karlyman
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Au... Art. 20 Abs. 4 GG.... Geht es nicht auch "ein klein bisschen kleiner"? Man kann das ja hin und her diskutieren, aber es hat für unsere Belange auch echtes Potenzial als politisches K.O.-Kriterium.
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Dieses Thema ist durchaus "toxisch". Warum? Weil hier eine pauschale "Angleichung" zweier verschiedener Dinge verlangt wird, und (merke): Eine solche Angleichung wird in D niemals für den LWB, sondern immer dagegen laufen. D.h., es würde nicht für die Sportschützen entsprechend liberalisiert, sondern für den jagdlichen Waffenbesitz verschärft. Es steht am Ende niemand besser da als vorher. Von daher - zum Vergessen. Alles an Vorstößen in der Richtung ist (in der LWB-Gesamtbetrachtung) ein Schuss ins Knie. Lassen wir diesen Spaltpilz also da, wo er hingehört, in der Mülltonne. -
Gut, dass man hier so aufmerksam war! Und dass das VG Bremen keine Nachsicht hatte! Ein "durchgeladener" Schreckschussrevolver. Was da alles hätte passieren können. Puuh.
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
In § 14 Abs. 5 WaffG ist formuliert: "Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition..." Dort wird also nicht nach Kaliber/KK oder GK differenziert. Demnach müssten 22 lr-Selbstlader wie der Genannte genauso zum HA-LW-Grundkontingent (3) zählen. -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
karlyman antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Wie @EkelAlfred schon sagte: Vorher beim Baurechtsamt abklären, was bauplanungsrechlich in dem Gebiet zulässig ist, und was nicht. In aller Regel gilt: Im Reinen Wohngebiet / WR ist praktisch gar kein Gewerbe möglich. Im Allgemeinen Wohngebiet / WA kleine, wirklich nur nicht störende Gewerbe. Schon ein Ladengeschäft mit einiger Kundenfrequenz und Waren-An-und Abfuhr wird da kritisch werden, ein reiner "Büronetrieb" könnte evtl. gehen. In Mischgebieten (MI) und Ortskerngebieten geht schon vieles. Normaler Handel, auch mit Ladengeschäft, An- und Abfuhren, müsste da zulässig sein (und ist eigentlich schon gebietstypisch) . In Gewerbegebieten (GE) geht so ein Handel, auch in großem Ausmaß, problemlos, das ist ja für so etwas (und noch mehr) da. Das bloß als - gebietsmäßiger - Anhaltspunkt. Auf die feineren bau(planungs-)rechtlichen Vorgaben, wenn man denn für den Handel neu- oder umbauen will (Art, Maß, Umfang der Bebauung) muss man auch achten. -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
karlyman antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Wenn da bzw. dann kein Berechtigter betreffend die Munition (unter den Angehörigen o.ä.; vgl. oben @Ulli S) "in Sicht" ist - kann ich die Behörde auch verstehen. -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
karlyman antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Hier wurde ja kürzlich (beim Thema Schlüsseltresor u.a.) gegen den beim LWB getragenen/versteckten Schrankschlüssel gezetert. Wir sehen, die Methode hat nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile... -
Ja. Aber letzteres eben dann erst, wenn sie selbst Erblasser werden.
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Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
karlyman antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
@TTG hat's schon angedeutet: Hinterlegung von Code, Schlüssel etc. - beim Notar, für den "Fall des Falles". Das dürfte auch m.E. der beste, rechtssichere Weg sein. -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
karlyman antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Also, ja, "eiigentlich" ist der schon so gut wie auf... -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
karlyman antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Welches Handbuch...? (Also ich für meinen Teil hatte für meinen Schrank die Bedienungsanleitung für das E-Schloss mitbekommen, und das war es auch schon). -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
karlyman antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Mal unabhängig von den Detailfragen: 1er Schrank für Magazine, und diesen noch verankern... Vor wenigen Jahren wäre das "Stoff für's Irrenhaus" gewesen... Heute, und in D, ist "der Irrsinn Normalität". -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
karlyman antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht... für mich blitzt da bereits das Obelix'sche bzw. römische "Haus, das Verrückte macht" durch. Mehr Kommentar erspare ich mir an der Stelle. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
karlyman antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Allein die Diskussion zeigt schon wieder die "Verästelungen" des Gesetzesbereichs in ihrem ganzen Irrwitz auf. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Korrekt, auf den Punkt. Die "machen" eigenes Recht, weil ihnen das kompetenzmäßig beim Bund angesiedelte WaffG zu "liberal" ist. Solche Rechtsverbiegungen kann man, als einzelner Betroffener, als Verband etc., hinnehmen, oder auch nicht... Aber die Zeiten können sich hier eh wieder drehen. Was Ba.-Wü. angeht, hege ich eine - politische - Resthoffnung für die Zukunft... IM Strobls Karriere befindet sich, wie kürzlich in der StZ so treffend ausgedrückt, bereits in tiefer Abenddämmerung. Die Nachfolgegeneration a la Manuel Hagel (jung/ländlich/südwestkonservativ), bei dem ich zumindest bislang nicht diesen toxischen Anti-LWB-Ansatz sehe, steht in den Startlöchern. Angesichts des Abtritts des Zugpferdes Kretschmann werden die Grünen, mit einem Nachfolgekandidat Özdemir o.ä., etliche Wahl-Prozente einbüßen, und selbst die geschrumpfte CDU hat Chancen, zumindest wieder der stärkere Partner zu werden, oder die Grünen als Regierungspartner ganz los zu werden. Schau'n wir (oder: gucke mr) mal. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Ach, wie denn? Wenn "man" in bestimmter Intention unbedingt so lesen wollte...? 12/18 stellte auf die schießsportliche (Mindest-)Aktivität ab. Schützen haben eine schießsportliche Aktivität, Waffen nicht. Aber wir können's dahingestellt lassen. Mir ist (und ich habe Schützenkollegen im Einzugsbereich von mind. 4 unterschiedlichen Waffenbehörden in Ba.-Wü.) jedenfalls kein Fall bekannt, wo so etwas wie 12/18 pro Waffe je eingefordert worden wäre. Kontrolle/Vorlage Schießbuch, ja, kam vereinzelt vor... Einforderung von (bei z.B. 4 Waffen nach § 14 Abs. 2) 48/72 Schießnachweisen im Jahr...? Niemals. Keine Behörde hier war so drauf. Das hätte sonst hohe Wellen geschlagen. Und ehrlich - selbst wenn man die aktu8ellen, unsäglichen Vollzugshinweise des IM Ba.-Wü. zu § 14 Abs. 5 WaffG jetzt liest, die unzulässiger Weise 12/18 als Anforderung für die fortwährende Bedürfnisprüfung der ÜK-Waffen implementieren (oder sehen...) möchten - auch da lese ich nichts von "12/18 für jede Waffe einzeln". 12/18 wird da fortlaufend für die Schützen-Aktivität gefordert, die Wettkampfnachweise werden auf die einzelnen Waffen bezogen. ( @pulvernase hatte m.W. bereits etliche Seiten vorher darauf hingewiesen). -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
12/18 galt als Konkretisierung der schießsportlichen (Mindest)-Aktivität des Schützen. 12/18 bezogen auf jede einzelne Waffe war schon immer Schwachsinn. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Auf die unterschiedlichen Auslegungen, Sicht- und Vollzugsweisen der Bundesländer beim Thema ÜK (fortwährende Bedürfnisprüfung) weist @Valdez allerdings zurecht hin (Wortwahl mal beiseite gelassen). Ich bin ja auch in Ba.-Wü., aber die hiesige Auslegungsweise bezüglich ÜK bei VGen und Innenministerium sind wahrlich nicht "Moses' Gesetzestafeln". Man kann es tatsächlich auch anders sehen. -
War sie die einzige Zeugin für das Vermächtnis? Lagen evtl. die Bedingungen für ein sog. Nottestament (s. BGB) vor...?
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D.h., sie - als Zeugin - teilt mündlich das Vermächtnis des Vaters (Erblasser) bezüglich der Waffe mit? Wichtig: Nur er kann vererben, die Tochter momentan nicht... Sie ist jetzt maximal Zeugin.
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🤣 Stimmt, war kürzlich im Witze-Thread...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Alles interessant, aber alles auch weit entfernt von N. Fäsers WaffG-Reform... (s. Threadtitel).