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Gemeint ist wohl, siehe Thread aus dem Februar, die virtuelle JU-Gesprächsrunde eines CSU-Ortsverbands. "Dort" war doch ein Vertreter des BSSB zu Gast und hat mitgeteilt, dass man im Zuge der Verhandlungen zugestimmt habe um überhaupt zum Ende hin noch am Gesprächstisch bleiben zu können, andernfalls wäre wohl völlig ohne Anhörung der Verbandsvertreter entschieden worden. Vorrangiges Ziel war, die 18/12 Einheiten je Waffe zu verhindern oder besser gesagt, die weitere Eigendynamik im BMI. Wobei das Wort 'Zustimmung' m. E. in diesem Kontext ohnehin nicht passt, denn zustimmen kann man nur, wenn man eine Wahl hat ... Man regt sich nun halt über das Wort Zustimmung auf, welches bei ein/zwei Stunden Live-Diskussion 'Einer gegen Alle' gefallen ist und glaubt, dass DSB und BSSB die eigenen Schützen geopfert hätten. Ich würde eher annehmen, dass die Verbände kalt erwischt worden sind von der Gelben-Vogel-friss-oder-stirb-WBK-Aktion.
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😂 😂
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Wo hast Du diesen Blödsinn gelesen? Tatsache ist: Ungeimpfte werden auch in Zukunft nicht vom Sportvereinsleben ausgeschlossen werden, unabhängig davon welcher sportlichen Aktivität sie nachgehen. Eventuell kommen dann für Ungeimpfe PCR-Tests als Voraussetzung zur sportlichen Vereinsteilnahme in Frage. Das sollte dann das geringste Problem sein. ...hättest du nur eine Zeile mehr zitiert: Kostenpflichtige Tests sind das Ausschlusskriterium. Wer zahlt 70 Euro und (viel) mehr für einen PCR-Test um 1x zum Sport gehen zu dürfen? Eben.
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Die Fragestellung ist abstrakt. Konkreter und dringender Handlungsbedarf wäre gegeben bei diesen Fragen: "Wie begegnen die Sportverbände dem Umstand, dass künftig Ungeimpfte vom Vereinsleben ausgeschlossen werden?" "Wie soll der Sportbetrieb laufen, wenn ungeimpfte Trainer/Betreuer/Übrungsleiter/Aufsichten wegfallen?" "Wie erkläre ich Vereinsvorständen, dass sie Menschen selektieren sollen, diesmal aufgrund von ominösen, politischen Zweifeln am Gesundheitszustand jedes Einzelnen?" Der Vereinsvorstand wird zur Rampensau. Grün ist aus, braun passt besser. Fast 25 Millionen Mitglieder zählen die Sportvereine und Fitnessbuden in Deutschland. Was machen die Verbände, bis hoch zum DOSB? Folgt dem jahrelangen Gelaber von Inklusion, Gleichheitsprinzipien usw. nun opportunes Verhalten in einem Apartheitsstaat? Und nein, ein Strohhalm rettet nicht vorm Ertrinken: Kostspielige Tests sind keine Lösung. Der Zwang zur Impfentscheidung ebenfalls nicht. Hat jemand Namensvorschläge für die neuen Vereine? Sportgemeinschaftalleinsein Musterstadt? Schützengesellschaftabschottung Musterhausen? Spielvereinigungisolation Musterdorf? Turnvereineinöde Musterburg? Fußballklubkontaktlosigkeit Musterbach?
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Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Katechont antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
@Raiden Gute Frage ... Das klingt jetzt sehr vage, aber ich glaube hier an eine fehlende Trennschärfe des Begriffs "Besitz" für diesen Sachverhalt. Ich setze voraus, dass der § 14 WaffG auf Eigentumsverhältnisse abstellt und der Absatz 4 das langfristige Behalten regelt. Der Besitz als die "Ausübung tatsächlicher Gewalt über die Waffe" beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem ich eine (nach Bedürfniserteilung) erworbene Waffe in den Händen halte. Wobei der Erwerb als "Erlangung tatsächlicher Gewalt über die Waffe; auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an" hier ebenso schlecht definitorisch passt. Klar kann man einwenden, dass "Erwerb" und "Besitz" allgemeine Bedeutung haben und nicht verengt zu sehen sind. Denn für Erwerb und Besitz brauche ich keinen § 14.... § 14 gibt aber wiederum vor, wie Erwerb und Besitz im Sinne des § 14 zu verstehen sind. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Katechont antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Hier hängt vieles von der Lesart ab: Wer den § 14 Abs. 5 WaffG separat betrachtet, kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass für den weiteren Besitz von halbautomatischen Waffen außerhalb des Kontingents Wettkämpfe erforderlich sind und der Abs. 5 somit nicht nur die Einstiegshürden für den Waffenerwerb plus den direkt daraus folgenden Waffenbesitz vorgibt, sondern auch für den Blick in die Zukunft: Prüfung des "Behaltendürfens" nach 5 Jahren, 10 Jahren usw. Denn wenn man dieser separaten Betrachtung aber folgt, so würde die Erleichterung nach 10 Jahren (nur Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Verbands) für diese Waffen aber ebenfalls nicht gelten können. Es entstünde eine Ewigkeitsklausel, die diese Waffenbesitzer zu Wettkämpfen zwingt bis der Schießsport aufgegeben wird oder die Zahl der halbauto. Waffen wieder innerhalb des Grundkontingents liegt. Der Besitzer von drei rostigen Revolvern muss zu Wettkämpfen rödeln bis er Revolver oder gleich den Löffel abgibt, während der Besitzer von 35 Schrankwaffen auf Gelbe WBK genüsslich in der Hängematte liegt...!? Die Idee im Änderungsprozess war aber, zur Klarstellung (vorrangig für eine einheitliche Rechtsprechung durch die Gerichte) die Vorgaben für den Erwerb von Schusswaffen sichtbar/erkennbar zu trennen von den Vorgaben für den weiteren/späteren Besitz dieser Waffen. Genau das ist umgesetzt worden im Abs. 3 Erwerb bzw. 4 Besitz. Trotz allem verständlichen Ärger über den Änderungsprozess, die ohnehin in Frage zu stellende Notwendigkeit und die sich entwickelnde unsägliche Eigendynamik im BMI, muss immerhin anerkannt werden, dass an dem anfangs von Seehofer zugesicherten "Nach 10 Jahren ist Schluss" festgehalten worden ist. Vollzugshinweise auf den Seiten des BMI im Internet (in Bayern ebenfalls) geben ganz klar die Lesart wieder, dass Trainings-Schießen innerhalb von zehn Jahren nach dem ersten Waffenerwerb genügen bzw. nach mehr als zehn Jahren dann die Mitgliedschaft im Verein. Weshalb sollten diese Quellen (insbesondere das BMI) verschweigen, dass Wettkämpfe erforderlich sind? Mir ist schon klar, dass die Gesetzesgrundlage im Gesetz steht und die Wiedergabe/Umsetzung/Vollzugshinweise seitens des BMI letztlich nur eine Meinung darstellt, die sich politisch ändern kann. Ich kann zwar die Auffassung von @ASE nachvollziehen, besonders wenn man als LWB im Hinterkopf hat, dass die Dinge selten zugunsten der Schützen ausgelegt werden. Aber: Die Prüfung des Fortbestehens läuft immerhin schon seit knapp einem Jahr über die Behörden. Wo bleiben die zigtausend Wettkampf-Problemfälle in der Praxis? Die gibt es nicht. -
Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
Katechont antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
23 Jahre nicht kontrolliert worden und es gibt immer noch kein Problem. Danke an den Jäger für seine gute Lobbyarbeit 😎 Ich finde es gut, dass die Behörden ans Waffenregister angebunden sind. Das verhindert Schlamperei und Paper Crime. 😎 Wenn der Schlüssel für einen A/0/1-er Schrank ebenfalls in einen A/0/1-er Schrank soll, muss dann der Schlüssel für den Schlüsseltresor ebenfalls in einen...usw.?? 😎 Tolle Sendung. Vor allem der Ausschnitt aus Tschechien: "Du kannst hier auch auf Scheiben mit Sinti und Roma drauf schießen". Man hätte, so der BR, das andere Wort zu S&R gesagt, das "wir aber nicht sagen". Herrlich. Informativ und belehrend. Was will man mehr. 😎 Der Titel der Sendung passt übrigens. Denn die Waffen waren bei den Dschurnalisten absolut "in den falschen Händen" -
Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
Katechont antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Die Reportage ist bereits in der ARD-Mediathek abrufbar. Ich habe mir die 30 Min. angesehen. Konnte dann doch nicht widerstehen Einstieg mit erwartetem Muster: Hanau, Halle, München. Mordtaten rechtsextremistischer Täter, so die Erzählung. Interview vor Ort in einem großen Münchner Schützenverein, dort ad-hoc-Interview mit einer 18jährigen Schützin, die gar nicht wusste wie sie auf den Vorwurf reagieren soll, dass in ihrem Verein einer Mörder war. Das mutige Journalistenteam macht sich getarnt als Freundeskreis auf nach Tschechien zum Schießen. Dort auch alles Nazis mit T-Shirts, die bei uns auffällig wären. Munitionsklau wäre dort möglich, denn: Verweis auf einen laufenden Prozess einer neonazistischen Mittzwanzigerin, die derzeit vor dem Landgericht 6-8 Jahre wegen Bedrohung erwartet. Vorwurf u.a.: Verschicken von Patronen. (gibt's nicht ein Beförderungsverbot bei der Post?) Damit der Generalverdacht nicht zu sehr von Sportschützen und Jägern genommen wird, werden zwei Kontrolleure des Landratsamtes begleitet. Deren filmisch begleitete Stippvisiten bei Schützen und Jägern: Ergebnislos, alles sachgerecht, keine Skandale. Dann Interview mit Innenminister Herrmann ohne große Antwort: Warum gibt es immer noch 120 rechtsextreme Schusswaffenbesitzer in Bayern? Zur Verdeutlichung dieser unfassbar hohen Zahl (einer aus hunderttausend Bayern, falls Verdacht überhaupt zutrifft) werden Strichmännchen eingeblendet. Dagegen gäbe es weniger Islamolegalwaffenbesiter und nur 6 LWB (Linke WaffenBesitzer). Fazit: Subtile Propaganda im BR von den Journalisten Xaver Scheffer, Jasmin Brock und Anna Dannecker #saytheirnames Wer themenneutral den Beitrag sieht, wird kein Fan des Sportschießens. Die gleichen/selben Typen des BR werden aber in einer Woche wieder am Flughafen stehen und die Olympiaheimkehrer freudig begrüßen. Lumpen. Spart Euch die Lebenszeit, macht Euch ein Bier auf. Wobei im Beitrag gesagt wurde, dass der Mörder von Hanau im Verein von München nach dem Schießen auch immer ein Bier getrunken hat. Eines. Alles zwei Wochen.- 47 Antworten
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In den Wettbewerben Luftpistole Mixed, Trap Männer, Sportpistole Frauen, Schnellfeuerpistole Männer werden auf jeden Fall noch Medaillen für Deutschland geholt 😎 Bei Bogen Frauen und Kleinkalibergewehr Dreistellungskampf kann's auch noch Edelmetall geben. Es sind bei einem insgesamt überschaubaren Kader einige heiße Eisen drin. Infos gibt's auch beim DSB immer aktuell https://tokio.dsb.de/start
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Hier eine Übersicht der Schießwettbewerbe mit deutscher Beteiligung: https://bssb.de/sport-blog/2250-olympische-spiele-in-tokio-2020ne-los-geht-s-wir-druecken-die-daumen.html Verlinkt sind dort auch die Livestreams von ARD und ZDF. Hier geht's direkt zu den Ergebnissen https://olympics.com/tokyo-2020/olympic-games/en/results/shooting/olympic-schedule-and-results.htm#20200725_SHO
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Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
Katechont antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Grün geht schon, in der Desktopversion auf dem Handy 😉 ...Handy drehen auf Querformat, oben in der Leiste die Desktopversion wählen (bei den meisten Handys geht das über die "drei Balken" neben der IP-Adresszeile) Ist zwar umständlich, aber es geht zur Not. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Katechont antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Seehofer: "Nach zehn Jahren ist Schluss" -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Katechont antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Es ging bei der Neufassung der Anforderungen für den langfristigen Besitz von Schusswaffen durch Sportschützen (Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses) stets um die Frage, wie lange eine (damals noch zu definierende) Schießaktivität nachgewiesen werden müsse, bis eventuell die bloße Mitgliedschaft im Schützenverein als Vertrauensbeweis genügen würde. Selbst in den Eingaben des Bundesrats, siehe u. a. Stellungnahme zum 3. WaffRÄndG vom 20.09.2019 war nie zu lesen, dass die geforderte Schießaktivität zum weiteren Besitz von Schusswaffen an Wettkampfteilnahmen gekoppelt sein soll. Zur Erinnerung: der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in diesem Punkt verschärfen wollen und es für widersinnig gehalten, langfristigen Waffenbesitz nicht an Schießaktivität zu koppeln. Man hat stattdessen gefordert, dass auch nach 10 Jahren Waffenbesitz regelmäßiges Schießen nachgewiesen werden solle, wörtlich "18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden". Damit wäre eine Ewigkeitsklausel manifest geworden, die vor keinem Lebensalter haltgemacht und auch keine Unterscheidung vorgenommen hätte zwischen bereits erfolgtem, 5 Jahre andauernden Waffenbesitz oder einem 50-jährigen Waffenbesitz. Dem GG als auch dem BR ging es letztlich darum, das sogenannte Waffenhorten zu unterbinden und "Schrankwaffen" unattraktiv zu machen. Einiges hat es dann letztlich ins Waffengesetz geschafft, bspw. die Verdoppelung der Prüfungsintervalle (24 Monate statt 12 Monate Schießaktivität vor Prüfungstermin), einiges ist gekippt worden, bspw. die Dingfestmachung an jede Waffe oder aber die Idee, dass „die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.“ Denn hier hätte Verband X prüfen müssen, ob Waffen für/von Verband Y nach der eigenen Sportordnung zugelassen sind. Alternativ hätte der Schütze mehrere Verbände abklappern müssen für Stellungnahmen. Lustig wäre es dann bei Waffen auf Gelb geworden, deren Erwerb nicht mal an die Sportordnung des eigenen Verbandes knüpft. Der Besitz dieser Waffen wäre dann strenger reglementiert gewesen als der Erwerb. Schlussendlich stand dann folgendes Ergebnis: Neufassung § 14 Abs. 4 WaffG für den weiteren = langfristigen Besitz: Zehn Jahre Schießaktivität je Waffenart, keine Unterscheidung ob eine Waffe oder 100 Waffen im Besitz. Zu keinem Zeitpunkt sind für den Bedürfnisfortbestand Wettkampfnachweise als notwendig betrachtet worden. Wir bislang sind die Voraussetzungen für eine Waffenerlaubnis im § 4 WaffG verpackt; in Abs. 4 steht dann ausführend, dass die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu prüfen hat. § 14 Abs. 4 spezifiziert die Anforderungen dann für Sportschützen. Dort ist keinerlei Wettkampfteilnahme gefordert, es geht stattdessen ohne jegliche Trennschärfe (Waffen im Kontingent ja/nein) um das Betreiben von Schießsport. Die Regelung ist seit dem 01.09.2020 in Kraft, also seit nunmehr zehn Monaten. Wir hätten es mit zig tausend "Problemfällen" zu tun, wenn das Behalten von Über-Kontingent-Waffen an aktuelle Wettkampfteilnahmen gekoppelt wäre und der § 14 Abs. 5 auf Abs. 4 "draufsatteln" würde. Sicherlich, man kann den Abs. 5 "so oder so" lesen - ich vermute hier trotzdem eher schlechte handwerkliche Arbeit, die sonst im WaffG gänzlich ausgeschlossen ist und sich schon gar nicht gegen die LWB richtet. -
Ich habe einen B-Würfel (Beta-Variante auf deutsch-corona) mit Munitions-Innenfach. Der Würfel (Gordy: zählt ein Würfel eigentlich zur Spezies der Tresore? Für Brettspiele ist er nämlich ungeeignet) hat ein elektronisches Schloss (einstellige Ziffernkombination, zur Sicherheit habe ich zehn Versuche frei auf dem Ziffernfeld), das Innenfach ist mit Schlüssel und Schwenkriegelschloss. Den Schlüssel habe ich abgezogen und somit nicht mehr im Schloss steckend; damit ist ein direkter Zugriff auf das Fach ausgeschlossen. Logo. Da der Schlüssel laut Empfehlung mindestens so 'sicher' lagern soll wie die Waffen, liegt dieser unter neben der Pistole. B-Schrank und Schlüssel gelagert in Sicherheitsstufe B, passt doch!? Munition habe ich sicherheitshalber eh nicht im Schrank, und wenn der SB meckert, kann ich auch gerne die Pistole rausnehmen. Ab an die Halskette. So besser?
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Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
Katechont antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Die Verbände sind ja erst in fünf Jahren dran, bis dahin dürfen sich die Vereine den Kopf zerbrechen. Wobei den Vereinen die Last auferlegt bleiben wird: Wenn der Schütze seinen Bedürfnisnachweis beim Verband einreichen muss, dann kann man davon ausgehen, dass die Bestätigungen auch zuvor über den Verein bestätigt werden müssen. Es ist wieder mal eine Gesetzesvorgabe nach dem Motto 'gut gemeint, schlecht gemacht'. Blödsinn lässt sich aber nicht sinnvoll umsetzen. -
Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe
Katechont antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Was würdest du denn als Vorstand machen? Bestätigungen ausstellen, die das WaffG unterlaufen? Gefordert wird nun mal das Benutzen der eigenen Waffe(n). Es ist eine ganz 'unglückliche' Vorgabe, die den Vereinen da gemacht wird. -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Katechont antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Zur "Qualität des BMI" fällt mir immer wieder der VdB ein, der vergangenes Jahr einen Fragekatalog zum neuen Waffengesetz u. a. an das BMI geschickt hat: https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/91yfw2_de.pdf Bestes Beispiel auf Seite 17: Gibt es eine Definition für „allgemeingebräuchliche Werkzeuge“? Antwort BMI: Kein Bezug zum 3. WaffRÄndG erkennbar. Hingegen Google-Suche im Waffengesetz: SIEBEN Treffer, lose zusammengewürfelt: Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst; 1.5 Salutwaffen Salutwaffen sind 1.5.1 veränderte Langwaffen, die unter anderem für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen: d) die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können 2. Arten von Schusswaffen 2.2. Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. 6. Nachbildungen von Schusswaffen sind Gegenstände, ... – die nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können 2. Kategorie B 2.6 halbautomatische Lang-Feuerwaffen, die unter Nummer 1.7.2 aufgeführt sind, deren Ladevorrichtung und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen können, deren Ladevorrichtung auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Ladevorrichtung und Patronenlager zusammen mehr als drei Patronen aufnehmen können, umgebaut werden können, Unterabschnitt 2: Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen 1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1, ausgenommen Blasrohre), a) die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt, .... 3. Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, ‑bänder, ‑ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden. Das bringt mich zu folgendem Entscheidungshandeln bei allen Grauzonen künftigen Fragestellungen: 1. Primärquelle beachten (Waffengesetz) 2. *neu* Nur Primärquelle beachten (Waffengesetz) 3. Überlegen, wie Behörden auslegen könnten anhand Erfahrungswerten (Negativannahme stark gewichten) 4. Überlegen, wie Gerichte auslegen werden (Negativannahme stark gewichten) und hier 5., da Bezug zum Thread, Magazine im Zweifelsfall ab in 1er-Schrank falls vorhanden -
Hallo @TTi, wenn der Standbetreiber fordert, dass nach Sportordnung des DSB geschossen werden soll, dann können sollen nur Waffen nach Disziplinvorgabe genutzt werden. Damit hätte sich die Verwendung von Anschlagschäften ohnehin erledigt, da keine Disziplin. Wenn die Vorgabe des Standbetreibers nur allgemeiner Natur ist "Keine Langwaffen im Kurzwaffenstand", sonst aber nach eigenem Gutdünken geschossen werden kann (also auch nach Sportordnung anderer Verbände mit Disziplinen für KW mit Anschlagschaft) dann ist die Pistole "geboren nicht gekoren" auch als Kurzwaffe einzutragen.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Katechont antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Für die Versagung nach § 6 WaffG genügen aber "Tatsachen für die Annahme", dass eine Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Die WHO klassifiziert 500 psychische Störungen. Gelten die dann alle als Ausschlussgrund? Es ist eine ungeheuerliche Stigmatisierung! Seit 2020 kann die Behörde das persönliche Erscheinen anordnen um sich ein Bild des Antragstellers zu machen. Die Behörde fungiert somit als Gesundheitspolizei, als Hilfssheriff. Selbstverständlich sind willkürliche Entscheidungen möglich. Was ist mit einer Magersüchtigen? Die "Selbstgefährdung" ist augenscheinlich nachgewiesen. Erkläre das mal dem "Fall" in Bayern, der ohne Behindertenausweis auf dem Behindertenparkplatz einer Videothek parkte. Die Behörden gingen davon aus, dass so jemand für Waffenbesitz nicht geeignet ist - wer sich nicht an solche einfache Regeln halten mag, der wird sich doch bei Waffen auch nicht an Regeln halten...? Wenn du in München nach der Disco frühmorgens deine S-Bahn verpasst und angetrunken auf einer Parkbank schlafend angetroffen wirst, wird ein waffenrechtliches Unzuverlässigkeitsverfahren eingeleitet (O-Ton Behördenleiter im TV). Wo bitte ist hier der Bezug zu einem drohenden Kapitalverbrechen mit Schusswaffen? Wo ist die Gefahr für die Öffentliche Sicherheit!? Ein bisschen "Lebensmüdigkeit" und Selbstzweifel genügen vollkommen als Versagungsgrund. Es kann bereits ein Sorgerechtsstreit ausreichen, Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen. Darum geht es leider schon lange nicht mehr. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Katechont antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Vom Gedanken eines Psychotests sind die Grünen abgekehrt, denn darauf könne man sich vorbereiten (so zumindest die Aussage von Irene Mihalic am 04.03. im Bundestag). Stattdessen die ständigen Erkenntnisabfragen bei so ziemlich allen Behörden und Ämtern, die so halbwegs ins Raster passen, damit eben niemand mehr durchs Raster fällt. Es kann natürlich sein, dass ein wiederkehrender Psychotest doch noch verpflichtend wird. Das dann aber als Schikane der LWB und zur Abschreckung künftiger LWB. -
Querdenker werden bundesweit durch den Verfassungsschutz beobachtet
Katechont antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Das ist ja wieder eine Punktlandung kurz vor dem Frühling, der die Massen auf die Straßen treibt. Besonders Berlin traue ich eine Million Menschen zu entlang der Siegessäule, falls es im August "in einen heißen Sommer" übergehen sollte. Tipp an die "da oben": Die Love Parade ist es nicht. Allein die Androhung des Verfassungsschutzes als einseitiges/einsaitiges Instrument der politischen Auseinandersetzung ist beschämend und zeigt, dass unsere Volksvertreter Volkszertreter sind. -
F(l)achgespräch der Grünen über Waffenrecht - Online am 23.03.2021
Katechont antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Die Waffenlobby verhandelt so schlecht, weil sie sich auf das vom Verhandlungsgegner zugewiesene Parkett begibt und unbewusst/unterbewusst oder mangels Mut die Grenzen des Parketts akzeptiert ohne zu hinterfragen, was jenseits des Tanzparketts (möglich) ist. Das ist das allgemeine Problem des 'Konservativen', es fehlt an aufrührerischem Denken und damit Handeln. Bleiben wir beim Parkett: Man redet sich ein, gegen den Strom zu tanzen wenn man mal in die andere Richtung dreht. Dennoch hat einen der Gegner genau auf seinem Parkett festgenagelt. So ist es bei der Waffenlobby: "Wenn wir einen anderen Takt anschlagen, werden wir nicht mehr zum Tanz eingeladen" ...ja und? Man muss klarstellen, dass man für Zulauf bei einer anderen 'Tanzdiele' sorgen wird. Ob es dort besser wird/ist? Das ist die große Unbekannte. Aber: Was gibt es noch zu verlieren? Nicht mehr viel. Vielleicht hilft es aber zumindest, dass sich die Regeln auf dem bestehenden Parkett verbessern. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Katechont antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
(ist zwar in einem anderen Thread schon verlinkt worden, danke an @02_24, aufgrund der Wichtigkeit poste ich es zusätzlich hier) Das Bundeskabinett hat gestern den vom BMI vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur "Verbesserung" waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/04/ueberpruefung-waffenbesitzer.html „Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird bereits jetzt unter anderem festgestellt, ob eine Person vorbestraft ist oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist. Der Entwurf sieht nun zusätzlich vor, dass Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen müssen. Zudem sind künftig auch Abfragen bei den Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer vorgesehen.“ CDU/CSU und SPD nehmen also nicht mal mit Ergebniskosmetik Rücksicht auf den Einwand der Verbände und die Grünen werden überrascht sein, dass Schwarz-Rot auf der Überholspur vorbeigezogen ist *wiedereinthemageklaut*