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Katechont

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  1. Man kann ja den Sportschützenverbänden immer verschiedene Interessenschwerpunkte zugestehen/vorwerfen, aber die Regelungen zum Fortbestehen des Bedürfnisses treffen jeden Verband bis ins Mark. Bei schlimmstenfalls 12/18 zu schließenden Einheiten je vorhandener Waffe verblassen andere Sorgen und Nöte (Magazinregelungen). Da nach momentanem Stand die Verbände die Prüfung vornehmen sollen, wird den Vereinen kein Vertrauen entgegengebracht. Und die Verbände wiederum werden wohl nicht als Grüßaugust beauftragt, die blind alles durchwinken; die zu schließenden Einheiten werden einer qualitativen/quantitativen Mindestanforderung standhalten müssen. Und falls 12/18 Einheiten je Waffe gelten sollte, wäre auch die Regelung quasi obsolet wonach ein Bedürfnis mehr oder weniger über die fortlaufende Mitgliedschaft im Verein als angenommen gilt. 12/18 für jede Waffe, natürlich auch bei Neukäufen- würde zu einer Unendlichkeit der Prüfung führen. Vor allem: die Hürde für den Erwerb wäre niedriger (12/18 Einheiten insgesamt für eine Waffe, die auf Grün einläuft sowie null Einheiten für Waffen, die auf vorhandene Gelbe WBK eingetragen werden) als die Hürde für den weiteren Besitzanspruch. Das ist total widersinnig. Damit kann kein Verband zufrieden sein!
  2. Laut Organigramm des BMI gab es bei den Ministerialbeamten Personaländerungen im zuständigen KM5, dem wiederum Mayer vorsteht. Das sehe ich positiv für die Verhandlungen, die nun noch kommen/stattfinden.
  3. Ich weiß wiederum von Behörden, die über X-Waffe Dolmetscher zwar den Voreintrag wie von dir beschrieben vornehmen, aber trotzdem im Hinterkopf behalten, dass der Verband dem vorstelligen Schützen einen exakten Waffentypen befürwortet hat und dies dann auch gerne hinterfragen, wenn der Schütze einen anderen Waffenhersteller gewählt hat. Dieses Fürsorgeprinzip des Verbandes geht zu weit und schränkt die Schützen stark ein. (Man könnte sich auch fragen, wie und warum es bestimmte Waffentypen und damit Hersteller auf die vom Verband für eine Disziplin zugelassene Waffenliste schaffen.) Es schränkt auch den Wettbewerb der Hersteller ein und trägt dazu bei, dass man bestimmte Waffentypen vermehrt am Schießstand vorfindet. Ohnehin endet diese Vorsorge des Verbandes bei Waffen, die auf die Gelbe WBK einlaufen. Letztlich ist also immer der Schütze eigenverantwortlich, der Verband sollte dem Schützen gegenüber auch ein gewisses Grundvertrauen entgegenbringen und auf diese Bevormundung einfach verzichten. (Was macht denn der Schütze, der mit einer Taurus 92 liebäugelt, aber vom Verband nur die Beretta 92 befürwortet wird?) Besser wäre eine allgemeine Befürwortung für eine Disziplin, hier im speziellen Fall für eine 9mm-Pistole: etwa "zugelassen sind Pistolen im Kal. 9mm, Lauflänge von x-y, erlaubte Visierungen sind a,b,c", usw.
  4. Hallo German, vielen Dank für deine fundierten Antworten, und das noch am Wochenende. ? Wir sind hier mit unserer Auffassung gar nicht so weit auseinander und mir sind Aufbau und Konzept des §8 und §14 durchaus bekannt. Meine Argumentation stützt sich jedoch stark auf Behördenerfahrung, die sicherlich in jedem Bundesland anders ist. Nach dem Primärprinzip wird der §8 nicht berücksichtigt, sondern ausschließlich §14 (oder §13). Ebenfalls sind die Bedürfnisbescheinigungen der Verbände auf §14 gemünzt, nicht auf §8. Sicherlich, der §8 liegt irgendwo zugrunde, wird aber nicht berücksichtigt. Vielleicht kann sich der TE ja nochmals melden um mitzuteilen, wie die Beantragung ausgegangen ist - falls zwei 9mm Pistolen beantragt werden.
  5. So wie ich den Bedürfnisantrag des NWDSB lese, wird dort nur die Waffenart plus Kaliber beantragt, nicht aber ein konkret bekannter Waffentyp. Insofern sollte das zumindest kein Problem werden. (Finde ich auch gut so...was geht's den Verband an, für welche Waffe ich mich konkret entscheide? Woher soll ich das im Vorfeld schon unbedingt wissen?)
  6. Zitat: "Zu § 8: Bedürfnis § 8 regelt als Generalklausel das Bedürfnis als ein zentrales Element des Waffenrechts. Vorrang vor dieser Auffangnorm haben die in den §§ 13 ff. besonders geregelten Gründe für ein Bedürfnis." Sei's drum. ? Wir werden sehen, wie die 2 Anträge entschieden werden, falls gestellt.
  7. Beim Fragesteller geht es aber um den Ersterwerb beider Grundkontingentswaffen, und da greift eben in der WaffVwV der 14.2. Dort ist nichts von der Eignung einer Waffe zu lesen, auch nichts von den Möglichkeiten, die sich dann über 14.3 bieten. Du hast ja nicht Unrecht, greifst für diesen Fall aber zu weit. Der DSB hat seine Disziplinbeschreibungen so gefasst, dass es einfach schwierig wird, zwei kalibergleiche 9mm Pistolen für das Grundkontingent zu beantragen. Und wenn es nach bloßer Eignung ginge, müsste für die Disziplin Zentralfeuerpistole eher auf Kal. 30 mit rund 160 Joule zurückgegriffen werden. Nach meiner Erfahrung geht die zweite 9mm nur über Wettkampfnachweise zur Leistungssteigerung. Das muss einem nicht gefallen, ist aber so. Ähnlich ist es bei den KK-Kurzwaffen Disziplinen: alle drei Disziplinen können mit einer Waffe geschossen werden. Wenn ein Schütze sagt, er will nur KK schießen, hätte er es also schwer, das Grundkontingent auszufüllen.
  8. Kann ich so wie dargestellt voll unterschreiben...
  9. Aus sportlicher Sicht bin ich bei dir, so ist es ja nicht. Aber für die Waffenbefürwortung der Schießsportverbände und vor allem die Waffenerlaubnis ist nun mal das Waffengesetz bindend. Und dort ist nirgends von Sportgeräten die Rede, sondern immer von (Schuss-)waffen. Stichwort: Waffenbedürfnis... Wo bitte, abseits aller Polemik, kuscht der DSB und nimmt seine Sportler nicht ernst? Wenn's dich dort so aufregt, warum willst du dann über den DSB Waffen befürwortet?
  10. Hier geht's aber um Schusswaffen, nicht um Sportgeräte. Und nicht der DSB hat Angst vor Waffenbesitzern, sondern der Staat.
  11. Die für die Behörden verbindliche WaffVwV kennt aber den Begriff der Eignung nicht. Die Eignung ist für waffgesetz. Maßstäbe zu subjektiv. Danach könnte ich mir ja alle Monate eine weitere kalibergleiche Waffe holen, weil die vorhandene(n) nicht mehr 'geeignet' sind.
  12. Die zwei Maßgaben bei einer Bedürfnisprüfung sind: hat der Schütze bereits eine für die beantragte Disziplin zugelassene Waffe (Kaliber, Lauflänge, usw.) und hat der Schütze bereits eine für die beantragte Disziplin erforderliche Waffe (die vielleicht für mehrere Disziplinen gleichermaßen zugelassen ist) Mit der Beantragung einer 9mm ist die Erforderlichkeit der zweiten, dritten, vierten 9mm Pistole erstmal nicht mehr gegeben, da der Bedarf gedeckt. Das hat nichts mit Engstirnigkeit des DSB zu tun.
  13. Das waffenrechtliche Bedürfnis eines Schützen basiert auf der Mitgliedschaft in einem Schützenverein, über welchen die Ausübung des Schießsports mit erlaubnispflichtigen Waffen möglich sein muss. Bei Waffen, die auf Grüne WBK laufen, wird zumeist noch ein engerer Maßstab angelegt: tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der Waffe, passender Schießstand muss vorhanden sein (Eigentum oder angemietet). Als Sportschütze wird mittlerweile nurmehr ein Schütze angesehen, der über einen Verein in einem Verband organisiert ist, Ausnahmen nach § 8 WaffG gibt es in der Praxis so gut wie nicht mehr. (Dafür ist die 'Schützenvereindichte' in Deutschland zu hoch) Der Behörde muss also ein Verein mitgeteilt werden, bei welchem die Mitgliedschaft besteht. Der Verein hat nach § 15 Abs. 5 WaffG wiederum die Pflicht, ausgeschiedene Mitglieder bei der Behörde zu melden. (keine Vereinsmitgliedschaft mehr = kein Waffenbedürfnis mehr) Der Zusatz e.V. ist über das Vereinsrecht im BGB geregelt, bei e.V.s handelt der Vorstand bspw. als Organ des Vereins, nicht aber als Privatperson. Dies ist vor allem bei Haftungsfragen wichtig. Das hat aber nichts mit waffenrechtlichen Bedürfnissen zu tun. Wie Vorredner AHRMS schon schrieb: "Schreiben/Bestätigung von dir, wie der Status von eurem Verein in Gründung ist, dazu die Mitgliedsbestätigung vom BDMP und mit beidem würde ich den Schützen zur Behörde schicken. Dann dürfte die Kuh vom Eis sein."
  14. Schwarzwälder: wieder mal ein sehr konstruktiver Beitrag, danke. Bei Gesetzesvorhaben wird ja auch immer der Erfüllungsaufwand abgeschätzt, der auf die staatlichen Stellen zukommt und den Bürgern zugemutet wird. Da laut Kabinettsbeschluss (Exzerpte füge ich der besseren Lesbarkeit halber nicht ein, habe die Passagen jedoch soeben nochmals recherchiert) die Magazin-Anzeigepflicht der Bürger als einmaliger finanzieller Aufwand gesehen wird, der nur mit 500.000,- Euro Porto in Summe zu Buche schlägt (falls alle Anzeigen per Post erfolgen) sowie der Erfüllungsaufwand der Behörden mit 41.600 Arbeitsstunden angegeben wird, sehe ich wenig Chancen die Magazine zu retten, da 500.000,- Euro keine unzumutbare Härte umgelegt auf die Schützen/Jäger/Sammler bedeuten (aufgrund der 'abschließenden' Besitzstandsregelungen wird davon ausgegangen, dass keinem Magazinbesitzer Eigentumswerte verloren gehen, da Legalwaffenbesitzer konsequent nur über Legalmagazine verfügen). Der rein finanzielle Aspekt kann also nicht als Argument gegenüber der Politik ins Spiel gebracht werden. Auf der anderen Seite steht der Rechtsbegriff des Rückwirkungsverbot von Gesetzen. Der Politik sollte klar sein, dass mit einem erheblichen, noch nicht berücksichtigten Mehraufwand für staatliche Behörden zu rechnen sein wird (Widersprüche gegen Bescheide, Klagen usw.) und die Verwaltungsüberlastung nicht ohne Weiteres vermehrt werden kann. Ich hoffe immer noch darauf, dass man seitens der Politik zumindest aufgrund dessen zur Vernunft kommt, 'verbotenen' Magazinbesitz juristisch/justiziabel nicht weiter verfolgt und künftig den Erwerb von 'großen' Magazinen weiterhin ermöglicht, bspw. für LWB über Besitzkarte mit Eintrag einer zugehörigen Waffe. Seitens des BMI wird ohnehin (Rede Mayer Schützentag DSB) auf die Ausnahmeerlaubnis mittels § 40 Abs. 4 WaffG für IPSC hingewiesen, es wäre doch ein Leichtes, diesen 40.4er weiter zu fassen.
  15. Das gilt zum Glück nicht bei allen Landesverbänden/Verbänden und ist höchstens unter dem Aspekt zu verstehen, die Schützen möglichst oft zum Schießen zu motivieren. Andererseits wird von den Schützen aber sehr wohl gefordert, bei Meisterschaften teils mehrere Wettkämpfe an einem Tag zu absolvieren... Weder im WaffG noch in der WaffVwV steht hingegen, dass bspw. für die 12/18 geforderten Schießen nur eine Einheit täglich zu verstehen ist.
  16. Ich zitiere mal aus der Rede von Parl. Staatssekretär Mayer beim Deutschen Schützentag: ...an den DSB gerichtet, Hervorhebungen von mir: "Ich weiß, dass auch eine Ihrer Forderungen ist, dass die Vorgabe der EU‐Feuerwaffenrichtlinie, dass in Zukunft die Magazingröße bei Kurzwaffen auf max. 20 Patronen und bei Langwaffen auf max. 10 Patronen beschränkt wird, so nicht in deutsches Recht umgesetzt wird. Ich sage Ihnen hier eines ganz offen, ich habe erwähnt, wir sind nicht nur das Bundesinnenministerium, sondern vor allem auch das Bundessicherheitsministerium, wir haben dies auch noch einmal intensiv mit dem Bundesverwaltungsamt nachgeprüft, es gibt keine Sportdisziplin in Deutschland, bei der es unabdingbar erforderlich ist, dass mehr als 20 Patronen oder mehr als 10 Patronen sich im Magazin befinden. Deswegen werden wir hier insoweit die Richtlinie so umsetzen, dass es dabei bleibt, dass in Zukunft bei Langwaffen die maximale Magazingröße 10 Patronen umfassen darf und bei Kurzwaffen die maximale Magazingröße 20 Patronen. Ich bitte auch um Verständnis dafür, es gibt da auch nach § 40 Abs.4 WaffG, mögliche Ausnahmevorschriften beim IPSC Schießen, also wir können auch Ausnahmen schaffen, es bleibt aber vom Grundsatz her dabei, dass die Magazingröße in Zukunft beschränkt wird." Die gesamte Rede ist hier verlinkt: https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/stand-umsetzung-der-feuerwaffenrichtlinie-7700/ Es ist also seitens des BMI mit dem für die Schießsportordnungen zuständigen BVA geprüft worden, welcher Verband für welche Disziplinen welche Magazingrößen unabdingbar benötigt. Diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die geplanten Beschränkungen der Magazingrößen umgesetzt werden können. Seitens der Politik ist also (im Gegensatz zu vielen Foristen hier) schwarz auf weiß bekannt, dass sich der DSB nach wie vor gegen die Magazinbeschränkungen einsetzt. -> wie oben zu entnehmen ist, wird der DSB aber freilich künftig Schwierigkeiten haben, wirksam auf dieser Position zu beharren, wenn laut Politik die eigene Sportordnung nicht von den geplanten Änderung betroffen sein wird (was m.E. so nicht stimmt, da die Thematik rund um die fest verbauten Magazinkörper noch nicht entschärft ist und bspw. auch Unterhebelrepetierer beim DSB genutzt werden). Ich sehe hier also den gerne gescholtenen DSB nicht als Totengräber und stelle die Gegenfrage an die Schelter, was denn die anderen Verbände bislang außer Absichtserklärungen tatsächlich erreicht haben!!?
  17. Bei den historischen Feuerwaffen war die Ausgangslage nicht anders. Und nun? Bleiben Vorderlader, Zündnadel usw. weiterhin unangetastet. Was ich sagen will: da geht bestimmt noch was
  18. "Seit unserer offiziellen Stellungnahme im Februar (Link zur Stellungnahme) sind mittlerweile fünf arbeitsintensive Monate vergangen, die unter anderem durch regen Kontakt und mindestens ein persönliches Treffen je Monat mit Innenminister Seehofer und/oder Staatssekretär Mayer geprägt waren – u.a. im März in Berlin, im April auf dem Deutschen Schützentag in Sachsen-Anhalt, im Mai beim Weltcup auf unserer Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück, im Juni beim Bayerischen Schützentag ebenfalls in Hochbrück. Dazu kommen ungezählte Treffen und Abstimmungen sowie Schriftverkehr und Telefonate mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und anderen Verbänden. Für unser weiteres Vorgehen versichern wir daher: „während andere bei der Politik noch an der Tür klopfen, sitzt der BSSB schon am Verhandlungstisch!“ ...ich weiß auch nicht, wo man da fehlende Absprache herauslesen kann. Ich frage mich eher, was die 'anderen' so bewerkstelligt haben die letzten Monate.
  19. Was sollen die denn sonst schreiben? "Wir lehnen uns jetzt mal zurück und warten bis wir gefragt werden, von wem auch immer?" Dann doch lieber vorhandene Kontakte und sich bietende Gelegenheiten nutzen und ran an die Politik. Und wenn ein Seehofer nun mal zum Bayerischen Schützentag gekommen ist, müssen solche Gelegenheiten zwingend genutzt werden.
  20. Meinem Empfinden nach ist es tatsächlich so, dass oft die Fraktion der reinen Großkaliberschützen um sich beißt. Und nach meiner Erfahrung sind es dann noch zumeist Schützen, die erst seit zwei drei Jahren schießen. Dann wird gerne oft nach unten geätzt: KK hat manchmal Schonfrist, dafür kriegen es dann die 'Luftpumpen'-Schützen ab (der Begriff alleine ist schon verächtlich - was soll das!?), den Bogenschützen wird ohnehin jegliche Legitimation abgesprochen. Im Gegenzug erwartet man aber vollumfängliches Verständnis für die eigenen Belange. (Ich schieße selber GK, so ist es ja nicht)
  21. Es gibt eben noch Großkaliberschützen, die sich nicht dem selbstbemitleidenden Großkaliberschützen-Defätismus unterwerfen, der sich wie schwarzes Pech auch über dieses Forum legt. Deswegen ist man noch lange nicht dumm oder naiv, noch bedeutet es, Politik nicht zu verstehen. Manchem hier lege ich den Wechsel zum Golf nahe, dort kann man auch verschiedene Eisen in die Hand nehmen, 'nervt' aber nicht beständig die, die sich hier noch konstruktiv um einen Dialog oder Gedankenaustausch bemühen. Es spricht vor allem auch nicht für die viel beschworene Schützenkameradschaft, jeden Post verächtlich zu machen. Im Gegenteil macht man es dem politischen Gegner einfach, wenn man sich unter den Schützen selbst nicht grün ist.
  22. "Dem BSSB liegt jedoch ein Schreiben des BMI vor, wonach Verstöße gegen die geplanten Regelungen zu Magazinen nicht geahndet werden sollen." Der Verlust der Zuverlässigkeit wäre ja auch eine Ahndung
  23. Und zu den Magazinen: Der Politik sollte auch klar sein, dass es nicht möglich ist bei mehr als 1 Mio. Magazinen im Umlauf einen Deckel drauf zu kriegen, daher hoffe ich immer noch auf eine verträgliche Lösung. Und wenn ein Verstoß wirklich nicht geahndet werden sollte, wäre das ja schon mal eine sehr gute Nachricht
  24. Es ist ja ohnehin noch nichts verloren: lediglich ein Entwurf zum Waffengesetz ist soweit beschlossen worden. (Gut ist, dass die Vorderlader komplett aus dem Papier raus sind und klar, die Waffengesetzverschärfung hätte man sich komplett sparen können) Nun geht es an die tatsächliche Ausgestaltung der Novelle und im Anschluss an die notwendige Neufassung der Waffenverwaltungsvorschrift. Da wird man hoffentlich noch einiges zugunsten der Schützen reinpacken können. Um eine Klarstellung zu den Anforderungen des Bedürnisfortbestands muss man ja mittlerweile froh sein. Und hoffen kann man mittlerweile auch nur, dass diese Koalition es noch zu einem Abschluss bringt. Bei Neuwahlen und einem vielleicht rot/grünen Innenministerium...nicht auszudenken
  25. Quelle hier: https://www.bssb.de/sport-blog/2079-umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie-in-deutsches-recht-zwischenstand-der-verhandlungen.html
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