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karlyman

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Alle Inhalte von karlyman

  1. Offenbar... irgendwie kommt das bei denen reflex-artig.
  2. Und genau das ist ein wichtiger Punkt.
  3. Abwarten... ich weiß es auch nicht, aber man muss ja nicht gleich alles runtermachen, bevor es überhaupt da ist.
  4. Wenn eine Kontrolle nie zustande kommt aus organisatorischen Gründen (aber ohne Verweigerung)... wird die Behörde einen Termin mit dem LWB vereinbaren. Bei offener Verweigerung der Kontrolle... wird die Behörde bekanntlich den "verwaltungsrechtlichen Hebelgriff" anwenden, um den Verweigerer zu freiwilligem Verzicht auf die GG-geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung zu bewegen...
  5. Lobby-Offensive? Neuer frischer Wind in der Interessenvertretung...? Wir werden ja sehen.
  6. In D wird alles in der Richtung (sofern im Legalbereich...) problematisiert. Neuester Fokus liegt, s. auch hier Kontext der Grünen-"Anfrage" zum SprengG, auf dem legalen Besitz durch Extremisten (soll heißen, "Rechtsgerichtete"). Wirklichen Erkenntnisgewinn würde es bringen, bei so etwas die deliktische Relevanz des legalen Besitzes von Sprengstoff-Kleinmengen zu erfragen. Das wäre dann mehr als bloße Skandalisierung, sondern würde die Frage nach dem wirklichen Risiko stellen. Aber das "interessiert" natürlich nicht...
  7. Wieder so eine Aktion... Die Intention ist, schon die Fomulierung zeigt es, reine Panik- und Stimmungsmache. "Um Himmelswillen, x-tausende dürfen legal Sprengstoff erwerben und damit hantieren". Dass es dabei um Kleinmengen-Regelungen zu sehr speziellen Zwecken geht, mit Erwerbs- und vor allem deutlichen Lagerbeschränkungen... und auch die nur unter engen Sachkunde- und Bedürfnis-Nachweis-Anforderungen... wird nicht vertieft, bzw. kein Wort davon. Das Ganze ist nur ein neuer Ausbund grüner Verboteritis bzw. Vergrämungspolitik. "Psychologisches Gutachten" ist einfach ein Element, dass den Aufwand erhöhen und die Zahl der Erlaubnisinhaber abschmelzen soll.
  8. Na, sowas. In vielen Bundesländern gibt es bei den Aufbewahrungskontrollen weder uniformierte Beamte des Pol.Vollzugsdienstes, noch Sicherungspositionen... Da wird das ganz einfach von den Verwaltungsmitarbeitern der Waffenbehörde durchgeführt.
  9. Der Einwand ist vollkommen richtig. Der Bundesgesetzgeber wollte das so und hat es in die amtliche Begründung reingeschrieben. Der "Webfehler" dabei ist nur, dass der Bundesgesetzgeber zwar fürs WaffG die ausschließliche Gesetzgebungshoheit hat, nicht aber fürs Gebührenrecht soweit den Gesetzesvollzug betreffend... da haben die Bundesländer selbst Gestaltungsfreiheit, das zu regeln, und das haben die meisten dazu genutzt, die unteren Waffenbehörden bei Kreisen und Städten zumindest zu ermächtigen, für die Kontrollen Gebühren zu erheben. Man kann auch dann dann zwar (berechtigt) über Dinge wie die gebührenrechtlich notwendige, aber bei diesen Kontrollen wohl fehlende "Veranlassung" der Verwaltungshandlung/Kontrolle streiten; aber in der Frage waren uns bislang einige Verwaltungsgerichte auch nicht so freundlich gesinnt (siehe Ba.-Wü.).
  10. Hmm... hingegen könnte es ein Problem sein, anzugeben, dass jemand sehr dick ist..
  11. Es ist doch jetzt so viel von Vorgehen gegen Hass und Hetze die Rede... Sind Pauschal-Abstempelungen wie "Waffennarren" keine Hetze und kein Hass-Schüren?
  12. Zitat "Normalerweise müsste Stephan Werner für seinen mutigen Einsatz einen Orden bekommen, einen Platz in der Tagesschau oder auf Titelseiten. Aber weder Bundespräsident Steinmeier, noch Herr Seehofer oder der Oberbürgermeister von Gera haben sich bei dem gelernten Koch aus Thüringen gemeldet. Auch kein Lanz, keine Maischberger, keine Will." Vielleicht ja deswegen, weil er vorsorglich den Softballschläger dabei hatte... (Motto: "Der wahre deutsche Zivilcourageheld bewaffnet sich nicht, der tritt der Messergewalt mit der Kraft wohlgewählter Worte und bloßen Händen entgegen"). Oder so ähnlich.
  13. Hauptsache, wir diskutieren in D ernsthaft die Zusatzverankerung von 400kg-Waffentresoren...
  14. Ich finde es äußerst fahrlässig, hier wichtige Details außer acht zu lassen, und den Leuten so was als abschließende Wahrheit zu verkaufen... Denn auch für Klingenware von o.g. Beschaffenheit, welche an Donnerstagen und Freitagen erworben wurde, tritt ab 01.01.2025 ein generelles Besitzverbot für nichtgewerbliche Nutzer in Kraft. Ausgenommen (Legalausnahme) sind nur solche nichtgewerbliche Nutzer, welche per Kaufbeleg einen Erwerb von Sa. bis Mi. nachweisen können. Ggf. können auf Antrag Ausnahmebescheinigungen vom BKA ausgestellt werden, aber nur, wenn es am Erwerbstag nachweislich geregnet hat...
  15. Immerhin erstaunlich, was für eine Diskussionswut so eine minimalkreative "Journalistin" mit ihrem zusammengeschusterten Artikelchen auslösen kann.
  16. Copy and paste. Und ein paar Wörtchen ausgetauscht, plus ein Foto aus Agenturbestand oder Archiv... Billiger lässt sich der Platz in dem Blatt wirklich nicht mehr füllen... Und hört sich für Unbedarfte dann sogar noch nach "Haltung" an...
  17. ist es auch nicht. Wollte nur darauf hinweisen.
  18. Also, auch wenn ich den SPIEGEL, oder das ZEIT-Magazin häufig nicht mag - aber die liegen in der Qualität schon noch auf ganz anderer Ebene als der "Stern"...
  19. Über diesen wortgewordenen Dünnpfiff aus einem Pseudo-"Nachrichtenmagazin" gibt es schon an anderer Stelle einen Thread.
  20. Man könnte da jetzt viel räsonieren über "völlig falsche Einschätzung realer Risiken im Land" etc... Aber so traurig es ist - vom "Stern", einem der größten Käseblätter der Republik und Primitiv-Abklatsch eines "Nachrichtenmagazins", erwarte ich schon gar nichts anderes mehr. Billigster, stets leicht grün-/linkslastiger und mainstreamiger Mist.
  21. Wenn man im Stadtstaat Berlin sonst auch so eifrig mit den Anstrengungen für die öffentliche Sicherheit wäre... (also so, dass es wirklich relevant für die Bürger wäre...).
  22. So sieht es bei uns in B-W meines Wissens auch aus. Nie einen Hinweis erhalten, dass forensische Untersuchungen, bis hin zum Beschuss, bei normaler Waffenabgabe erfolgen. Polizeivollzugsdienst ist bei uns nicht involviert, sondern die Waffenbehörden bei den Landratsämtern und Stadtkreisen.
  23. Ich verstehe das so, dass die FDP vehement gegen die Verschärfungen ist, und die SPD zumindest die Verschärfungspläne der Grünen nicht befördert/unterstützt. Somit ist im Ergebnis ein Koalitionspartner für Verschärfungen des WaffG, die zwei anderen nicht.
  24. Der übliche Kommentar des "Sportmorwaffen"-Aktivisten R Gräfe ist schon wieder in der Presse... Reflexartiger Ruf nach Verschärfung... Der bayerische Innenminister Herrmann hat Contra gegeben (in Richtung: aktuell kein Verschärfungsbedarf beim dt. WaffG, die meisten Taten würden ohnehin mit illegalen Waffen begangen).
  25. Es hat natürlich jeder so seine Gründe, aber "ohne Not" (Platz o.ä.) würde ich ohnehin nichts abgeben.
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