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Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen: dem Bayerischen Sportschützenbund (DSB) liegt laut Bericht auf der Homepage ein Schreiben des BMI vor, wonach das BMI gegenüber dem Vorschlag des BSSB offen sei, für die Prüfung des Fortbestehens der Bedürfnisse eine Vereinsbescheinigung als ausreichend anzuerkennen. Ebenfalls verweist das BMI auf die bereits geltende Rechtslage, dass „die für den Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses erforderlichen Schießnachweise nicht den gleichen quantitativen Umfang erreichen müssen wie beim Ersterwerb einer Waffe.“ "Man sei sich bewusst, dass es in der Behördenpraxis zu divergierenden Auslegungen komme und wolle sich daher im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für eine Klarstellung einsetzen, die den „berechtigen Interessen der Schützen an einem einheitlichen, praxistauglichen und rechtssicheren Vollzug entgegenkommt" Ebenfalls will es der BSSB schriftlich haben, dass "Verstöße gegen die geplanten Regelungen zu Magazinen nicht geahndet werden sollen."
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Katechont antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Die Anforderungen zur Regelmäßigkeit sind doch geklärt, nämlich im Paragraf 4 WaffG - es bedürfte eher einer übergeordneten Instanz, die dafür Sorge trägt, dass sich einzelne Gerichte nicht mehr austoben und eigene Schlüsse ziehen mit dem Verweis auf Paragraf 14 bzw. 8. Wenn diese Eigendynamik noch weiter zunehmen sollte, dominiert der Bereich 'Fortbestehen Bedürfnis' das kommende Gesetzgebungsverfahren - entsprechend rigoros muss auch die Gegenwehr der Verbände ausfallen. Magazinbeschränkungen verkommen dagegen zu Wohlstandsproblemchen... -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Katechont antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Irre, mit welcher Eigendynamik hier wieder Recht gesprochen wird! Dabei ist § 4 Abs. 4 WaffG eindeutig. Um Zweifel auszuräumen wird zudem in der WaffVwV ausgeführt: „Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden. Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen. Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen.“ -
Um mal die Perspektive zu wechseln: in der öffentlichen Wahrnehmung steht nun mal der DSB, insofern prasselt Kritik auch zuvorderst auf den DSB ein, siehe hier, passend zum Referentenentwurf: https://www.spiegel.de/panorama/sportschuetzen-kaempfen-fuer-gefaehrliche-waffen-und-wenig-kontrolle-a-1253411.html Über die 'Unterirdischkeit' des Artikels braucht man kein Wort zu verlieren. Mir geht es eher darum aufzuzeigen, dass die anderen Verbände (bspw. alle im FWR zusammengeschlossenen) in der äußeren Wahrnehmung nicht an vorderster Front stehen, wenn wir Schützen mal wieder was ausbaden sollen.
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Erfurt 2002: wie viele Mitglieder hatte da der BDS...? Das sollte ein politisches Verhandlungsgewicht sein?? Real gesehen: lachhaft. Tatsache ist, auch wenn es der Anti-DSB-Fraktion nicht passt: der DSB hat damals (wie auch 2009) das GK-Schießen gerettet, auch wenn nun wieder der berühmt-berüchtigte Fernsehbeitrag mit dem Kleiderschrank dagegen ins Feld geführt wird.
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Auch dieser Thread kann trotz gutem Start und Ansinnen, mittlerweile dichtgemacht werden...es ist mir schleierhaft warum nun wieder über den DSB hergezogen wird. Was bringt das in der Sache? Was kommt denn bislang Zählbares von anderen Verbänden? Die Rede von Staatssekretär Mayer zeigt ganz deutlich, dass seitens des DSB in den Vormonaten wohl massiv und wiederkehrend Einfluss genommen wurde.
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Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass die Olympiade in Deutschland sportlich, gesellschaftlich und politisch enormes Gewicht hat und ein gut vertretener/vertretender Schießsport enorm wichtig ist für 'unsere Sache'. Analog Biathlon bei den Winterspielen. Das muss man doch ohne Scheuklappen anerkennen (können).
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Ich gehe mal davon aus, dass Berettas stellvertretend für halbautomatische Waffen stehen sollen. Wenn, wie ja immer wieder gerne behauptet wird, der DSB halbauto. Waffen weghaben möchte, warum tut er es dann nicht? Bei dem Verhandlungsgewicht, welches der DSB in der Politik nach wie vor hat, sähe die Waffenlandschaft in D wohl ganz anders aus..schon mal aus diesem Blickwinkel betrachtet? Zu den Anscheinswaffen: warum soll sich denn ein Schießsportverband gezielt FÜR Anscheinswaffen einsetzen? Magazinverbot: Bitte mal u.a. die Stellungnahmen zum Referentenentwurf lesen, der DSB setzt sich vollumfänglich gegen eine Verschärfung ein. Auch hier wieder Stichwort politisches Verhandlungsgewicht: käme ein DSB-Vorstoß für ein Magazinverbot, würde es wohl erst recht stauben. Und abschließend zur Selbstwahrnehmung: ich erlebe DSB-Schützen deutlich aufgeschlossener als manch andere.
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Die obskuren Wettkämpfe sind immerhin olympisch. Die DSB-Gestalten haben bei der letzten Olympiade den Schießsport hervorragend nach außen vertreten, vier Medaillen mit Feuerwaffen geholt und durch die u.a. drei Goldmedaillen den Schießsport zur erfolgreichsten deutschen Einzelsportart gemacht. KK-Dreistellung hat bspw. alleine 120 Wertungsschuss, dauert 2,5 Std + Finale. ...selten so ein dummes und unverschämtes Zeug gelesen!! Auf welcher Seite stehst du eigentlich!? Glaubst du ernsthaft, dass in der Politik bspw. irgendjemand auch nur irgendeinen Groschen auf die Belange bspw. der IPSC-Schützen gibt (wie viele sind das überhaupt schöngerechnet: 15.000?). Niemand. Lass den DSB mal wegfallen, dazu die Kinder und Jugendlichen, die über Bogen, Lichtgewehr, Luftgewehr ans Schießen herangeführt werden, dazu die Alten mit ihrem Auflageschießen, die verpönten Traditionalisten usw. ...dann hat sich das Thema Schießsport in der Mitte der Gesellschaft erledigt. Fallbeil und wir gehen künftig alle zum Dartspielen, mit Saugnapfpfeilen versteht sich