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karlyman

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  1. Stimmt im Übrigen auch nicht. Natürlich gibt es noch legal privat besessene Feuerwaffen in GB. Wenn auch weniger zulässig ist als in den kontinentaleuropäischen Ländern.
  2. Alle "Altfälle"...? In den meisten Fällen wird nichts dabei rauskommen außer - Aufwand. Und genau das ist wohl beabsichtigt.
  3. Die vorübergehende Überlassung (Leihe) an den anderen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnsi darf zu dessen Bedürfniszweck stattfinden. Somit muss die Verwendung eben in D schießsportlich zulässig sein. Eine B(D)F (als LW, s.o.) für Skeet-/Trap-Disziplinen sollte grundsätzlich unroblematisch sein.
  4. Möglicherweise: Sich miserabel vorbereiten, und auf Prüfende treffen, die die Sache recht ernst nehmen.
  5. So sieht's aus. Allerdings, vor dem Hintergrund ist der (auch im Thread angesprochene) Aspekt des Passivrauchens nicht soo irrelevant...
  6. Vom Sprit her könntest du da auch ca. 250 km hin + wieder zurück selbst ausliefern...
  7. Die wollen eben einfach nur wieder irgendeine Verschärfung. Eine zusätzliche Schikane, die den Aufwand und die Zugangsschwellen für den LWB erneut hochsetzt. Eine Ahnung von der Materie brauchen sie dazu ja nicht zu haben...
  8. Woher wussten die Kontrollierenden in dem Moment eigentlich so sicher, dass da keine Dekopatrone stand? (Haben sie die untersucht? Oder Aussage des Kontrollierten...?)
  9. Ich wollte ja nur höflich deine Ausführungen untermauern...
  10. Die legen ihre Lieferung ja meist ohnehin vor die Tür... Also, ich würde da wahrlich nicht extra dafür nass aus der Dusche flitzen. Abgesehen davon, dass man sich natürlich ohnehin auf die eine oder andere (am besten technische) Weise überzeugen sollte, wer tatsächlich da draußen steht, bevor man aufmacht...
  11. Der Teil ist der traurigere... Aber das hattest du (mit der leidigen Erben-Geschichte) ja schon geschrieben.
  12. Nein, wäre mir zumindest in § 36 Abs. 3 Satz 2 noch nicht aufgefallen... Im Übrigen soll es auch durchaus der Lebenspraxis entsprechen, dass man zuhause mal ein Schläfchen hält, unter der Dusche steht etc... Und somit zwei oder einige mehr Minuten bis zum Öffnen der Tür benötigt.
  13. Die KK-Variante wäre wohl wirklich ein wesentlicher "Schwellensenker" (Kosten!) für viele da Einstiegswillige. Entscheidend wären m.E., in der Tat, dafür real taugliche Waffen - das ist m.E. ein springender Punkt dabei. Ich habe für mehrere meiner GK-Kurzwaffen (namentlich SIG, Sig Sauer, STI) .22 lr-Wechselsysteme, und für übliches Training/plinking ist das auch spaßig und ausreichend... aber nach meiner Erfahrung kommt, was zuverlässige Funktion angeht, keines der KK-WS auch nur annähernd an die GK-Pendants heran (das nicht mehr produzierte SIG noch am ehesten, und dann wird es ganz dünn). Für IPSC ist Funktion aber natürlich essentiell. In dem Punkt wäre auf dem Markt wirklich Abhilfe nötig.
  14. Im aktuellen Hamburger Fall kam eben ziemlich viel zusammen. Da gab es bekanntlich mehrere (und nicht nur anonyme) Hinweise auf ein Gefährdungspotenzial; die "auf dem Schrank vergessene Patrone" war im Vergleich dazu lediglich Beiwerk.
  15. Na, bis jetzt sind diese irrwitzigen Forderungen nur... irrwitzige Forderungen. Mal sehen, was dann politisch-parlamentarisch daraus wird. Gerade das angesprochene "anlasslose-Durchsuchungs-Thema" ist ein FDP-Thema par excellence.
  16. Man muss sich mal klar machen, was ein mit robustem Kontrollrecht ausgestattetes "Messermitnahmeverbot" in der Konsequenz bedeuten würde: Ein faktisches Kontrollrecht, JEDEN und JEDE anlasslos einer Taschen- und Leibesvisitation zu unterziehen. Der Wahnsinn, da geht's dann (in einem Land, das sich "freiheitlich" nennt) um sehr viel mehr als um Messermitnahme.
  17. Denen geht es gar nicht um reale Lösungen. Denen geht es um politische Scheinlösungen "für die Galerie". Und Freiheit... ist denen dabei so etwas von piepegal.
  18. Zitat: "Zur Durchsetzung seien verstärkte Stichprobenkontrollen "natürlich erforderlich und auch realisierbar", sagte der Innenpolitiker." Das heißt in letzter Konsequenz auch, anlasslose Leibesvisitationen bei Normalbürgern/Berufspendlern in Bus und Bahn....? Da kann ich nur sagen "Willkommen in einem anderen Land". Weit sind wir gekommen.
  19. Zitat: "SPD-Bundestagsfraktionsvize Dirk Wiese sagte der "Rheinischen Post": "Mir erschließt sich nicht, warum jemand ein Messer dort bei sich führen müsste." Die Antwort ist doch ganz einfach. Ein kleines Klappmesser oder ein Tool, das auch ein Messer umfasst, sind praktische Alltagsgegenstände. Und auch wenn sie jemand "dort", also konkret im Zug oder Bus nicht brauchen sollte, dann vielleicht dort wo er hinfährt. Die Fahrt in Bus oder Bahn ist ja nur ein zeitlicher Abschnitt eines Tagesablaufs. Manchmal hat man den Eindruck, die erfassen einfachste Zusammenhänge nicht mehr, bzw. wollen das auch gar nicht.
  20. Was man auch bereits an der Bullshit-Formulierung "setze zunehmend... ein..." sieht. Wer so vage herumschwurbelt, hat in aller Regel keine echten Fakten für seine Behauptung an der Hand.
  21. Nein, glaube ich nicht. Dazu haben sie bei dem Thema zu entschieden und deutlich auf die Bremse getreten.
  22. In Österreich gibt es für bestimmte erlaubnispflichtige Waffenkategorien sogar noch viel einfachere, qua Gesetz bestehende Lösungen. Nur so nebenbei bemerkt.
  23. Nein, es orientiert sich "nur" an der jahrelang geübten Verwaltungspraxis zu ÜK-Waffen nach WaffG bzw. versucht sich (im Verwaltungsvollzug) an einer einigermaßen LWB-/Schützenfreundlichen Rechtsauslegung... Was wir an Rechtsprechung/Rechtsinterpretation des WaffG von den Verwaltungsgerichten zu erwarten haben, ist in den letzten Jahren ohnehin deutlich geworden... es geht praktisch stets in die restriktivst vorstellbare Richtung. Das kann man akzeptabel finden, muss es aber nicht.
  24. Das halte ich für ein wildes Gerücht. Tendenziell wird es in den Folgejahren in dem Bereich wohl eher wieder einfacher in Europa werden...
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