-
Gesamte Inhalte
1.053 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Katechont
-
Ich habe mir die zwei Stunden Innenausschussanhörung angetan, live und dann nochmals in der Mediathek durchgespult. Die SPD fühlt sich -nennen wir es mal- übergangen durch die Alleingänge der CSU/CDU ohne Absprache mit dem Koalitionspartner. Wie sagte der SPD-Berichterstatter so schön: Bewegung kommt erst in die Sache, wenn "wir", also das Parlament entschieden haben und nicht der Minister, Verbände oder sonstige Dritte. Die Entscheidung werde "mit Vernunft und Überlegung und Sachverstand" getroffen und "die Masse ist nicht notwendig" (damit sind unsere Mails und Briefe gemeint, also die Partizipation der Bürger), denn "die Vernunft ist das stärkere Argument als die Masse". Meine ganz eigene düstere Freitags-Prognose: die Bedürfnisprüfung wie von H.S. mit DSB/BSSB vereinbart wird so kommen, dafür wird aber die SPD noch anderweitig draufsatteln wollen: Deckel für Jäger auf Langwaffen nach Vorschlag des BDK und (weil die CSU nun darauf abzielt, die 10 Jahre Bedürfnisprüfung je Schütze nicht aber je Waffe laufen zu lassen) Deckel auch auf Sportwaffen um den Waffenbestand in Deutschland insgesamt zu minimieren.
-
Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, der Staat schiebt euren Integrationsbemühungen also einen Riegel vor. Im Ernst: das ist eine schwierige Entscheidung, die euch da bevorsteht. Immerhin ist durch die Duldung belegt, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht rechtmäßig ist. Passt denn die Eignung? Aus der WaffVwV 6.7: "Ein Mangel an persönlicher Eignung kann sich auch daraus ergeben, dass die für den Umgang mit Waffen und Munition erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift fehlt und dieser Mangel im Einzelfall nicht durch Hilfspersonen ausgeglichen wird (...) dieser Gesichtspunkt gilt in erster Linie bei Erlaubnissen für einen dauerhaften Umgang mit Waffen in Deutschland." Das WaffG weiß zudem in 4.2: "Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat" Diese Punkte können also einen Erfolg dauerhafter Integration erschweren. Ohnehin bleibt euch immer das Hausrecht: Ihr müsst niemanden aufnehmen, ganz egal aus welchem Grund nicht. Sei es, um jemanden durch die Knallerei nicht weiter zu traumatisieren, vgl. hier https://www.rtl.de/cms/traumatisierte-fluechtlinge-an-silvester-bringen-die-boeller-den-krieg-zurueck-2614508.html oder weil jemand schlicht nicht zum Verein passt. Das kann bereits der Fall sein, wenn wegen der Aufnahme einer Einzelperson mehrere andere Mitglieder wahrscheinlich nicht mehr kommen werden. In Schweden ist es einfacher: da gehört Snipertraining mit dem Biathlongewehr zum staatlichen Integrationsprogramm für Flüchtlinge https://www.allehanda.se/artikel/laddade-for-prickskytte (gibt's auch auf deutsch beschrieben in google) Hier lässt uns der Staat im Stich, wir schaffen das. Such mal (ich will es bewusst nicht verlinken) Schützenverein Flüchtling Bayern. Dann kann es natürlich noch sein, dass ihr keine Vereinswaffen (frei) habt oder momentan einen Aufnahmestopp neuer Mitglieder..
-
?? Er ist der Behördenleiter
-
Langwaffenmagazine über 10 Schuss...
Katechont antwortete auf schopy's Thema in Waffenrecht Österreich
Die aktuelle Wasserstandsmeldung (Entwurf vom 09.10.2019) sieht je nach Ladekapazität aber 'nur' ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen (mit Zentralfeuerzündung) vor, insofern wären Unterhebler und Co. nicht betroffen. -
, die extra gefasst wurde um den Verwaltungen das Verwaltungshandeln zu bestimmen. Hier wohl vergebens. Leider begehren die meisten Schützen nicht auf und fürchten vorschnell, die eigene Zuverlässigkeit stünde auf dem Spiel bei geringstem Widerwort. Bei solchen Fällen empfiehlt es sich, an den Verband heranzutreten - der dann wiederum beim zuständigen Landrat mal anklingeln sollte.
-
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Katechont antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Viel zu viele MdB haben es sich parteiübergreifend schön bequem gemacht. Das funktioniert, wenn man die eigene Politik stets als alternativlos einordnet und 'höhere' Entscheidungsebenen wie die EU quasi als Naturgewalt ansieht, deren Aktivität man ohnehin nicht beeinflussen kann. Da schadet manchem Politiker der Kontakt mit den Betroffenen sicher nicht... -
Beim genannten Fall in der Stellungnahme des BDK (Seiten 4+5) muss doch den Grünen das Herz vor Freude hüpfen: https://www.bundestag.de/resource/blob/667752/c04d0b5c6832616932542b8ff7942fe4/A-Drs-19-4-391-E-data.pdf Ein Sammler mit fast 400 Kurzwaffen, der als Jäger noch fast 600 Langwaffen benötigte, zeigt doch dass die Zahl der Waffenbesitzer in Deutschland ausreichend gering ist, wenn ein Einzelner so viele Waffen auf sich vereinigt dass Einzelfälle auch mal tatsächlich Einzelfälle sind dass wir in unseren Wäldern eine unglaubliche Artenvielfalt und einen hohen Artenbestand haben müssen, wenn von einem Fachmann der hiesigen Fauna so viele Jagdwaffen für erforderlich gehalten werden dass weiße Männer noch ein echtes Umweltbewusstsein haben können um durch notwendige Bejagung die hiesige Flora zu schützen, anstatt nur mit SUVs die Luft in Großstädten zu verpesten. dass Diversity in unserer Gesellschaft längst angekommen ist, wenn sogar der Typus 'Sammler und Jäger' sich verwirklichen kann 😉
-
Wer in seiner Freizeit auf der Seawatch schippert, wird 2021 sicher wiedergewählt
-
NH ist fachlicher Leiter des NWR. Ich habe mich mit ihm auf der IWA mal längere Zeit unterhalten, dort wurde das NWR an einem Informationsstand vorgestellt. Damals (war 2016 oder 2017) sagte er mir, dass im NWR Jagdwaffen nicht abgebildet sind. Das NWR beinhaltet also nicht mal den zivilen Bereich umfassend. Die beste Aussage war aber, dass Waffen und Waffenbesitzer 20 Jahre gespeichert bleiben, auch Erbfälle post mortem. Er hat bestätigt, dass die Zahlen seit der Einführung des NWR 2012 somit logisch stets ansteigen. Wenn also die Grünen rumposaunen, dass die Zahl der Waffen im Umlauf viiieel zu hoch ist, dann liegt das auch an verblichenen, aber für die Grünen noch präsenten Legalwaffenbesitzern.. Ich habe bis heute nicht herausfinden können, ob im NWR mittlerweile auch Jagdwaffen + Besitzer gespeichert sind.
-
Als einzelner LWB bleiben die Möglichkeiten etwas auszurichten, halt leider sehr gering - außer an der Wahlurne. Das ging aber vor zehn Jahren mangels Alternative noch gar nicht und mittlerweile nur, falls das Stichwort LWB für die LWB tatsächlich wahlentscheidend ist. Mit der Kommunikation ist es halt auch so eine Sache: klar, da könnte immer 'mehr' von den Verbänden kommen, aber das tut es ja mittlerweile auch, seit viele z.B. Facebook als Medium nutzen um auch die Basis zu erreichen. Denn: wer kauft sich denn bspw. die Verbandszeitung, die 1x monatlich oder im Quartal erscheint? Niemand, nach wie vor nicht. Ein Pflichtexemplar je Verein eventuell. Aber selbst ein aktiver Vorstand erreicht kaum seine Leute, wenn nur 10/20/30% der Mitglieder zum Schießen kommen. Da bräuchte es zumindest eine Mailingaktion von den Verbänden an die Kreise/SLG/Sektionen/Gaue/Bezirke zur direkten Weiterleitung an die 'einfachen' Mitglieder. Hier wieder vorausgesetzt, dass diese E-Mail auch haben/nutzen und den Mitteilungen (die nicht inflationär werden dürfen) auch Relevanz beimessen. Was bleibt: sich als LWB selbst laufend zu informieren. Das erfordert aber Mühe und Zeit.
-
Wenn die Ausgangslage der EU-FWR "Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ ist und der politische Wille in Deutschland die Umsetzung ist, dann spielt es keine Rolle, ob in Deutschland das bisherige "kann" zu einem "soll" wird oder nicht. Die Bundesländer würden dann spätestens über die Innenministerien anweisen, dass dieses "kann" regelmäßig angewendet wird. Und dann sind wir wieder beim "soll" im Vollzug. Das mag in Bayern bislang sehr großzügig ausgelegt worden sein, bundesweit aber nicht. (Herrmann wörtlich gestern im Landtag zum Treffen BSSB/DSB mit Seehofer: [...] so wurde in den Gesetzentwurf eine Regelung aufgenommen, die entsprechend dem bewährten BAYRISCHEN Vorbild "nach zehn Jahren Mitgliedschaft im Schießsportverein, diese aktive Mitgliedschaft für den Bedürfnisnachweis ausreichen lässt und eben keine zusätzlichen Schießübungen gefordert werden") Daher wäre es ein Zugewinn falls bereits im Gesetz verankert ist, was wann und warum in welchem Pensum geschossen werden muss - zumindest falls wir das jetzige Übereinkommen dann so auch im Bundesgesetzblatt lesen werden, klar! Und natürlich wünschen wir uns hier alle anderes, aber es geht es eben darum, was (jetzt noch) möglich ist.
-
Du hast ja dankenswerterweise den Thread hier vor 195 Seiten eröffnet, da kann man das Datum gut herauslesen 😉 Aber ich weiß natürlich, was du meinst... Ich finde bloß, dass der momentane Stand bei den Bedürfnisregelungen im Verhältnis zu den Vorstößen der letzten Monate fast schon pures Gold wert ist.
-
...du schießt noch nicht lange, oder?
-
Ich sehe das genau gegenteilig: dadurch, dass diese Info so offen nach außen getragen wird, entsteht doch erst Druck auf die Politik - die Zusagen müssen nun eingehalten werden. In der Hinterzimmerpolitik wäre es wieder einfach zu sagen: 'davon haben wir nichts gewusst' Auch der DSB stellt sich seit Anbeginn ausdrücklich gegen die Magazinbegrenzung, da es genügend DSB-Schützen treffen würde (über die Landeslisten B, die Disziplinen mit solchen Mags teils zugänglich macht / weil die meisten BDS-Schützen auch im DSB sind und dem Schießsport im Allgemeinen verloren gehen / weil es allgemein völliger Unsinn ist ohne jeden Sicherheitszugewinn) Da bin ich absolut bei dir. Wem das Auto entzogen wird, der braucht sich keine "Wohlstandssorgen" mehr machen, ob 19 Zoll Felgen erlaubt bleiben oder auf 17 Zoll gebracht werden müssen. Ich bin auf die ehrliche Position des BDS zu den Magazinen gespannt
-
Ich kenne Herrmanns Reden, und war selbst auf der IWA. Wir hatten aber im März einen ganz anderen Sachstand in diesem Gesetzgebungsprozess als jetzt. Auch ist mir der Weg der Gesetzgebung bekannt. Deshalb würde bei der momentanen Gemengelage m. E. am Vermittlungsausschuss normalerweise kein Weg vorbeiführen. Bloß würde auch dort keine Einigung erzielt und somit das Gesetz in Gänze kippen - das ist aber nicht gewollt (zumindest nicht von den politischen Akteuren). Daher bin ich der Auffassung, dass es aufgrund des knappen Zeitplans (das Gesetz soll unbedingt im Dezember Gesetz werden) keinen Vermittlungsausschuss mehr geben wird, sondern der Bundesrat zähneknirschend dem Gesetzesentwurf zustimmen wird. Persönlich halte ich die Bedürfnisregelung sogar für eine Verbesserung des Status Quo, sollte es denn so kommen. Dann hätten die Schützen bundesweit Rechtssicherheit und wären nicht der Spielball von Behörden und Gerichten. Und mal ehrlich, das abzuleistende Schießpensum innerhalb der ersten zehn Jahre ist sehr gut machbar. Vor allem, da es auf den Schützen abgestellt werden soll, nicht aber je Waffe.
-
https://www1.bayern.landtag.de/www/player/index.html?playlist=https://www1.bayern.landtag.de/lisp/res/metafiles/wp18/18_445/meta_vod_33111.json&startId=9 Hier die Rede vom Bayerischen Innenminister im Landtag zum Treffen des DSB/BSSB in Berlin. Das klingt schon mal sehr gut, fast endgültig möchte ich sagen.
-
Das sehe ich auch so. Wer seine Waffen abgeben muss, dem hilft es wenig wenn das 30er Magazin erlaubt bleibt
-
"Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ Die Seehofer-Kritiker möchten das obige Zitat mal Wort für Wort genauestens lesen. Dort steht übersetzt: die Erlaubnis für jede genehmigte Feuerwaffe muss alle fünf Jahre erneut geprüft werden. Wenn die Voraussetzungen wie zum Zeitpunkt der Erteilung (nach jeweils nationalem Recht) noch/weiter vorliegen (aufs Schießen bezogen 12/18 Einheiten jährlich zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses), dann kann die Erlaubnis weitere fünf Jahre erteilt werden bis zur nächsten Prüfung. Das würde eine unendliche Prüfung ohne Erleichterung irgendeines Erlaubnisparameters bedeuten. (Das Zitat entstammt der EU-Feuerwaffenrichtlinie und kann doch sicherlich von allen Kritikern nachts um 3 Uhr noch auswendig zitiert werden - auch von denjenigen Verbandsvertretern und IGs, die nun plötzlich lostrommeln. Natürlich will man vorher nichts gewusst haben können - die CSU und das BMI sind schuld, der Sündenbock ist gefunden) Der Waffengesetzentwurf der Bundesregierung sieht nach 10 Jahren Besitz Erleichterungen für den weiteren Besitz vor. Auch wenn wir uns wünschen, dass nicht 'nach 10 Jahren je Waffe' gemeint ist, sondern seit der ersten Waffenerlaubnis, so wäre dennoch beides bereits jetzt eine Erleichterung zur EU-FWR, weil -so oder so- keine unendliche Prüfung mit 12/18 Einheiten anberaumt wird. An diesem Punkt braucht über die Modalitäten der (wann auch immer) zu schießenden Einheiten noch gar nicht diskutiert werden. Wenn also Seehofer sagt, "was ich immer wieder höre, ich hätte die Bedürnisprüfung verschärft gegenüber der EU-Richtlinie, das Gegenteil ist der Fall [...]" dann hat er in diesem Punkt einfach RECHT.
-
..das ist 1:1 die Präambel des Gesetzentwurfs. Hut ab für dieses geistig hochtrabende Gutachten. 🙈
-
Es gibt bundesweit große Unterschiede bei der behördlichen Auslegung ob bspw. für die 18 Einheiten der 12/18er-Regelung eine Einheit mit einem Schießtag gleichzusetzen ist oder nicht; die 18 Einheiten also etwa auch an 15 Tagen abgeleistet werden können (wäre ja kein Problem bei zwei oder mehr geschossenen Disziplinen an einem Tag). Wenn dann das zuständige Innenministerium des Bundeslandes ähnlicher Meinung ist, wird es für den jeweiligen (Landes-)Verband schwierig, einen größeren Toleranzrahmen anzusetzen. Der DSB hat daher in der Stellungnahme der Verbände darauf gedrängt, dass im Fall der Fälle mindestens vier Einheiten je Schießtag anerkannt werden. Dies auch deshalb, da der Beschluss des Bundesrats zum Waffengesetz "18-maliges Schießen mit der Waffe" gleichsetzt mit der "Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen". Zumindest um die Freizeitgestaltung müsste sich dann kein LWB mehr Gedanken machen, bei 10 Waffen wäre das halbe Kalenderjahr fix verplant. Es wäre toll, wenn du die Meinung des BDMP zum Begriff Einheit mitteilen könntest - sobald vorliegend.
-
Hier mal mein Schreiben an div. Abgeordnete. Unschwer zu erkennen, dass es in dieser Form wohl nicht an schwarzrotgrün gerichtet war. Sehr geehrter Herr xy, herzlichen Dank für Ihr Engagement im Zuge der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht. Seien Sie versichert, dass die von den Verschärfungen betroffenen Kreise (persönlich möchte ich im Sinne der Sportschützen vortragen) diesen enormen Einsatz sehr zu schätzen wissen. Danke, dass wir Sie, Ihre Kollegen und Ihr Team als echte Mitstreiter an der Seite haben. Besonders die Vorstöße zum Erhalt waffenrechtlicher Erlaubnisse im neu zu fassenden § 14 WaffG sind völlig überzogen und werden in den nächsten Jahren zu einer massenhaften Enteignung führen, falls es zu keiner Entschärfung mehr kommen sollte. Als innovative Idee zur Verhinderung terroristischer Anschläge will man Sportschützen zu einem immensen Pensum an staatlich auferlegten Zwangstrainings verdonnern, welches vor allem von den älteren Schützen zahlenmäßig nicht mehr geleistet werden kann. Am Ende eines jahrzehntelangen legalen Waffenbesitzes ohne jegliche Auffälligkeit folgt dann aufgrund einer Kriminalisierung durch einen nicht mehr erreichten, konstruierten Zahlenwert die kalte Enteignung ohne Kompensation. Selbiges Schicksal droht auch jenen Sportschützen, die aufgrund einer nur einmalig zu erteilenden Erlaubnis (über die Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen) Waffen in größerer Anzahl kaufen durften um den jeweils disziplineigenen Anforderungen der Schießsportordnung eines Verbandes überhaupt gerecht werden zu können. Das Aufrechterhalten waffenrechtlicher Erlaubnisse soll jedoch noch an eine weitere Voraussetzung geknüpft werden, die in der öffentlichen Debatte bislang kaum/keine Berücksichtigung fand; ich darf hierzu den geplanten Absatz im Waffengesetz zitieren: § 14 (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass [...] 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Diese Forderung scheint zunächst selbstverständlich. Die Wirkungsreichweite ist dennoch außerordentlich, wie ich anhand einiger plastischer Beispiele aus Schützenkreisen stichpunktartig verdeutlichen möchte: *Schießbudengewehre ("Floberts") bislang eintragungspflichtig auf der Grünen WBK, schlicht um diese Waffen zu 'parken' -> Disziplin nach Sportordnung nicht vorhanden = Bedürfniswegfall = Enteignung. *aus einer Erbmasse heraus noch zwei typgleiche Gewehre zusätzlich auf der Gelben WBK erworben -> Erforderlichkeit für eine Disziplin nach Sportordnung ist zwar erfüllt, aber auch überfüllt = von drei typgleichen Gewehren ist zur Ausübung nur eines erforderlich = Bedürfniswegfall für zwei Gewehre = Enteignung *Olympische Schnellfeuerpistole im ehemals verwendeten Kaliber .22 kurz - > Disziplin im Jahr 2005 umgestellt auf Kaliber .22 lang = Pistole nicht mehr disziplinenkonform = Bedürfniswegfall -> Enteignung *mehrschüssiges Biathlongewehr für den Leistungssport gekauft, Umzug von Bayern nach Norddeutschland, Disziplin kann dort nicht ausgeübt werden = Bedürfnisgrund nicht mehr gegeben = Enteignung Insgesamt sollen nun also für den weiteren Besitz von Schusswaffen und Munition strengere Auflagen gelten als für den Erwerb. Da zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Umstand nicht bekannt sein konnte, kann dieses Ansinnen der Bundesregierung und des Bundesrats als 'Erdrosselungsgesetzgebung' wahrgenommen werden. Allein durch diesen Vorstoß würde das Schützenwesen in Deutschland, immerhin von der UNESCO als besonders schützenswertes Kulturerbe anerkannt, massiv geschädigt. Ich bitte Sie an dieser Stelle auch weiterhin um Unterstützung im Gesetzgebungsprozess. Es benötigt dringend eine Rückkehr zur Vernunft und kühlem Sachverstand. Vielen Dank und Grüße aus xyz
-
So ist es. Optional könnte man auch Politik im Sinne der Bürger machen. Zumindest aber nicht mit Fleiß Politik, die sich gegen die Bürger richtet. Besonders wir Schützen sind doch ein zufrieden' Völkchen, fordern wir doch nur den Status Quo und kennen keinen Aufruhr.
-
Es gibt aber leider keine Augenhöhe, weil Sportschießen unter den Erlaubnisvorbehalt fällt. Das ist für die Politik sehr komfortabel. Wenn man's mal auf den Fußball umlegt: Wir dürfen uns auf dem abgesteckten Spielfeld innerhalb fest vorgegebener Regeln gefühlt frei bewegen und den Ball hin und her spielen, aber das war es dann auch.
-
Bundestag: Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer
Katechont antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Schicken lassen? Das geht jetzt seit dem 28.10. auch bequem telefonisch, mit dem "Hinweistelefon Rechtsextremismus" und dem Programm RechtsEX https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm-20191028-bfv-richtet-hinweistelefon-rechtsex-ein Zitate der Stasi 2.0 des Bundesamts für Verfassungsschutz: "Die Hinweise werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft." "Sicherheit geht uns alle an!" "Das neue Angebot des BfV ist daher auch ein Zeichen für ein gemeinschaftliches Handeln von Staat und Zivilgesellschaft – für Sicherheit und Freiheit." und natürlich: "Bitte missbrauchen Sie es nicht zur Denunzierng von Bürgerinnen und Bürgern" WO leben wir mittlerweile eigentlich!!?? -
Ich hole mal etwas weiter aus: (natürlich kann man einwenden: was hat oder hatte das damals mit Jägern und Schützen usw. zu tun? Aber die Frage ist 2019 genauso wenig schlüssig zu beantworten. Ich will nur die Mahlsteine aufzeigen, die uns schön langsam zerreiben) Das Programm zur Eindämmung kleiner/leichter Schusswaffen läuft seit Juni 1997 auf EU-Ebene. Im Jahr 2000 entstand das UNO Feuerwaffenprotokoll, auf dessen Grundlage 2001 das Kleinwaffenaktionsprogramm der UN verabschiedet wurde. Hier mal ein paar Beispiele: aus 1999 "Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen" https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31999E0034&from=EN aus 2006: "Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit" http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST 5319 2006 INIT Im Herbst 2013 wurde es dann bzgl. 'unserer Belange' seitens der EU schon konkreter (Prüfung eines Verbots halbautomatischer Waffen, ärztliche Untersuchung von Schusswaffenbesitzern, Erlaubnispflicht für Vorderlader, Nachverfolgbarkeit von Waffen) u.a. zu finden hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/732-13.pdf?__blob=publicationFile&v=3 2013 hat der Bundesrat die EU übrigens zurückgewiesen und auf die nationale Zuständigkeit verwiesen: "Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der inneren Sicherheit sind Aufgaben der Mitgliedstaaten (Artikel 72 AEUV) und verbleiben in deren alleiniger Verantwortung (Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 EUV). [...] Eine Regelungskompetenz der EU folgt insofern auch nicht aus der Harmonisierungs- oder Koordinierungsbefugnis des Artikels 114 AEUV, die sich auf das Errichten und Funktionieren des Binnenmarkts bezieht. Für die Schaffung eines weitgehend einheitlichen materiellen Waffenrechts auf europäischer Ebene stellt Artikel 114 AEUV keine hinreichende Rechtsgrundlage dar [...] Vor diesem Hintergrund bestehen gegen einen diesbezüglichen Legislativvorschlag der Kommission auch Bedenken in Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips (Artikel 5 Absatz 3 EUV) und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 Absatz 4 EUV)." http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/732-13(B).pdf?__blob=publicationFile&v=3 Diese Arbeitspapiere der EU wurden nie verworfen. Im Hintergrund wurde weitergebastelt und am 18.11.2015, nur 5 Tage nach dem Anschlag in Paris-Bataclan wie folgt veröffentlicht: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015DC0751&from=EN Zynisch kann man das wohl als "window of opportunity" (a period of time during which some action can be taken that will achieve a desired outcome) betrachten, während dessen abgeräumt werden kann: "Die Richtlinie regelt den Erwerb und den Besitz ziviler Feuerwaffen (z. B. Feuerwaffen für den Schießsport und die Jagd) sowie den Handel mit solchen Feuerwaffen innerhalb der EU. Es werden einheitliche Mindeststandards festgelegt, die die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Waffengesetzen umsetzen müssen; Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den Binnenmarktzielen (d. h. grenzüberschreitender Verkehr für Feuerwaffen) und den sicherheitspolitischen Zielen (d. h. ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz vor Straftaten und illegalem Waffenhandel) innerhalb der EU zu schaffen." 2019 will man von der nationalen Hoheit übrigens nichts mehr wissen: "Wir müssen die EU-Richtlinie umsetzen" - obwohl sich die Rechtsgrundlage der EU nicht geändert hat