karlyman
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Kein Bleiverbot aus Brüssel "Starkes Zeichen für Schützen"
karlyman antwortete auf DaTaXi's Thema in Waffenlobby
Vielleicht kommt mal ein wirklich informativer Artikel darüber. -
Naja... vielleicht wurde "auf dem Schießstand" genau so verstanden... (also nicht als " in der angrenzenden Gaststätte")...
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Über das SEK habe ich in dem Fall auch gerätselt, ja. Vielleicht war der Polizeiführung das "auf dem Schießstand wird Alkohol getrunken" etwas zu heikel, um dort gewöhnliche Schutzpolizei hinzuschicken.
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Im genannten Fall (Vorfall in Eibau) ging es aber nicht um unerlaubtes Führen/Waffenbesitz außerhalb des Schießstandes. Sondern, dass anscheinend auf dem Stand "gebechert" worden sei. (Was allerdings auch alles andere als hamlos ist).
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Ich habe über diesen Autor auch nicht nur Schlechtes gehört. Allerdings, um was ging es in dem vorliegenden Fall (s. 1. Beitrag) überhaupt inhaltlich? Mal davon abgesehen, dass der "Ton" dabei schon recht unterirdisch ist.
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"Hände weg von "MonCheri" & Co.", kann man da nur sagen...
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Beides ist als "potenziell risikobehaftete" Ausübung anzusehen. Dann muss zumindest ein Vergleich zulässig sein, bzw. eine die Risiken beider Ausübungen vergleichende Betrachtung... Siehe auch @Sigges.
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Es ist keine rationale Risikoabwägung zweier Dinge.
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Wichtiger Punkt. Klar ist - vor dem und während des Schießens konsequent 0,0 Promille. Aber warum dies auch für den bloßen Pkw-Transport der Waffe im verschlossenen Behältnis nach dem Schießen gelten soll, während andererseits das Fahren im Pkw ohne Waffe (bei der ein 1500 kg schweres "Geschoss" schnell durch öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird) 0,5 Promille zugestanden werden - die Logik erschließt sich mir auch nicht so richtig. Oder: dahinter scheint wenig Ratio zu stecken.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also, ich denke bei dem Thema nehmen sich Japan einerseits, GB andererseits im Ausmaß des Wahnwitzes nicht viel. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Im Artikel las es sich eher danach, als sei der Messerbesitzer Japaner. -
In den letzten Jahren war ja häufig nicht "das Gesetz" an sich das Problem - sondern dessen teilweise exotische oder extreme Auslegungen durch Behörden und Verwaltungsgerichte.
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Na ja, wenn du z.B. reinigst, Trockentraining machst, dein neues Visier installierst (...) ist es wohl nicht weggeschlossen. Aber das ist (wie ebenfalls hier im Thread genannt) bei richtigem Agieren auch kein Problem.
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Spontanes Öffnen der Haus-/Wohnungstüre, ohne vorher zu wissen wer draußen steht, ist ohnehin eine ganz schlechte Angewohnheit.
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Exakt den Eindruck gewinne ich beim Lesen dieser Angelegenheit auch.
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Da sieht man mal deren Prioritäten.
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Auf die Weise wird es vom Hobby allmählich, bzw. zumindest partiell, zur "zu erfüllenden Pflicht". Das Schießen orientiert sich nicht mehr so an den persönlichen Präferenzen, sondern dem Bedürfniserhalt. Gewollt ist schlicht Abschmelzung der Bestände, durch Vergrämung via Erhöhen des Aufwandes.
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Auch analysiert als "Spiel über Bande".
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hat aber eben alles nichts mit flächendeckenden Feuerwerks- und Böllerverboten in D zu tun... bzw. es gibt keine ordentliche Begründung dafür. Was selbst im Zentrum einer mittelgroßen Stadt, oder Kleinstadt, eng zeitlich und örtlich ein Problem sein kann, ist es dort schon am Rand, im Ortsteil, im Wohngebiet... eben nicht mehr. Von wirklich ländlichen Lagen mal ganz zu schweigen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Städtetag und Landkreistag hat sich, auf Bundes- und Landesebene, dazu in den letzten paar Jahren wiederholt geäußert. Aussage war meist: Örtlich situationsbezogen (s. Berlin wg. Sicherheit... und in brandgefährdeten Altstädten) können Böller- und Feuerwerksverbote angebracht sein... flächendeckend in D machen sie jedoch keinen Sinn und sind nicht gerechtfertigt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wegen was...? Böllern und Raketen? Messernden Silvesternachtstouristen? -
Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
karlyman antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Wie das "die Behörden" im Ländle sehen, darüber kann ich nichts sagen. Von meiner Behörde gibt es in der Frage noch keine Anforderung. Allerdings ist eine Verwaltungsvorschrift, wenn auch nicht mit direkter Außenwirkung versehen, kein "Larifari"... Sie ist eine verbindliche Handlungsanleitung (im Grunde eine Handlungs-/Auslegungsanweisung) an die Behörden. -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
karlyman antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
...und nebenbei z.B. die eigenen Vorderlader-/SP-Schützen "plattgemacht". So unbedeutend im DSB ist das nämlich auch nicht. -
Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
karlyman antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Tja... Da bist du wahrlich nicht alleine. Im Übrigen weise ich auch nochmal auf den Beitrag von @Sachbearbeiter vom 8. September drüben im "Bedürfnisnachweis WSV"-Thread hin, in dem zu Altfällen ausgeführt wurde (Zitat): "Überbestandswaffen sind alle über dem Grundkontingent (drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition). NICHT dazu zählen alle Waffen auf gelben WBK sowie ebenfalls nicht einzelne wesentliche Teile dazu. Die für die Waffenbehörden maßgebliche WaffVvW besagt zu den Altfällen vor 2009 unter Nr. 14.3 folgendes: "Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern."" -
Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
karlyman antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Genau genommen verlangt § 14 Abs. 5 WaffG, so wie dort formuliert, den Nachweis der Wettkampfaktivität des Schützen. Da steht auch nichts von einem Einzelwaffennachweis, wie in der ba.-wü. Auslegung gefordert.