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BJ68

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  1. Ich gestehe....meine erste Waffe war eine Glock 17, was mir der nette Herr im kantonalen Waffenbüro ans Herz gelegt hat, weil sich damit einfacher auf Schießständen schießen lässt als mit der ursprünglich angepeilten Beretta M9A3 (die gab es dann später). Als klar wurde, dass die Schweiz oder besser der hiesige Staat da mitziehen würde, gab es einen K31 wo das Teuerste dann die neue Visierung war und damit sich die 7,5 × 55 mm nicht so alleine fühlen, gab es dann kurz bevor der Mist Gesetz wurde, dann noch das als Halbautomat umgebaute Stgw 57 eben mit dem Hintergedanken mit den Teilen seine Schießpflicht erfüllen zu können, ohne lange Diskussionen, ob Waffe xyz auf dem Stand erlaubt sei zu schießen. bj68
  2. Allerdings hat dann mühli und meine Wenigkeit ein Problem wenn er jetzt einen anderen Halbautomaten der ebenfalls Glockmagazine verwendet oder besser verwenden kann ersteht....für den ist dann eine "kantonale Ausnahmebewilligung klein" fällig sofern dieser zusammen mit den großen Magazinen für die andere Waffe (vor dem 15. August erstanden) aufbewahrt wird..... So wie ich denn Mist verstanden habe...... bj68
  3. Knackpunkt ist was unter dem Begriff "sportlichen" verstanden wird.....kann als Wettbewerb gesehen werden oder als Herausforderung (Präzision) an sich oder als Meditation usw. Dürfte daher dann noch sehr interessant werden wie das ausgelegt wird..... bj68
  4. BJ68

    Petition

    Done.....zwar mit Schweizer Adresse registriert..... bj68
  5. Geht sogar noch weiter....vgl. Source: https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/aktuell/news/2014/2014-02-12/vo-d.pdf Heißt meiner Meinung nach, dass Du wenn Du jemanden in den Schießkeller mit nimmst und ihn mit Deiner Waffe unter Aufsicht schießen lässt u.U. Probleme bekommen kannst... bj68
  6. BJ68

    Petition

    Der Frage schließe ich mich als Deutscher oder besser mit deutscher Staatsbürgerschaft, der in CH wohnt und in DE damit auch komplett abgemeldet* ist an..... *= könnte mich über die Heimatadresse meines Dads natürlich da registrieren und bis 2015 war ich da auch immer noch gemeldet...allerdings als dann hier in CH die erste WES beantragt wurde, habe ich mich da komplett abgemeldet um sicher zu gehen, dass ich da in keinen Verzeichnis auftauche, weil es ja durchaus Datenaustausch bei diesen Dingen gibt und so ein Eintrag dann durchaus Fragen aufwerfen und zu Aktionen führen könnte.....behördliche Deppen die was unterstellen wollen gibt es überall.... bj68
  7. Kleiner Nachtrag zur Armbrust wie diese 2003 ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand mit Ausnahmen wurden: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ Zeigt wunderbar auf dass es da nur eine Richtung gibt.....Verschärfen, Verbieten, Regulieren, Einschränken, Verbote.....und das am besten präventiv.....und umfassend... bj68
  8. Dass es auch ANDERS geht, ohne dass die Welt untergeht....dass es keine Vorschrift braucht die Tresore mit 200 kg zur Aufbewahrung von Waffen vorschreibt....dass dieses dritte Waffenrechtsänderungsgesetz unterm Strich zu einem Großteil in den Müll kann, weil es letztendlich einen toten Bürokratiegaul reitet, wo sich selbst Juristen nicht mehr aus kennen, wie und wo da was gilt, gelten soll, gesehen werden darf/soll. bj68
  9. Hm....hier in CH reicht laut dem Herren im kantonalen Waffenbüro ein normaler Schrank komplett aus, der nicht mal verschlossen sein muss. Er meinte abschließbar wäre besser, falls Besuch kommt und da Alkohol getrunken wird, damit kein Mist passiert....und zu "abhanden kommen" laut mehreren Händlern der Teile die ich gefragt habe....bleiben bei einem Einbruch die Waffen so ziemlich unangetastet, weil die für die Täter zu heiß* sind und sich nicht so leicht zu Geld machen lassen. *= sind wegen Waffennummer registriert, fallen wenn sie irgendwie gefunden werden auf d.h. da wird dann nachgefragt, macht ein Täter, wenn er die Waffen mitnimmt von der Strafbarkeit her ein ganz anderes Fass auf als mit einem normalen Einbruch usw. Sprich die sind, wenn da sofort kein Abnehmer da ist ein Klotz am Bein.....wie ein gestohlenes Auto was dann beim Täter in der Garage steht....wo eine einfache Abfrage nach dem Nummernschild sofort aufwirft, dass der Wagen gestohlen ist.... bj68
  10. Ganz einfach.....weil der sammeln wollte...ohne sich das Gebiet und was er sammeln darf vorschreiben zu lassen...schon mal aus dem Aspekt gesehen? In DE kommt ja dann "Anhäufen ist kein Sammeln" und eine "Sammlung muss kulturhistorisch bedeutsam sein" usw. damit solche Wünsche abgebügelt werden können.....so what wo ist da das Problem fragt jemand der auch sammelt und zwar das was ihm gefällt und ihn interessiert, ohne dass ich da eine Behörde, ein Gesetzgeber einmischt, weil das seine eigene persönliche Freiheit ist und eine Behörde/dem Gesetzgeber es eigentlich nichts aber überhaupt nichts angeht für was der Betreffende seine Kohle ausgibt.....und darum gab es bei mir im Juni auch eine Barrett M82 A1 Obwohl ich das Teil hier in CH wahrscheinlich nicht schießen werde (falls jemand Bock* hat, ein Plätzchen weiß...6 Schüsse gehen auf mich) war da "Das haben wollen" und auch die Technik zum "Besitzen wollen" Ausschlag gebend und nicht ein Behörden- oder Gesetzgebergesulze....und sorry so sollte es sein, wenn ein Staat die persönliche Freiheit seiner Bürger ernst nimmt..... bj68 bei dem zu Weihnachten wieder eine oder gar zwei WES fällig werden, das wären dann die Nr. 7 und Nr. 8 Edit, die Dritte: *= und am besten Erfahrung mit so einem Teil hat.....
  11. Kleiner Ergänzung...soweit ich das aus Beiträgen über die Thematik auf https://german-rifle-association.de/ rekonstruieren konnte....war ursprünglich da ein Verbot von (okay bestimmten) Halbautomaten egal ob Lang- oder Kurzwaffe für Privatpersonen vorgesehen, was dann als nicht durchführbar bzw. praktikabel verworfen wurde...... Vgl. https://german-rifle-association.de/die-eu-kommission-das-programm-of-action-und-europaweite-waffenrechtsverschaerfungen/ und https://german-rifle-association.de/eu-will-waffenrecht-verschaerfen/ Bj68
  12. Wenn dem so wäre gut...nur werde ich da das Gefühl nicht los, dass da von einigen Verfassern des Gesetzesteil da eine Absicht dahinter stand......Sachen fordern, wo denen bewusst ist, dass vielen Leuten der Kamm so richtig schwillt und auch die Vereine/Verbände aktiv werden, mit der Absicht dass dann zurückzunehmen damit die anderen Kröten geschluckt werden. Sorry ich halte die Schreiber der Gesetzestexte nicht für so blöde, dass die nicht sehr genau wissen, was geht und was geht nicht......und da auch ihre Erfahrung/Wissen eben von den Reaktionen der Betroffenen (Schützen/Vereine/Verbände usw.) mit hinein fließen lassen... Bis zur nächsten Runde...bis zum nächsten Vorfall.....wo die Schraube erst wieder 2 Umdrehungen angezogen wird, dann zur Erleichterung aller Betroffenen um 1 bis 1.5 Umdrehungen zurück gedreht wird.....so kommt es mir vor...dass allerdings ohne den Protest und die Aktionen da noch mehr Mist umgesetzt worden wäre stimmt allerdings auch..... bj68
  13. Werde das nochmal bei den Pfadis anschneiden....mit dem Hinweis, dass sich diese Waffenverbotszonen nicht nur auf Messer beschränken, sondern z.B. auch die kleine Axt im Rucksack, Kothenstangen oder den Wimpel-Speer mit einschließen und Pfadis die mit Zug zu Aktionen/Lagern unterwegs sind u.U. zwangsweise durch so eine Zone durchmüssen und eben wegen der Kluft und Ausrüstung so richtig auffallen und zum kontrollieren* einladen. Plus die Betonung auf verdachtsunabhängige Kontrolle was auch persönliches Gepäck betrifft.....in Verbindung mit (was ich irgendwo aufgeschnappt habe) dem Personalmangel, was bedeutet, dass die Kontrollbefugnis u.U. auf private Sicherheitsfirmen ausgelagert werden könnte und damit ein gewisses Geschmäckle verbunden sein kann, wenn das frustrierte Niedriglöhner machen.....Begründung siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sheriffs Muss nicht sein, kann aber durchaus sein...... Zudem heißt es dann auch, dass man vorher wissen sollte wo solche Zonen sind und welche Kommune meint, das müsse sie was einrichten.....d.h. ein Vermeiden geht dann wahrscheinlich auch nicht mehr...... *= Dabei die Frage aufwerfend (okay heutzutage ist das ein sehr "schlüpfriges" Pflaster, was die Formulierung angeht)...wer da wohl kontrolliert wird...die oder besser der Teil der Personen weswegen diese Waffenverbotszonen eingeführt wurden, bei denen mit verbalen und physischen Widerstand inklusive Solidarisierung von anderen Personen gleicher Sozialisierung oder aus antirassistischen Motiven gerechnet werden muss oder den/die Pfadis, Bürger usw. wo davon ausgegangen werden kann, dass sie die Kontrolle klaglos hinnehmen und im Fall des Falles auch nicht aufmucken, weil sie was zu verlieren haben bzw. ins Lager wollen? bj68
  14. Wäre aber nun ein guter Zeitpunkt da einige Leutchen mehr ins Boot zu holen... Die Messersache....mit den Zonen... Die WBK-Pflicht für Armbrüste (Btw. für den Bogen kann auch (mit ein paar Abstrichen) ähnlich argumentiert werden) Der ganze Mist mit Bedürfnis, Abfrage beim Verfassungsschutz, Magazinverbot und Trainingsintensität.....bei Schusswaffen... Da sich diese Felder zum Teil ergänzen....wenn Du z.B. blöderweise mit einem Messer in so einer Zone erwischt wirst und eine WBK hast sollte doch einige mehr Leute ihren Popo hochbekommen.....und über den Schatten springen auch wenn sie nicht erstmal betrifft... bj68
  15. Ein wenig mehr Klarheit, aus Sicht der Messerträger: https://knife-blog.com/verschaerfung-des-waffengesetzes/ bj68
  16. Mal was aus der Schweiz zu der Thematik..... Source: https://www.gunfactory.ch/div/links_org.htm und mal darüber in den diversen Parteien nachdenken...dies zu ändern.... Edit: und sich den Rest der Seite ansehen....da stehen unten noch einige Zitate..... bj68
  17. Frage: Ausgehend von diesem Argument....ist dann hier die Schweiz eine friedliche Gesellschaft? Trotz 25% Ausländeranteil vgl. https://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/einwanderungs-serie-teil1-_wer-sind-die-2-millionen-auslaenderinnen-und-auslaender-in-der-schweiz/42411946 im Vergleich zu Deutschland mit 12,2 % vgl. https://de.statista.com/themen/44/auslaender/ Okay...hab jetzt nicht die Herkunft hier in CH https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/auslaendische-bevoelkerung.html berücksichtigt, was durchaus auch ein Grund für eine friedliche d.h. mehr oder weniger konfliktfreie Gesellschaft sein kann...aber ist doch schon interessant dass es hier trotz sehr freiem WaffG funktioniert und in Deutschland Erleichterungen in der Hinsicht als der Teufel an sich gesehen werden.....und im Gegenteil die Schrauben immer weiter angezogen werden.... bj68
  18. Psst.....heißt dass für den reinen Besitzer (d.h. ohne WBK und damit legale Waffen) zwar keine Strafe erfolgt....aber die Teile im Fall des Falles bei einer HD wegen anderer Gründe eingezogen d.h. beschlagnahmt werden dürften, da verbotener Gegenstand, plus dass mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch die HD nachträglich begründet werden kann, wenn ansonsten nichts gefunden wird..... bj68
  19. Ändert aber nichts an der beschissenen Einstellung des Herren.....wer solche Vereinskollegen hat, der braucht keine Feinde mehr.... Btw. meine Erfahrung in anderen Foren.....erwähne dass Du "Just for Fun" schießen willst oder auch die "Will haben-Argumentation" dann kannste ziemlich sicher sein, dass da bei einigen "(Sport)Schützen" ziemlich Schnappatmung einsetzte...weil gaaanz böse......und da frage ich mich dann was das oder besser warum das für solche Damen und Herren so ein Problem ist? bj68
  20. Mal mein Entwurf...für Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar...okay ist spezieller, weil schon seit fast 10 Jahre in CH lebend und in DE keinen Wohnsitz mehr...wobei das Teil allerdings bei meinem Dad eingelagert ist... Frage geht das? bj68
  21. Aus dem Artikel: Wo steht das in dem Entwurf? Würde dann auch Pfadfinder wenn zu Lagern mit den Öffentlichen unterwegs ziemlich betreffen.... Bj68 Edit: [...]„Natürlich ist es bei der weiteren Befassung mit dem Waffenrecht wichtig, sensibel auf diejenigen Gruppen zu reagieren, die ein berechtigtes Interesse am Führen von Waffen oder Angst vor starken Einschränkungen haben“, sagte Pistorius. Daher sei es notwendig, Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Handwerker, Angler, Jäger oder auch Pfadfinder zu schaffen.[...] Yep...ja klar.....anscheinend wird im §42a WaffG der dortige Ausnahmeabsatz sehr oft berücksichtigt.......bloß blöde dass ich da sehr oft das Gegenteil gelesen habe und auch von einem Behördenmenschen gehört habe, dass dem nicht so sei...
  22. Ist...wenn ich mich nicht täusche hier in CH durchaus auch ein Grund, warum da der Bürger einen rechtlichen Anspruch auf den Erwerb und Besitz von Waffen hat.... bj68
  23. So halb OT....der Fakt dass die Teile mit Dingen aus dem Baumarkt gebaut wurden, dass der Typ auch seine diversen Pülverchen selber aus Grundstoffen und diese Grundstoffe selber herstellte/aufreinigte mischte....usw. Praktisch alles "Homemade" war und auch nicht überwacht und dass da Überwachen nicht möglich ist....wird interessanterweise von Medien, Politiker usw. überhaupt nicht angeschnitten noch ausgebreitet.....und dieses Schweigen spricht meiner Meinung nach Bände.....weil die Behörden wissen, dass gegen solche Leutchen kein Kraut gewachsen ist.....und es nur glücklicher Zufall war, dass diese Sache da einigermaßen glimpflich ausgegangen ist. bj68
  24. Nur dass ja die Aufbewahrung überprüft wird und wenn da eine Waffe nicht da ist....es dann Probleme gibt....plus dass wenn bei so einem Kriminellen eine Waffe gefunden wird, die Seriennummer auf Sportschütze xyz hinweist, das Teil aber nicht als gestohlen gemeldet wurde, der Herr Sportschütze ziemlich tief im Mist stecken dürfte.... Egal wie es gedreht und gewendet wird....dieses Weitergabe-Argument ist Bockmist.....es wäre u.U. eines (Argument), wenn die Aufbewahrung nicht wie in Deutschland mit Tresor und Waffenschrank geregelt wäre, da dann bei einem Einbruch mit der Möglichkeit des Waffenklauens argumentiert werden könnte und selbst das hinkt, weil so Einbrecher die Finger von Waffen lassen, einfach zu heiß, zu auffällig und im Fall des Falles ist das Strafmaß gleich mal ein anderes....ist hier in CH auch so, die lassen die Teile stehen und dunkel kann ich mich auch an einen Bericht über Tresor-Fund in einem See erinnern, wo Täter das Teil inklusive Langwaffen entsorgt hatten..... bj68
  25. Da käme dann von mir die Gegenfrage...mit welchen Vorkommnissen die Behörden/Regierung da rechnen, dass dieses Argument zählen soll? Denn bekanntlich ist die Weitergabe sprich die Bewaffnung Anderer laut WaffG mit Strafe belegt.....d.h. führt das eine Behörde, der Gesetzgeber als Argument für die Begrenzung von Waffen bei einem Legalwaffenbesitzer an, der ja diverse Bedingungen erfüllen muss und auf "Harz und Nieren" geprüft wurde, dann heißt das im Klartext, der Gesetzgeber oder besser die Regierung rechnet mit Aufständen bzw. gesetzlosen Bedingungen wo Leute bewaffnet werden. Edit: Plus dass es damit indirekt unterm Strich heißt...wir (Behörde/Regierung) trauen euch nicht......über den Weg..... bj68
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