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...bitte den Verlust des Arbeitsplatzes nicht vergessen.
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Katechont antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Es wird auf jeden Fall ein 'lustiger' Freitag Abend, der 13. Henrichmann wird tagesaktuelle Nachrichten mitbringen aus Berlin, die es -so oder so- in sich haben, und die Verbände und Schützen werden bis dahin nur mit Glück Kenntnis haben über den Gesetzentwurf (oder dann -beschluss des Bundestags) Henrichmann hat jedenfalls Mut, sich an diesem Abend überhaupt zu stellen, das muss man ihm lassen. Heute Abend werde ich die Fraktionen der AfD und FDP mit einer Sammelmail anschreiben mit der dringenden Bitte, am Freitag bestenfalls in Fraktionsstärke anwesend zu sein, auf namentliche Abstimmung zu pochen und im Sinne der Sache zu stimmen. -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Katechont antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Lösch' bitte umgehend deinen Account. -
Kommenden Freitag, den 13.12.2019 findet in der Stadthalle Lichtenfels in Oberfranken eine Informationsveranstaltung zum neuen Waffengesetz statt. Auskunft geben wird Herr Marc Henrichmann, Berichterstatter der CDU zum Waffenrecht und Mitglied im Innenausschuss des Bundestags. Der Innenausschuss wird zur finalen Beratung am 11.12. zusammenkommen, anschließend wird der Gesetzesentwurf in den Bundestag in die 2. und 3. Lesung gehen. Die Lesungen werden vsl. noch in der letzten Sitzungswoche des Bundestags (16.-20.12) dieses Jahres sein. Falls das Parlament den Entwurf annimmt, wird sich aufgrund der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes der Bundesrat damit auseinandersetzen (frühstmöglich zur ersten Plenarsitzung am 14.02.2020). Die Einladung sowie weitere Informationen können u.a. auf der Homepage des BSSB abgerufen werden: https://www.bssb.de/sport-blog/2127-informationsveranstaltung-zum-waffengesetz-in-lichtenfels-oberfranken.html
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Das Foto habe ich neulich schon im Internet gesehen, wenn auch ohne Zuschnitt 😉 BSSB 2. Dez um 10.35 Mit Nachdruck gegen Waffenrechtsverschärfung – Stellvertretender Landesschützenmeister Dieter Vierlbeck setzte sich zusammen mit MdL a. D. Heinrich Traublinger und Vertretern des BJV in einer Gesprächsrunde mit der Vorsitzenden des Innenausschusses, Andrea Lindholz, MdB, erneut gegen die drohende Verschärfung des Waffenrechts ein. Die Zwischenbilanz lautet: Beibehaltung des Privilegs für Armbrust und Vorderlader, Ende des Bedürfnisnachweises nach zehn Jahren bezogen auf den Schützen, nicht auf die jeweilige Waffe. Es bleibt zu hoffen, dass diese wesentlichen Eckpunkte auch von den Abgeordneten des Koalitionspartners SPD mitgetragen werden. Für die weiteren Themen (Magazine, Verfassungsschutzabfrage, Kennzeichnung Waffenteile) ist noch intensive Informationsarbeit notwendig.
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Neue Petition gegen die Verschärfung des Waffenrechts
Katechont antwortete auf hattori.hanzo's Thema in Waffenrecht
Jetzt habe ich den Petitionstext gedreht und gewendet, aber keine neue Petition entdeckt ...wird hier schon in mehreren Threads beworben und diskutiert. -
Genau! So wie Frankreichs Präsident Hollande es im Jahr 2014 so schön verkündete: „Das ist nicht teuer, das bezahlt der Staat.“
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Hier der Facebooktext kopiert: "...Es waren ca 150 Interessenten da, und zuerst hat der Herr Henrichmann den ganzen Werdegang der Umsetzung der Eu Feuerwaffenrichtlinie in DE beschrieben. Um es jetzt aufs Wesentliche zu reduzieren, hier einmal die Fakten, wie es momentan aussieht, bzw was momentaner Stand nach langen Gesprächen zwischen den Abgeordneten und Verbänden ist. Langwaffenmagazine > 10 Schuss und Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss: Werden zu Erwerbspflichtigen Gegenständen. D.h.: man kann eine Genehmigung bekommen, wenn man den Nachweis für eine Disziplin erbringt, wo diese Magazine benötigt werden. Vor Mitte 2017 Bestandsschutz, wobei man laut Aussage nicht in der Beweispflicht für das Kaufdatum ist... also ne ziemliche Grauzone. Dort kommt dann wahrscheinlich eine Meldepflicht für Magazine. Waffen mit Röhrenmagazinen, wie Halbauto Flinten, dürfen nicht mehr als 10 Patronen des Beschusskalibers fassen. Bedeutet, ist die Flinte mit 12/70 beschossen/ eingetragen zählt dieses Kaliber als Maß! Auch hier gilt eine Altbestandsregelung. So und zu dem größten Haufen Schwachsinn den die sich erst ausgedacht haben - dem Bedürfnisnachweis. Im Entwurf war die Rede von 18 Trainingseinheiten pro Waffe, wobei an einem Tag nur eine Trainingseinheit geltend gemacht werden kann. Das ist jetzt vom Tisch. Momentan sieht es wie folgt aus: Das Bedürfniss wird in 2 Kategorien aufgeteilt, in Kurz-, und Langwaffenbedürfniss. Das Bedürfniss für alle besessenen Langwaffen ist erfüllt, wenn: Jedes Quartal im Jahr 1mal geschossen wurde, oder 6 mal im Jahr. Bei Kurzwaffen genauso. Nach 10 Jahren reicht für ein Fortlaufendes Bedürfniss die Mitgliedschaft in einem Verein."
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Dazu müssten aber die Politiker auch Interesse und Zeit haben - oder besser gesagt, sich Zeit nehmen. Und die Vereine es personell/materiell/finanziell im Kreuz haben, eine solche Veranstaltung zu 'wuppen'. Der Verein in Lichtenfels hat in seinem Schützenhaus bereits im Oktober eine Infoveranstaltung zum Waffengesetz angeboten: https://www.bssb.de/verband-blog/2099-infoveranstaltung-zum-waffenrecht-bei-der-kgl-priv-ssg-lichtenfels.html Nun weicht man wohl (wegen der Nachfrage?) in die Stadthalle aus; die wiederum hat laut Homepage je nach Gebäudeteil bestuhlt Platz für 300 bis zu 2400 Personen. Da geht was...
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Die Veranstaltung wird mit prominenter Beteiligung in einer Stadthalle in Oberfranken 'wiederholt': https://www.bssb-ofr-nord.de/images/stories/kurzzeitig/Einladung_zum_Vortrag_und_zur_Podiumsdiskussion.pdf
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Wenn es eine (einfache) Lösung gäbe, könnten wir hier getrost 'zu' machen. Aufs Threads zum Waffenrecht bezogen: warten, bis sich Neues tut. Keine gegenseitigen Schuldzuweisungen, es bringt uns nicht weiter
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Das ewige Schimpfen auf die Verbände, deren Mitglieder, und sonstige Endverbraucher ist zwar opportun und sorgt für viele Herzchen-'Likes', nach 227 Seiten nervt es aber allmählich und trifft im Wesentlichen die Falschen. Ich wüsste nicht, dass einer der Schützenverbände den Bundeskanzler stellt und auch nicht, dass der x-te Hinweis auf eine Petition (deren eigentliche Ziele, nämlich Erregen von Aufmerksamkeit bei der Politik und Anhörung der Betroffenen, längst erreicht sind) das Ruder rumreißt. Es ist schon klar, dass wir bis zur nächsten Bundestagslesung Futter fürs Forum brauchen, aber irgendwann..siehe oben, zweite Zeile.
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Ich verstehe dich, aber: der Verein kann nur mit Sicherheit wissen, ob/dass Punkt 1. erfüllt ist. Darauf zielte meine Argumentation auch ab: Meldung an die Behörde lediglich mit der Auskunft, dass Schütze xy nicht mehr Mitglied ist. Über die Punkte 2. und 3. muss das Mitglied dem Verein gegenüber keine Auskunft gegeben haben. (davon mal abgesehen ziemt es sich für einen Verein auch nicht, Bestrebungen anzustellen um dies in Erfahrung zu bringen - unabhängig der DSGVO oder dem BDSG, es gilt die gute, alte 'Privatsphäre') Die DSGVO kann durch Rechtsvorschrift eingeschränkt werden, die 'Öffentliche Sicherheit' hat hier aufgrund Interessen- und Güterabwägung sicherlich Anwendungsvorrang. Ein Fall aus der Praxis hierzu wäre aber durchaus interessant...
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Der Vorstand hat die Behörde zu unterrichten, wenn Mitglieder den Verein verlassen haben - unmittelbar nach dem Ausscheiden/Austritt, da ab dann die Ausübung des Schießsports in diesem Verein (normalerweise) nicht mehr in Frage kommt. Meiner Erfahrung nach ist es so, dass dabei keine Angabe zum Waffenbesitz oder Waffenbesitzkarten gemacht werden muss. Der Vorstand kann nicht in jedem Fall wissen, ob einer seiner Schützen auch WBK-Inhaber ist. Ebenfalls muss ein WBK-Inhaber den Verein/Vorstand auch nicht über seine Besitzverhältnisse unterrichten. Die Meldung über das Ausscheiden hat im Regelfall an die Wohnsitzbehörde des Mitglieds zu erfolgen, dennoch ist es bisweilen oft ausreichend an die eigene Behörde zu melden, die das Ausscheiden dann an die zuständige Behörde weitergibt. Die Behörde wird sich dann bei denjenigen ausgeschiedenen Mitgliedern mit WBK melden um sich zu erkundigen, ob die Mitgliedschaft in einem anderen/weiteren Verein besteht, bei welchem dem Bedürfnis auf fortdauernden Waffenbesitz nachgegangen werden kann. Der § 15 (5) WaffG, wonach der Verein verpflichtet ist, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte unverzüglich nach Ausscheiden aus dem Verein zu melden, dient also in diesem Sinne eher/auch als Hinweis, dass diese Meldepflicht nur für Schützenvereine gilt, in denen mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen werden kann. (der Austritt aus einem reinen LG-/LP-Verein eines Sportschützen/Jägers mit WBK hat für das Aufrechterhalten/Infragestellen des Bedürfnisses keine Bedeutung)
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Top! Danke dir! 👍
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Das ist und bleibt aber die Meinung eines Verbandspräsidenten, die wahrscheinlich nicht mal unter den eigenen Anhängern mehrheitsfähig ist. Zu der Antwort mal folgende Gedanken: wer sagt denn, dass eine Demo in Berlin sein muss? Der Ort spielt doch letztlich überhaupt keine Rolle. Im Gegenteil, eine Demo irgendwo in 'Mitteldeutschland' wäre für alle in max. 4-5 Std zu erreichen; somit wäre die Teilnahme mit Hin- und Rückfahrt an einem Tag erledigt. wen interessiert es denn, wie viele andere Gruppen demonstrieren? Was hat das mit unseren Belangen zu tun? Nichts. unterhalb ein paar 100.000 Teilnehmern interessiert es niemanden? Welche Demo der letzten 30 Jahre hatte denn mit ungeschönten Zahlen mehr als 100.000 Teilnehmer? Keine. Aber 25.000 Schützen und Jäger, die einheitlich gekleidet (von mir aus mit aufgespannten, schwarzen 3-Euro-Regenschirmen vom Drogeriemarkt samt aufgepappter Zielscheibe drauf, oder auch mit Schlapphut den Kopf bedeckend) über die Fuldabrücke in Kassel marschieren, das wäre durchaus eindrucksvoll. in der Kürze der Zeit nicht erreichbar? Der Erosionsprozess läuft seit vielen Jahren! Und selbst beim aktuellen Waffrechtsänderungsgesetz bleibt noch Zeit: der Bundesrat tagt dieses Jahr letztmals am 20.12, da wird man sich mangels Vorlauf (Bundestag muss ja noch zur 2. Lesung zusammenkommen) nicht mehr mit dem WaffG auseinandersetzen. Der nächste Termin wäre dann am 14.02.2020. Bis dahin bleibt genügend Puffer: zwischen den Jahren wäre doch schön, am 28./29. Dezember zum Beispiel..
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Sehr empfehlenswert ist auch der Waffensachkunde-Ordner, der vom Württembergischen Schützenverband des DSB vertrieben wird: https://shop-wsv1850.de/Sachkunde-Schulungsunterlagen-und-Fragenkatalog übersichtlich in DIN A4, klar strukturiert, in Vollfarbe. Ich habe zwei Auflagen davon und nehme seitdem kein 'Buch' mehr zur Hand.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Katechont antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Der Einsatz dieser Dame gegen 'illegale' Waffen und Terrorismus begann bereits einen Monat nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 2010, sie forcierte die Umsetzung des 'Programme of Action' der UN, es gipfelte dann vorläufig im Jahr 2013. Im Nov. 2013 konnte das Ansinnen ja bekanntermaßen noch auf bayerische Initiative über den Bundesrat mangels Zuständigkeit der EU zurückgeschlagen werden - dachte/hoffte man, siehe auch hier: https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/firearms-united-erhoeht-den-druck-gegen-eu-weissbuch-waffenrecht/ Im Dez. 2013 kam es zu einem Treffen mit dem Präsidenten des WFSA und FWR Keusgen, K. Gotzen vom JSM und Kohlheim vom DSB: damals sagte Malmström zu, dass man die rechtlichen Regelungskompetenzen selbstverständlich beachten werde, dennoch wolle man versuchen, durch Anhebung europäischer Standards eine Harmonisierung der nationalen Regelungen beim Herstellen und Handel von Waffen zu erreichen, wodurch der illegale Waffenbesitz und Waffenhandel erschwert werden solle. Bis zum Jahr 2015 sollten zielführende Vorschläge für Neuregelungen erarbeitet werden. Dennoch traute man dem Burgfrieden nicht, so war unter anderem der BSSB in den 'ruhigeren' Jahren 2014/15 weiter an ihr dran, siehe hier: https://www.bssb.de/verband-blog/1384-bssb-delegation-trifft-eu-kommissarin-cecilia-malmstroem-in-strassburg.html Der Rest der Geschichte ist hinlänglich bekannt und beschäftigt/ärgert uns alle täglich. Es zeigt aber zumindest eindrücklich, dass Schützen, die die Schützenverbände nur zu gerne und leichtfertig schelten, deren mögliches Einwirkungspotential auf internationale (zum Großteil auch auf nationale) Politik teils völlig überschätzen. Die Schützenverbände sind in diesem Sinne auch nur Endverbraucher. -
Der Deutsche Schützenbund dazu: https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/europaeische-chemikalien-agentur-echa-prueft-verbot-bleihaltiger-munition-7972/
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Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Katechont antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Das permanente System zur Überwachung haben wir längst, unbestritten. Der Knackpunkt sind aber wie du schon schreibst die absurden Definitionen, die neu hinzukommen sollen. Und es wird nun eben gefordert, dass die Voraussetzungen wie zum Zeitpunkt der Erwerbserlaubnis vorliegen müssen - also auch die konkrete Mindestanzahl geschossener Einheiten. Und da sind wir eben bei 12/18 in 12 Monaten, was deutlich über die bisherige Regelung in unserem WaffG hinausgeht. -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Katechont antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Lieber Kanne81, von mir kommt immer dann eine Antwort, wenn ich es für nötig halte und gerne auch, wenn ich mich irre. Aber ich muss kein ewiges 'Nein/Doch/Nein/Doch' aufführen, wenn sich mein Standpunkt oder eine Information nicht ändert. Lies die 2017er EU-Feuerwaffenrichtlinie zum Bedürfnis und auch die 1991er Richtlinie 477/EWG dazu und dann zeige mir bitte auf, wo ich eine Falschdarstellung verbreite? Mehr als den Passus dazu auch noch zitieren kann ich nicht. Anscheinend sind dir aber die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen für Feuerwaffen im nationalen Recht nicht geläufig, die weiterhin erfüllt sein müssen? -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
Katechont antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Zunächst mal vielen Dank für Ihre unermüdliche Arbeit! Der Artikel 7 in der EU-FWR erfährt keine weitere Spezialisierung, er bezieht sich auf alle Feuerwaffen. Zitat: In Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ Art. 7 Abs. 4 bezieht sich wiederum originär auf die Richtlinie 91/477/EWG, dort ist die Bestimmung von Feuerwaffen im Anhang I zu lesen. Die Juristen im BMI irren hier also nicht. Und Seehofer liegt richtig, wenn er von (im Verhältnis zur RL) Erleichterungen spricht. Selbst der Vorstoß des Bundesrats (nach 10 Jahren geringeres Schießpensum) wäre defacto eine Entschärfung. Das Getrommel, wonach Seehofers Ministerium und die CSU im Allgemeinen in der Alleinschuld wären, ist nicht sachgerecht. -
Ich bin fast schon der Meinung, dass es bis ins kommende Frühjahr verschleppt wird. Man hat sich wie in anderen Politikfeldern auch durch falsche Wahrnehmung in den Nebel manövriert, doch anstatt umzudrehen und Kurs aufs rettende Ufer zu nehmen heißt es unbeirrt 'Leinen los!' Die Fassungen zum WaffG sind handwerklich so verpfuscht, dass nach Inkrafttreten von staatlicher Seite damit nicht effizient gearbeitet werden kann (unabhängig der Sinnlosigkeit der inhaltlichen Neuerungen) und zwar in einem solchen Maße, dass auch über die WaffVwV und AWaffV im Nachgang kaum mehr eine Rettungsinsel erreicht wird. Ich werde den Entwurf zur 2. Lesung mal abwarten. Da aber der Glaube an ein vorgezogenes Weihnachtswunder fehlt, werde ich dann Mails an die Afd (die uns bei Angelegenheiten zum Waffenrecht bislang nicht enttäuscht hat) und an die FDP (es geht ums Hier und Jetzt) richten mit der Bitte, bei der Abstimmung für unsere Belange da zu sein. Vor allem von der AfD verspreche ich mir viel - die alles dafür tut, dieses Thema im Rahmen der Möglichkeiten zu besetzen, u.a. durch Flyer an die Schützenvereine um die Basis zu erreichen. Sicherlich: mag kann davon halten was man will, aber so geht Interessenvertretung. Ich hoffe auf mindestens 70 MdB der AfD bei der Abstimmung und freue mich auf eine von der AfD in die Wege geleitete namentliche Abstimmung https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-erzwingt-abbruch-der-sitzung-im-bundestag-16474800.htm
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Die 2. Lesung zum Waffengesetz war nicht auf der Tagesordnung. Es bleibt jetzt Zeit die AfD anzuschreiben mit der Bitte, bei der Parlamentsabstimmung -ich schätze eines gemütlichen Abends um 1:34 Uhr- in Fraktionsstärke anwesend zu sein. Die Maxipackung Koffeintabletten spendiere ich gerne. Selbiges gilt auch für die FDP. Beide Parteien werden sich an ihrem Abstimmungsverhalten messen lassen müssen.
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Das wurde in der Expertenanhörung angeregt, nicht von uns. Das mag sein. Aber diese Spießgesellen brauchen ein Forum wie dieses nicht. Wir würden es gar nicht schaffen, deren Maß an Wahrnehmungsstörung, Realitätsverlust und Zynismus weiter zu befeuern, denn dazu fehlt es uns wohl allen an seelischer Verdorbenheit.