

karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
54.014 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja. Nur am Rande, wenn wir schon bei den 93 Jährigen sind... Ich kenne eine 96 Jährige, die mit etwas Glück noch 1939 davonkam, und bei der ein Teil der Verwandtschaft im Holocaust umkam. -
Wenigstens mal - in dem ganzen einschlägigen Dickicht aus Regelungswut und Irrwitz - ein pragmatischer, mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbarer Punkt.
-
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Das sieht man generell an seinen unglaublich zahlreichen und verschachtelten Regelungen, u.a. zum waffenrechtlichen "Bedürfnis". Die Diskussion auch an dieser Stelle zeigt es ja. Klar und geradlinig nachvollziehbar für den von den Regelungen betroffenen Bürger ist das nicht. Und enthält so unzählige Fallstricke. Für die vollziehende Verwaltung darüber hinaus ein (im Verhältnis zum tatsächlich damit Erreichten) irrwitziger Aufwand. Ein "Fest", bzw. weites und dauerhaftes Betätigungsfeld für Juristen, aber von einem gesellschaftlichen Nutzen kann man nicht reden. Im übrigen spricht die heutige Ausgestaltung dieses Rechtsgebietes dem - jetzt landauf, landab von der Politik gepredigten - "Bürokratieabbau" Hohn. -
"Fallscheibe" Luftgewehr/Pistole? Sig Sauer Quad Shooting Gallery!
karlyman antwortete auf Direwolf's Thema in Frei ab 18
Nur ähnlich... ich habe so eine kleine Gallery mit Enten-Silhouetten. Im Übrigen: Waffenrechtliche W.O.-Diskussion in 3... 2... 1... -
Ich verstehe ohnehin nicht, warum sich der "Schießende" bei seiner Verteidigung nun so auf "ich habe gar nicht abgedrückt" kaprizierte. Leicht zu widerlegen. Ging es nicht im Ursprung darum, dass er geltend machte, die Waffe sei von der Waffenausstatterin am Set ohne sein Wissen mit scharfer statt Dummy-Munition geladen und ihm so überreicht worden?
-
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Erlaubnis-Voraussetzungen für eine erteilte Erlaubnis können nur in dem Ausmaß wegfallen, in dem sie tatsächlich mal, als solche, bei Erteilung gestellt waren. Und die Unterscheidung "das Eigentum ist geschützt, nur der Besitz nicht" ist sehr rechtstheoretisch, aber auch reichich lebensfremd. Wir kennen beim Waffenbesitz (bzw. dessen nachträglichem Wegfall") sehr viele Fallkonstellationen, wo das theoretisch verbleibende Eigentumsrecht in der Praxis, bei dem entsprechend zuregulierten Markt, kaum einen Pfifferling wert ist. Für den Betroffenen ändert diese etwas sophistische Unterscheidung also nichts. Und die Heranziehung des Baurechtsvergleichs... da könnte man auch viel sagen. Fakt ist, dass es da weitgehende Altbestandsschutzvorschriften gibt, welche aus dem Vertrauensschutz resultieren. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Daher gibt es ja eigentlich auch das Prinzip (wie schon gesagt; und z.T. in Urteilen so ausgedrückt), dass an die fortlaufende/nachwirkende Bedürfnisüberprüfung keine strengeren Anforderungen gestellt werden dürfen, als an die Bedürfnisüberprüfung bei Ersterteilung... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Leider habe ich da wieder mal nur den Kommentar: "Mission accomplished"... Exakt das will "die Politik" mit ihrer (z.T. nicht vom Gesetz gedeckten) Vergrämungstaktik. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Gibt es entsprechend dieser Über-/Fehlinterpretation einen Erlass des IM Ba.-Wü. (o.ä.) an die Waffenbehörden? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist die im Dauer-Wiederholungsmodus... bzw., ist das die STERN-Variante einer tibetanischen Gebetsmühle...? -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Da brauchen wir uns nichts vorzumachen - hinter dem ganzen Schxxxx zu den Bedürfnisanforderungen und ihrer aktuellen Auslegung, den wir hier seitenweise analysieren, erörtern, erläutern etc... steckt letztlich eine ganz bestimmte Absicht bzw. Zielrichtung. Das eine Bundesland interpretiert die Umsetzung mal eher pragmatisch, ein anderes wieder maximal restriktiv... Eine Waffenbehörde wendet es mit ein wenig mehr Augenmaß an, eine andere de facto schikanös... An der Grundtendenz ändert es nichts... und die weist in jüngster Zeit m.E. mehr auf "begrenzen" und "zumachen", als aufs Gegenteil. -
Ja, jetzt lass' sie doch einfach mal machen. Dieses vorauseilende Genöle, ohne wirklich was zu wissen, nervt übrigens.
-
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Nur der Vollständigkeit halber: Ich habe das auch nicht behauptet - das Wort "Grundkontingent" habe ich an der Stelle zur Verdeutlichung verwendet. Damit ist eben schlicht das Bedürfnis-Anforderungsniveau nach § 14 Abs. 4 gemeint. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Der TS hat nachher, in der Tat, korrigiert/präzisiert, dass es hier einerseits um Anforderungen der Waffenbehörde, andererseits "neue Anforderungen" des LKA NRW zur Bedürfnisprüfung gehe. -
Es ist ihm ja erlaubt, zu träumen...
-
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Wie gesagt... Der Gesetzgeber hat Bedürfnisanforderungen bezüglich Waffen im Grundkontingent in § 14 Abs. 4 WaffG formuliert, und er hat Bedürfnisanforderungen bezüglich Waffen über Grundkontingentund inm dortigen Abs. 5 WaffG formuliert. Wo da der "Interpretationsspielraum" im Sinne einer Gleichsetzung (d.h. Anwendung Anforderungen Abs. 5 auf Abs. 4) sein soll, ist ein Rätsel. Abgesehen davon greift dann in Abs. 4 auch noch die klare 10-Jahres-Regelung. Die eiinfach forsch zu negieren, ist schon ein starkes Stück. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Du musst natürlich für deine Situation bzw. in deiner eigenen Abwägung entscheiden, was zu tun ist. Klar ist, dass hier die Behörde ganz offensichtlich die im Gesetz vorgenommene Differenzierung zwischen den Bedürfnisanforderungen von § 14 Abs. 4 und Abs. 5 WaffG missachtet. Was da drin steht, ist eigentlich nicht mal wirklich "interpretationsfähig", das ist eine klare Regelung. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Ich würde sogar sagen - was die vertreten, widerspricht klar der gesetzlichen Regelung. Aber, s.o. mein letzter Beitrag bzw. die Erfahrung von @Vroma - es kann durchaus Hoffnung bestehen. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Na also. Interessant ist, dass der Waffenbesitzer hier offensichtlich mehr waffenrechtliche Sachkunde aufweist als die Waffenbehörde. Aber gut... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Bevor ich irgendwas "proaktiv" machen würde, würde ich erstmal (wie hier mehrlfach empfohlen) bei der Behörde die Rechtsgrundlage für deren "steile Behauptung" (Anwendung § 14 Abs. 5 WaffG-Regelung auf alle Waffen, auch die nach Abs. 4) abfragen. Vielleicht geht denen, so hinterfragt, auch selbst ein Lichtlein auf. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
"Mission accomplished"... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Grundprinzip (und das wurde auch von Verwaltungsgerichten so gesehen, es ist m.W. sogar aus dem eigentlich restriktiven, neueren Urteil des VGH Ba.-Wü. zu § 14 Abs. 5 WaffG ablesbar): An die fortlaufende Bedürfnisprüfung für eine Waffe (also die fortwirkende, periodische Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses) dürfen keine strengeren Anforderungen gestellt werden, als bei der Ersterteilung der entsprechenden waffenrechtl. Erlaubnis dafür. Das bedeutet auch, es können für im Kontingent befindliche, nach § 14 Abs. 4 WaffG zu beurteilende Waffen nicht im Nachhinein andere/strengere Bedüfnisanforderungen (hier: nach § 14 Abs. 5 WaffG) aufgestellt werden, die für die erste Erteilung gar nicht galten. Hinzu kommt dann noch (und das trifft m.E. auch auf die hier genannten Fälle zu) die 10-Jahres-Regel in § 14 Abs. 4 WaffG, nach der eine fortlaufende Prüfung (Aktivität/Wettkampf) mindestens für die unter Abs. 4 fallenden Waffen gar nicht mehr erfolgt, sondern durch die Vereins-/Verbandsmitgliedschaft ersetzt wird... Das führt die Anforderung, die hier die Waffenbehörde "fortlaufend" stellt, vollends ad absurdum. Diese ist klar vom Recht nicht gedeckt. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Das hat doch keine Grundlage. Bei der Bedürfnisprüfung, auch der nachwirkenden, wird waffenbezogen unterschieden, zwischen im Kontingent befindlichen und "Überkontingent"-Waffen. Gäbe es den Bezug auf den Schützen, wäre die genannte, im Gesetz vorgenommene Differenzierung sinnlos. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Und zwar eine, ä die sich die Behörde selbst zusammenfabuliert. Für die im Kontingent befindlichen Waffen gibt das Gesetz doch von vornherein keine Wettkampf-Anforderung her. Wie also sollte diese im Nachhinein (fortlaufende Bedürfnisprüfung) begründet werden können... (zumal dafür ohnehin die 10-Jahres-Regel ab Ersterteilung eingeführt wurde). Genau das würde ich bei der Behörde erstmal explizit nochmals abfragen.