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Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Katechont antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Die AfD wäre längst bei fixen 20%, wenn das mediale Dauerfeuer und der politische Kampf auf allen Ebenen gegen die Partei nicht so kompromisslos ausgetragen würden. Dafür hält sich die AfD wirklich beachtlich bei konstanten 12,13,14% bundesweit. Und das trotz Auschwitz, Hanau, Corona und sonstigen Vorwürfen, die der AfD gemacht werden. Wie schon von @Knight geschrieben ist die AfD die einzige Partei, die bislang ohne Wenn und Aber hinter den Schützen stand - auch auf EU-Ebene. Und übrigens auch weiterhin 'unsere' Themen im Blick hat, Stichwort Bleiverbot. Man muss rückblickend auf das vergangene Jahr den Einsatz der AfD vorbehaltlos anerkennen und sollte daher künftig durchaus unsere Interessen eben auch bei der AfD vortragen. Alleine schon, um der CDU/CSU diese Alternative vor Augen zu führen, denn dort glaubt man immer noch felsenfest an die unerschütterliche Wählerbindung von Schützen und Jägern ans eigene schwarze Lager. Eine für den Wähler glaubhafte Option, die die CDU/CSU zum aktiven Einsatz FÜR die Sache antreibt, wäre sehr viel wert. Leider ist es so, dass die Verbände dabei (noch) nicht mitspielen. Man hat sich dem ominösen Kampf gegen Rechts verschrieben, fürchtet um Gehör und Reputation, teils um finanzielle Mittel und will nicht 'unsauber' da stehen. Sprache bestimmt dabei die Wirklichkeit: je mehr die AfD als Rassisten, Faschisten, Nazis nicht nur diffamiert, sondern zivilgesellschaftlich verankert werden, desto schwerer fällt den Verbänden eine Annäherung. -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Katechont antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Es ist gut, dass die großen Verbände Gedankenspielen solcher Art nie gefolgt sind, auch wenn besonders Anhänger kleinerer Verbände das seit Jahren/Jahrzehnten oft genug unterstellen. Wenn nach Erfurt, Winnenden usw. die Signale gekommen wären "bitte schafft alles über .32 ab", dann wäre dies längst passiert. So schnell hätte Max Musterschütze nicht schauen können, wie die Politik den Verbotszug in den Sackbahnhof gesteuert und dann die Gleise demontiert hätte! Und für ein 'Verbot' benötigt es die Politik nicht: wenn man kein Interesse hätte, würde man die Disziplinen einfach nicht mehr ausüben und beim BVA abmelden. Fertig. Die Realität sieht aber zum Glück ganz anders aus. -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
Katechont antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Für die CSU gibt's ja keine Verschärfung des Waffenrechts... sondern immer nur eine notwendige Anpassung, die sich nicht gegen Jäger und Sportschützen richtet und diese schon keinesfalls unter Generalverdacht stellt. 🙄😝 -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Katechont antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Sollte nicht besser (ja, das ist vermessen und die Erfolgsaussichten wahrscheinlich eher im Promillebereich - selbiges gilt für die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht allerdings auch) nicht direkt an die EU herangetreten werden in irgendeiner Weise? Im Artikel 17 der EU-FWRL steht: "Bis zum 14. September 2020, und anschließend alle fünf Jahre, übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, der auch eine Eignungsprüfung der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie enthält, und macht gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge, insbesondere zu den Feuerwaffenkategorien in Anhang I, zu Fragen der Umsetzung des Systems für den Europäischen Feuerwaffenpass, zur Kennzeichnung und zu den Auswirkungen neuer Technologien, beispielsweise den Auswirkungen des 3D-Drucks, der Verwendung von QR-Codes und der Nutzung der Funkfrequenzkennzeichnung (RFID).“ Wenn schon Kräfte aufgeboten werden sollen, wozu dann wegen der Umsetzung von 'Kleinigkeiten' innerhalb einer Richtlinie, die im Großen und Ganzen abzulehnen ist. -
VDB Umfrage - was würden Sie für einen Lobbyverband zahlen
Katechont antwortete auf DasKleineArschloch's Thema in Waffenlobby
Das mit den Petitionen ist doch schon x-mal durchgekaut worden.. Eine E-Petition ist nunmal nicht jedermanns Sache. Fakt ist doch, dass die Mobilisierung der Basis zweifelsfrei geklappt hat. Und das in einem bislang nicht gekannten Ausmaß. Da kann man den Verbänden keinen Vorwurf machen. Die Youtuber haben das Ganze sicherlich auch unterstützend flankiert. Es wäre zu einfach zu behaupten, dass sich quasi nur die 50K-Petitenten gegen die Verschärfung 'gestemmt' hätten. Damit tut man allen Briefeschreibern Unrecht, deren Aufwand deutlich höher lag. Vom Aufwand derer, die den persönlichen Kontakt zu Politikern gesucht haben, mal ganz abgesehen. Die Tonnen an Briefen haben jedenfalls Eindruck gemacht, das hat es bislang noch bei keinem anderen Gesetzesvorhaben gegeben. Dazu kamen die unzähligen E-Mails. Rückblickend war der Einfluss natürlich gering; je nach Sichtweise ist es zumindest nicht noch schlimmer gekommen. Das ist aber auch schon alles x-mal durchgekaut worden.. -
Bei uns wirken sich mittlerweile eben auch die mittlerweile knapp 10 Jahre fehlender Grundwehrdienst aus. Für die breite Masse der unter 30jährigen sind Schusswaffen völlig abstrakt und daher suspekt.
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Vorsicht an der Bahnsteigkante: der Kaugummiparagraph, der handfeste Tatsachen für eine Unzuverlässigkeit überflüssig macht, lautet wie folgt: "[...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,“ Wenn also bspw. die Petition zum Waffenrecht in absolut sachlich gehaltener Form von der NPD eingegeben worden wäre, und die 50.000+ Zeichner leisten ihre Unterschrift, dann wäre damit die Unterstützung einer 'staatsfeindlichen' Vereinigung schriftlich verbrieft. (Wer das für überzogen hält, möchte mir das Gegenteil in einigen Jahren beweisen. Es werden sich -wenn der Diskurs so weitergeht- bald auch AfD-Mitglieder mit WBK warm anziehen dürfen...) Schon die bestehende Formulierung "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" öffnet Verdachtsmomenten Tür und Tor. Was macht denn bspw. der fürsorgliche und liebevolle Vater eines Kleinkinds, dessen unliebsamer Nachbar Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn erstattet zum Kindeswohl? ...Der blaue Fleck am Oberarm des Kindes kommt ja schließlich nicht vom letzten Spielplatzbesuch sondern von der letzten Tracht Prügel...wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen...zum Fall Hanau von der ARD bzw. dem Bayerischen Rundfunk interviewt hat eine Behörde mitgeteilt, dass bei einem WBK-Inhaber, der "hochgradig betrunken" auf einer Parkbank angetroffen wird, bereits die Unzuverlässigkeitsprüfung eingeleitet wird. Nun kommt die Überprüfung durch den Verfassungsschutz verpflichtend. Wer glaubt, etwa Rechtsmittel gegen die Erkenntnisse eines Geheimdienstes (die dieser ja nicht mitteilen wird, weil geheim) einlegen zu können, der lebt im falschen Land...kein Behördenmitarbeiter wird so 'blöd' sein, gegen eine Mitteilung des Verfassungsschutzes zu entscheiden.
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Wie naiv und politisch verblendet muss man eigentlich sein um zu glauben, dass irgendein Forenbeitrag von Schwarzwälder "der Sache ungemein" schadet? Wenn politische Akteure den Schießsport kastieren wollen, dann tun sie das. Es ist absolut lächerlich zu glauben, dass ein Beitrag in dieser Forenblase ursächlich wäre oder auch nur dazu beisteuernd. Wir haben, siehe Hanau, ganz andere politische und gesellschaftliche Probleme, die Grund für die Art und Weise von Politiksteuerung geben. DAS sind die maßgebenden Sphären für Verschärfungen und Verbote! Es sind nicht die Kinder mit Lichtgewehren, die nicht 'echt' schießen, es sind nicht die Senioren mit Blasrohren und es sind nicht wie von dir in Stellung gebracht Forenbeiträge von Schwarzwälder zur technischen Auslegung von kommenden Vorschriften, die eine Mitschuld tragen. Was berechtigt dich denn deiner Meinung nach konkret, einem langjährigen und sehr aktiven Forenmitglied wie Schwarzwälder (der durchaus mit wohl überlegten und berechtigten Beiträgen auf Sachverhalte aufmerksam macht, und sich zudem niemals im Ton vergreift) den totalen Rückzug anzuraten? Eher schaden solche Allmachtsfantasien und selbst beanspruchte Deutungshoheit "der Sache".
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Da ist doch schon viel grüne Energie drin, nennt sich Baumsterben: jährlich 500 bis 600 Tote durch Unfälle mit Alleebäumen. Nach grüner Hochrechnung wären Alleebäume dann also 25x deliktrelevanter als legal besessene Schusswaffen? Wo bleibt der Verbotsantrag, wenn der Schutz von Menschenleben höchstes Ziel der Grüninnen und Grünen ist? 🤮
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Der Bundesrat hatte ja in seiner Stellungnahme zum Waffengesetz im August ja gefordert, dass die waffenrechtliche Privilegierung von Armbrusten gestrichen werden solle. Diesem Vorschlag ist die Bundesregierung nicht gefolgt. Die Armbrust bleibt also weiterhin erlaubnisfrei. Wichtig ist: es geht hierbei um die von den Schießsportverbänden sportlich genutzte Armbrust, mit welcher Bolzen geschossen werden. Die Pfeilabschussgeräte (z.B. Pistolenarmbrust) werden hingegen verboten.
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Ich schließe mich Söders Forderung an: die Minister gehören ausgetauscht. Gerne darf sich die Hälfte der Bundestagsabgeordneten anschließen. Als erste Bewährungsprobe könnte dann das WaffG neu aufgesetzt und strukturiert werden: einfach, verständlich und nachvollziehbar, zielführend. Danke.
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Zum einen müsste mal definiert und dann in den eigenen Reihen akzeptiert werden, wer oder was LWB ist. Um viele vom privaten LWB 'betroffen' zu machen, müsste eine riesen Klammer gesetzt werden: Jäger, Salutwaffeneigentümer, blockierte Erbwaffenbesitzer, Dekowaffenbesitzer, Inhaber von Kleinen Waffenscheinen, Sportschützen -dazu gehören auch erlaubnisfreie Sportwaffen/-geräte wie Bogen, Blasrohr, Lichtgewehr, Softairs usw.; oder ist das teils schon Spielzeug oder doch noch Spielzeug? Im Endeffekt müsste jedes Abschussgerät, mit dem ein Ziel getroffen werden muss, zum LWB gezählt werden. Zur Akzeptanz: die meisten Sportschützen sehen ihre Sportwaffen völlig zurecht als Sportgerät an, und nicht als eine gegen Menschen zu richtende Waffe. Diese freche politische Einordnung, irgendwo abtrünnig und damit letztlich vom zivilgesellschaftlichen Konsens ausgeschlossen zu sein, trifft auch Messerbesitzer (das Wort allein klingt durch den mittlerweile aufgestempelten Sprachduktus schon politisch aussätzig), die bspw. als Handwerker ein Teppichmesser als Werkzeug benötigen und dieses nur dankenswerterweise per Ausnahmeregelung in eine Waffenverbotszone zur Arbeit mitnehmen dürfen, jeder Opa, der mit dem Enkel einen Stock schnitzen möchte usw. usf. - die Liste ist endlos. Und selbst unter den Sportschützen, die mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, besteht Uneinigkeit. Ich meine damit nicht die gerne gescholtenen DSBler mit ihren KK-Waffen, sondern z.B. die Historischen Schützenbruderschaften. Was ich aus der Ferne an dortigen Statements von Funktionären mitbekommen habe *kopfschüttel*...man ist lieber nützlicher Idiot einer Verbotspolitik als 'rechts' zu sein. Stockholmsyndrom. Völlige Verkennung der Lage. Zum anderen hat noch keine offen ausgetragene gesellschaftliche Ausgrenzung von LWBs in einem solchen Maße stattgefunden, die einen Zusammenschluss als letzte Bastion nötig macht. Wir sind wieder bei der gut funktionierenden Salamitaktik und der Akzeptanz der Betroffenen. Man sieht es ja auf allen gesellschaftlichen und politischen Feldern: es wird viel zu viel hingenommen, weil die Einschnitte noch nicht einschneidend genug empfunden werden oder die ganz persönliche Betroffenheit noch fehlt. Doch dieser Prozess der Stigmatisierungen und dann der Verbote hat ordentlich Geschwindigkeit aufgenommen. Wenn die Politik ungebremst so weitermacht, geht es uns bald existenziell an den Karren. Dann werden irgendwelche Waffenverbote im Nachgang romantisiert als Wohlstandsprobleme betrachtet werden.
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Hier noch ein aktuelles Statement des größten DSB-Landesverbands auf der Facebookseite: BSSB "Liebe Schützen, an unserer Ablehnung des gesamten Gesetzesvorhabens – siehe Stellungnahme aus dem Februar – hat sich nichts geändert. Einzig die Tatsache, gemeinsam (nochmals herzlichen Dank an alle Schützen, die sich sachlich an die Politik gewandt haben!) noch tiefere Einschnitte in den Schießsport und Legalwaffenbesitz verhindert zu haben, stimmt uns positiv. Besonders die auf den letzten Metern verhinderte, fortlaufende Bedürfnisprüfung je Waffe hätte drastische Konsequenzen gehabt. Die nun bundesweit geltenden Regelungen hierzu werden Klarheit und Rechtssicherheit schaffen in einem Rahmen, der seitens der Schützen und Vereine praktikabel und zumutbar ist. Wir sind froh, dass Vorderladerwaffen erlaubnisfrei bleiben werden und auch die Armbrust von einer Erlaubnispflicht verschont bleibt. Ebenfalls, dass bereits 2013 verpflichtende Medizinchecks für Waffenbesitzer alle fünf Jahre abgewehrt werden konnten wie auch ein Totalverbot halbautomatischer Waffen. Dennoch werden für uns Sportschützen nur die Verschärfungen aus der deutschen Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie hängen bleiben. Bei euch möchten wir uns für die tatkräftige Unterstützung in der Vergangenheit bedanken – jeder Brief, jede Mail, jedes persönliche Gespräch, jedes vorgebrachte Sachargument (der Ton machte stets die Musik) hat geholfen, der Politik unsere Belange zu verdeutlichen. Auch wir als Verband konnten in diesem Jahr viele Erkenntnisse gewinnen, auf welche Entscheidungsträger wir vertrauen können."
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Der DSB hat kürzlich nochmals Stellung bezogen: https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/waffenrecht-dsb-vizepraesident-recht-walter-wolpert-im-interview-8006/ Von einer allgemeinen Zufriedenheit lese ich nichts; auch nichts von einer "Können trotzdem zufrieden sein-Mentalität". Es wird stattdessen dargestellt, wie die Einflussnahmemöglichkeiten der Verbände gewesen sind: bei manchen Punkten gleich Null, bei manchen Dingen höchstens marginal. Richtungsweisend zu keinem Zeitpunkt. Man ist daher 'zufrieden', dass es nicht noch schlimmer gekommen ist, das war es dann aber auch. Gut wird daher die Bedürfnisregelung empfunden und aus DSB-Sicht die Regelungen für die Schießstandabnahmen. (die SPD-Politikerin in den eigenen Reihen wird hingegen protegiert, man kann also davon ausgehen, dass die Dame nicht mehr Bestandteil des nächsten Präsidiums sein wird) Für DSB-Verhältnisse ist, finde ich, die letzten Monate harsche Kritik durchgeklungen am gesamten Gesetzgebungsprozess.
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Das wird ein handwerklicher (oh Wunder) Fehler in der Kürze der Zeit vor der 2. und 3. Gesetzeslesung gewesen sein. Stattdessen steht ja ungeschönt ganz offen: um dem 'Waffenhorten' zu begegnen, solle niemand mehr als 10 Waffen auf Gelb packen...damit wird der Besitz von mehr als 10 Waffen auf Gelb gemeint sein, nicht aber der Erwerb. (übertriebenes, aber theoretisch mögliches Extrembeispiel: Erwerb einer Waffe, Verkauf dieser Waffe, Erwerb einer anderen Waffe, Verkauf dieser anderen Waffe, Erwerb einer weiteren Waffe, Verkauf dieser Waffe, usw. usf. -> Folge: eine einzige Waffe auf Gelb vorhanden nach zehn Erwerbsvorgängen. Nein, das kann nicht Intention sein.)
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Jede Waffe, die nicht mehr auf Gelb passt sondern dann auf Grün muss, wird vom Verband bestätigt werden müssen...Folge: dadurch wird der Erwerb von verbandsfremden Waffen quasi unmöglich, da die Mitgliedschaft im Verband für eine Bedürfnisbestätigung vorausgesetzt wird. Wenn die Verbände es nicht schaffen, rechtlich Einzelmitgliedschaften einzurichten, wird dies für viele Schützen zum Problem werden. Gegen die Einzelmitgliedschaft spricht aber der 15.5 WaffG, wonach ausgetretene Vereinsmitglieder der Behörde gemeldet werden müssen, damit diese wiederum das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen kann, bzw. auch der mittlerweile so starke 14 ff. WaffG mit seinem Verbandszwang. Und kein Verein kann realistisch eine 'Vereinsmitgliedschaft-mit-Option-x-y-z-Verbandsmitgliedschaft' bei (allen) in Frage kommenden Verbänden anbieten. Es wird also die seitens der Politik gewünschten Reibungsverluste geben.. Für die Inhaber einer WBK bleibt aber ohnehin folgendes folgenschwere Problem: der Verband muss bei einer Bedürfnisprüfung (ganz gleich ob 11. Waffe eigentlich auf Gelb einlaufend, nun aber eintragungspflichtig auf Grün UND/ODER die Bedürfnisprüfung nach fünf oder zehn Jahren) prüfen, ob die bereits vorhandenen Waffen nach 'der' Sportordnung zugelassen und erforderlich sind...! Es geht hier längst nicht mehr um das 'Wohlstandsproblem', dass ein DSB-Verband nicht abschließend sportordnungskonform nach BDS prüfen kann oder ein DSU nach BDMP usw., sondern ganz konkret auch darum (betrifft die Erfordernis) ob eine vorhandene Waffe noch im Verband zugelassen ist. Was macht ein Olympiasieger KK-Pistole im Kal. .22 kurz, dessen Disziplin im Jahre 2005 auf .22lfB umgestellt wurde? -> Waffe für keine Disziplin mehr erforderlich, Bedürfnisverfall, Enteignung? Was macht eine top Biathletin, die familiär nach Norddeutschland gezogen ist und dort der Verbundenheit halber in einem LG-Verein dem Schießsport nachgeht, der aber kein Biathlon (welches über den Skiverband im Bedürfnis läuft) anbieten kann? -> Bedürfniswegfall, Enteignung? Was ist mit auf grüner WBK geparkten Flobertwaffen oder zu 'starken' Luftgewehren? Nach zehn Jahren gilt das Bedürfnis zwar als angenommen, sofern die Mitgliedschaft im Verein besteht; bloß was hilft das, wenn die Disziplin nicht (mehr) besteht. Werden diese Waffen auch rasiert? Weitere Beispiele kann jeder selbst für sich zusammentragen... Es bleibt: ein unfassbarer Skandal, der uns mit einer unsäglichen Dreistigkeit ('Terrorbekämpfung') untergejubelt wird.
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Hast du den Meyer schon an sein Versprechen erinnert? MAyers 3 Versprechen vom Schützentag im April? 1. Versprechen: nach 10 Jahren ist Schluss mit Bedürfnisprüfungen, die Mitgliedschaft im Verein reicht dann aus -> gehalten 2. Versprechen: Magazinverbot wird kommen -> gehalten 3. Versprechen: VS-Beobachting kommt nicht, Spiegelung von NaDIS genügt -> nicht gehalten wegen Lübcke+Halle. So schlecht und unzutreffend sind die Versprechen also nicht gewesen
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Zu den Magazinen sollten sich all jene mal Gedanken machen, die es sich in ihrem Schwarz-Weiß-Schützenweltbild (DSB als Handlanger der Verbotspolitik, der BDS hingegen als Heiland und Heilsbringer, dem man wie ein Lemming folgt) bequem gemacht haben. Wo, bitteschön, war denn der große Protest des BDS um seine Breitensportlermagazine zu retten? Der blieb bewusst aus. Es gab Anstrengungen, den wenigen internationalen Schützen Ausnahmen zu verschaffen (auch um Ausländern bei Wettkämpfen in D keine Transitschwierigkeiten zu bescheren), aber das war es dann auch.
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Amateure. Münchner Trend in gewissen Aufnahmeeinrichtungen sind Mini-Cutter gewesen, oftmals mit Keramikklinge: https://www.google.de/search?biw=1680&bih=939&tbm=isch&sa=1&ei=fX_7XYzgNoj6sAeDlqSgCw&q=Mini-Cutter&oq=Mini-Cutter&gs_l=img.3..0i30l10.39767.39880..40033...0.0..0.81.266.4......0....1..gws-wiz-img.......0i8i30.eGpXj6OeMZE&ved=0ahUKEwjMkvvw7MHmAhUIPewKHQMLCbQQ4dUDCAc&uact=5 Konnte man sich auch gleich nach Ankunft bargeldlos aneignen, da diese Hilfsmittel zum Pakete öffnen rumlagen. (...war damals schon Waffenverbotszonen-konform)
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Katechont antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Ich habe mit meiner Aufzählung Beispiele genannt, bei denen mit einer Erschwernis des Waffenerwerbs auf Gelbe WBK gerechnet werden kann bzw. wollte damit aufzeigen, wie schnell eine Gelbe WBK vollgepackt sein kann. Du gehst ja mit deiner Entgegnung ("Die Vereins-WBK kostet das gleiche wie eine normale WBK") davon aus, dass eine WBK so oder so angeschafft werden muss. Dabei sind doch in den meisten Vereinen mehr als genug Gelbe WBKs im Umlauf, hingegen nur sehr wenige Grüne Vereins-WBKs. Bevor also eine (weitere) Vereins-WBK angeschafft werden, nutze ich doch die vorhandenen Gelben WBKs. Und bevor ich mir überlege, ob ich die wenigen, von einer Behörde zugestandenen Plätze auf der Grünen Vereins-WBK zumache mit Einzelladern, Repetierern und Co., gehe ich doch erst recht über die Gelbe WBK in Privatbesitz. Damit kann ich auch zielgerichteter aufbewahren lassen: wenn Schütze A die Nachwuchsschützen B und C immer mit seinem alten KK-Gewehr schießen lässt, wäre es für Trainings und Wettkämpfe umständlich, ein Vereinsgewehr aus dem Vereinswaffenschrank holen zu müssen, welcher wiederum -mangels Unterbringungsmöglichkeit in der Schießstätte- zuhause bei Vereinsmitglied D steht. Es soll ja auch vorkommen, dass außerhalb geschossen wird und hierzu extra der Umweg über den Verein gemacht werden muss um die Waffen zu holen. "Die Vereine helfen den Mitgliedern, die noch keine eigene WBK haben aus, indem sie manchmal Waffen der Mitglieder auf die Vereins WBK nehmen, damit das Mitglied mit seiner eigenen Waffen trainieren und auf Wettkämpfe gehen kann." Dagegen habe ich ja nichts gesagt. Beide Wege führen zum Ziel: man hilft den Mitgliedern vorläufig aus. Dennoch: es gibt genügend Behörden, die das Parken von Waffen auf Vereins-WBK ungern zulassen, bis der Jungschütze irgendwann ein Bedürfnis vorlegen kann. Es hat auch schon Fälle gegeben, bei denen der Schütze die 12 Monate nicht durchgehalten hat bis zum eigenen Bedürfnis oder anderes im Hintergrund lief und zur Bedürfnisversagung führte..und dann? Behörde angeschmiert und eine weitere 'Vereins'-Waffe eingetragen? Die Vereins-WBK ist schließlich auch kein Verschiebebahnhof - rede mal mit Vereinen mit 300, 400 Mitgliedern. Wie soll das logistisch gehen? Wir wollen aber nicht abschweifen. Ich wollte gestern nur meinem Ärger über die Regelung zur Gelben WBK Ausdruck verleihen. (Das ist heute übrigens nicht besser geworden und wird es morgen auch nicht) -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Katechont antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
KEIN Verband kann Interesse am Deckel für die Gelbe WBK haben, auch und besonders nicht der DSB mit seinen Landesverbänden. Die Altschützen, die sich über 20, 30, 40 Jahre hinweg Waffen zugelegt haben und dies vornehmlich seit 2008 auf die Gelbe WBK, sind hauptsächlich im DSB vertreten. Bei der Innenausschussanhörung wurde noch der Deckel auf Langwaffen für Jäger angeregt -wenn auch in ganz anderen Größenordnungen- ,nun trifft es die Sportschützen. (auch wenn ich es den Jägern selbstverständlich gönne, hier sanktionsfrei zu bleiben). Was soll das? Künftig 10 Waffen auf Gelb, dann ab der 11. Waffe nur mit Bedürfnisantrag auf Grün....Bravo. Es gibt viele Schützen, die die Gelbe bspw. mit Einzellader-KK befüllt haben um den Verein zu entlasten (Vereins-WBK sind teuer, dazu der ewige Heckmeck mit den Behörden, welche Waffen in welcher Anzahl als Vereinswaffen in Frage kommen), diese Waffen aber gerne für Neueinsteiger und Gastschützen bereithalten. Dazu kommen Schützen, die im Freundeskreis/Bekanntenkreis/wie auch immer als Berechtigte mal 'geholfen' haben, damit Nachlasswaffen nicht verloren gehen oder Schützen, die sich günstig baugleiche Waffen zugelegt haben um mit Ersatzteilen versorgt zu sein. Was machen dann bspw. die Schützen, die für Neueinsteiger stellvertretend eine Waffe erwerben bis deren eigenes Bedürfnis vorliegt, eine typgleiche Waffe aber schon im Besitz ist? Wie soll die Bedürfnisprüfung der Verbände denn dann laufen? Der Systematik auf Grün zufolge braucht dann kein Schütze mehr einen solchen Antrag stellen: das Bedürfnis ist personenbezogen, der Bedarf schon gedeckt mit den vorhandenen Waffen. Die Gelbe WBK war auch als Privileg gedacht um in Disziplinen hineinzuschnuppern, die der eigene Verein oder Verband nicht anbietet. Wie soll das künftig bei mehr als 10 Waffen noch gehen? Verband A kann kein Bedürfnis bestätigen für eine Disziplin von Verband B. Verband B wiederum kann ein Bedürfnis wiederum nur bestätigen, sofern eine Mitgliedschaft des Schützen in Verband B vorliegt. Wer bereits im Besitz von 10 oder mehr Waffen auf Gelb ist, ist durch diese neuen Regelungen besonders angeschmiert. Wer neu mit der Gelben beginnt, muss mit Hellseherblick und weiser Voraussicht auf die kommenden Jahre und Bedürfnisse vorgehen Ist mal folgendes aufgefallen? JEDE Antwort und Auskunft eines CDU/CSU/SPD-Politikers zum Waffenrecht in den letzen Monaten begann mit der Floskel, dass sich die Verschärfungen nicht gegen Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen und Jäger richten würden. Spätestens aber der Deckel auf die Gelbe WBK für Sportschützen entlarvt diese Aussage und lässt den gesamten Gesetzgebungsprozess zum glasklaren Affront gegen die Sportschützen werden. Bei diesem Punkt gibt es auch kein Geschwurbel oder Schönreden wie bei anderen Punkten des Waffenrechtsänderungsgesetzes. Deutlicher kann man sich 'auf den letzten Metern' nicht positionieren! -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Katechont antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Ich lese das "so" eher im Sinne von: Zustimmung, bevor es noch schlimmer gekommen wäre (18/12 je Waffe und nicht je Schütze, Magazinausnahmen für int. IPSC-Schützen über BKA, usw. usf.) -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Katechont antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Hier ein kurzer Pressebericht zur Veranstaltung: https://www.infranken.de/regional/artikel_fuer_gemeinden/der-illegale-zugang-zu-schusswaffen-soll-erschwert-werden;art154303,4660392 -
...und wird künftig noch deutlich interessanter werden, nachdem die Sachbearbeiter Hilfspolizei spielen dürfen/müssen/sollen: Wie steht es so schön in der Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: [...] § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.“ b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) Zur Erforschung des Sachverhalts kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers verlangen.“ Eine (Ge-)Sichtkontrolle also.
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Katechont antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Es wird ab Waffenerteilung gelten, nicht ab Gesetzeseinführung. Wer also schon zehn Jahre oder länger Waffen besitzt, kann sich zurücklehnen. Wie wir alle wissen, sollen mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz Sportschützen nicht belastet werden