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karlyman

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  1. Die Grünen wollen (wenn es nach ihnen geht) bekanntlich noch bedeutend weiter gehen.
  2. Die grünen Verbieter interessiert beim WaffG die tatsächliche Sicherheits-Relevanz einen feuchten Kehricht. Deren Motivation liegt in Verbot und kompletter Kontrolle.
  3. Da soll und muss auch nichts geändert werden. Es ist übrigens kein "Verstoß gegen die Menschenwürde", wenn einem Fernmigranten ohne Einreisepapiere, der bereits x sichere Durchreiseländer (mit dortigen Entfall seines Schutzgrundes) dann eine Einreise nach D verweigert wird... Auch wenn viele Ideologieverblendete das behaupten.
  4. @Valdez Tja, da gab es so einen "schlauen" verwaltungsrechtlichen Hebel im WaffG...
  5. Vollzug des WaffG als einzige, fortlaufende Vergrämungsstrategie. "Wir schaffen's wegen bundespolitischer Gesetzeslage nicht, ihnen die Waffen ganz abzunehmen, aber wir machen ihnen das Leben so schwer wie möglich". Und wenn da auch die Verwaltungsgerichte mitmachen, hast du keine Chance... Der einzige Weg, so etwas zu beenden, ist, die RRG-"Bande" abzuwählen. Was in Bremen aber en hartes Brot ist.
  6. In Bremen ist die Sache ja klar... Die wollen politisch-ideologisch die "Freiheiten", die mit dem Bundesrecht (WaffG) verbunden sind, ihren einschlägig interessierten Bürgern eigentlich gar nicht zugestehen. Also piesacken sie die dortigen LWB (und die die es werden wollen), wo immer sie es landesrechtlich können, oder meinen zu können. (Landesrecht... ist in Zusammenhang mit diesem Fleckchen aus zwei pleitegangenen, mittelgroßen Städten an Weser und Wesermündung ohnehin ein Witz, so wie eben der ganze Stadtstaat... aber das ist wieder eine andere Diskussion...)
  7. Was dennoch, auch in US-Bundesstaaten mit ziemlich restriktiver Gun-Gesetzgebung, den großen Unterschied zu D und den meisten anderen Ländern ausmacht: Es gibt für sehr viele gängige Waffenarten kein (und vor allem nicht mit Bedürfnisprinzip verbundenes) license-/Erlaubnis-System.
  8. Übrigens, über die jagdliche "Mindestenergie 200 J" muss man sich bei kurzen "Snubbie"-Revolvern in .38 Sp. oder .357 Mag. wohl keine Sorgen machen. Da gab es m.W. vor ca. 10 Jahren mal einen Test in CALIBER, wo ein paar S&W und Ruger mit etwa 2" Lauflänge getestet wurden... Wenn ich mich richtig erinnere, war da jede (auch schwache .38 Sp.) Laborierung aus diesen Waffen gut über 200 J, und es ging hoch bis zu 500 o. 600 J.
  9. Schon richtig. Darin stimmen sie dann genau mit den Grünen überein.
  10. Ja, ist klar. Das geht ja gar nicht, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich an einer Messe für deutsche Hersteller beteiligt, die so bööse Dinge wie Schusswaffen herstellen. Also so Zeugs, das u.a. die Bundeswehr, die deutschen Polizeien, und Streitkräfte und Polizeien von -zig befreundeten Ländern weltweit verwenden... Meine Frau berichtete mir gestern von diesem als Comedy kaschierten Propagandazeugs. Muss wohl unsäglich gewesen sein. Ich hatte es mir nicht angetan.
  11. Die beiden haben bereits hundertfach mehr an Lobbyarbeit für Schießsport und Waffenbesitz geleistet, als du absehbar je leisten wirst. Und das ist noch eine zurückhaltende Prognose.
  12. Oder "in aller Freundschaft"...
  13. "Stupid is as stupid does" (Forrest Gump)
  14. Thüringen 2023 oder Thüringen 1983...? Nur so ein Gedanke.
  15. Na, der Fall dass auf einer normalen zivilen Schießstätte durch Schießsportler mit Kriegswaffen geschossen wird... dürfte sich auch in deutlichen Grenzen halten. Und wenn der Stand nicht entsprechend ausgelegt ist (s. "normale DSB-Stände" ohne Mehrdistanz etc....) dürfen dort ohnehin keine dynamischen Disziplinen geschossen werden...
  16. Den verpflichtenden Schießnachweis gibt es schon in einigen Bundesländern (z.B. bei mir in BW) für bestimmte Jagdausübungen, namentlich die Teilnahme an Drückjagden, und das Schießen auf Federwild. Das reicht allemal. Mehr an Beschränkungen braucht es nun wirklich nicht. Und wer "das Bedürfnis zum Waffenbesitz" dran knüpfen will, dem liegt weder an der Jagd, noch an Sicherheit... dem geht es (durch erneutes Hochschrauben von Aufwand und Anforderungen) um das Abschmelzen des Waffenbesitzes. Halte uns doch nicht für so blöd, das nicht zu durchschauen.
  17. Schießfertigkeit üben und verbessern. Ein weißes DIN A4-Blatt, auf das du ggf. mit Filzschreiber ein Zielsymbol (allerdings kein verbotenes!) zeichnest, o.ä., um deine schießsportlichen/jagdlichen Fähigkeiten im Schießen zu üben und verbessern... wo soll da denn das Problem sein? Es gibt im Netz freie Zieldarstellungen zum Herunterladen/Ausdrucken, z.B. von TARGETZ. Ich nutze die ab und zu mal gerne. Natürlich unter Beachtung der Verbote, die für das Schießen in D gelten.
  18. Man darf im Rahmen des Bedürfnisses schießen. Und das ist schießsportlich. Nicht (ausschließlich) "Disziplin XY 1.2.3".
  19. Training umfasst im Schießsport, jagdlichen Bereich etc. das Üben, Erlangen, Verbessern der Schießfertigkeit. Nach meinem Rechtsverständnis ist hierzu alles erlaubt, was nicht als Übungsteil/Szenario für diese Bedürfnisbereiche ausdrücklich verboten ist.
  20. Dieses Merkblatt enthält Formulierungen, die, wenn man in der Materie nicht vertieft drin ist, auch mehr Verwirrung als Klärung stiften... Es geht viel einfacher. Siehe oben, @CZM52, den wiedergegebenen Gesetzestext des § 20 WaffG mit den Hervorhebungen in Abs. 1 und Abs. 3. Das sagt doch schon klar alles aus.
  21. Erstens geben die einschlägigen Unfallzahlen pro Jahr in D nicht mal annähernd eine Rechtfertigung für solche jährlichen Prüf- und Übungsvorgaben her. Zweitens habe ich große Zweifel, dass die genannten Fehler durch solche Untersuchungs- und Übungsspielchen ausschließbar oder in hoher Zahl reduzierbar sein werden. Am Ende geht es, alles in allem, um Erhöhung des Aufwandes und Abschmelzen der Zahl Berechtigter. Mach' dich doch so ehrlich.
  22. Die Grünen sind bei genauem Hinschauen viel weniger Natur-/Artenschutz-bewandert, als sie sich immer darstell(t)en. Und in der Abwägung gegen andere Interessen fällt bei denen "seltsamerweise" Naturschutz auch öfter mal hinten runter.
  23. Berücksichtigen heißt - es gibt (für die hier angesprochenen Verbote und Beschränkungen) faktische, belegbare Gründe; d.h. nachweislich vorhandene Defizite und Probleme, die im Interesse der Allgemeinheit mittels dieser Verboten und Beschränkungen behoben werden können. Dazu kannst du nun gerne Näheres (Konkretes) ausführen.
  24. Dann der Quark, in NSG und FFH-Gebieten pauschal keine Jagd mehr zuzulassen wegen der damit verbundenen "Störwirkung". Auch in den allermeisten NSG findet legal Publikumsverkehr statt, Jogger, Radler, Wanderer etc. tummeln sich da auf den reichlich vorhandenen Wegen - was ist mit deren Störwirkung, bzw. wie ist demgegenüber der "Beitrag" der Jäger? FFH-Gebiete sind gekennzeichnet durch den Schutz ganz bestimmter sog. Leitarten, manchmal auch nur einer einzigen pro Gebiet, oft Pflanzen und Insektenarten - was soll da die Jagd an Störung bewirken? Zum gewünschten Verbot, jagdlich Kurzwaffen mitführen zu dürfen - wo ist das einschlägige, belegte Problem bzw. die spezielle Deliktrelevanz...? Fachlich und inhaltlich unausgegorener Unsinn... Dessen einziger Inhalt natürlich nicht in erhöhtem Schutz, sondern in erneuten Beschränkungen als solchen besteht. Das Verbot als Selbstzweck.
  25. Ich finde das ziemlich schlecht. Warum? Weil wir bereits mehr als genug Kontrollen, Beschränkungen und Verbote haben. Und nicht noch mehr davon brauchen.
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