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karlyman

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  1. Nein. Man kann ja über die öffentlichen Stellen der "Daseinsvorsorge" in D lästern wie man will... Aber Fakt ist, dass die Sensibilität in dem Bereich in jüngster Zeit sehr gewachsen ist, und NEA u.ä. Einrichtungen sind eher im Aufbau, als im von dir vermuteten Abbau/"Verhökern"...
  2. Da machst du ein großes Fass auf... Das geht so in Richtung "Verbände und Bedürfnisprinzip generell", oder....?
  3. Ehrlich, für diese "DSB contra sonstige Verbände"-Thematik sollte man besser einen eigenen Thread aufmachen (nicht, dass das dann neu oder exklusiv wäre, aber eben passender). Mit der vom BMI beabsichtigten WaffG-Änderung/Verschärfung hat es nur "ziemlich peripher" noch zu tun... Ich bin ja nicht so unglücklich, dass sich in Punkto Faeser'scher Reform gerade nichts wirklich Neues tut, aber man muss diesen Thread dann auch nicht auf Teufel-komm-raus füllen.
  4. "Seltsamerweise" hat es aber in den frühen 2000er-Jahren bei uns (wie erwähnt, BDMP-Gruppe innerhalb "DSB-Verein") geklappt, und es läuft bis heute ziemlich gut. Hängt vermutlich von den handelnden Personen, deren Willen, Umgangston, und Offenheit ab.
  5. Also, bei uns funktioniert es (mit einer BDMP SLG innerhalb eines "DSB-Vereins") seit knapp 20 Jahren gut.
  6. Da gebe ich dir recht. Allerdings lasse ich mir auch nicht ohne handfeste, belegbare Gründe einfach mein Hobby, meine in Jahren gepflegte Leidenschaft, sowie Besitz + Eigentum der damit verbundenen Dinge nehmen.
  7. Das - gerade Letzteres - ist ja das nahezu Irrwitzige an der Sache. Meine "alte" (im doppelten Sinne) Sachbearbeiterin hatte auch steif und fest die Auffassung vertreten (nachdem ich mal erwähnte, eine bestimmte Büchse auf meiner WBK Gelb zur Jagd verwenden zu wollen), dass das absolut nicht gehe... So in der Art "wenn Sie damit zur Jagd gehen und erwischt werden, haben Sie ein Problem"... Die war so dogmatisch im o.g. Sinne, dass sie mit Nachdruck empfahl, eben eine zusätzliche Waffe in dem Kaliber und der Machart auf JS zu erwerben.
  8. Das halte ich auch für eine grottenschlechte Lobby-Strategie. In der Tat, Sportordnungen sind nicht "Moses' Gesetzestafeln". Der Ansatz muss schlicht sein, dass im LWB-Bereich das erlaubt sein muss, für was nicht ausreichend faktische Verbotsgründe bestehen. Somit, dass Verbote und Beschränkungen nur bei gut faktenbasierter Begründung überhaupt kommen dürfen. Aber das ist wohl viel zu freiheitlich gedacht...
  9. Also, damit geklärt. Meine Tochter ist Vegetarierin, die kann somit auch ausschließen, dass ihr Kalbsbraten anbrennt.
  10. Ernsthaft? Also, ich würde dir das mit meiner Büchse nicht erlauben. Was zu weit geht, geht zu weit.
  11. Du bist sicher bzw. du kannst ganz sicher ausschließen, dass dir jemals z.B. eine KK-Patrone nach dem Schießtraining vor den Waffenschrank kullert und dort mal einen Tag liegenbleibt? Es geht hier gar nicht um bösen Willen, nicht mal um erhebliche Nachlässigkeit... Du kannst das oben Genannte definitiv und immer gewährleisten? Dann hättest du ein geradezu unglaubliches Maß an Selbstsicherheit...
  12. Ja. Aber Hauptsache, es steht "Gutachten" drüber. Hört sich irgendwie wichtig und fundiert an...
  13. Anm.: Es gibt andere Länder mit ebenfalls hohen Raten an privatem, legalem Waffenbesitz. Aber bedeutsam niedrigeren Deliktzahlen als die USA.
  14. Stimmt im Übrigen auch nicht. Natürlich gibt es noch legal privat besessene Feuerwaffen in GB. Wenn auch weniger zulässig ist als in den kontinentaleuropäischen Ländern.
  15. Alle "Altfälle"...? In den meisten Fällen wird nichts dabei rauskommen außer - Aufwand. Und genau das ist wohl beabsichtigt.
  16. Die vorübergehende Überlassung (Leihe) an den anderen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnsi darf zu dessen Bedürfniszweck stattfinden. Somit muss die Verwendung eben in D schießsportlich zulässig sein. Eine B(D)F (als LW, s.o.) für Skeet-/Trap-Disziplinen sollte grundsätzlich unroblematisch sein.
  17. Möglicherweise: Sich miserabel vorbereiten, und auf Prüfende treffen, die die Sache recht ernst nehmen.
  18. So sieht's aus. Allerdings, vor dem Hintergrund ist der (auch im Thread angesprochene) Aspekt des Passivrauchens nicht soo irrelevant...
  19. Vom Sprit her könntest du da auch ca. 250 km hin + wieder zurück selbst ausliefern...
  20. Die wollen eben einfach nur wieder irgendeine Verschärfung. Eine zusätzliche Schikane, die den Aufwand und die Zugangsschwellen für den LWB erneut hochsetzt. Eine Ahnung von der Materie brauchen sie dazu ja nicht zu haben...
  21. Woher wussten die Kontrollierenden in dem Moment eigentlich so sicher, dass da keine Dekopatrone stand? (Haben sie die untersucht? Oder Aussage des Kontrollierten...?)
  22. Ich wollte ja nur höflich deine Ausführungen untermauern...
  23. Die legen ihre Lieferung ja meist ohnehin vor die Tür... Also, ich würde da wahrlich nicht extra dafür nass aus der Dusche flitzen. Abgesehen davon, dass man sich natürlich ohnehin auf die eine oder andere (am besten technische) Weise überzeugen sollte, wer tatsächlich da draußen steht, bevor man aufmacht...
  24. Der Teil ist der traurigere... Aber das hattest du (mit der leidigen Erben-Geschichte) ja schon geschrieben.
  25. Nein, wäre mir zumindest in § 36 Abs. 3 Satz 2 noch nicht aufgefallen... Im Übrigen soll es auch durchaus der Lebenspraxis entsprechen, dass man zuhause mal ein Schläfchen hält, unter der Dusche steht etc... Und somit zwei oder einige mehr Minuten bis zum Öffnen der Tür benötigt.
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