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Um die Stimmung hier mal aufzuheizen (man kann die Realität eine gewisse Zeit lang ausblenden, nicht aber die Konsequenzen der Realität) kann auch jederzeit auf den Gesetzentwurf der Regierung verwiesen werden, der besagt dass (der Bundesrat stimmt dem Ansinnen offiziell seit heute zu) für jede besessene Waffe die Zulassung und Erforderlichkeit nach Sportordnung und Disziplin glaubhaft gemacht werden soll mittels Verbandbescheinigung. - wie soll der zehnte K98 auf Gelb glaubhaft erforderlich sein, wenn man schon neune davon hat? - warum wird der Erwerb großzügig durch Ausstellen der Gelben WBK fast blanko ermöglicht, der Besitz aber verunmöglicht? - wie geht das logistisch? Muss der Schütze bei allen Verbänden spezifische Bestätigungen holen? - wo ist der angestrebte, echte Sicherheitsgewinn? In diesem Sinne schon mal ein schönes Wochenende.
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Schießtag bedeutet zumindest, dass an 18 unterschiedlichen Tagen geschossen werden muss. Wenn jemand durch Mehrfachstarts auf einer DM bspw. in drei oder vier Disziplinen angetreten ist, sind das auch drei oder vier geschossene Einheiten gewesen. Nach neuer Lesart aber nur ein Schießtag. Nach Willen des Bundesrats wird sich der Schütze also sehr oft auf der Autobahn befinden...je Waffe, natürlich 😉
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aus der Sitzung des Bundesrats soeben: Peter Beuth, Hessischer Innenminister (CDU) ist als einziger Redner ans Pult getreten und hat die Empfehlungen der Ausschüsse bekräftigt (also zusätzliche Verschärfungen des WaffG-Entwurfs des Bundeskabinetts). Die Entwicklungen des Sommers müssten berücksichtigt werden, Verfassungsschutzabfrage soll kommen. Entscheidungen, auf die Schnelle zusammengetragen, man möchte mich bei Irrtum korrigieren: kürzlich eingebene Plenaranträge wurden mehrheitlich abgelehnt: Erlaubnispflicht für Armbrust (Plenarantrag vom 17.09. des Landes Hessen) - abgelehnt Erlaubnispflicht für Salutwaffen ausweiten (Plenarantrag vom 17.09. des Landes Hessen) -abgelehnt Messerverbotszonen (Plenarantrag vom 17.09. der Länder Niedersachsen und Bremen) - abgelehnt hingegen u.a. befürwortet: Prüfungen zum Bedürfniserhalt für Sportschützen massiv verschärfen (Ausschussempfehlungen vom 09.09.2018) das heißt also konkret: "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen" und weiter: "18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden." -> das heißt: nach zehn Jahren soll mit jeder Waffe 18x in drei Jahren geschossen werden, es gibt kein Ende der Prüfung, da fortlaufend. Es gilt JE Waffe von neuem. Gefordert werden nicht Schießeinheiten, sondern Schießtage. (-> nun stellt sich die Frage: was ist innerhalb der ersten zehn Jahre nach Waffenerlaubnis je Waffe? Die Tendenz geht meines Erachtens zu 18/12 je Waffe, da die "18/36" für Altschützen als "entgegenkommend" eingestuft wird. Frechheit und nicht praktikabel)
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Läuft noch! Den Livestream gibt's hier: https://www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html nach dem bisherigen Verlauf müsste das Waffenrecht gg. 14 Uhr / 14.30 Uhr dran sein
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Dann soll der Staat aber auch bitte viele Milliarden Euro zur Verfügung stellen für den Bau von Schießstätten...schließlich muss die praktische Umsetzungsfähigkeit gegeben sein ?
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Kein Verband müht sich und betreibt direkte Lobbyarbeit bei den Ausschüssen des Bundesrats. Das BMI muss das Ziel sein, nicht(s) weniger. Die Ausschüsse schrecken nicht mal davor zurück, den Fall Lübcke politisch auszuschlachten.
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Wettkampf nach nicht vom BVerwA genehmigten Regeln
Katechont antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Bevor man sich in Details verliert (sportliches Schießen, jagdliches Schießen, jagdlich-sportliches Schießen wie z. B. FITASC usw. usf.) sollte geklärt sein, ob das Schießen nach den Regeln xy des ausländischen Verbandes z nach deutschem Recht überhaupt zulässig ist. Und hier greifen § 7 und § 9 AWaffV bei der Einstufung, ob es sich um zulässige Schießübungen handelt. Nur weil bspw. international ein Regelwerk eine Disziplin legitimiert bedeutet das noch lange nicht, dass die Vorgaben des deutschen WaffG übergangen werden können. -
Deshalb ist es ja auch keine EU-Norm, sondern eine EU-Richtlinie. Es bringt aber leider herzlich wenig, über die originären Wirkungskreise von EU-Beschlüssen zu diskutieren, denn in der Praxis ist es für das Deutsche Waffenrecht tatsächlich sogar so relevant, dass wir uns auf ein komplett neues Waffengesetz freuen dürfen. Lediglich über die Reichweite der Änderungen dürfen wir noch rätseln. Schwarzwälder tut das trefflich, auch wenn ihn einige dafür als Schwarzseher abtun.
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Die Gegenseite lenkt genauso wenig ein. Und inhaltlich hat die Gegenseite oftmals weniger vorzubringen. Als objektiver Betrachter muss man Schwarzwälder zugestehen, nie in Polemik zu verfallen und fundierte Beiträge beizusteuern.
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Das werden nach der Verschärfung des WaffG die Fürsten sehr zu schätzen wissen.
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Danke für deine Meinung. Ich sehe den Thread hier als Analysemöglichkeit; nämlich bezüglich der Reichweite anstehender Verbote. Du magst deswegen vorauseilenden Gehorsam der Staatsmacht gegenüber vermuten, garniert mit zusätzlichen, kontraproduktiven Verbotsvorschlägen aufgrund bisher vielleicht unentdeckten Regelungslücken. Ich für meinen Teil eher zivilen Ungehorsam, verbunden mit der Erfahrung, dass frühzeitiges Wappnen nicht verkehrt sein kann. Ob später die eine Seite Recht hatte oder die andere, wird keine große Rolle mehr spielen. Wünschenswert wäre, wenn keine der Seiten Recht haben müsste, aber man kann das Rad nicht zurückdrehen. Nicht mit diesen politischen Mandatsträgern.
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Der Kurzschluss geht von Gerichten aus, die die Anforderungen an das zu erbringende Schießpensum unsachgemäß auf § 14 WaffG aufbauen, nicht aber auf dem zweckbestimmten § 4 WaffG. Ein 12/18er Pensum je Waffe umzusetzen wird bei zunehmendem Waffenbestand zunehmend unpraktikabel, keine Frage. Vor allem, da die Anforderung an den Besitz somit höher wäre als für den Erwerb; besonders auch bei Waffen, die auf Gelb einlaufen - da gebe ich dir recht. Dazu wird aber noch ein ganz anderes Fass aufgemacht, ich zitiere mal aus der aktuellen Bundesratsdrucksache die Neufassung des § 14 WaffG Punkt 2 zum Besitz von Waffen und Munition: "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist." Der Verband hätte also zu prüfen, welche der vorhandenen Waffen für die Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich ist. Dies prüft nicht mal die Behörde bei der Eintragung! ein Verband hat keine Kenntnis über den tatsächlichen Erwerbsgrund (Bsp. Schützenverband über Waffe aus Jagdbedürfnis) ein Verband kann nur bzgl. Zulassung und Erfordernis für eigene Sportordnung urteilen, muss dazu nötigenfalls aber jede Waffe googeln und einstufen -> Aussagen ins Blaue hinein ein Schütze, der bei mehreren Verbänden Mitglied ist, muss folglich jeden seiner Verbände kontaktieren Waffen auf Gelb, die für reines 'Gastschießen' eines Schützen bei einem 'Fremdverband' erworben wurden, würden gänzlich durch's Raster fallen denn: es steht nirgends, dass diese Prüfung nur für Waffen zu gelten hat, die über 14.2 WaffG auf Grüne WBK erworben werden -> das geplante Verbot/der restriktive Umgang mit 'besonders gefährlichen Waffen' - so ja die Intention der EU-Feuerwaffenrichtlinie würde auch Waffen auf Gelb kassieren! Mahlzeit.
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Ich will ja nicht schwarzmalen, sehe aber mittelfristig gewaltige Probleme. Die Ausweitung der wesentlichen Teile führt bei vielen Besitzern zu Unsicherheit und wird nach und nach viele Schützen präventiv vom Besitz abhalten: Sofern ein führendes wesentliches Teil durch ein neues führendes wesentliches Teil ersetzt wird, soll dies künftig der Neuherstellung einer Schusswaffe gleichkommen. (das ist eine enorme Wucht) Da verlässt man sich (als Neuling) dann doch eher auf möglichst unstrittige Waffen und Waffensysteme. (Die Auswirkung mancher Gesetzänderungen sind kaum dezidiert messbar, vielleicht eher spürbar. ......ich möchte in fünf Jahren mal wissen, wie viele Langwaffenbesitzer es nicht gibt, weil die Änderung der Aufbewahrung 2017 dafür sorgt, dass ein Städterer zur Miete im Altbau ohne Aufzug einen 300kg-Schrank mit Statik-Sorgen nicht aufstellt, den alten A-Schrank mit 120kg jedoch schon...die Ausweitung der wesentlichen Teile stufe ich irgendwo als sinngleich ein)
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Die EU-Feuerwaffenrichtlinie hat zum Ziel, 'besonders gefährliche' Waffen zu verbieten oder aber deren Gebrauch zumindest stark einzuschränken. Darunter fallen auch halbautomatische Waffen oberhalb KK. Soweit ja nichts neues. Wenn man sich mal aus den diskutierten, regulatorischen Abgründen (Bsp.: eine 9mm Pistole mit 21 Schuss soll gefährlich sein, eine 9mm Pistole mit 20 Schuss aber nicht, usw. usf.) auf die Intention der EU zurückbesinnt, dann werden KPOS, Roni und Co. von der Bildfläche verschwinden müssen. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie kennt als Schulterwaffen Waffen, die aus der Schulter abgefeuert werden und eben Kurzwaffen im Sinne von Handfeuerwaffen. Die jeweils landeseigenen Bestimmungen bzw. Auslegungen zu Langwaffen und Kurzwaffen wurden nicht berücksichtigt. So sollen ja auch die Waffen reglementiert werden, die durch Klappschaft verkürzt und damit verdeckt bzw. unentdeckt getragen werden können. Die Vordenker hatten da zwar sicherlich eher AR15s auf dem Schirm, legt man aber deren -wie auch immer konstruierte- 'Gefährlichkeit' zugrunde, dürften KPOS und Co. auch unter das Fallbeil kommen. Ich erinnere mal an die Historischen Waffen, die verboten werden sollten, da "Terroristen diese Waffen mit 'moderner Technik nachbauen' und so 'langlebiger und zielgenauer' machen könnten". Wer eine solche Denkweise hat, bei dem löst ein Anschlagschaft, der eine Pistole in einen treffsicheren Karabiner verwandelt, multiple Albträume von mutierten Schmetterlings-Raupen verbunden mit körperlichem Schmerz aus. Und da das Deutsche WaffG nicht dafür bekannt ist, Ausnahmen zur Regel zu machen, ist ein Verbot schnell fixiert - und für die Verwaltungen und Behörden auf lange Sicht deutlich arbeitssparender. Ein Verbot müsste ja notfalls auch öffentlichkeitswirksam 'optisch' bebildert werden können, die Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolenschaft lassen grüßen. Da eignen sich Pistolenkarabiner besser als Perkussionswaffen. Ich bin da bei Schwarzwälder: nicht ansprechen löst die Probleme nicht.
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In der Präambel des EU-Feuerwaffenrichtlinie ist zu lesen (und das darf nicht vergessen werden, egal wie tief wir mittlerweile in die neue Ausgestaltung des WaffG eingestiegen sind!), dass die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden soll Als Anlass werden die islamischen Anschläge 2015 in Kopenhagen und Paris genannt. Da die Verschärfungen des WaffG unverhohlen Jäger und Schützen als Zielgruppe haben, werden wir mit islamischen Terroristen in einen Topf geworfen und gleichgesetzt. Nichts weniger. Es kommt bei der Demonstration also darauf an, diese Gleichsetzung anzuprangern. (Diese Gleichsetzung betrifft grundsätzlich alle, auch der Luftgewehrschütze ist Legalwaffenbesitzer, auch wenn von der Verschärfungsrunde (dieses Mal…?) nur ‘besonders gefährliche‘ Waffen betroffen sind. Das Schützenwesen ist immerhin als Kulturerbe bei der UNESCO anerkannt. Es ist und bleibt nach wie vor skandalös und beschämend, wie nun gegen das Schützenwesen und das Jagdwesen gearbeitet wird.) Eine Demonstration müsste genügend Vorlauf haben und könnte etwa Mitte Oktober zwischen den Lesungen des Gesetzentwurfs im Bundestag stattfinden. Eine Demonstration müsste zentral im Bundesgebiet stattfinden, damit der Anfahrtsweg für alle gleich ist und in vier, fünf Autostunden absolviert werden kann. Eine Demonstration müsste verbandübergreifend angemeldet, organisiert und vor allem den jeweils eigenen Mitgliedern gegenüber forciert werden. Sicherlich kann über die politische Reichweite einer Demo gestritten werden, aber man hätte wenigstens den Protest sichtbar nach außen getragen. Bei etwa 1 Million Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen sollten zumindest 50.000 Teilnehmer, also jeder Zwanzigste, zusammenkommen. Andernfalls macht man sich lächerlich und beweist dem politischen Gegner, dass die Verschärfungen das Gros der Betroffenen nicht tangieren.
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Ja und?? Sollen nun alle Verbandsaktivitäten eingestellt werden? Was ist denn das für ein Denkansatz!?
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Das stimmt soweit. WaffVwV sagt in 4.4 aber auch aus: "Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern."
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Das ist Unfähigkeit. Es hat ja schon eine Rekordzeit benötigt um diese Regierung zu installieren, also schiebt sich auch dieser Gesetzgebungsprozess nach hinten
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Also ich habe hier auf 136 Seiten noch keinen einzigen Kommentar gelesen, der etwas schöngeredet oder beschwichtigt ? Und erreicht wurde mittlerweile viel, denkt man mal an 2015 zurück: medizinische Kontrollen für alle LWB alle fünf Jahre oder aktuell: Vorderlader raus aus dem Gesetz. Da ist also insgesamt schon einiges an Bewegung drin, vergleichsweise mit anderen EU-Richtlinien bspw. der Urheberrechtsverordnung, upload-Filter usw. ☝️ Das natürlich das ganze Thesenpapier Waffengesetz in die Tonne gehört, steht außer Frage
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Durch Mitlesen und andere Multiplikatoreffekte? Es ist zumindest effektiver als E-Mails an Abgeordnete, die an deren Studentenpraktikanten hängenbleiben.
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Ich hatte nicht geschrieben "dem Schützenwesen exklusive LWB". Wie es mal ohne Zuneigung aussieht, dürfen in Bayern alle erfahren, denen Reichsbürgereigenschaften attestiert werden. Aus dem Art. 2 GG lässt sich kein Second Amendment der USA ableiten. Gute Nacht.
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Mit aktiv einbringen hatte ich WO im Allgemeinen gemeint, nicht nur diesen Thread. Den Ball kann ich aber aufnehmen: auch in diesem Thread wird auf 100 Seiten das Mantra "alles scheiße, alles gegen uns, man kann eh nichts mehr machen" gelebt. Die Politikverdrossenheit teilen hier zwar ausnahmslos alle zurecht, nur hilft das nicht weiter. Es ist besser, Mayer und Hermann beim Wort zu nehmen bzw. nehmen zu wollen als viele andere Politikdarsteller. Das hat nichts mit Blauäugigkeit zu tun. CSU Herrman, Mayer und Seehofer SIND dem Schützenwesen zugeneigt, sonst würde deren Arbeit ganz anders aussehen und wesentlich rigoroser gestaltet sein.
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Korrekt. Stockholm-Syndrom. Und zwar seitens der Politik. Also braucht es zum jetzigen Zeitpunkt der Umsetzung umsichtige Ideen und Vorschläge, die diese Politik-Denke auf dem Schirm haben. Was es bei WO allgemein hingegen nicht braucht, ist reflexhaftes Einschlagen auf die wenigen Foristen, die nicht müde werden, sich hier noch aktiv einzubringen.
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Realität sind zudem wohl auch die schriftlichen Mitteilung an den BSSB, (Zitat von der Homepage kopiert) : "Anfang Juli wurde uns schriftlich seitens des BMI mitgeteilt, dass man grundsätzlich offen gegenüber unserem Vorschlag sei, für die Prüfung des Fortbestehens eine Bescheinigung seitens der einzelnen Vereine als ausreichend anzuerkennen." und Ende Juli nun erhielten wir ein weiteres, sehr erbauliches Schreiben des BMI. Aus Sicht des BMI sei es bereits geltende Rechtslage, dass „die für den Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses erforderlichen Schießnachweise nicht den gleichen quantitativen Umfang erreichen müssen wie beim Ersterwerb einer Waffe.“ Korrekt wird § 4.4 der Allgemeinen Waffenverwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zitiert, wonach für die Folgeüberprüfung nicht die Voraussetzungen der Ersterteilung gelten. Man sei sich bewusst, dass es in der Behördenpraxis zu divergierenden Auslegungen komme und wolle sich daher im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für eine Klarstellung einsetzen, die den „berechtigen Interessen der Schützen an einem einheitlichen, praxistauglichen und rechtssicheren Vollzug entgegenkommt.“ Da muss und wird also noch was kommen.
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Da kommen m. E. schon mehrere Faktoren zusammen: - der Großteil der Schützen ist nicht von den Änderungen betroffen - ein Großteil der dann betroffenen Schützen weiß noch nichts von seinem 'Glück', unabhängig davon, wie gut die Kommunikation seitens des Verbandes hin zu den Mitgliedern ist. - die betroffenen Schützen (mit Kenntnis darüber, dass Änderungen anstehen) haben wiederum zum Großteil nicht Detailkenntnis über die geplanten Änderungen ("so schlimm wird's schon nicht werden") erschwerend: die Verbände sind nicht die politischen Entscheidungsträger, der Einfluss wird oft überschätzt und allgemein klar: für Änderungen bräuchten wir keine Neubesetzung der Verbände, sondern der Politik. (Großkaliber statt Gretas Klima)