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karlyman

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  1. Wobei vor ein paar Tagen ein Minister der Regierung Netanjahu von einem Auslandsberichterstatter im dt. TV (ich glaube in der ARD) als "rechtsextremistisch" bezeichnet wurde...
  2. Nennt sich "Dialektik"... Wer das gut trainiert hat, bekommt auch von solchen Widersprüchlichkeiten keinen Knoten in den Gehirnwindungen.
  3. Was für ein völliger Unsinn. Wenn es (zur "Verhinderung von Waffenmissbrauch") darum geht, die mediale Darstellung von Waffenhandhabung zu unterbinden, dann dürfte die Masse der TV-/Streaming-/Kino-Produktionen nicht mehr gezeigt werden.
  4. Ich habe bei solchen Kommentaren, gerade bei den sich ereifernden komischen Leuten, den Eindruck: das ist Kulturkampf pur. Da geht es, tieferliegend, um wesentlich mehr als legalen Waffenbesitz.
  5. Das ist nie garantiert. Es kann in einer Ehe (d.h. dem gemeinsamen Haus/Wohnung) vorkommen. Allerdings sehr selten. Und wenn, deutet es sich in aller Regel längere Zeit vorher an.
  6. Meine schöne, elegante Magnetleiste....!
  7. Ich denke, der besagte Herr hat eine geradezu manische Schusswaffen-Fixiertheit... Anders ist dieses nicht rationale Herumreiten auf der Materie, diese an keiner Realität orientierte Risiko-Bewertung, nicht mehr erklärbar.
  8. Wie - das Finanzamt erhält im Rahmen der Steuererklärung eine ärztiche Rechnung vorgelegt, aus der sich möglicherweise "psychische Unstabilität" des Steuerpflichtigen interpretieren lässt... Und informiert dann ins Blaue hinein (LWB-Eigenschaft ist nicht von vornherein bekannt) die für den Steuerpflichtigen zuständige Waffenbehörde (und darf das, s.o. AO-Änderung)... Also, mir ist zwar die Intention des BMI dabei klar. Und auch, dass das in eine durchaus bedenkliche Richtung läuft. U.a. soll hier wohl die ärztliche Schweigepflicht auf Umwegen ausgehebelt werden; rechtsstaatlich bedenklich. Klar sollte man sich jetzt im Vorfeld des Entwurfs, und kabinettsseitig die FDP, den Punkt vornehmen. Allerdings, eine große praktische Bedeutung, eine faktische Umsetzung in nennenswerter Zahl, kann ich mir da nicht vorstellen.
  9. Alles Commonwealth-Staaten, bei denen der eine den anderen (jeweils wegen eines Einzelfalls dort) "nachgeäfft" hat.
  10. Das "Austarieren eines Mittelwegs" per Gesetz (hier eines zwischen Sicherheitsbelangen und Freiheit beim LWB), das bekommt man in D regelmäßig nur über ziemlich komplizierte und verschachtelte Regularien hin... Das ist die übliche Erfahrrung aus allen möglichen Bereichen.
  11. Witziger Weise habe ich dieses Argument in den letzten paar Monaten mehrfach gehört... und zwar von Leuten, die persönlich mit Schießen/Waffenbesitz nichts oder wenig zu tun haben. "Wenn der Russe kommt, sind die froh, wenn jemand da ist, der mit.... umgehen kann. Aber das werden ja immer weniger".
  12. Die Leute werden eben... sicherheitsbewusster.
  13. Nicht krumm nehmen... aber mir fällt grade ein, ich sollte dringend mal wieder meine Fahrradkette schmieren.
  14. Eben. Und diese (fragwürdige) Gebührenerhebung ist bereits für sich ein wichtiges Thema.
  15. Und wir liegen ein gutes Stück außerhalb des Ortes. Dennoch sind wir, als klassischer teiloffener Stand, noch "hörbar". Jahrzehnte hatte im Ort auch niemand Probleme damit, aber dann kamen kurz hintereinander zwei "Neu-Dörfler", die sich durch die Wahrnehmung von Schießgeräuschen gestört fühlten...
  16. Ja, und leider haben diese (auch m.E.) zugezogenen "Stinkstiefel" das Immissionsschutzrecht (nach dem es eben leider keine "älteren Rechte" gibt) auf ihrer Seite... Es bleibt dem betroffenen Anlagenbetreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage (evtl. Landwirt, Gewerbebetrieb, SV) nur, per Untersuchung/Messung zu belegen, dass die vom Betrieb ausgehenden Wirkungen zulässig sind.
  17. Das Problem auf dem "Dorf" sind in der Regel gewisse (auch nicht alle) Zugezogene. Mit genau zwei solcher Leute, in einem bereits recht großen Dorf, hatte unser SV vor einiger Zeit doch erkleckliche Probleme (Ablehnung Schießen und SV, wg. angeblich unzumutbarer Lärmbelastung...).
  18. Das @Bettina Fischer / @MB69 könnte durchaus hinkommen. Die Frage ist, wie "fanatisch" ist das BMI bzw. die Ministerin darüber hinaus - politisch - hinter dem Halbauto-/Anscheinsverbot her... Wenn die FDP jedoch strikt die Evaluations-Schwelle davor setzt, wird das nichts damit - denn die Fakten geben ein einschlägiges Verbot schlicht nicht her. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die furchtbare Regelung mit dem Zugang zu Schießstätten (der für Interessierte/"Schnupperer"/Nachwuchs so fast nicht mehr möglich wäre) in der Novelle weiter verfolgt wird... D.h., ob die BMI diesen am Kabinettstisch "durchdrücken" kann.
  19. Also, entweder die von der FDP durchgedrückte Evaluierung dauert so lange, dass das Projekt WaffG-Änderung für die Dauer dieser Legislaturperiode bzw. dieser Regierung wirklich auf Eis liegt. Oder es kommt in einiger Zeit ein modifizierter Entwurf... wie weit modifiziert/abgeschwächt bzw. geändert, werden wir sehen. In der ursprünglichen Faeser'schen Wunschform wird das Ding eher nicht mehr kommen.
  20. Letzteres ist allerdings eine "andere Baustelle".
  21. Diesen "Riesenauflauf" dürfen sie nicht pauschal in der Gebühr ansetzen. Es darf nur der tatsächlich notwendige Verwaltungsaufwand angesetzt werden, ggf. ist dieser zu begründen. (Bzw., die Gebührenerhebung für anlasslose, beanstandungslos bleibende Aufbewahrungskontrollen ist in vielen Bundesländern ohnehin rechtlich fraglich. Aber das ist nochmal eine andere Geschichte...)
  22. Da ist sicherlich von Mitarbeitern eines Städtischen/Kommunalen/Gemeinde-Vollzugsdienstes (dem Ordnungsamt zugehörig) die Rede. Reizstoffsprühgerät, oder auch EKA, führen viele dieser kommunalen Vollzugsdienste. Die Ausstattung mit Schusswaffen ist aber in D sehr selten. Aber es gibt Ausnahmen. Definitiv z.B. in Stuttgart (HK P2000; wie Landespolizei), könnte aber auch noch in Frankfurt a.M. und wenigen anderen Großstädten der Fall sein.
  23. Ich habe da in der Tat auch ein paar Fragezeichen. Mit was bzw. wie soll da "zusätzlich unterbaut" werden?
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