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karlyman

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  1. Bei der Evaluierung geht es aber nicht darum, was man evtl. verhindern könnte, indem man künftig auf irgendeine Weise radikal verschärft... (Das wäre im Übrigen auch nicht evaluiert, sondern spekuliert). Evaluiert werden sollen vielmehr die Wirkungen der zurückliegenden Waffenrechtsänderungen/-verschärfungen.
  2. Es sind solche Diskussionen, bei denen mich der Gedanke streift "Wir brauchen keine Feinde, wir sind uns selbst schon genug Feind"
  3. Ich habe ohnehin den Eindruck, dass so manche der hier im Thread geschilderten "Probleme" mit auf dem Stand schießenden Waidgenossen entweder keine sind, oder keinesfalls welche sein müssen.
  4. Da hat er wohl durchaus recht. Jede Novelle birgt die Gefahr, dass da irgendwelche faktischen Verschärfungen (oft im Detail, "am Rande", oder in letzter Minute) reingebracht werden.
  5. Ich mache auch beides. Der Stand gehört aber eben dazu. Für mich als SV-Mitglied, bzw. Zugang zu einem Stand, auch kein Problem. Und das sollte es auch für jagdliche Gastschützen nicht sein.
  6. Auf die Evaluierung zu pochen - und eben außer die SSW/KWS-Sache bis dahin nichts anderes zuzulassen - ist richtig und wichtig. Man muss sich allerdings (schon zum Verständnis der Verhältnisse) klar machen, dass Rot und Grün das mit der Evaluierung zwar mit unterschrieben haben, es ihnen jedoch tatsächlich am Hintern vorbeigeht. Die wollen nicht evaluieren. Die wollen für ihre ideologische Klientel (parteiintern und -extern) irgendwas im WaffG verschärfen / verbieten. Und sie ahnen bereits, dass bei einer korrekt durchgeführten Evaluierung kaum etwas bzw. nichts an Argumenten für eine weitere Verschärfung herauskommen wird.
  7. "Die Jäger" bei euch müssen eher schlechte Schützen sein. Das ist bei uns so wirklich nicht zu beobachten. Wobei man sagen muss, dass die auf unserem Stand regelmäßig schießenden Jäger meist auch Vereinsmitglieder des SV sind... Jäger als schießende Gäste kommen ab und zu mal. Auch die schießen aber nur sehr selten mal was an der Anlage kaputt.
  8. Extra Bahnen auf demselben Schießstand? Na gut, das ist dann - wenn möglich und praktikabel - wieder etwas anderes, als bestimmte Jagdwaffen "auszuschließen".
  9. Hach, das ist ja nett... Und wie soll jagdliches Übungsschießen mit solchen, in der jagdlichen Praxis durchaus verwendeten Waffen dann vor sich gehen?
  10. Jagdliches Training (ich meine damit nicht dezidiert jagdsportliches Training), Einschießen der Optik etc. ist auf dem Stand unseres SV - im Rahmen der Standzulassung betreffend Waffen/Munition/Höchstenergie - überhaupt kein Problem. Sicherlich auch deshalb, weil wir - bis hinein in den Vorstand - einen gewissen Anteil (auch-)Jäger im Schützenverein haben. Es gibt kein Gegifte und kein Gemotze. So sollte das sein. Ich stelle in diesem Thread hingegen fest, dass es eine Menge Probleme geben kann, wenn man sie sich nur eifrig selbst macht...
  11. Das ist deine Unterstellung, mehr nicht.
  12. Das ist auch noch so ein Punkt aus dem Kapitel "wir schießen dem Bedürfnis hinterher"... Im Grunde, bei genau nachfragender Behörde (bei uns bislang nicht der Fall), kann es erforderlich werden, die Wettkampfteilnahme mit konkret identifizierter Waffe (Modell, Kal., Waffen-Nr.) zu belegen. Ich nehme jedes Jahr an ein paar BDMP-Landesmeisterschaften teil, eine durch die Leitung gegengezeichnete/geprüfte Dokumentation ist mir da noch nicht aufgefallen. Im Schießbuch ist eine so genaue Identifikation nicht vorgesehen, wäre theoretisch vielleicht möglich, aber m.W. macht das niemand.
  13. Das ist ja der Punkt. Du bist ein wirklich aktiver Sportschütze. Und du hast "regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen". Dennoch gibt es in Baden-Württemberg, beim dortigen VGH, Verwaltungsrichter, die die einschlägige Norm im WaffG nun strikt so interpretieren, dass mit jeder ÜK-Waffe ein Wettkampf abzuleisten sei. Ungeachtet von der sonstigen Aktivität. Und das führt dann im Ergebnis dazu, dass du nicht mehr nach Lust und Laune, oder schießsportlichen Interessen, oder ggf. leistungsoptimiert, Wettkämpfe schießt - sondern dass du sie bedürfnisorientiert absolvierst. Natürlich kann man das schaffen. Bis dann die nächsten Verwaltungsrichter erneut "Richterrecht" schaffen und erneut an der Schraube drehen. Einige werden das wiederum schaffen/erfüllen, andere nicht mehr. Das Ganze geht erkennbar in eine Richtung.
  14. Viele Schützen haben sich eben "blöderweise" auf den Wortlaut des § 14 Abs. 5 WaffG verlassen, wo zu ÜK die Anforderung formuliert war und ist... "....wonach die weitere Waffe 1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat." Da steht was von Ausübung von Sportdisziplen und von regelmäßiger Teilnahme des Schützen an Schießsportwettikämpfen. Nicht, dass letzteres regelmäßig mit jeder ÜK-Waffe geschehen muss.
  15. Schon wieder die Leier. Das hast du jetzt doch sattsam und mehrfach ausgebreitet. Ist das irgendwie... manisch?
  16. Du meinst die, die auf die Lkw des Militärs in die Quarantäne-Zonen stiegen, für die aber leider kein Platz in diesen Zonen war...? Na ja, einem wie "Bill" (oder eben auch "Joel") ist das nicht passiert.
  17. Siehe den schon öfter genannten Witz vom Besoffenen, der nachts seine verlorenen Schlüssel unter der Straßenlaterne sucht... nicht, weil er sie in dem Bereich verloren hat, sondern weil es da so schön hell ist.
  18. Ergänzen möchte ich noch den Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP). Auch der ist, mit vielen Disziplinen, eine Überlegung wert.
  19. Seltsam, dass sich solche Leute ausgerechnet immer um die in D mittels WBK/JS legal und registriert Bewaffneten bzw. deren Ausstattung sorgen... Das hat schon etwas Irrationales, geradezu Manisches, an sich.
  20. Was - die Unterbringung von Schreckschusswaffen? In Plastiktüten?
  21. Von vielen Orten in Berlin aus ist es ja nun auch keine "Ewigkeit" bis nach Brandenburg (in vielen Flächen-Bundesländern fährt man auch mal 30 km bis zum Ort des Sachkundelehrgangs). Und es ist ernsthaft so, dass in Brandenburg, gerade im etwas dichter besiedelten Berliner Umland, keine Sachundelehrgänge/-prüfungen stattfinden....? Was Berlin angeht: Entweder hinter dem genannten Umstand steckt die "übliche" schlechte Berliner Behördensituation, oder... ein bewusstes schikanöses Ausbremsen neuer LWB-Aspiranten. Vorstellbar wäre da beides.
  22. Ein Wechselsystem im gleichen oder kleineren Kaliber (wie hier beim .22 lr-System vorliegend) benötigt - bei vorhandener Grundwaffe - keinen gesonderten Bedürfnisnachweis. Der Normalfall ist, dass das ("kleinere") WS nach gleichzeitigem oder auch späterem Erwerb in der WBK eingetragen wird ("zu Waffe X unter laufender Nr. Y"). Das WS zählt als Waffenteil, jedoch nicht als eigene/vollständige Waffe.
  23. Sagen wir so - es gibt für die in W.O. vorrangig den Off-Topic-(Politik)-Bereich. Und in diesem ist dieser Thread hier, in der Tat, nicht.
  24. Die halbwegs regelmäßige Wiederladetätigkeit kann aber theoretisch auch jemand ausüben, der nur sehr wenig Pulver benötigt, also nichtmal in jedem 5-Jahres-Zyklus eine Neubeschaffung macht... Wer relativ niedrige Patronenzahlen fertigt, und dann noch welche mit jeweils geringer Pulverfüllmenge (also Wiederlader "auf Sparflamme" ist), ist dennoch Wiederlader bzw. übt aus. Die Anschaffung/Kauf von Treibladungspulver kann daher ein Hinweis sein, aber m.E. nicht entscheidendes Kriterium, ob die Tätigkeit noch ausgeübt wird.
  25. Mal unabhängig von der Frage der Wirksamkeit solcher Verbote: Solche Säuranschläge, wenn mit hochprozentigem Zeug und perfide ausgeführt, sind auch mit das Übelste an Attacken, was man sich vorstellen kann.
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