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karlyman

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  1. Training umfasst im Schießsport, jagdlichen Bereich etc. das Üben, Erlangen, Verbessern der Schießfertigkeit. Nach meinem Rechtsverständnis ist hierzu alles erlaubt, was nicht als Übungsteil/Szenario für diese Bedürfnisbereiche ausdrücklich verboten ist.
  2. Dieses Merkblatt enthält Formulierungen, die, wenn man in der Materie nicht vertieft drin ist, auch mehr Verwirrung als Klärung stiften... Es geht viel einfacher. Siehe oben, @CZM52, den wiedergegebenen Gesetzestext des § 20 WaffG mit den Hervorhebungen in Abs. 1 und Abs. 3. Das sagt doch schon klar alles aus.
  3. Erstens geben die einschlägigen Unfallzahlen pro Jahr in D nicht mal annähernd eine Rechtfertigung für solche jährlichen Prüf- und Übungsvorgaben her. Zweitens habe ich große Zweifel, dass die genannten Fehler durch solche Untersuchungs- und Übungsspielchen ausschließbar oder in hoher Zahl reduzierbar sein werden. Am Ende geht es, alles in allem, um Erhöhung des Aufwandes und Abschmelzen der Zahl Berechtigter. Mach' dich doch so ehrlich.
  4. Die Grünen sind bei genauem Hinschauen viel weniger Natur-/Artenschutz-bewandert, als sie sich immer darstell(t)en. Und in der Abwägung gegen andere Interessen fällt bei denen "seltsamerweise" Naturschutz auch öfter mal hinten runter.
  5. Berücksichtigen heißt - es gibt (für die hier angesprochenen Verbote und Beschränkungen) faktische, belegbare Gründe; d.h. nachweislich vorhandene Defizite und Probleme, die im Interesse der Allgemeinheit mittels dieser Verboten und Beschränkungen behoben werden können. Dazu kannst du nun gerne Näheres (Konkretes) ausführen.
  6. Dann der Quark, in NSG und FFH-Gebieten pauschal keine Jagd mehr zuzulassen wegen der damit verbundenen "Störwirkung". Auch in den allermeisten NSG findet legal Publikumsverkehr statt, Jogger, Radler, Wanderer etc. tummeln sich da auf den reichlich vorhandenen Wegen - was ist mit deren Störwirkung, bzw. wie ist demgegenüber der "Beitrag" der Jäger? FFH-Gebiete sind gekennzeichnet durch den Schutz ganz bestimmter sog. Leitarten, manchmal auch nur einer einzigen pro Gebiet, oft Pflanzen und Insektenarten - was soll da die Jagd an Störung bewirken? Zum gewünschten Verbot, jagdlich Kurzwaffen mitführen zu dürfen - wo ist das einschlägige, belegte Problem bzw. die spezielle Deliktrelevanz...? Fachlich und inhaltlich unausgegorener Unsinn... Dessen einziger Inhalt natürlich nicht in erhöhtem Schutz, sondern in erneuten Beschränkungen als solchen besteht. Das Verbot als Selbstzweck.
  7. Ich finde das ziemlich schlecht. Warum? Weil wir bereits mehr als genug Kontrollen, Beschränkungen und Verbote haben. Und nicht noch mehr davon brauchen.
  8. Die wollen weder die Thematik als solche, noch die Sicherheit verbessern. Die wollen Freiheiten beschneiden.
  9. Da kannst du ja nur noch erbrechen. Die Forderungen darin gehen auch deutlich über das hinaus, was selbst in grün (mit-)regierten Flächenländern umgesetzt ist, oder was der grün-nahe ÖJV als Programmatik hat. Eine Ansammlung aus urban-linken Traumvorstellungen, unbegründet und zusammenfabuliert. Ganz "nebenbei" noch mit tiefen Eingriffen ins jagdbezogene Waffenrecht verbunden, war ja klar.
  10. Nach der "Logik", die hier angewandt wurde, müsste also auch jemand verurteilt werden, der T-Shirts mit M16- oder Bren LMG Aufdruck herstellt und verkauft...?
  11. Ich stelle es ja nicht in Frage. Ich stelle nur eine Frage.
  12. Dann ist die Frage aber tatsächlich nicht so verkehrt, wozu eine solche Karte dienen soll. Accessoire für Waffenmechanik-Fans?
  13. Daanke, danke, gar nicht nötig, zu viel der Ehre...
  14. Der Unterschied lag/liegt nicht in einem Schuss hin oder her... Wenn die "alte" Regelung, eben in Gestalt ihrer unsäglichen Auslegung des BVerwG, geblieben wäre, hätten wir jagdlich bei den HAs keine echten Wechselmagazine mehr. Da wären in letzter Konsequenz nur noch "angepinnte" Klappmagazine drin gewesen.
  15. @chapmen Nein, es zeigt nur, dass man sich mitunter "zu Tode" (oder arm) klagen kann und bis in die letzte Instanz (vor allem wenn diese denkbar "schlecht gesonnen" ist, s. BVerwG) nichts verbessert... und wenn man politisch/parlamentarisch etwas auf den Weg bringt, ist es quasi mit einem Federstrich in Ordnung gebracht. Klappt nicht oft, aber hier hat es geklappt.
  16. ,,,, Die wurde ja schließlich auf politischem Weg in Ordnung gebracht.
  17. Vergleiche haben, egal in welchem Rechtsbereich, einen unschätzbaren (wenn auch sehr "partikularen") Vorteil,...was sicherlich auch ein Motiv ist, warum sie von Richtern gerne vorgeschlagen werden: Die Richter müssen keine z.T. aufwändigen Urteilsbegründungen anfertigen, Vergleiche sparen der Gerichtsbarkeit also Mühe...
  18. In Einzelfällen kann das so sein, ja. Zum Beispiel dann, wenn eine konkrete (Sachbearbeiter-)Person dem LWB/Sportschießen gewogen ist (wir hatten mal einen, der war selbst GK-Sportschütze). Strukturell aber halte ich meine Feststellung für richtig. Wenn Waffenrecht "in der kleinen Einheit" beim Ordnungsamt einer Kleinstadt eben so "mit erledigt" werden muss, fördert das Unsicherheit, und die wirkt im Zweifel nicht in Richtung von mehr Großzügigkeit...
  19. Immer noch. Die NSU waren die „Neckarsulmer Fahrzeugwerke AG“, so frmierend seit 1913, heute komplett Teil von Audi (als Traditionsmarke erhalten).
  20. Na, wenn der Hersteller sowie eine halbwegs komplexe Nr. (bzw. Ziffern-/Buchstaben-Kombination) drauf "verewigt" sind... ist die eindeutige Identifizierbarkeit ja vorhanden.
  21. Ich schätze auch, dass bei Bußgeldangelegenheiten weniger Ermittlungs-/Aufklärungsdruck entfaltet wird, als bei Strafsachen. (Was sich dann auch auf die Chancen bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Schädiger auswirkt..).
  22. (Alle Motorradfahrer, die mal Betroffene des "alten" Stufenführerscheins waren, kennen die beiden Leistungsdaten noch gut...)
  23. "Ich kann es Ihnen verraten. Nur muss ich Sie dann leider töten." Nein, schon i.O...
  24. Da komme ich auf @ALBA zurück: "es ist nirgends festgelegt wie eine Waffen nummer auszusehen hat". Was heißt da fortlaufend, zwischen welcher vorangegeangenen und welcher folgenden Nr. denn? Rein theoretisch könnte da auch ABXY9876 stehen, oder Schnidelwutz55...
  25. Übel, übel. Allerdings, noch deutlich schlimmer wäre es gewesen, hätte es da in HH die Eppendorfer Grillstation betroffen.
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