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karlyman

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  1. So ist es. Ich habe das nie so verstanden, dass Alltagsgegenstände wie ein Schweizermesserchen drunter fallen. Wäre es so (alles potentiell "Gefährliche"), müssten sie auch Schirme mit fester Spitze, Kugelschreiber, festes Schuhwerk etc. vom Transport ausschließen...
  2. Irgendein übliches Taschenmesser ohne Waffeneigenschaft? Bei der DB oder sonstigen öffentlichen Verkehrsbetrieben? Glaube ich nicht.
  3. Ich halte es tatsächlich (leider) für durchaus wahrscheinlich, dass man bei einer WaffG-Änderung auch etwas aus diesem Bereich reinpackt (oder sollte ich treffender sagen, "abschneidet"). Die Politik ist gegen die vielen Messerattacken hilflos bzw. nicht willens oder in der Lage, das Problem an der Wurzel zu packen... also schafft man Placebo-Regelungen "fürs Publikum". Nur dass bei Verboten zu Alltagsgegenständen viele "vom Publikum" selbst betroffen / in der Freiheit beeinträchtigt werden.
  4. Ich frage mich allerdings, wer einen solchen Aufwand betreiben würde... Nur, um den Bedürfnisnachweis für einen "normalen" Revolver auf WBK Grün nicht erbringen zu müssen. Muss letztlich jeder selbst wissen.
  5. Was die verkennen, ist, dass Messer (gerade wie die oft genannten gängigen Schweizermesser) praktische Alltagsgegenstände sind, die eben auch auf Reisen sowie alltäglichen Wegen bei Vielen mit dabei sind, und da natürlich dazu "gehören". Wer sich wirklich bewaffnen will, weicht auf sonstige Alltagsgegenstände aus, die ebenfalls in der Lage sind zu stechen, oder damit zuzuschlagen. Zu glauben, man könne das über kleinliche Verbotsregelungen ausschließen, hängt als Politiker naivem Kinderglauben an.
  6. NRW-Innenminister Reul sagt so etwas schon vor ca. 10 Tagen, u.a. war dazu in der Münster'schen Zeitung zu lesen (Zitat): "Schon heute seien Waffen, wie Butterfly- oder Springmesser, bei Volksfesten, wo Menschen zusammenkommen und Alkohol konsumieren, verboten. „Der Bund ist jetzt gefordert, das Waffengesetz so anzupassen, dass auf solchen Veranstaltungen – ebenso wie in Zügen oder Bahnhöfen – jegliche Messer verboten werden. Messer gehören in die Küche, nicht auf die Kirmes“, sagte Reul."
  7. Der will aber nicht ernshaft Opa Müller und Lieschen Meyer das Mitführen ihres Schweizermesserchens im Zug bzw. auf der Bahnreise verbieten? Das ist ja lächerlich.
  8. Na ja, wenn der Revolver (d.h. Patronenrevolver, und natürlich als Kurzwaffe) dauerhaft/irreversibel auf Einschüsser umgebaut ist... dann spricht eigentlich schon alles dafür, dass er eine "einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition" (= Erlaubnisumfang lt. § 14 Abs. 6 WaffG) ist.
  9. Vorderlader-/Perkussions-Revolver mit normaler Trommel... gibt's ja aktuell auf "Gelb". Ebenso gibt's Revolverbüchsen (also Langwaffen) auf "Gelb".
  10. Die sind ja kaum mit den essentiellen Streit-Themen zu Energie, Verkehr, Investitionen fertig geworden... da hätte das ebenfalls strittige, aber für die Masse der Leute nebensächliche Thema Waffenrecht jeden Rahmen gesprengt.
  11. Fa. A. hat ihre Marktpräsenz beendet, und darauf würde ich mich zunächst mal berufen. Ungeachtet dessen, dass vielleicht noch ein paar Restexemplare davon bei Händlern rumliegen...
  12. Blockiert werden muss, wenn jeweils passende Blockiersysteme für die Waffe(n) auf dem Markt sind. Wenn für die Erbwaffe(n) nichts auf dem Markt ist (entweder für bestimmte, "exotischere" Kaliber oder weil sich Anbieter vom Markt zurückgezogen haben) kann eine Ausnahme von der Blockierpflicht beantragt werden... Wenn die erteilt wird, gilt sie so lange, bis wieder passende Systeme auf dem Markt sind.
  13. Dass er da organisiert ist, sagt ja noch nichts. Ich kenne auch Leute, die beim ÖJV organisiert sind... aber nicht die von Herrn v. Schwerin geäußerten "steilen Thesen" zum Waffenbesitz von Sportschützen teilen.
  14. Na, wenn sie nicht möglich sind, kann man sie auch nicht erfüllen. Den Sachbeweis zu führen dürfte dann nicht schwer sein.
  15. Zitate: "Waffen zu besitzen, sollte eine absolute Ausnahme sein», betonte Pegel in einer am Sonntag iin Schwerin verbreiteten Mitteilung." Es gibt doch im WaffG bereits dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis. Er will nun aus der Ausnahme eine "absolute Ausnahme" machen.... Dann kann er das sicherlich gut begründen; womit wir zum nächsten Punkt kommen: "Die Gewährleistung der Sicherheit der Menschen müsse mehr Gewicht haben, als das individuelle Recht, eine Waffe zu besitzen." Wenn er (für das gesetzgeberische Handeln) Waffenbesitz und Sicherheit der Menschen ins Verhältnis setzen will - dann kann da ja nichts anderes herangezogen werden als die Delikt-Relevanz des legalen Waffenbesitzes in D. Und da sieht es wahrhaft nicht schlecht aus für den legalen Waffenbesitz.
  16. "Waffensteuer" sollte mal als kommunale Aufwandsteuer kommen, Anläufe mehrerer Städte dazu (natürlich aus ideoiogischen Gründen betrieben) scheiterten aber bzw. wurden wieder eingestellt. Es gibt diverse rechtliche Probleme einer solchen Steuer, u.a. fehlt es bezogen auf Waffen (anders als etwa bei örtlichen Hunde- oder Pferdesteuern) am kommunalen Bezug. P.S.: Steuern mit klarer "Erdosselungswirkung" sind abgabenrechtlich unzulässig.
  17. Betreffend die Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG steht aber genau das in der Gesetzesbegründung dazu...
  18. Mal wieder zum Kernthema zurück: Letzte Nacht tagte ja der der Koalitionsausschuss, um in einer Reihe strittiger Fragen und Gesetzesvorhaben Einigkeit zu erzielen. Vorrangig ging es da sicherlich um die Energiegesetzgebung (Habeck'sche Heizungspläne) und die Verkehrs-/E-Fuel-Frage... Ergebnisse, bzw. erzielte Kompromisse, sollen im Lauf des Tages verkündet werden. Zu den strittigen / "hängenden" Gesetzesvorhaben gehört ja bekanntlich auch "unser" Waffenrecht. Sicherlich für die meisten Leute in D (im Ggs. zu Heizung/Verkehr/Inflation etc.) ziemlich peripher, aber es ist eben wg. Fr. Faeser dennoch auf der "Ampel"-Liste... Da darf man mal gespannt sein.
  19. Ich bezog mich nicht auf die Inhalte, sondern die Fragestellung hier. Was erwartet der Fragesteller in einem Waffenbesitzerforum...?
  20. Genauso sinnbefreit könntest du im DSLR-/Foto-Forum die überspitzten Aussagen zur Wahl stellen: A) Man sollte überall und alles fotografieren dürfen B) Es sollte ein komplettes Fotografier-Verbot herrschen.
  21. Interessante Abkürzung. Also, was mich angeht, bei RB und RE denke ich stets an den Bahn-Nahverkehr.
  22. Man kann aber auch versuchen, durch normalen Ton (also nicht alles "mit gleicher Münze heimzahlen") die Angelegenheit wieder zu versachlichen. Ich bin damit jedenfalls immer besser gefahren, als mit Kraftausdrücken um mich zu werfen.
  23. Nicht nur frech, sondern rechtlich ziemlich umstritten. Es könnte an der im Gebührenrecht erforderlichen "Veranlassung der Behördenhandlung" fehlen. Genau, wie bei anderen stichprobenartigen Kontrollen (polizeiliche Anhaltekontrolle etc.). Aber das ist ein anderes, für sich abendfüllendes Thema...
  24. Und du bist sicher, das in Kenntnis von Fakten behaupten zu können?
  25. Glaubst du tatsächlich, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zusätzliche Zuständigkeiten und damit Arbeitsvolumen (durch Übernahme der Waffenrechtsbereiche von den kleineren Städten) aufdrücken lassen, ohne sich dafür entsprechende Kompensation bei den Personal- und Sachkosten geben zu lassen?
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