Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.406
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Gute Frage. Nächste Frage... P.S.: Die anderen potenziell gefährlichen, u.a. zu Tötungen missbrauchbaren Gegenstände deines Haushalts - darfst du einfach so im Haus irgendwo hinstellen, hinhängen, reinlegen... Interessiert nicht.
  2. Ich sage dazu immer (halb im Scherz, halb im Ernst): Wenn die Entwicklung bei diesem Thema nun immer so weitergeht, haben wir irgendwann als LWB noch die Wahl zwischen: Cheopspyramide oder Fort Knox.
  3. Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus.
  4. Wäre durchaus interessant, wenn es aus der Zeit einsehbare Zahlen gäbe, was den Umfang von Missbrauch, falscher Benutzung etc. dieser legal zum Schutz geführten Waffen angeht (was ja dann z.B. zum WS-Entzug geführt haben müsste).
  5. In Stuttgart gab es vor vielen Jahren einen Richter an einer Strafkammer, von dem war bekannt, dass er (natürlich mit WS) eine Pistole unter der Robe trug. War früher nicht soo selten (hing vielleicht auch damit zusammen, was die Richter so verhandelten, bzw. gegenüber wem...). Es gab natürich auch schon Zeiten (eher 1960er/70er) da führten Taxifahrer und Juweliere via WS Schusswaffen.
  6. Ja, ist auch mein Gefühl dabei... Ich bin eher für "es lebe die Vielfalt". Aber - muss natürlich jede(r) selbst wissen.
  7. "Da, wo die Sonne nie hinscheint"
  8. Wohnsituation? Eine Haus- oder Wohnungstüre wird wohl jede(r) haben.
  9. Eher nicht. Und mal ein paar Minuten warten, weil jemand gerade unpässlich ist, ist einfach im Bereich der Lebenswirklichkeit, und ihnen ohne weiteres zuzumuten... Wüsste nicht, wie sie daraus eine "Unzuverlässigkeit" konstruieren sollten.
  10. Au... Art. 20 Abs. 4 GG.... Geht es nicht auch "ein klein bisschen kleiner"? Man kann das ja hin und her diskutieren, aber es hat für unsere Belange auch echtes Potenzial als politisches K.O.-Kriterium.
  11. Dieses Thema ist durchaus "toxisch". Warum? Weil hier eine pauschale "Angleichung" zweier verschiedener Dinge verlangt wird, und (merke): Eine solche Angleichung wird in D niemals für den LWB, sondern immer dagegen laufen. D.h., es würde nicht für die Sportschützen entsprechend liberalisiert, sondern für den jagdlichen Waffenbesitz verschärft. Es steht am Ende niemand besser da als vorher. Von daher - zum Vergessen. Alles an Vorstößen in der Richtung ist (in der LWB-Gesamtbetrachtung) ein Schuss ins Knie. Lassen wir diesen Spaltpilz also da, wo er hingehört, in der Mülltonne.
  12. Das mit dem Weglegen angesichts eines "besuchenden" SEK ist ein durchaus nachvollziehbarer Punkt. Das VG Bremen hat das allerdings weggewischt als "Schutzbehauptung". (Na gut, das VG BREMEN...)
  13. Im verschlossenen Behältnis gesichert gegen Wegnahme, hätte er - eben wegen der Waffen-Eigenschaft - dieses Massenmordwerkzeug lagern müssen.
  14. Gut, dass man hier so aufmerksam war! Und dass das VG Bremen keine Nachsicht hatte! Ein "durchgeladener" Schreckschussrevolver. Was da alles hätte passieren können. Puuh.
  15. In § 14 Abs. 5 WaffG ist formuliert: "Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition..." Dort wird also nicht nach Kaliber/KK oder GK differenziert. Demnach müssten 22 lr-Selbstlader wie der Genannte genauso zum HA-LW-Grundkontingent (3) zählen.
  16. Wie @EkelAlfred schon sagte: Vorher beim Baurechtsamt abklären, was bauplanungsrechlich in dem Gebiet zulässig ist, und was nicht. In aller Regel gilt: Im Reinen Wohngebiet / WR ist praktisch gar kein Gewerbe möglich. Im Allgemeinen Wohngebiet / WA kleine, wirklich nur nicht störende Gewerbe. Schon ein Ladengeschäft mit einiger Kundenfrequenz und Waren-An-und Abfuhr wird da kritisch werden, ein reiner "Büronetrieb" könnte evtl. gehen. In Mischgebieten (MI) und Ortskerngebieten geht schon vieles. Normaler Handel, auch mit Ladengeschäft, An- und Abfuhren, müsste da zulässig sein (und ist eigentlich schon gebietstypisch) . In Gewerbegebieten (GE) geht so ein Handel, auch in großem Ausmaß, problemlos, das ist ja für so etwas (und noch mehr) da. Das bloß als - gebietsmäßiger - Anhaltspunkt. Auf die feineren bau(planungs-)rechtlichen Vorgaben, wenn man denn für den Handel neu- oder umbauen will (Art, Maß, Umfang der Bebauung) muss man auch achten.
  17. Wenn da bzw. dann kein Berechtigter betreffend die Munition (unter den Angehörigen o.ä.; vgl. oben @Ulli S) "in Sicht" ist - kann ich die Behörde auch verstehen.
  18. Hier wurde ja kürzlich (beim Thema Schlüsseltresor u.a.) gegen den beim LWB getragenen/versteckten Schrankschlüssel gezetert. Wir sehen, die Methode hat nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile...
  19. Ja. Aber letzteres eben dann erst, wenn sie selbst Erblasser werden.
  20. @TTG hat's schon angedeutet: Hinterlegung von Code, Schlüssel etc. - beim Notar, für den "Fall des Falles". Das dürfte auch m.E. der beste, rechtssichere Weg sein.
  21. Also, ja, "eiigentlich" ist der schon so gut wie auf...
  22. Welches Handbuch...? (Also ich für meinen Teil hatte für meinen Schrank die Bedienungsanleitung für das E-Schloss mitbekommen, und das war es auch schon).
  23. Mal unabhängig von den Detailfragen: 1er Schrank für Magazine, und diesen noch verankern... Vor wenigen Jahren wäre das "Stoff für's Irrenhaus" gewesen... Heute, und in D, ist "der Irrsinn Normalität".
  24. Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht... für mich blitzt da bereits das Obelix'sche bzw. römische "Haus, das Verrückte macht" durch. Mehr Kommentar erspare ich mir an der Stelle.
  25. Allein die Diskussion zeigt schon wieder die "Verästelungen" des Gesetzesbereichs in ihrem ganzen Irrwitz auf.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.