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karlyman

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  1. Der Unterschied lag/liegt nicht in einem Schuss hin oder her... Wenn die "alte" Regelung, eben in Gestalt ihrer unsäglichen Auslegung des BVerwG, geblieben wäre, hätten wir jagdlich bei den HAs keine echten Wechselmagazine mehr. Da wären in letzter Konsequenz nur noch "angepinnte" Klappmagazine drin gewesen.
  2. @chapmen Nein, es zeigt nur, dass man sich mitunter "zu Tode" (oder arm) klagen kann und bis in die letzte Instanz (vor allem wenn diese denkbar "schlecht gesonnen" ist, s. BVerwG) nichts verbessert... und wenn man politisch/parlamentarisch etwas auf den Weg bringt, ist es quasi mit einem Federstrich in Ordnung gebracht. Klappt nicht oft, aber hier hat es geklappt.
  3. ,,,, Die wurde ja schließlich auf politischem Weg in Ordnung gebracht.
  4. Vergleiche haben, egal in welchem Rechtsbereich, einen unschätzbaren (wenn auch sehr "partikularen") Vorteil,...was sicherlich auch ein Motiv ist, warum sie von Richtern gerne vorgeschlagen werden: Die Richter müssen keine z.T. aufwändigen Urteilsbegründungen anfertigen, Vergleiche sparen der Gerichtsbarkeit also Mühe...
  5. In Einzelfällen kann das so sein, ja. Zum Beispiel dann, wenn eine konkrete (Sachbearbeiter-)Person dem LWB/Sportschießen gewogen ist (wir hatten mal einen, der war selbst GK-Sportschütze). Strukturell aber halte ich meine Feststellung für richtig. Wenn Waffenrecht "in der kleinen Einheit" beim Ordnungsamt einer Kleinstadt eben so "mit erledigt" werden muss, fördert das Unsicherheit, und die wirkt im Zweifel nicht in Richtung von mehr Großzügigkeit...
  6. Immer noch. Die NSU waren die „Neckarsulmer Fahrzeugwerke AG“, so frmierend seit 1913, heute komplett Teil von Audi (als Traditionsmarke erhalten).
  7. Na, wenn der Hersteller sowie eine halbwegs komplexe Nr. (bzw. Ziffern-/Buchstaben-Kombination) drauf "verewigt" sind... ist die eindeutige Identifizierbarkeit ja vorhanden.
  8. Ich schätze auch, dass bei Bußgeldangelegenheiten weniger Ermittlungs-/Aufklärungsdruck entfaltet wird, als bei Strafsachen. (Was sich dann auch auf die Chancen bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Schädiger auswirkt..).
  9. (Alle Motorradfahrer, die mal Betroffene des "alten" Stufenführerscheins waren, kennen die beiden Leistungsdaten noch gut...)
  10. "Ich kann es Ihnen verraten. Nur muss ich Sie dann leider töten." Nein, schon i.O...
  11. Da komme ich auf @ALBA zurück: "es ist nirgends festgelegt wie eine Waffen nummer auszusehen hat". Was heißt da fortlaufend, zwischen welcher vorangegeangenen und welcher folgenden Nr. denn? Rein theoretisch könnte da auch ABXY9876 stehen, oder Schnidelwutz55...
  12. Übel, übel. Allerdings, noch deutlich schlimmer wäre es gewesen, hätte es da in HH die Eppendorfer Grillstation betroffen.
  13. Nein. Man kann ja über die öffentlichen Stellen der "Daseinsvorsorge" in D lästern wie man will... Aber Fakt ist, dass die Sensibilität in dem Bereich in jüngster Zeit sehr gewachsen ist, und NEA u.ä. Einrichtungen sind eher im Aufbau, als im von dir vermuteten Abbau/"Verhökern"...
  14. Da machst du ein großes Fass auf... Das geht so in Richtung "Verbände und Bedürfnisprinzip generell", oder....?
  15. Ehrlich, für diese "DSB contra sonstige Verbände"-Thematik sollte man besser einen eigenen Thread aufmachen (nicht, dass das dann neu oder exklusiv wäre, aber eben passender). Mit der vom BMI beabsichtigten WaffG-Änderung/Verschärfung hat es nur "ziemlich peripher" noch zu tun... Ich bin ja nicht so unglücklich, dass sich in Punkto Faeser'scher Reform gerade nichts wirklich Neues tut, aber man muss diesen Thread dann auch nicht auf Teufel-komm-raus füllen.
  16. "Seltsamerweise" hat es aber in den frühen 2000er-Jahren bei uns (wie erwähnt, BDMP-Gruppe innerhalb "DSB-Verein") geklappt, und es läuft bis heute ziemlich gut. Hängt vermutlich von den handelnden Personen, deren Willen, Umgangston, und Offenheit ab.
  17. Also, bei uns funktioniert es (mit einer BDMP SLG innerhalb eines "DSB-Vereins") seit knapp 20 Jahren gut.
  18. Da gebe ich dir recht. Allerdings lasse ich mir auch nicht ohne handfeste, belegbare Gründe einfach mein Hobby, meine in Jahren gepflegte Leidenschaft, sowie Besitz + Eigentum der damit verbundenen Dinge nehmen.
  19. Das - gerade Letzteres - ist ja das nahezu Irrwitzige an der Sache. Meine "alte" (im doppelten Sinne) Sachbearbeiterin hatte auch steif und fest die Auffassung vertreten (nachdem ich mal erwähnte, eine bestimmte Büchse auf meiner WBK Gelb zur Jagd verwenden zu wollen), dass das absolut nicht gehe... So in der Art "wenn Sie damit zur Jagd gehen und erwischt werden, haben Sie ein Problem"... Die war so dogmatisch im o.g. Sinne, dass sie mit Nachdruck empfahl, eben eine zusätzliche Waffe in dem Kaliber und der Machart auf JS zu erwerben.
  20. Das halte ich auch für eine grottenschlechte Lobby-Strategie. In der Tat, Sportordnungen sind nicht "Moses' Gesetzestafeln". Der Ansatz muss schlicht sein, dass im LWB-Bereich das erlaubt sein muss, für was nicht ausreichend faktische Verbotsgründe bestehen. Somit, dass Verbote und Beschränkungen nur bei gut faktenbasierter Begründung überhaupt kommen dürfen. Aber das ist wohl viel zu freiheitlich gedacht...
  21. Also, damit geklärt. Meine Tochter ist Vegetarierin, die kann somit auch ausschließen, dass ihr Kalbsbraten anbrennt.
  22. Ernsthaft? Also, ich würde dir das mit meiner Büchse nicht erlauben. Was zu weit geht, geht zu weit.
  23. Du bist sicher bzw. du kannst ganz sicher ausschließen, dass dir jemals z.B. eine KK-Patrone nach dem Schießtraining vor den Waffenschrank kullert und dort mal einen Tag liegenbleibt? Es geht hier gar nicht um bösen Willen, nicht mal um erhebliche Nachlässigkeit... Du kannst das oben Genannte definitiv und immer gewährleisten? Dann hättest du ein geradezu unglaubliches Maß an Selbstsicherheit...
  24. Ja. Aber Hauptsache, es steht "Gutachten" drüber. Hört sich irgendwie wichtig und fundiert an...
  25. Anm.: Es gibt andere Länder mit ebenfalls hohen Raten an privatem, legalem Waffenbesitz. Aber bedeutsam niedrigeren Deliktzahlen als die USA.
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