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Nicht überall. In Alaska gibt es kein CCP, sondern jeder, dem es nicht von Gesetzes wegen verboten ist, eine Waffe zu besitzen, darf diese auch verdeckt führen. Aber die gegenseitige Anerkennung der Carry permits bedeutet ja nun nicht automatisch, dass man diese nicht mehr benötigt.
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Ähm... kommen wir nochmal auf das Kernthema des Threads zurück.... Heisst das nun, dass sich jeder deutsche Teilnehmer an den RD wenden muss, um eine schriftliche Bestätigung zu bekommen?
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Waffenrecht für MdB - und was ist mit MdL?
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wählt Callahan in den Landtag !!! -
Und wie soll man da bitte abstimmen? Ich bin auch gegen den KWS. Zur sinnvollen Selbstverteidigung taugt nur der große WS.
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Waffenrecht-das kommt raus wenn inkompetente Politiker Gesetze machen!
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Völlig einverstanden. Wenn sie aber erst von der anderen Strassenseite auf Dich zurennt, hast Du ganz andere Handlungsoptionen, als wenn sie auf Armeslänge vor Dir steht. -
Waffenrecht-das kommt raus wenn inkompetente Politiker Gesetze machen!
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Das ist ja nun eine rhetorische Vereinfachung des Gesagten. Wenn ich nachts in der Stadt unterwegs bin und mir kommt eine Person oder eine Personengruppe entgegen, die mein 6. Sinn als bedrohlich einstuft, dann wechsle ich natürlich die Strassenseite. Das hat nichts mit Feigheit zu tun, sondern es ist taktisch sinnvoll. Gehen die Personen einfach weiter, dann habe ich weder etwas verloren, noch gewonnen - abgesehen vielleicht von ein paar Metern Fußweg. Wenn mein Gegenüber aber ebenso die Strassenseite wechselt, dann legt dies schon mal den Schluß nahe, dass er keine normalen, harmlosen Gedanken hat, sondern in irgendeiner Weise etwas von mir will. Jetzt kann ich mich immer noch auf eine Interaktion einlassen oder flüchten. Auf jeden Fall aber kann ich besser agieren, weil ich Zeit gewonnen habe. -
Waffenrecht-das kommt raus wenn inkompetente Politiker Gesetze machen!
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Was soll denn die Aufregung? Das ist doch mal ein vernünftiges Interview mit vernünftigen Tips. In einer Gewaltsituation ist es fast immer besser, sich zu verziehen - wenn dies möglich sein sollte. Also ist der Hinweis doch gut. Ebenso der Hinweis, dass Notwehr eben auch mal schiefgehen kann. "If it´s not worth dying for its not worth fighting for." Ansonsten hat die Presse ja wieder ein tolles neues Thema, nachdem die Reichsbürger wieder uninteressant wurden. Jetzt sind also die Gruselclowns an der Reihe. Aber wenn man ehrlich ist, ist doch noch nicht viel passiert. Wenn sich jemand gruselt, dann ist das doch das Ziel solcher Aktionen. -
Auch das ist doch alles schon ordentlich durchgekaut worden und ein Blick in die von mir verlinkte Quelle ist hilfreich: Demnach ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über die bestehende Mitgliedschaft ausreichend nachgewiesen. Ein Schießbuch steht nur als "oder" - Lösung drin. Im Umkehrschluss kann nach meinem Rechtsverständnis die Behörde eben kein Schießbuch verlangen, wenn eine Bescheinigung des Vereins vorliegt.
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Steht doch sogar in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht. Also alles gut und viel Spaß in Australien ! https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/ie_waffenrecht_waffvwv_20120322.pdf
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Welche Optionen sind möglich - 2x gleiche Waffe ?
Harry Callahan antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
Also mal Klartext: Dein Bekannter ( ) hat z.B. eine 9mm Pistole für IPSC-Standard und möchte sich nun - warum auch immer - für IPSC-Standard eine andere Waffe kaufen. Du möchtest nun wissen, wie er eine weitere kaufen kann, obwohl er bereits eine hat. Habe ich die Frage richtig verstanden? Nun - um ganz ehrlich zu sein, ist das ja mehr ein Problem des Verbandes als eines der Waffenbehörde. Nehmen wir also mal an, Dein Bekannter würde nun beim Verband eine Waffe für IPSC-Production in 9mm beantragen und eine Befürwortung dafür erhalten, so bekäme er vom Amt einen Eintrag für eine Pistole im entsprechenden Kaliber. Ob er sich damit nun eine für IPSC-Standard geeignete Waffe kauft oder nicht, interessiert imho die Behörde kein Stück. Übrigens ist es ab einem gewissen Level auch kein Problem, eine identische Ersatzwaffe zu bekommen. Aber das hatten wir ja oben schon. Das Bedürfnis muss nur begründet werden. -
Waffenbesitz seit Jahrzehnten aber vor Jahren THC im Blut
Harry Callahan antwortete auf Der Großkalibrige's Thema in Waffenrecht
Sagt wer? Sicherlich kein Rechtsmediziner. Und jeder ist doof, der die Blutentnahme bei THC-Verdacht verweigert und freiwillig Urin abgibt. Die Bestimmung aus dem Urin ist viel einfacher und genauer. (Sie darf nur nicht erzwungen werden ) -
Waffenbesitz seit Jahrzehnten aber vor Jahren THC im Blut
Harry Callahan antwortete auf Der Großkalibrige's Thema in Waffenrecht
Es gibt keine Grenzwerte. Das macht das Ganze auch so schwierig. (Übrigens ist THC im Urin viel besser nachzuweisen....) -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Harry Callahan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Verstehe nur Bahnhof..... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Exakt! Damit ließen sich mehr Wähler erreichen als mit dem Versuch einem Nicht-Schützen zu erklären, warum man als Jäger oder Sportschütze ein AR braucht. Das Problem ist nur, dass es kein Medium gibt um diesbezüglich Infos zu verteilen. Die Presse ist ein Totalausfall. Sieht man zu, wie in der UBahn mal wieder jemand vermöbelt wird, schreien alle nach Zivilcourage. Schreitet man ein, berichtet die Presse über Selbstjustiz und Bürgerwehren. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Harry Callahan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wer sollte denn kommen, der einem "Dexit" wohlgesonnen wäre? Frauke Petry wird an den ganzen Rechten in den eigenen Reihen scheitern. Und sonst? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Harry Callahan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen. Und selbst wenn wäre Mutti viel zu schlau um sowas zuzulassen. -
Hat weder etwas mit Verschweigen, noch mit falschen Angaben zu tun. Wenn formal keine Diagnose existiert, kannst Du keine angeben.
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Ist zwar eine juristische Spitzfindigkeit, aber: Nehmen wir mal an, der WBK-Interessent war beim Psychologen bzgl. seiner Angststörung und macht auf dem WBK-Antrag keine Angabe. Nach eine Jahr macht irgendein Denunziant eine Anzeige auf dem Amt und unser nun WBK-Inhaber bekommt eine kritische Anfrage, warum er denn eine falsche (bzw. keine) Angabe auf seinem Antrag gemacht hat. Dann würde ich als Jurist (Disclaimer: Der ich nicht bin...) argumentieren, dass die Beantwortung der Frage, ob bei ihm eine Erkrankung vorliegt, die gegen eine Ausübung des Schießsportes spricht, unabdingbar von der Existenz einer Diagnose abhängt. Das Stellen einer Diagnose ist aber ein ärztliches Privileg. Sollte er also "nur" beim Psychologen gewesen sein, kann er im juristischen Sinne keine Diagnose haben und somit eine solche auch nicht angeben. Somit wäre das Freilassen des Feldes völlig legitim.
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Ähm....... Anscheinend scheint hier noch immer keine Klarheit bezüglich der Begrifflichkeiten zu bestehen, obwohl es Mausebär doch mal so schön erklärt hat. Daher in meiner eigenen Art noch einmal: Psychiater: Arzt, hat Medizin studiert und eine Facharztausbildung gemacht Psychologe: Hat Psychologie studiert Psychoanalytiker: Psychiater mit Zusatzausbildung Psychotherapeut: Hat 60€ für die Anmeldung eines Gewerbes gezahlt War also der "Bekannte eines Bekannten" beim Psychologen oder beim Psychiater?
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DAS ist doch genau das Problem. Irgendwie merkt doch niemand, dass die BW (und auch der sonstige Staat - siehe BER) dabei VERSAGT, ordentliche Pflichtenhefte zu schreiben. War beim A400M doch genau das Gleiche: Ständige Nachbesserungen, weil irgendjemandem dann aufgefallen ist, dass wichtige Funktionen fehlen. Vielleicht zeigt sich eben, dass ein hoher Posten in einem Amt jemanden doch nicht automatisch zum Experten macht.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also das mit der Lesekompetenz müssen wir noch üben..... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ähmm....... Und ? Du kannst Dir 100%ig sicher sein, dass Eure MP dank Ausnahmegenehmigung oder Ersatzbescheinigung jede einzelne Waffe behalten darf, die er und seine Günstlinge besitzen. Nur das dumme Wahlvolk darf den Tresor aufmachen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Könnte man sich denn realistisch gegen den angeordneten Sofortvollzug wehren? Oder müsste man de facto seinen Kram erst einmal abgeben und bekäme dann in 5 Jahren ein Urteil welches besagt, dass der Sofortvollzug nicht rechtens war? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Blödsinn. Oder haben wir alle das Urteil verpasst? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Von der GRA-Webseite. Wir reden von EINEM WOCHENENDE! Im nächsten Leben werde ich Jurist. Mein nächstes Gutachten schreibe ich auch am Wochenende.