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karlyman

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  1. Das halte ich auch für eine grottenschlechte Lobby-Strategie. In der Tat, Sportordnungen sind nicht "Moses' Gesetzestafeln". Der Ansatz muss schlicht sein, dass im LWB-Bereich das erlaubt sein muss, für was nicht ausreichend faktische Verbotsgründe bestehen. Somit, dass Verbote und Beschränkungen nur bei gut faktenbasierter Begründung überhaupt kommen dürfen. Aber das ist wohl viel zu freiheitlich gedacht...
  2. Also, damit geklärt. Meine Tochter ist Vegetarierin, die kann somit auch ausschließen, dass ihr Kalbsbraten anbrennt.
  3. Ernsthaft? Also, ich würde dir das mit meiner Büchse nicht erlauben. Was zu weit geht, geht zu weit.
  4. Du bist sicher bzw. du kannst ganz sicher ausschließen, dass dir jemals z.B. eine KK-Patrone nach dem Schießtraining vor den Waffenschrank kullert und dort mal einen Tag liegenbleibt? Es geht hier gar nicht um bösen Willen, nicht mal um erhebliche Nachlässigkeit... Du kannst das oben Genannte definitiv und immer gewährleisten? Dann hättest du ein geradezu unglaubliches Maß an Selbstsicherheit...
  5. Ja. Aber Hauptsache, es steht "Gutachten" drüber. Hört sich irgendwie wichtig und fundiert an...
  6. Anm.: Es gibt andere Länder mit ebenfalls hohen Raten an privatem, legalem Waffenbesitz. Aber bedeutsam niedrigeren Deliktzahlen als die USA.
  7. Stimmt im Übrigen auch nicht. Natürlich gibt es noch legal privat besessene Feuerwaffen in GB. Wenn auch weniger zulässig ist als in den kontinentaleuropäischen Ländern.
  8. Alle "Altfälle"...? In den meisten Fällen wird nichts dabei rauskommen außer - Aufwand. Und genau das ist wohl beabsichtigt.
  9. Die vorübergehende Überlassung (Leihe) an den anderen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnsi darf zu dessen Bedürfniszweck stattfinden. Somit muss die Verwendung eben in D schießsportlich zulässig sein. Eine B(D)F (als LW, s.o.) für Skeet-/Trap-Disziplinen sollte grundsätzlich unroblematisch sein.
  10. Möglicherweise: Sich miserabel vorbereiten, und auf Prüfende treffen, die die Sache recht ernst nehmen.
  11. So sieht's aus. Allerdings, vor dem Hintergrund ist der (auch im Thread angesprochene) Aspekt des Passivrauchens nicht soo irrelevant...
  12. Vom Sprit her könntest du da auch ca. 250 km hin + wieder zurück selbst ausliefern...
  13. Die wollen eben einfach nur wieder irgendeine Verschärfung. Eine zusätzliche Schikane, die den Aufwand und die Zugangsschwellen für den LWB erneut hochsetzt. Eine Ahnung von der Materie brauchen sie dazu ja nicht zu haben...
  14. Woher wussten die Kontrollierenden in dem Moment eigentlich so sicher, dass da keine Dekopatrone stand? (Haben sie die untersucht? Oder Aussage des Kontrollierten...?)
  15. Ich wollte ja nur höflich deine Ausführungen untermauern...
  16. Die legen ihre Lieferung ja meist ohnehin vor die Tür... Also, ich würde da wahrlich nicht extra dafür nass aus der Dusche flitzen. Abgesehen davon, dass man sich natürlich ohnehin auf die eine oder andere (am besten technische) Weise überzeugen sollte, wer tatsächlich da draußen steht, bevor man aufmacht...
  17. Der Teil ist der traurigere... Aber das hattest du (mit der leidigen Erben-Geschichte) ja schon geschrieben.
  18. Nein, wäre mir zumindest in § 36 Abs. 3 Satz 2 noch nicht aufgefallen... Im Übrigen soll es auch durchaus der Lebenspraxis entsprechen, dass man zuhause mal ein Schläfchen hält, unter der Dusche steht etc... Und somit zwei oder einige mehr Minuten bis zum Öffnen der Tür benötigt.
  19. Die KK-Variante wäre wohl wirklich ein wesentlicher "Schwellensenker" (Kosten!) für viele da Einstiegswillige. Entscheidend wären m.E., in der Tat, dafür real taugliche Waffen - das ist m.E. ein springender Punkt dabei. Ich habe für mehrere meiner GK-Kurzwaffen (namentlich SIG, Sig Sauer, STI) .22 lr-Wechselsysteme, und für übliches Training/plinking ist das auch spaßig und ausreichend... aber nach meiner Erfahrung kommt, was zuverlässige Funktion angeht, keines der KK-WS auch nur annähernd an die GK-Pendants heran (das nicht mehr produzierte SIG noch am ehesten, und dann wird es ganz dünn). Für IPSC ist Funktion aber natürlich essentiell. In dem Punkt wäre auf dem Markt wirklich Abhilfe nötig.
  20. Im aktuellen Hamburger Fall kam eben ziemlich viel zusammen. Da gab es bekanntlich mehrere (und nicht nur anonyme) Hinweise auf ein Gefährdungspotenzial; die "auf dem Schrank vergessene Patrone" war im Vergleich dazu lediglich Beiwerk.
  21. Na, bis jetzt sind diese irrwitzigen Forderungen nur... irrwitzige Forderungen. Mal sehen, was dann politisch-parlamentarisch daraus wird. Gerade das angesprochene "anlasslose-Durchsuchungs-Thema" ist ein FDP-Thema par excellence.
  22. Man muss sich mal klar machen, was ein mit robustem Kontrollrecht ausgestattetes "Messermitnahmeverbot" in der Konsequenz bedeuten würde: Ein faktisches Kontrollrecht, JEDEN und JEDE anlasslos einer Taschen- und Leibesvisitation zu unterziehen. Der Wahnsinn, da geht's dann (in einem Land, das sich "freiheitlich" nennt) um sehr viel mehr als um Messermitnahme.
  23. Denen geht es gar nicht um reale Lösungen. Denen geht es um politische Scheinlösungen "für die Galerie". Und Freiheit... ist denen dabei so etwas von piepegal.
  24. Zitat: "Zur Durchsetzung seien verstärkte Stichprobenkontrollen "natürlich erforderlich und auch realisierbar", sagte der Innenpolitiker." Das heißt in letzter Konsequenz auch, anlasslose Leibesvisitationen bei Normalbürgern/Berufspendlern in Bus und Bahn....? Da kann ich nur sagen "Willkommen in einem anderen Land". Weit sind wir gekommen.
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