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karlyman

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  1. Eher phantasievoll-destruktiv...
  2. Na ja, für den Weg zur bzw. von der Jagd läst sich zumindest so viel sagen, dass "zugriffsbereit, nicht schußbereit" zulässig sind. Und um das ging es ja im Kern. Liegt im Jägerauto auf dem Weg ins Revier der Bergstutzen also ungeladen auf dem Rücksitz, und ist der Revolver ungeladen im Holster, gibt es da nicht wirklich Auslegungsspielraum. Ob man das offene "Herumlegen" von Waffen (ohne Futteral u.ä.) tatsächlich praktiziert, ob es praktisch und im Einzelfall sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
  3. Gefahrstoffe gibt es in sehr großer Zahl. Entscheidend ist, ob sie bei bestimmter Verwendung Schadwirkung haben können. Genau aus dem Grund werden z.B. Kugelfänge nach den in D geltenden Richtlinien gebaut, um Blei von Boden und Grundwasser fernzuhalten.
  4. Dann mach' das doch einfach mit dem Lichtleuchten. Viel Spaß. Den anderen allerdings musst du schon zugestehen, dass sie ihren Schießsport erhalten wollen.
  5. Von welchem "allgemein akzeptierten" Bleiverbot redest du konkret? Vom jagdlichen? Wenn von einem schießsportlichen Verwendungsverbot (s.o.), möchte ich eine triftige Begründung erfahren, welchem Zweck das bei Schießen in 5-seitig umschlossene Kugelfänge, wenn nicht gar in be- und entlüfteten Schießanlagen, dienen soll.
  6. Man muss nicht völlig unüberlegt provozieren, nicht "rambohaft" auftreten" - soweit richtig. Die Frage ist andererseits (wie schon angeführt), ob Rechte, die fortwährend freiwillig aufgegeben werden, erhalten bleiben.
  7. Ich sehe auch, wie es real läuft, präziser gesagt, was mit solchen tumben, in Teilen unbegründeten Verbotsnormen versucht wird... Aber das darf man nie als "Normalität" akzeptieren - sondern muss richtiges und korrektes Vorgehen einfordern.
  8. Bei mir, mit Langwaffe, dasselbe.
  9. 1) Richtig; insbesondere wenn Blei in konzentrierter Form ankommt... 2) Ja, dort wo es sinnvoll möglich ist. Es ist wie in vielen anderen Bereichen - Minimierung, wenn es etwas bringt und machbar ist, und in Bezug auf den Nutzungszweck. Ein pauschales Bleiverbot ohne jedes Ansehen der Umstände (wie es hier seitens EU kolportiert wurde)... erfüllt diese Kriterien nicht.
  10. Ich gehe zunächst mal davon aus, dass Gesetze rechtmäßig zustandekommen sollen. Dazu zählt auch (insbesondere wenn damit Eingriffe verbunden sind) eine faktische Begründung. Bei der Jagd, beim Schießen im Freiland "in den Dreck hinein" oder in Feuchtgebieten... lässt sich die ja noch finden. Aber beim Schießen in 5-seitig umschlossene Kugelfänge... beim Schießen in be-/ entlüfteten Raumschiessanlagen...??
  11. Das ist dann Sache der Schützen, hat mit einem Eintrag in die sonstige Umwelt aber nichts zu tun.
  12. Nochmal - wo soll bei einem umschlossenen Kugelfang der Eintrag von Blei in die Umwelt erfolgen? Die werden ja nicht einfach in die Begründung reinschreiben "Blei ist böse zur Umwelt".
  13. Und deren Begründung für ein Bleigeschoss-Verbot in geschlossenen Kugelfängen (so umschlossen, dass Blei nicht in Boden und Grundwasser gelangen kann) ?
  14. Genau, du hast das da gelesen. Hast du dir evtl. auch eine eigene Meinung gebildet? Oder gefällt es dir, alles gleich in "Schubladen" zu "verorten"?
  15. Wobei das bei einem Interessenverband, in dem stark auch Handel und Hersteller vertreten sind, durchaus verwundert. Die sollten thematisch eigentlich breit aufgestellt sein.
  16. Wobei man immer wieder drauf hinweisen muss - die Vereine sind dem DSB (bzw. Landes-Gliederungen) angeschlossen, aber weder sie noch ihre Schießstände gehören dem DSB. Auch scheint das Modell BDS- oder BDMP-Gruppe innerhalb "DSB-Verein" zuzunehmen.
  17. Es geht mir nicht in den Kopf, warum hier ohne jede rechtliche Notwendigkeit die erhöhte Unfallgefahr von Bleifrei in Kauf genommen wird.
  18. Hat "halt nicht so recht geklappt mit dem Studienabschluss". Wie in vielen anderen Fällen auch, insbesondere bei RotGrün.
  19. Aus meiner Sicht verheerend bei den Faeser'schen Verschärfungsvorhaben ist etwas, das von unserer Seite ungerechtfertigt wenig Aufmerksamkeit bekommt: Das faktische Verbot (zumindest extreme bürokratische Erschwernis) des ganzen Bereichs "Schnupperschießen". DAS wird viel an Nachwuchs, an realen Interessenten kosten, und könnte sich als wirksames Instrument entpuppen, unseren Schießsport mittel- und langfristig auszutrocknen.
  20. Ich verabschiede mich generell von der Vorstellung, in D sei bezüglich Waffenrecht(sverschärfungen) etwas generell "vom Tisch"... Wir werden uns sozusagen immer unserer Haut erwehren, sprich, Verschärfungs-Zumutungen in dem Bereich abwehren müssen.
  21. Ich glaube wir sehen das (mit normalem staatsbürgerlichem Verstand) durchaus richtig.
  22. Ich finde auch, dass die ganz gut agieren. Und überlege derzeit, die Unterstützung von ProLegal (da scheint nichts mehr zu kommen) zu canceln, und das jährliche Scherflein stattdessen dem VDB zukommen zu lassen.
  23. Im Ernst: in einer normalen Welt sollten die Stellen, die im Geschossbereich Blei-Verbote bzw. Bleifrei-Gebote festsetzen, auch für den damit verbundenen Mehraufwand bei den jagdlichen, ggf. schießsportlichen Ständen aufkommen. Ja, gerüchteweise gibt es bestimmte Zuschüsse für entsprechenden Standumbau... Wie umfassend das ist, weiß ich nicht.
  24. Tja, hilft aber alles nichts; wir müssen auch geschosstechnisch die Welt retten.
  25. Spaß beim "Schießen bei den Guten" (Mützen)...
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