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karlyman

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  1. Das hört sich ja schon so schlimm an wie für (originale) SIG P210-Magazine... rar und teuer. Und das für (vergleichsweise) HK-Massenware...?
  2. In der Stuttgarter Zeitung im "Politik"-Teil wird heute (online-Ausgabe, leider hinter Paywall) in Reaktion auf das Zeugen-Jehovas-Attentat groß gefordert "Das Waffenrecht muss verschärft werden" Es ist halt mal wieder die Stuttgarter Zeitung... Dieses sich linksliberal schimpfende Südwest-Blatt hat bereits nach "Winnenden" unablässig in Richtung Verschärfung getrommelt... Mal sehen, was am Montag sonst noch so durch den Blätterwald geistert.
  3. Auf N-TV kam das vorhin auch, Zitat: Der Amoktäter von Hamburg, Philipp F., hätte vor der Tat seine Waffe verlieren müssen. Zu dieser Einschätzung kommt der Sachverständige für Forensische Ballistik, Philipp Cachée, im Gespräch mit ntv. Die jetzt bekannt gewordenen Details "hätten in der Zusammenschau definitiv ausreichend Gewicht gehabt, hier präventiv die Waffen abzunehmen und dann in Ruhe eine Prüfung durchzuführen"...
  4. Zu Zeiten von "Erfurt" gab es ja bereits ein WaffG und eine davon ermächtigte Ausführungsverordnung. Das BVA/Bundesverwaltungsamt erlässt bzw. ändert keine Verordnung zum Bundesgesetz, das ist Sache der Regierung, hier (Fachressort) des/der BMI.
  5. Warum sollte sie in der aufgepeitschten Stimmung direkt nach dem Attentat - und unter dem Druck und Drängeln der Medien, auch in der ARD-Sendung selbst - "Schlafsand" streuen...? Wenn sie sich vor großer Öffentlichkeit radikal hätte positionieren wollen... wäre das der Zeit und Ort gewesen.
  6. Diesen Radikalschnitt via VO hätte man, wenn tatsächlich so "locker" möglich wie ein paar hier annehmen, ohne weiteres bereits direkt nach dem Erfurter Attentat machen können. Man hat es wohlweislich nicht getan, und - wie auch nach "Winnenden" 7 Jahre später - per Gesetz agiert.
  7. Ja. Ich muss sagen, ich war beim gestrigen "Tagesthemen"-Studioauftritt der (sonst so heftig aus unseren Reihen kritisierten) Innenministerin einigermaßen überrascht, dass sie doch eher moderat auftrat und betonte, man könne nun auch nicht alles verbieten und alle wegen einer Tat unter Generalverdacht stellen... Wie festgestellt, eignet sich der Fall des Zeugen-Jehovas-Attentats bei genauer Betrachtung auch nicht als Anlassgeber für irgendwelche punktuellen Verbote... es sei denn, man wolle für einen großen Sektor an Sportwaffen ein Totalverbot. Schauen wir, was (geändert in den Gesetzesentwurf hinein) kommt. Und auch, wie der liberale Regierungspartner reagiert.
  8. Per ministerieller Verordnung einfach einen großen Teil des Schießsports in D zu untersagen und beseitigen - denn genau davon würden wir dann reden - wäre innerhalb der Regierung, ohne dortiges Einvernehmen, ein ziemlich heftiges Foul. Solche Dinge werden normalerweise im Kabinett abgestimmt. Und, @switty hat es bereits angedeutet, es ist zweifelhaft, ob eine solch gravierende Änderung per VO im Rahmen des WaffG überhaupt möglich bzw. von diesem ausreichend ermächtigt wäre.
  9. Die GdP, das waren noch nie Freunde des LWB. Von denen ist da nichts ausgewogenes zu erwarten.
  10. Die kurze "Sportschützen"zeit bis zur Tat... Die eine Waffe, die (mit einigermaßen vielen Mags) "ausreicht"... Ich denke, es ist nicht zu heftig spekuliert, in dem Fall von ganz gezielter Tatvorbereitung zu sprechen. Wie schon öfter hier geschrieben wurde - das wird man, ausgenommen ein Totalverbot (wobei immer noch die Illegalen bleiben) und bei entsprechendem Tatvorsatz, nie ganz verhindern können.
  11. Als Zeuge Jehovas nimmt man eigentlich auch keine Waffe in die Hand und erschießt Leute. Der war Ex- Zeuge Jehovas... Und - illegale Waffe hätte der sich eher via Darknet o.ä. besorgt, Geld hatte er wohl nicht wenig.
  12. Ich habe vorhin auch das ARD Tagesthemen-Interview gesehen... und fand die Moderatorin Caren Miosga noch deutlich schlimmer als die Bundesinnenministerin. In einigen Momenten war die Ministerin sogar um Ausgewogenheit bemüht, sagte z.B. man könne auch nicht rundweg alles und undifferenziert verbieten... Frau Miosga drängte dann wieder und wieder, aber müsse man nicht doch verbieten, beschränken, scharf überwachen... Das war ein regelrechtes Drängeln. Der danach gesandte Kommentar des NDR tat dann ein Übriges. Unausgewogen bis zum Anschlag.
  13. Die Fakten der hohen Gesetzestreue und sehr geringen Deliktrelvanz bleiben natürlich bestehen.
  14. Ich denke, diejenigen, die nun tiefstschwarz sehen, müssen gar nicht "ins Wasser gehen"... Um sich zu beruhigen und für die Zukunft die unerträgliche Verlust-Angst zu nehmen, können sie stattdessen auch einfach alles abgeben. Das kann befreiende Wirkung haben.
  15. Wir können aber als LWB nicht "gesund" weiterleben, wenn wir uns bei jedem Waffenmissbrauch im LWB-Bereich (oder der schlimmen Aussicht auf die reine Möglichkeit) derart in die Hosen machen. Es wird weiterhin, wenn auch in relativ geringem Umfang, Waffenmissbrauch geben. Ich meine, es war F. Gepperth, der mal zutreffender Weise gesagt hat, mit so einem (geringen) Restrisiko müsse eine freiheitliche Gesellschaft leben, ohne alles zu verbieten.
  16. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, im Waffenrechts-Verschärfungs-Thread so reflexartig auf jede (Un-)Tat mit Schusswaffen zu reagieren. Außerdem gibt es einen eigenen Thread dafür (in dem sich der Sachverhalt auch erst langsam, entsprechend Nachrichtenlage, zeigt).
  17. Ich glaube nicht, dass die FDP selbst mehr von grün-linken Wählerschichten dazu gewinnen kann, als sie bei liberalen Wählerschichten verliert, wenn sie freiheitliche Themen opfert. Egal wie "Nische" die sind (und ich bin mir nicht mal so sicher, ob das Waffenrecht eine so winzige Nische ist).
  18. Ich habe mir den entsprechenden Beitrag in Report Mainz gestern abend im Linearfernsehen angeschaut... Viele Behauptungen, viel Stimmungsmache, wenig Kausalität und Zusammenhang.... Im Grunde war/ist das ein Propagandamachwerk, welches den WaffG-Verschärfungsvorstoß der Bundesinnenministerin flankieren soll.
  19. Es ist am Ende immer eine Einzelfallprüfung... Was nichts daran ändert, dass sich ggf. andere Verwaltungsgerichte daran orientieren.
  20. Ich habe es nicht als ungewöhnlich bezeichnet. Ich habe es eingestellt, weil es ein aktuelles VG-Urteil zum Thema ist. Den Rest... möge sich jeder selbst denken.
  21. Wie im Waffenlobby-Bereich bereits zitiert... Gerade vorhin wurde auf N-TV folgendes zur Thematik eingestellt: "Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen Keine Schießeisen für Landtagsabgeordneten: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte zurückgewiesen. Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes. So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Er sei auch beim Leverkusener Verein Publicatio und seinem Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden."
  22. Wie passend... Gerade eben, aktuell auf N-TV eingestellt: "Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen Keine Schießeisen für Landtagsabgeordneten: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte zurückgewiesen. Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes. So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Er sei auch beim Leverkusener Verein Publicatio und seinem Arcadi-Magazin engagiert, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden."
  23. Hach ja. Diese furchtbar unzureichende Gesetzesgrundlage. Da muss doch jetzt aber ganz dringend etwas getan (verschärft) werden.... Bullshit, die einschlägigen aktuellen Zuverlässigkeits-Regelungen bieten wahrhaft ausreichend Eingriffsgrundlage für die Behörden.
  24. Das solltest du präzisieren. Es geht hier im Threadthema ja eigentlich nicht um die Nutzung von Sportwaffen auf dem Stand, und auch nicht um "Jedermann".
  25. Ich meine damit nicht das Decken rechtswidriger Dinge, aber etliche Nickeligkeiten, die in diesem Thread ausgetragen wurden, sind Ärgernisse weit unterhalb der Rechtswidrigkeit oder gar der Strafbarkeit. Nach meinem Empfinden: unnötige Ärgernisse, die das Leben schwer machen.
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