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karlyman

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  1. Ja. Unlogisch bzw. passt komplett nicht zusammen. Wobei ich Logik und Rationalität bei den Grünen ohnehin nie festgestellt habe.
  2. Nicht gut. Aber auch nicht notwendig. Wenn die Bleischrote dahinter sicher - siehe fünfseitig umschlossener Kugelfang - aufgefangen und so komplett von Boden und Grundwasser ferngehalten werden.
  3. Nicht bis ein Gesetzentwurf vorliegt. Aber bis sich inhaltlich irgendetwas konkretisiert.
  4. Das Dilemma ist, dass man als Anhänger/langjähriger Wähler der FDP mit ihrem Agieren zur Verteidigung von Bürgerrechten und -freiheiten nicht wirklich zufrieden sein kann. Es wird in der Regierungsbeteiligung zu viel "durchgewinkt". Das Problem ist - was ist denn eine realistische, inhaltlich zusagende Alternative? Außerhalb des traditionellen Farbspektrums gibt es da nur liberal-konservative Splittergruppen, die Freie Wähler-Landesverbände die eine ziemliche "Black Box" sind, und eine deutlich nach völkisch-rechts gedriftete, nicht liberale AfD... Alles keine verlockende Wahl.
  5. Dass man das nun vermutlich so mit durchwinkt, ist auch für mich als langjährigen Wähler der besagten freiheitlichen Partei sehr enttäuschend. Anlasslose Durchsuchungen aller Bürger (auf als "gefährlich" deklarierte kleine Alltagsgegenstände), während die wahren Probleme ersichtlich woanders liegen, das hat für mich mit der Verteidigung von Bürgerrechten nichts zu tun. Und es gäbe noch andere, nicht beim WaffG liegende Kritikpunkte. Die FDP hätte jetzt die Regierungs- Reissleine ziehen sollen. Es wäre für sie, und das Land, noch ein recht guter Zeitpunkt gewesen.
  6. Weiterdiskutieren lohnt, wenn es eine halbwegs vernünftige Wissensbasis gibt. So halte ich das für meinen Teil.
  7. Vorab: Wachsam bleiben ist immer wichtig. Dennoch sollte man wissen, um was es konkret in Bezug auf den legalen Besitz geht, und bislang ist die Wissensgrundlage (nett ausgedrückt) extrem dünn.
  8. Das wäre, wenn man der irrwitzigen "Logik" aus besagtem Landesministerium folgt, dann die Konsequenz, ja.
  9. Die Anweisung steht ersichtlich im Kontext schwerer, organisierter Kriminalität. In dem Kontext ist m.E. der genannte "Aktionsplan" zur Bekämpfung des Drogenhandels und von Feuerwaffen zu sehen. Solche "action plans against illicit firearms trade" sind nicht so neu. Bevor da keine konkreten Details bekannt sind, die ein Erstrecken auf den Bereich LWB erkennen lassen, wäre ich da also zurückhaltend.
  10. Wenn "pump gun" im Sinne von VRF ohne Hinterschaft (nur mit Pistolengriff), dann sind die in der Tat aussen vor, also in D unzulässig. Ansonsten gehen VRF ganz normal auf WBK Grün.
  11. Wieso gehst du so selbstverständlich davon aus, dass die Auslegung des IM Baden-Württemberg mit den angeblichen "redaktionellen Fehlern" stimmt...?
  12. Na ja, es geht auch umgekehrt. Manche Großstädte haben, von ihren Stadträten/Gremien bestimmt, eine ganz schön "linke" Agenda, die dann die Stadtverwaltung vollziehen soll. Und viele Landkreise sind demgegenüber noch recht "ländlich-geerdet".
  13. Eben... Letzteres. IM Strobl ist bekanntlich auf Gedeih und Verderb im Amt von den Grünen abhängig... nur weil er irgendwelche "redaktionellen Fehler" des WaffG herbeifabuliert, um auf dem Vollzugs-Weg möglichst viel an Legalwaffenbesitz in Ba.-Wü. "abzuschmelzen", ist die WaffG-Reform von Seehofer/CSU dran schuld? Die Bayern vollziehen das Gesetz im Freistaat noch einigermaßen normal, in Ba.-Wü. "dreht und quetscht und zieht" man am selben Gesetz, um das Gewünschte (s.o.) herauszubekommen.
  14. Sagen wir mal so: Zwischen der CSU, und der CDU Baden-Württemberg mit ihrem von den Grünen abhängigen IM Strobl, liegen beim WaffG-Vollzug Welten... Ich würde den Blödsinn, der uns diesbezüglich in Ba.-Wü. aufgetischt wird, liebend gerne gegen die noch normaleren Verhältnisse in BY mit dem dortigen IM eintauschen.
  15. Ist aber durchaus ein Argument. Das kurze Öffnen der Tür kollidiert noch nicht mit den angeführten Arbeitspflichten/-anforderungen... eine ausführliche Aufbewahrungskontrolle hingegen schon. Darauf wollte @Parallaxhier hinaus, nicht mehr.
  16. Kurz zusammengefasst: "Generell verweigern", "nicht nachvollziehbar", geht nicht durch. Gute Gründe benennen können... ist Trumpf.
  17. Das ist einfaches Verwaltungsrecht. Welches natürlich nicht die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung beseitigen kann. Der "Hebel" im WaffG ist allerdings, dass bei (ggf. wiederholter) grundloser Verweigerung des freiwilligen Zutritts... die Behörde Unzuverlässigkeit annehmen kann. Es braucht somit einen guten Grund. Diese sind, in der Tat, nicht irgendwo explizit aufgezählt (außer der "Unzeit"). Im vorliegenden Fall - Berufsausübung, laufende und nicht unterbrechbare Schulung im Haus - hört es sich allerdings m.E. nach einem guten Grund an.
  18. Anmerkung von ihr, am Rande, aber gleich zu Beginn: " ...und dazu an einer Massenbriefaktion teilnehmen."
  19. In Bezug auf den waffenrechtlichen Hintergrund schon. Was die Verbände als diesbezüglichen "Tippgeber" angeht, da gebe ich dir allerdings recht, da hat man eine "Flanke" aufgemacht. Dennoch reicht das rechtlich natürlich nicht für eine solche behördliche Anforderung.
  20. Letzteres. Eben. Es gab/gibt keine gesetzlichen Wettkampfanforderungen beim Erwerb (erstmalige Erlaubniserteilung) z.B. für das Bedürfnis VRF. Folglich können diese auch nicht Gegenstand für das Fortbestehen(!) des Bedürfnisses sein. Das sind Forderungen, die frei "aus den Fingern gesaugt" sind.
  21. Ach ja... Na wenn du das meinst... Dann wird das wahrscheinlich so sein...
  22. Kein Verwaltungshandeln ohne gesetzliche Grundlage. Wenn die Behörde also etwas fordert, erstmal detailliert die Rechtsgrundlage hierfür benennen lassen. Im Fall geforderter Wettkampfnachweise für VRF z.B.... gibt es die nicht. Sie sind auch nicht in dem ominösen Ergänzungs-Papier des IM Ba.-Wü. enthalten (noch nicht mal in schlecht erfundener Form..).
  23. Die haben nichts zu "verwandeln". Und bei der VRF steht im Gesetz keine Wettkampfvorgabe.
  24. Ja, leider. Aber im Grunde ist es ein Unding, gerade wenn man sich die Verhältnisse der vorsätzlichen"Verschärfer im-Vollzug" wie früher NRW, aktuell BW, anschaut.
  25. Man muss sich das mal klarmachen - wir haben hier Bundesrecht!
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