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karlyman

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  1. Mit einer Schikane-Regelung? (Vgl. Oben @Proud NRA Member)
  2. Auch mal eine interessante Variante zum Thema "Zuverlässigkeitsprüfung".
  3. Ja gut, aber was ist der Punkt? H. Wüst wurde vor 5 Jahren Opfer eines Einbruchdiebstahls.... Und?
  4. Zauberwort ist der "vom Bedürfnis umfasste Zweck". Da ist man in D ziemlich engstirnig, um es mal so zu sagen. Dieselbe Diskussion könnte man doch in Bezug auf eine sportliche Nutzung von Sammlerwaffen führen.
  5. Hinweis an den Threadstarter: Das ist generell das Problem mit (zumal anonymen) Anfragen in dem Bereich. Nicht wenige legale Waffenbesitzer mussten da leider schlechte Erfahrungen mit machen... (Motto: du gibst Auskunft, und nachher wird es selektiv verwendet zum " in-die-Pfanne-hauen". Daher die hier gezeigte Zurückhaltung der Anfrage gegenüber.
  6. Na ja... aber würdet ihr anders bzw. mehr antworten, wenn er nun "Stefan Studiosus" gewählt hätte? Wichtig ist ja zunächst mal, an welcher Hochschule, Fakultät, aus welchem Anlass dies Thema gewählt wurde...
  7. Da gibt's Vordrucke, die man in der Tat über den BDMP beziehen kann (schon mit Löchern drin, fürs Abheften im Schießbuch). Oder man hat ein paar wenige dieser Vordrucke, und kopiert sich dann in der Folge, so viel man braucht.
  8. Also, wenn ich mir vorstelle, ich würde aktuell eine neue SIG Sauer-Pistole (meine kam damals noch aus Eckernförde...) kaufen wollen... Von all den anderen US-Herstellern, den italienischen Herstellern, etc... ganz zu schweigen. Schon ist man als Endkunde (wenn auch über Händler) voll dabei mit "Import".
  9. Na und? So lange diese sog. "Waffe" nur im heimischen Schirmständer steht, darf sie da doch stehen, bzw. darf sie besessen werden. Sie darf nur nicht als verbotener Gegenstand eingestuft sein (warum sollte das ein Baseballschläger sein...?), nicht "außerhalb" geführt werden, und es darf natürlich kein Waffenbesitzverbot bestehen. Auch wäre in dem Fall darauf zu achten, dass keine Unberechtigten (insbes.: "U18") im Haushalt Zugriff haben.
  10. Eine Machete ist in erster Linie ein Haumesser, ein Werkzeug. Warum solltest du sie nicht legal führen dürfen, wenn du sie bestimmungsgemäß als Werkzeug einsetzt...? Ich gehe dabei allerdings davon aus, dass sie nicht überall zugreifbar "mitgeschleppt", sondern bis zum Einsatz-/Verwendungsort (Arbeitsort) nicht zugriffsbereit transportiert wird.
  11. Ein Verwaltungsmitarbeiter, der mit veraltetem Gesetzes-Text (oder darauf bezogenem -Kommentar) arbeitet... ist wie ein Handwerker, der mit bereits vermurkstem, kaputtem Werkzeug arbeitet. Beides hat in der jeweiligen Branche nichts zu suchen.
  12. Ja, allseitig... "Dann hot's a Ruah"
  13. Oder den Schrank gleich komplett und allseitig dick einbetonieren. Das wäre sozusagen die Krönung bzw. letzte Konsequenz...
  14. Tja, ich denke, da sprichst du große Wahrheiten gelassen aus.
  15. Ihr habt Sorgen. Ich denke dabei eher an ehrwürdige Bauten am Rhein, oder noch mehr an solche entlang der Loire...
  16. Kannst du das beurteilen?
  17. Also ich glaub, ich nehm' ein Gläschen, und ein Schälchen geröstete Otternasen dazu.
  18. Ditto - exakt dasselbe bei mir. Relevant war das besagte Siegel mit der Sicherheitsstufe, dem Gewicht, dem Hersteller, und der unmittelbare Aufstellort.
  19. Die ganze Verankerungs-Diskussion ist, nicht erst seit diesem Thread, geradezu ausufernd.... Nur so viel (und auch wenn es dich überraschen mag): Für kein einziges meiner Waffenbehältnisse/-tresore (Stufe B bis 1; Leergewichte 250 bis knapp 400 kg) war eine Anforderung des jeweiligen Herstellers beigefügt oder mir als Kunden sonstig mitgeteilt worden, nach der der entsprechende Widerstandgrad/-stufe nur bei bestimmter Verankerung gelte. Der Widerstandsgrad ist schlicht und ergreifend durch Plakette mit den üblichen technischen und Herstellerangaben bestätigt. Bei mehreren der Schränke habe ich dennoch, obwohl keine sonstige, gesetzliche Anforderung vorhanden, eine Bodenverankerung vorgenommen; natürlich selbst durchgeführt, aber dann ist's auch gut. Und über die Notwendigkeit der Verankerung wegtragbarer Kleinbehältnisse/-würfel im Gewichtsbereich eines Zentners würde ich im Übrigen nie diskutieren, die gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Jetzt hier noch um die Ecke zu kommen mit "zertifiziertem Andübeln nur durch Fachfirma"...geht in immer weitere Bereiche. Der Aufwand lässt sich beliebig weiter steigern. Wie gesagt, am Ende landen wir bei der Aufbewahrung von Jagd- und Sportwaffen bei "Fort Knox"... Wohlgemerkt, es geht hier nicht um die Aufbewahrung von ABC-Waffen. Lassen wir's an der Stelle gut sein.
  20. Ach ja. Klar doch... Zertifizierter/via Fachfirma beizubringender Verankerungsnachweis, in Verbindung mit bestimmten baulichen Voraussetzungen des Aufbewahrungsgebäudes... Noch ein Mosaiksteinchen der Sorte "Vergrämung durch stetig steigenden Aufwand". Weiter und weiter... Zugespitzt gesagt, am Ende landen wir bei der Aufbewahrung irgendwo zwischen Cheopspyramide und Fort Knox. Merkst du was?
  21. Das hat der Bundesgesetzgeber in die amtliche Begründung zum Gesetz reingeschrieben.
  22. Also dass zum Par. 5 Abs. 2 was kommt, das pfeifen die Spatzen ja schon lange sehr lautstark von den Dächern.
  23. "Unklar" ist nett... Wie einem LWB die (ablehnende) Position Dritter, die er praktisch und rechtlich nicht einfach ändern kann, zuzurechnen sein soll... ist ein Rätsel.
  24. Was wäre denn dann so Deine Alternative? Die "Alternative..."? So wie sie sich entwickelt hat?
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