Bleiverbot im Schießsport kommen (in einer Welt nach Corona…) wohl aber zu den üblichen ‘Ja, aber - Kompromissregelungen‘ um politisch einem Bleiverbot zuvorzukommen. Dann sind wir auch wieder auf Seite 1, Beitrag 1: funktionierende Absauganlagen, verpflichtender Mundschutz und Einmalhandschuhe bei der Reinigung, Händewaschen usw.
  23. @Schwarzwälder Mein Beitrag war keineswegs gegen deine Sichtweise gerichtet, ich sehe das Ganze ebenfalls recht langfristig und nicht wie ein abruptes Naturereignis, hinter dem jetzt dann aufgewischt werden muss... Mir ging es darum, Ruhe reinzukriegen bis in vier, fünf Wochen hoffentlich ein konkreteres Lagebild gezeichnet werden kann als momentan. Bereits an anderer Stelle auf WO wurde auf eine Risikoanalyse des Bevölkerungsschutzes für ein SARS-Coronavirus hingewiesen, siehe hier ab S.55 https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/Krisenmanagement/BT-Bericht_Schmelzhochwasser.html Die Prognosen bilden zwar den absoluten Extremfall ab, passen wegen der Wellenbewegung aber tendenziell zu deinem verlinkten Artikel aus der Washington Post. Ich glaube, dass CoVid-19 global bereits länger grassiert als wir denken und vor allem auch wesentlich stärker. So oder so: es wird uns (in welcher Form auch immer) teuer zu stehen kommen, einschränken und zu 'mehr Staat' führen. Vor Letztgenanntem graust es mich spätestens seitdem aus Regierungskreisen verlautbart wird, man sei "gut vorbereitet"
  24. Es wäre dringendend an der Zeit, dass von allen Schießsportverbänden über die Bundesebene endlich die klare Weisung gegeben wird, dass Schießsportveranstaltungen (Wettkämpfe, Versammlungen und sonstiges) bis hinunter auf die unterste Verbandsebene einzustellen sind, zumindest mal bis nach Ostern. Mir persönlich wird da zu viel rumgeeiert. Bei einer solchen Entscheidung kann man auch nicht die Landesverbände vorschicken, die dann wiederum 'gezwungenermaßen' auf Weisung der Länderregierungen reagieren dürfen. Beim Eishockey wird die Saison vorzeitig beendet, beim Fußball der Spielbetrieb ausgesetzt, da brauche ich keine politisch unklugen/renitenten Schießsportvertreter. Hier muss dem DSB ein Lob ausgesprochen werden für sein weitsichtiges Handeln. Klare Entscheidung von oben, kein 'Schwarzer Peter' für die Landesverbände oder deren untergeordnete Schützenbezirke. Durch die Absage der DM im August (wenn auch noch lange hin) wird den Landesverbänden der Druck genommen, Landesmeisterschaften zur Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft ausrichten zu müssen. Dadurch wird auch die Austragung von Bezirksmeisterschaften (die jetzt anstehen) zur Qualifikation für die jeweilige Landesmeisterschaft überflüssig. Es spielt inzwischen überhaupt keine Rolle mehr, ob man als Einzelner an Corona 'glaubt' oder nicht, sondern dass seitens der Politik klare Signale gegeben wurden, das Leben in der Öffentlichkeit weitestgehend zurückzufahren. Das unangenehmere Steigerungen noch möglich werden (Ausgangssperren wie in Spanien) hängt auch von dem Verständnis aller ab, die gegenwärtigen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Der Anteil der über die Atemluft übertragenen Tröpfcheninfektion wird oft unterschätzt (da unsichtbar). Dagegen kann man sich im geschlossenen Raum nicht so einfach schützen wie mit den Maßnahmen zur Vermeidung einer Schmierinfektion. Daher sollte von den Verbänden noch die dringende Empfehlung kommen, in den Vereinen den Schießbetrieb vorläufig einzustellen. Auch hier wäre gewaltig Druck genommen -von den Aufsichten und guten Geistern eines Vereins, die aus Pflichtgefühl immer da sind um den Ablauf des Schießbetriebs sicherzustellen -von den Vorständen, denen die Entscheidung abgenommen wird -von den Schützen, die sich getrieben fühlen, dem Bedürfniszwang zahlenmäßig nachkommen zu müssen. Keine Behörde wird gegen diese begründete Schießpause anreden können. (...klar, man kann sich als Aufsicht im zugigen, halboffenen Schießstand immer in den kalten Monaten eine Lungenentzündung wegholen und muss die Konsequenzen tragen. Das ist aber nicht vergleichbar damit, jemanden fahrlässig/bald vorsätzlich einem Virus auszusetzen, selbst wenn es in Summe weit überwiegend glimpflich ausgehen wird.)
  25. Mich erstaunt immer wieder dieses simpel gestrickte Denken dieser Grüninnen und Grünen und Intergrünellen. Als ob ein Verbot ausschließen würde, dass trotzdem Mumpe heimgetragen wird, notfalls gestückelt in kleinen Mengen bis die 'Zielmenge' erreicht ist. Vielleicht geht es auch nur um maximale, strafbewehrte Gängelung derer, die ein solches Verbot betrifft. Falls jemand grünes Denken (er)fassen kann, bitte ich um kurze Aufklärung.
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