

P22
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Man sollte noch klarstellen, dass es sich in der Tat um eine Verordnung handelt und nicht – wie im Titel und ersten Beitrag erwähnt – um eine Richtlinie. Eine Umsetzung in nationales Recht ist daher nicht notwendig.
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Doch, sonst wäre es eine Verordnung.
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Siehe hier Ich tendiere zu Bullshit
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Na hoffentlich kommt dann etwas in deinem Sinne heraus....
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- geco
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Genau, den meinte ich
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Habs heute noch nicht versucht, aber gestern konnte ich den Kanal von "Waldläufer" wegen eines "Fehler 500" nicht aufrufen - einzelne Videos gingen jedoch. Hat/hatte noch jemand das Problem und kann das mit der Thematik hier zusammen hängen?
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Ja, war dir das unbekannt? Kurzwaffe (sind ja recht handlich), einschüssig (nur einmal Boom) und quasi nur ein Lauf, da die Geschosse in alle Richtungen fliegen.
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"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
P22 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Aber nur in bestimmten Konstellationen und auch nur für den Fall einer repressiven Durchsuchung nach Art. 13 II GG, § 102ff. StPO. Die anlasslose Kontrolle ist gerade keine Durchsuchung und es verbleibt bei dem - auch vom OLG genannten - Grundsatz, dass jeder Grundrechtsträger einwilligen muss. Führt dann fürs WaffenR zu dem von @schiiter dargestellten Problem. -
Na hoffentlich hat sich derjenige dabei den Finger geklemmt. Wenigstens eine körperliche Verletzung durch den Gebrauch des Hebels. Aber hey....So jemandem gehört es auch nicht anders.
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"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
P22 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Richtig erkannt. Das sieht das VG Freiburg bzgl. Art. 13 GG und Waffenbesitz ähnlich. Entweder Grundrecht oder Waffen - beides gibt's nicht mehr uneingeschränkt. (siehe im Topic "Anlasslose Kontrollen") -
Anwalt einschalten, wenn man sich nicht mit ein paar Schachteln Munition abspeisen lassen möchte. Waffe und restliche Munition nicht an RUAG einschicken. Am besten selbstständiges Beweisverfahren durchführen, wenn RUAG sich sperrt.
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Ist es nicht. Noch ein paar Blumen oder einen guten Tropfen mitbringen? Das gute Verhältnis in allen Ehren.....meinst du, es wird in der Zukunft besser, wenn man bei jedem Spiel mitmacht und nichtmal dagegen interveniert - sei es seitens der Behörde aus Unwissenheit oder Kalkül? Ich kann da manchmal nur den Kopf schütteln.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
P22 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wichtiger wäre vielmehr, dass das FWR einen eigenen Umsetzungsentwurf vorlegen würde, der nachvollziehbar und sachlich begründet ist. -
War ein Eilverfahren. Wurde zum Glück nicht weiter verfolgt. Sowas klärt man lieber im Hauptsacheverfahren, anstatt Schnellschüsse zu schaffen, auf die dann immer wieder Bezug genommen wird.
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Immerhin hat man durch das Urteil einen Beleg für einen faktischen Zwang der Kontrolle, auch wenn diese an sich nicht mit Art. 13 GG zu vereinbaren ist und insbesondere das VG Stuttgart daraus den Zirkelschluss bildet, dass ein Verstoß gegen Art. 13 GG u.a. deshalb nicht vorläge, da man sich der Kontrolle ja freiwillig unterwerfe. Einen faktischen Zwang gebe es ja nicht, weil der Entzug der WBK im Ermessen der Behörde stünde () und zumindest die einmalige Zutrittsverwehrung den Entzug der WBK nicht rechtfertige. Ok, hier waren es ja 3 Termine....
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Nicht wirklich - ohne die grdsl. Regelung der anlasslosen Kontrolle gäbe es für eine Gebühr überhaupt keinen Ansatz
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Fotos des Tresors durch/ für die Waffenbehörde
P22 antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Zumal diese Herstellerangabe völlig irrelevant ist, sondern sich die Kapazität aus dem Gesetz in Verbindung mit der faktischen Kapazität ergibt.- 75 Antworten
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- waffenbehörde
- tresor
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Denen müsste man es nur auch sagen - am besten auf einer ganzen Seite der Mainpost
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Vielleicht lernen andere aus diesem Fehler....
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- elektroschocker
- bundespolizei
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Bisher nur vor dem FG - Revision vorm BFH ist noch nicht durch oder? Na immerhin mal ein Sieg
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Den Unterschied in Form eines externen staatlichen Markteingriffs und den gewöhnlichen volkswirtschaftlichen Schwankungen unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen siehst du nicht?
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Der Standpunkt aus der Zeitung ist ja auch genial
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Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
P22 antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
Weshalb man die Erteilung des Erbscheins abwarten möchte, vgl. die Aussage oben -
Ja ja, Stöckchen und so....