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Steht doch sogar in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht. Also alles gut und viel Spaß in Australien ! https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/ie_waffenrecht_waffvwv_20120322.pdf
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Welche Optionen sind möglich - 2x gleiche Waffe ?
Harry Callahan antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
Also mal Klartext: Dein Bekannter ( ) hat z.B. eine 9mm Pistole für IPSC-Standard und möchte sich nun - warum auch immer - für IPSC-Standard eine andere Waffe kaufen. Du möchtest nun wissen, wie er eine weitere kaufen kann, obwohl er bereits eine hat. Habe ich die Frage richtig verstanden? Nun - um ganz ehrlich zu sein, ist das ja mehr ein Problem des Verbandes als eines der Waffenbehörde. Nehmen wir also mal an, Dein Bekannter würde nun beim Verband eine Waffe für IPSC-Production in 9mm beantragen und eine Befürwortung dafür erhalten, so bekäme er vom Amt einen Eintrag für eine Pistole im entsprechenden Kaliber. Ob er sich damit nun eine für IPSC-Standard geeignete Waffe kauft oder nicht, interessiert imho die Behörde kein Stück. Übrigens ist es ab einem gewissen Level auch kein Problem, eine identische Ersatzwaffe zu bekommen. Aber das hatten wir ja oben schon. Das Bedürfnis muss nur begründet werden. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ich glaube nicht, dass ein LKW-Fahrer bei der ersten Trunkenheitsfahrt dauerhaft seinen Lappen abgeben muss, gebe aber zu, die aktuelle Rechtslage hierzu nicht parat zu haben. Aber OK- gleiches Recht für alle. Wenn der Beamte die nächste MP5 verliert, können wir gerne über ein Berufsverbot nachdenken. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Ja, ist richtig. Aber für einen Polizisten ist meiner Meinung nach eine Waffe eher ein alltägliches Werkzeug und wenn mir ein Defibrillator runterfällt und kaputtgeht, dann käme mein Arbeitgeber auch nicht auf die Idee, mir die Rechnung dafür zu schicken. Außerdem käme hier ein Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit m.E. ja einem weitgehenden Berufsverbot gleich und um eine solche zu begründen ist in meinen Augen die "Schuld" nicht groß genug. -
Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Mal im Ernst: Eigentlich ist es doch völlig irrelevant. Wo gehobelt wird, fallen auch Späne und die Kosten für die MP5 sind doch zu vernachlässigen. Dem Beamten wird das nie wieder passieren und warum soll er denn bestraft werden? Wenn ein Polizist im Dienst ein Einsatzfahrzeug schrottet, muss er dafür ja auch nicht aufkommen. Der eigentliche Skandal ist doch, dass diese Waffe wieder in die Statistik kommt als "Legalwaffe, die in die Illegalität verschwindet" und uns damit wieder als Argument für die nächste Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften vorgehalten wird. -
Nein. "Korrekterweise" müsste es heissen. Wer jemandem, der nichts mit Waffen zu tun hat, erklären will, warum man fürs statische 25m Schießen eine Großkaliberwaffe braucht, wird immer verlieren. Das versteht niemand, der es nicht ausprobiert. Aber dass man eine Waffe benötigt, weil die Polizei im Falle eines Überfalls nicht rechtzeitig da ist - das lässt sich fast jedem vermitteln, denn hier ist fast jeder potentiell betroffen.
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Also wenn am vorletzten Matchtag in aller Ruhe dann auch irgendwann mal die Werbebanner aufgehängt werden, kann ich schon verstehen, dass ein Werbepartner ein klitzekleines Bißchen ungehalten reagiert. Andererseits: Bei aller Kritik - ob berechtigt oder nicht - sollte man jetzt langsam mal aufhören, nachzutreten. Dem Veranstalter wird schon klar sein, dass das jetzt nicht optimal war.
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http://pf.fi/tarkistuslista.php?matchid=63
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Waffenbesitz seit Jahrzehnten aber vor Jahren THC im Blut
Harry Callahan antwortete auf Der Großkalibrige's Thema in Waffenrecht
Sagt wer? Sicherlich kein Rechtsmediziner. Und jeder ist doof, der die Blutentnahme bei THC-Verdacht verweigert und freiwillig Urin abgibt. Die Bestimmung aus dem Urin ist viel einfacher und genauer. (Sie darf nur nicht erzwungen werden ) -
Waffenbesitz seit Jahrzehnten aber vor Jahren THC im Blut
Harry Callahan antwortete auf Der Großkalibrige's Thema in Waffenrecht
Es gibt keine Grenzwerte. Das macht das Ganze auch so schwierig. (Übrigens ist THC im Urin viel besser nachzuweisen....) -
Die Squadeinteilungen sind seit heute online !
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Bei mir klappt es auch mit dem geheimen "Code" nicht. Passiert einfach gar nichts....
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US Schießstand Messel bei Frankfurt am Main
Harry Callahan antwortete auf grizzly45's Thema in Allgemein
Aber wie kommt man da noch rein? -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein. Ich glaube noch zu einem gewissen Rest an Ehre und Gerechtigkeit. -
[BIETE] STI 2011 Plastikgriff und Zubehör
Harry Callahan antwortete auf 2011-Jack's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Verkaufst Du nur alles zusammen? -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Tja, dann kann ich Dich kaum davon überzeugen, dass ich hier nicht nur meine Meinung wiedergebe Mein Antrag auf WS wegen Bedrohungslage bei Aussage in einem Mordprozeß wurde übrigens abgelehnt: Waffe war nicht geeignet um die Bedrohung zu mildern Der Staat sorgt schon für die seinen und achtet darauf, dass ein Privileg auch eins bleibt. -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Du kannst keine empfangen....... Jetzt habe ich mir solche Mühe gegeben bei meinem Text....... -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Schicke Dir mal eine pm, damit die Diskussion hier nicht langweilt. -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und dann? Die LKA-Gefährdungsanalyse bekommt wieder ein Mensch, der den Inhalt bewertet. Du meinst im Ernst, dass wenn ein Sachbearbeiter oder wie auch immer Du ihn nennen willst, nicht die Stempel fliegen lässt, wenn z.B. der MP ihn darum bittet ??? Oder dass dann einfach die Gefährdungsanalyse positiv ausfällt? Zur Not => Ersatzbescheinigung. -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Du weißt doch genau, was ich meine. Ein Antrag wird gestellt und ganz am Ende steht eine Bewertung mit einem gewissen Ermessensspielraum. Allein schon bei der Frage, ob eine Bedrohungslage vorliegt oder nicht. Das ist doch immer subjektiv. Genauso die Frage, ob eine Waffe geeignet ist, eine Bedrohung zu mindern. Alles reine Bauchentscheidung. Wenn unsereins einen Antrag stellt, wird der grundsätzlich abgebügelt. Wenn aber der Sachbearbeiter, sein Chef oder dessen Chef dem Antragsteller außerordentlich wohlgesonnen ist, dann fliegen die Stempel. Mal ehrlich: Wird ja auch nicht im Stadtanzeiger veröffentlich, dass der MdL oder wer auch immer einen WS hat. Selbst wenn er mal von der Polizei kontrolliert wird (was mir in 45 LJ noch nie passiert ist...), dann wird sich die Polizei auch mit dem Vorhandensein der blauen Pappe zufriedengeben und nicht mit einer Soko untersuchen, wie es zu der Verwaltungsentscheidung gekommen ist. Außerdem gibt es ja auch noch das Tool der Ersatzbescheinigung -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dann erklärt man uns doch, dass das etwas GANZ anderes ist und dass unsere Politiker selbstverständlich ja auch total vertrauenswürdig sind und so...... -
Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist klar..... Wer im Landtag sitzt, der tut dies nicht, ohne jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der dem Sachbearbeiter sagt, er soll mal den Antrag bewilligen. Es sind immer einige gleicher als die anderen - gerade wenn sie das richtige Parteibuch haben. -
Genau so ist es. Ein Bekannter hat tatsächlich eine Waffe ins Ausland ausgeführt. Waren etwa 80 Seiten Papierkram. Zuletzt musste er noch zum Zöllner nach Frankfurt. Der meinte dann, er habe zwar keine Ahnung von dem Antrag, aber er mache ihm gerne ein paar Stempel drauf. Sie haben dann zusammen ein paar Seiten gestempelt, wo der Stempel gut aussah. Wenn Du aber das Antragsformular mit der gleichen Präzision ausfüllst, bekommst Du es postwendend zurück und kannst alles nochmal machen - wenn nicht jemand ein Verfahren wegen falschen Angaben gegen Dich eröffnet.
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OK. Der Erhalt der Nämlichkeitsbescheinigung läuft doch so ab: Ich gehe mit Waffe und Waffenbesitzkarte zum Zollamt, zeige beides vor und bekomme den Wisch. In welcher Weise wird denn nun bei diesem Vorgang der Eigentum geprüft, wenn er nicht mit dem Besitz identisch ist? Gar nicht. Und selbst an dem völlig wirr konstruierten Fall, ich könne meine Waffe ja in den USA verkaufen und wieder zurückkaufen, ändert doch die Nämlichkeitsbescheinigung überhaupt nichts - null - nada. Was soll denn dann die ganze Schikane? Konstruiere mir doch mal einen Fall, bei dem ich meine Waffe temporär ausführe, dann wieder mit zurücknehme und bei dem die Besitzverhältnisse der Waffe nicht durch die WBK, aber durch die Nämlichkeitsbescheinigung geklärt werden......