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karlyman

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  1. Auf der anderen Seite beschränken sie die Maximalzahl auf 6 - selbst für Sammler (wie soll man eine ernsthafte Waffensammlung mit lediglich 6 Stück betreiben?).
  2. Die Wahlentscheidung war ohnehin nur ziemlich knapp. Kann sein, dass die Brasilianer auch bald wieder die Nase voll haben von den Sozialisten. Auch bei aller Lobhudelei über die Regierung Lula in den linksliberalen Medien Europas - es ist nicht erkennbar, was die besser machen als die Vorgänger.
  3. Die Regierung Lula eben... Bevormundend, ideologiegesteuert, Doppelmoral. Linke Mischpoche.
  4. Mit Verlaub, das sind etwas schräge Vergleiche. Du weißt ja, nicht alles, was hinkt...
  5. Die einzige Aufbewahrungs-Kontrolle, die ich mal hatte, war vorab angekündigt. Und es war der mir bekannte SB selbst mit Kollegin. Somit problemlos. Wenn mir unbekannte Personen vor der Tür stehen würden, die angeben, eine Waffen-Aufbewahrungskontrolle durchführen zu wollen, würde ich diese nur auf Grundlage irgendwelcher Dienstausweise, die mir gezeigt werden, nicht hereinlassen. Das Herstellen solcher Ausweise (die von mir nicht verifiziert werden können) ist mit heutigen, verfügbaren Mitteln überhaupt kein Problem. Würde mir bei Unbekannten nicht als Legitimationsnachweis reichen. Somit: Anruf bei der Waffenbehörde, ob tatsächlich die Kollegen XYZ jetzt bei mir eine Aufbewahrungskontrolle nach WaffG durchführen. Nur wenn die Behörde dies positiv bestätigt, lasse ich die Leute ein.
  6. Jaa, vom Bundesland Bremen kommen zum Waffenrecht garantiert viele "richtige" Antworten...
  7. Das Thema Verankerungspflicht wurde vor Wochen in WO ausführlich diskutiert. Über das Thema "Wegnahme" kann man bei Schränken, wenn sie mit Inhalt dann mal 400 kg o.ä. haben, natürlich trefflich streiten... Bei 100 kg Behältnissen oder KW-Würfeln würde ich allerdings nicht streiten.
  8. Das ist schon "knallhart"... Schlimmer als in mancher übersezter chinesischer Bedienungsanleitung.
  9. Man muss sich (bei unserem Thema) auch klarmachen, dass selbst in sog. "socialist states" wie MA, NJ etc. kein bedürfnisgebundenes Lizenzsystem wie etwa in D herrscht. Das ist noch immer ein himmelweiter Unterschied.
  10. Warum treten die, als Ausgliederung eines Traditionsgeschäfts der Branche, so seltsam-verschwurbelt auf...?
  11. karlyman

    RAM Waffen

    Das Problem dürfte mit einem kleinen Pinsel, ruhiger Hand und für das Material geeigneter schwarzer Farbe lösbar sein.
  12. Die ersten paar Minuten zumindest sahen nicht soo schlecht aus...
  13. Eben. Daher ja auch meine Frage nach dem Überlassen zum Schießen im Schießstand (wo es kein Führen gibt, auf das aber ja nicht abgehoben wurde).
  14. Die Regelung lese ich auch so. Die Frage nach dem Sinn stellt sich dennoch. Warum in aller Welt soll ein LWB, der z.B. 15 Waffen via Schießsport hat und nutzt, 3 weitere geerbte (und geeignete) Waffen nicht auch dafür einsetzen? Warum soll der Jäger, der 8 Jagdwaffen im Schrank hat, nicht eine ererbte Büchse ebenfalls zur Jagd einsetzen? Sachkunde vorhanden, Zuverlässigkeit seit Jahren da, zulässiger Zweck der Ausübung ebenfalls (zu dem er jederzeit eine Leihwaffe vom Kumpel einsetzen dürfte). Wo genau ist bei entsprechendem Verbot der Nutzen für die öffentliche Sicherheit...? Aber halt, ich frage beim deutschen WaffG schon wieder nach einem Sinn.
  15. Junge, Junge. Ein entladenes, somit nicht schießfähiges Gewehr; eine 15/16 Jährige im Einwirkungsbereich des begleitenden Erwachsenen. Und das ist in diesem Land justiziabel und offenbar strafwürdig... Jede Gartenhacke daheim an der Wand, jedes scharfe Küchenmesser an der Magnetleiste, ist real deutlich gefährlicher. Und da wundert man sich, wenn Viele die Verhältnisse in diesem Land für nicht mehr normal halten.
  16. Die 16-Jährige hatte die Jagdwaffe - ungeladen, ganze zwei Minuten lang, und im Einwirkbereich des Waffenbesitzers - in der Hand, und das wird dermaßen bestraft... Wie wäre die Situation auf dem Schießstand gewesen, wenn sie (von ihm betreut) zwanzig Minuten lang mit (selbstverständlich) geladener erlaubnispflichtiger Waffe ein Schießtraining absolviert hätte...?
  17. @CvonderSee Es gab in D in letzter Zeit die Allgemeinverfügungen der Bundespolizei an ganz bestimmten Bahnhöfen (mir bekannt sind Berlin, Nürnberg, Saarbrücken), die im Frühjahr bzw. Anfang des Sommers für bestimmte Wochenenden ausgesprochen wurden, und ein Verbot des Mitführens von Waffen, gefährlichen Gegenständen" etc. umfassten. Mal abgesehen von der räumlich und zeitlich sehr eingeschränkten Geltung, ist die Definition eines "gefährlichen Gegenstandes" natürlich so unbestimmt, dass das absehbar zu juristischen Auseinandersetzungen führen wird. "Gefährlicher Gegenstand" mit "Eignung..." können unzählige Dinge sein, vom Mini-Schweizermesserchen in der Damen-Handtasche über den Regenschirm mit Metallspitze, Kugelschreiber, das Fotostativ, die Taschenlampe, die stabile Wasserflasche, robustes Schuhwerk... da gibt es kein Halten mehr.
  18. Die interessiert mich gar nicht. Mich interessiert, ob es eine polizeiliche Eingriffsgrundlage gibt, mir als Bürger in einem bestimmten Bereich, bzw. auch zu bestimmten Zeiten, ohne speziellen Anlass ein mitgeführtes Schweizermesserchen (o.ä.) zu beanstanden und abzunehmen. Beim Sicherheitsbereich von Flughäfen besteht da kaum ein Zweifel, in den anderen genannten Bereichen durchaus.
  19. Das kann sie, soweit eine Rechtsgrundlage der BuPol dafür besteht, so etwas einzusammeln. Die Frage ist, wo genau.... An den Außengrenzen? An deutschen Flughäfen? Auf Bahnhöfen und in Zügen...?
  20. Du hast R. Habeck nicht verstanden. Die Chaoten in "no go Areas" hat er damit nicht gemeint...
  21. Er konzentriert sich auf die reine Zahl der legalen, registrierten Waffen - lässt aber deren Deliktrelevanz völlig außer acht. Das ist eine politische Position, die die Vernunft und Sachebene komplett verlässt... (um es nett zu sagen)
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