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karlyman

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  1. Genauso sinnbefreit könntest du im DSLR-/Foto-Forum die überspitzten Aussagen zur Wahl stellen: A) Man sollte überall und alles fotografieren dürfen B) Es sollte ein komplettes Fotografier-Verbot herrschen.
  2. Interessante Abkürzung. Also, was mich angeht, bei RB und RE denke ich stets an den Bahn-Nahverkehr.
  3. Man kann aber auch versuchen, durch normalen Ton (also nicht alles "mit gleicher Münze heimzahlen") die Angelegenheit wieder zu versachlichen. Ich bin damit jedenfalls immer besser gefahren, als mit Kraftausdrücken um mich zu werfen.
  4. Nicht nur frech, sondern rechtlich ziemlich umstritten. Es könnte an der im Gebührenrecht erforderlichen "Veranlassung der Behördenhandlung" fehlen. Genau, wie bei anderen stichprobenartigen Kontrollen (polizeiliche Anhaltekontrolle etc.). Aber das ist ein anderes, für sich abendfüllendes Thema...
  5. Und du bist sicher, das in Kenntnis von Fakten behaupten zu können?
  6. Glaubst du tatsächlich, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zusätzliche Zuständigkeiten und damit Arbeitsvolumen (durch Übernahme der Waffenrechtsbereiche von den kleineren Städten) aufdrücken lassen, ohne sich dafür entsprechende Kompensation bei den Personal- und Sachkosten geben zu lassen?
  7. Was Amthor angeht, solltest du allerdings bedenken, dass er auch angesichts der jüngsten Vorfälle klar gefordert hat, die rechtstreuen LWB nicht mit Verboten zu bestrafen. Fand ich als Position nicht schlecht.
  8. Man "kürzt" in Niedersachsen jetzt ja die kleinsten, bearbeitenden Dienststellen weg, und siedelt Waffenrecht ausschließlich bei den größeren in Stadt- und Landkreisen an. Effizienter wird es bei denen, weil mehr Spezialisierung und Routine beim Thema herrscht, als es bei den kleinen Behörden (wie geschrieben, wo nur "unter anderem immer mal wieder Waffenrecht bearbeitet wird) der Fall ist. Zudem werden die größeren Behörden, die nun mehr Fälle und größere Zuständigkeitsbereiche zu bearbeiten haben, sicherlich die entsprechenden Sach- und Personalaufwände kompensiert haben wollen, und auch "aufstocken". Dass geht bei denen ja nicht 1:1 so weiter.
  9. Ich kann ja nur über meine Erfahrungen dazu in Ba.-Wü. berichten. Und da habe ich von Schützen- und Jagdkollegen die Information erhalten, dass man/frau in den kleinen Dienststellen der Großen Kreisstädte, wo eben "unter anderem auch" Waffenrecht bearbeitet wird, oft pingeliger/nickeliger/zögerlicher mit der Ausstellung von Entscheidungen ist, als in den größeren, bei den Landratsämtern angesiedelten Waffenrechts-Dienststellen. Das hat, wie geschrieben, oft mit Unerfahrenheit und vergleichsweise weniger Routine zu tun... und dann entscheidet man/frau eben zögerlich und eher auf der restriktiven Seite. Sollte es im Land NS genau umgekehrt sein, na, dann ist es da so.
  10. In Ba.-Wü. ist es bislang ebenfalls so, dass die Organisation bei Landkreisen, Stadtkreisen (kreisfreien Städten), sowie den sog. Großen Kreisstädten (i.d.R. die über 20.000 Einwohner, mit Zuteilung bestimmter Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden) liegt. In Niedersachsen hat man jetzt offenbar die letztgenannte Zuständigkeit gestrichen. Das ist (wenn ich bestimmte Rückmeldungen/Dinge aus den Waffenbehörde Großer Kreisstädte in Ba.-Wü. höre) vielleicht ohnehin oft besser... In diesen ziemlich kleinen Verwaltungseinheiten muss das Waffenrecht aufgrund der Größe/Struktur neben anderen Ordnungsaufgaben in aller Regel von denselben Mitarbeitern "miterledigt" werden, folglich mit wenig Erfahrungen und Ressourcen für dieses Thema. Das ist der Aufgabe oft nicht zuträglich, und oft (Unwissen, Unsicherheit...) auch für die dortigen LWB nicht vorteilhaft. Es gibt m.W. in Ba.-Wü. Fälle, wo die (eben kleinen) Waffenbehörden/Waffenrechtszuständigkeiten Großer Kreisstädte durch freiwillige Kooperation in die des entsprechenden Landkreises eingegliedert wurden... Synergieeffekte.
  11. Im Zweifel, um den größten Scheixx an Regierungsvorhaben einbremsen, abmildern oder abändern zu können. Als liberales Korrektiv... Als solches sind sie jedenfalls von Vielen gewählt worden. Man sollte sich keinen Illusionen hingeben, bei den derzeitigen politischen (und auch medialen) Verhältnissen in D wird es in irgendeiner Form zu Rot-Grün-, oder Schwarz-Grün-Reigerungskonstellationen kommen. Wenn dann eine einigermaßen liberale Kraft mit am Tisch sitzt und den größten Mist bremst (und das tun bzw. versuchen sie fortwährend), ist das besser als schmollend und wirkungslos in der Opposition zu sitzen.
  12. Vor allem soll jetzt massiv Druck auf den liberalen Koalitionspartner gemacht werden, damit der seinen Widerstand gegen die von Faeser/Grünen gewünschten Verschärfungen aufgibt... In der Tat, die Medienmaschinerie läuft. Und nur in eine Richtung. "Pluralität" war vorgestern.
  13. Seltsam, wenn legale Schusswaffen aus sportlichem/jagdlichem Hintergrund da sind, wird da anscheinend ultraschnell (und auch entschieden bis hart) agiert. Es gab Fälle von anderweitigen Bedrohungen, wo Männer "abtrünnige" Ehefrauen, Ex-Freundinnen etc. verfolgt und ihnen gedroht haben, die Polizei aber wenig oder zögerlich agiert hat, und die dann mit schwerer Verletzung oder Tod der Frauen endeten. Schusswaffen (zumindest legale) waren da in vielen Fällen gar nicht im Spiel...
  14. Seltsam ist übrigens, dass er zum einen auf die IMK vom Dezember 2022 verweist, zum anderen aber auf ein seiner Meinung nach "perverses Waffenarsenal" im Keller des Festgenommenen (wir wissen ja nicht, über was er im einzelnen redet). Bei der IMK ging es bezüglich Waffenrecht m.W. ausschließlich um eine Verschärfung der Zuverlässigkeitskriterien. Nicht um bestimmte Waffen(arten).
  15. Zitat: "Es sei höchste Zeit, dass das, was man in der Innenministerkonferenz im Dezember besprochen habe, umgesetzt werde. Der Bundesgesetzgeber müsse wirklich in die Gänge kommen und einen Gesetzentwurf vorlegen, sagte Strobl am Donnerstag. ....Er erwarte sehr zeitnah einen Gesetzentwurf der Ampelregierung... ....Strobl. Er sprach davon, dass man in dem Gebäudekomplex ein erschreckendes und „perverses“ Waffenarsenal vorgefunden habe. „Das, was ich dort gesehen habe, braucht wirklich kein Mensch.“ So, so. Nachdem man sich bislang an MPU/psychisch Gestörten, Reichsbürgern etc. abgearbeitet hat (auch nicht ohne Grund), sind es nun wieder die bösen Legalwaffen als solche. Herr Strobel weiß auch direkt, was Leute brauchen und was nicht...
  16. Kleine Anmerkung am Rande: @Last_Bullet schrieb von einem sich-kümmern um die Messermänner, nicht um die Messer... Leicht anderer Ansatz
  17. Na, dann muss das mit dem "bei Konflikt immer gleich alles wegbringen" aber nicht auf die "beste Ehefrau von allen" begrenzt sein. Die "nette" PETA-Jagdgegner-Aktivistin, die neben dem Revier wohnt, könnte jederzeit mit derselben Bedrohungsmeldung/-masche kommen...
  18. "Der hat eine Spaltaxt und hat mich bedroht"... wäre also, bei der behördlichen Handlungs-"Lawine", anders zu bewerten?
  19. Das zu verstehen fiel z.B. schon in dem wirklich "in die Hose" gegangenen Reichsbürger-Fall in Franken schwer. Auch da meinte man, frontal "die Burg stürmen" zu müssen... Anstelle den Typen auszukundschaften und dann bei anderer, alltäglicher Gelegenheit, höchstwahrscheinlich ohne jeden notwendigen Waffeneinsatz, von links und rechts in die Mangel zu nehmen. Beispiele dafür gibt es im Vorgehen polizeilicher Spezialeinheiten nämlich genügend. Ich neige nicht dazu, vorschnell unprofessionelle Planung zu unterstellen. Aber es entsteht in einigen Fällen doch der Eindruck, dass dezidiert "show of force" gewollt ist.
  20. Die Küchenmesser und Gartengeräte müssen dann konsequenter Weise auch weg und ohne direkten Zugriff eingelagert werden...
  21. Ich bin da hin und her gerissen. Auf der einen Seite ist jetzt dieser berichtete neue Ansatz des BMI schon mal deutlich intelligenter und an der Sache orientierter, als im Vergleich das tumbe "alles verbieten!!" Andererseits bietet er jede Menge Potenzial für missbräuchliche Anwendung, die am Ende für viele LWB auch nichts anderes bedeuten kann als Schikane und Verbot. Da ist viel abhängig von der Ausgestaltung.
  22. Das ist wohl so ähnlich wie mit den Zuverlässigkeitsregelungen aus § 5 Abs. 2 Nrn. 2. und 3. WaffG... auch die ermöglichen es den Waffenbehörden längst, gegen LWB, die politische "Extreminskis" sind, vorzugehen. Dennoch meint man, in dem Punkt noch erneut "regeln" und "verschärfen" zu müssen... Das ist politische Aktivität "für die Galerie", für Medien und Publikum.
  23. Die Frage ist, soll das künftig jeder LWB im Scheidungsverfahren, wenn er mit der (bald-Ex-)Frau nicht komplett "in Harmonie" ist, vorsorglich tun....? Ich verstehe den Punkt, aber das kann es ja auch nicht sein.
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