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karlyman

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  1. In Teilen von Ba.- Wü. auch nicht. Da agieren die Kreise/ Waffenbehörden unterschiedlich. Generell scheinen in Bayern beim Vollzug des WaffG (siehe eben ÜK) deutlich mehr Augenmaß und normaler Menschenverstand zu herrschen.
  2. Und genau da sind wir wieder an dem Punkt, wo de facto für den Weiterbesitz höhere Anforderungen gestellt werden als an den Neuerwerb. Das ist eigentlich prinzipiell nicht zulässig.
  3. Wohl wahr. Es ist natürlich eine "Zweckbestimmungsdiskussion". Ich für meinen Teil habe immer einen stabilen Kugelschreiber einstecken, einen Schreibstift. Die Diskussionen um den o.g. Gegenstand, der hier Threadanlass war, so unglaublich sie (in der Tat) sind... ich muss sie mir nicht unbedingt antun.
  4. Ja. Das Vorgehen insbesondere aus dem Innenministerium Ba.-Wü. zielt klar auf ein Abschmelzen der Bestände durch deutliche Erhöhung des bürokratischen Aufwands zum Weiterbesitz ab. Auch wenn behauptet wird, dem sei nicht so - die Anforderungen (Einzelnachweise), die nun nachäglich so vehement von den Behörden eingefordert werden, scheinen die für den Ersterwerb zu übersteigen. Das wäre die Verletzung des Prinzips, wonach für Besitzerhalt nicht mehr zu fordern ist als für Ersterwerb. Auf jeden Fall bedeutet es für LWB, Verbands- sowie Behördenseite erstmal ziemlichen bürokratischer Aufwand zu (den früher, auch bei ÜK, keine Seite hatte). Mal sehen, wie es in der Praxis läuft.
  5. Das meine ich aber auch. So ein Auskunftservice ist heutzutage alles andere als selbstverständlich, daher bezüglich der Fa. ein klares
  6. Hört sich ja regelrecht schwäbisch an....
  7. Vor wenigen Jahren fuhr ich von Sohland/Spree in den "Schluckenauer Zipfel" (Sluknov, Rumburk etc.). Es entwickelt sich insgesamt (nicht zuletzt aufgrund EU-Unterstützung) vieles zum deutlich Besseren in der Gegend. Allerdings, schon kurz hinter der Grenze sah man da, meist vor älteren etwas heruntergekommenen Häusern, Mitglieder der umschriebenen Volksgruppe herumhängen... Aus gewissen Gründen haben viele der einheimischen Tschechen vor ihren Anwesen und Hofflächen gute Zäune, und stabile Rolltore die sie auch benutzen.
  8. Nach verfestigten Gerüchten lief die Gesetzes-Verbesserung bei den Magazinen für jagdliche Halbautomaten (nach dem unsäglichen BVerwG-Urteil dazu) über die CSU-Schiene.
  9. Als Sportschütze ist es deutlich unaufwändiger von der Lernerei her, und es kostet nach meiner Erfahrung höchstens ein Viertel.
  10. Ich bin Sportschütze und Jäger. Kurz gesagt: Der Weg zur WBK war im Schießsport unaufwändiger.
  11. Den Aufwand für Jägerprüfung/ Jagdschein solltest du nur treiben, wenn du auch über Großvaters Waffen hinaus ein Interesse an der Jagd hast.
  12. Sagen wir so - hinter ihnen steht eine Intention.
  13. Weit haben sie es gebracht, die Cordhosen. In den 1970er/1980ern waren es mal typische Kennzeichen von Linksliberalen und angegrünelten Lehrern. Aber wer weiß, vielleicht sind das ja im Einzelfall auch ein und dieselben Personen... die zwischenzeitlich eine gewisse "Entwicklung" durchmachten und heute so 70 / 80 J. sind...
  14. @callahan44er "Minority Report "...?
  15. Sieht nach 4 LG, 1 LP, vermutlich 1 freie VL-Pistole aus. Überschlägig wäre somit knapp die Hälfte von dem, was da auf dem Tisch liegt, "frei ab 18".
  16. Na ja, mit völlig unbegründeten Eingriffen dürfen wir als organisierte Schützenschaft uns eben nicht einfach so, unwidersprochen, abfinden. Andere organisieren in ihren Bereichen auch Widerstand gegen die wachsenden Zumutungen. Ansonsten... können wir das Schießen auch gleich einstellen und unser Zeugs abgeben.
  17. Nur am Rande: Wir können fast nur hoffen, dass es stets beim "Schlafanzugträger" als Gegner, also den seit 9/11 beschriebenen "asymmetrischen Konflikten" irgendwo j.w.d., bleibt... Aktuell befasst man sich, aus gewissen Gründen, wieder mit dem Szenario eines Territorialkriegs in Europa.
  18. Na, der Ausgang eines Krieges hängt tatsächlich an anderen Faktoren, da würde man der einzelnen Infanteriewaffe zu viel Wichtigkeit beimessen... Dennoch sind die Gewehre als Ausrüstung noch immer (Drohnenzeitalter hin oder her) wichtig, eben als Hauptbewaffnung von "boots on the ground".
  19. Ja. Was da ins Blatt "gehämmert" wird, ist kaum Journalismus, eher Propaganda, ist das Verfolgen einer politischen Agenda. Vordergründig kommt der Artikel als "Aufklärung", mit Abliefern von Zahlen und Statistiken zum regionalen Waffenbesitz, daher. In Wahrheit blitzt da zwischen allen Zeilen die Agenda der Redakteurin durch. Mit, in der Tat, bösem Framing mit "Waffennarr", "Waffenhorten" etc.... Was das gesetzlich Zulässige - und auch dessen äußerst geringe Deliktrelevanz - völlig negiert. Warum? Weil der Schreiberin ersichtlich die Gesetzeslage und der Umstand, dass bei uns Private legal Waffen besitzen dürfen, stinkt.
  20. Das meinte ich ja. Der JJS stellt (u.a.) einen Bedürfnisnachweis dar.
  21. karlyman

    BKA Freigabe

    Und mit gewissen Abänderungen wird diese Plattform dann ggf. auch schießsportlich (Anscheinsregularien) erwerb- und verwendbar.
  22. Der Bedürfnisnachweis ist nach dem geltenden Bundesrecht (WaffG) ja erbracht, da ist nichts ergänzendes nachzuweisen. Was in dem Fall, s.o., an (nicht vom Gesetzgeber vorgesehener) Kontingentierung gemacht wird, ist ja schärfer als die bei den Sportschützen... Ich könnte mir vorstellen, dass das Innenministerium Ba.-Wü. mit diesem fragwürdigen Vorgehen darauf hofft, dass ihnen bei einem rechtlichen Vorgehen von Jägern dagegen mal wieder die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Seite springt. Dass die das Recht wahrlich nicht LWB-freundlich auslegen, haben sie ja zuletzt mit ihrer Interpretation bezüglich der ÜK-Sportwaffen gezeigt.
  23. Na ja, so schlimm ist es auch nicht. Bin hier geboren, aufgewachsen, und habe mich alles in allem immer ganz wohl gefühlt. Aber es wird Zeit, dass diese Schei..-Periode grünen Regierens jetzt endlich mal vorbei ist. Zumindest werden sie sie nächste Landesregierung wohl nicht mehr anführen.
  24. Die drehen bei uns in BW doch ohnehin in letzter Zeit "hohl". Siehe auch die scharfe, jüngste Auslegung bei der fortgesetzten Bedürfnisprüfung nach § 14 Abs. 5 WaffG (Überkontingent). Wobei ich konkret (bei mir, und im Umfeld) noch nichts von behördlichen Vorstößen zum Thema "Mengenbegrenzung des jagdlichen Bedürfnisses" gehört habe... Wundern würde es mich (hier) allerdings nicht. (Vielleicht hat's meine Tochter schon richtig gemacht, als sie von hier weg dauerhaft nach Bayern gezogen ist... Etwas mehr gesunder Menschenverstand ist da schon noch).
  25. Immerhin gut, dass auch eine SPD-Politikerin sich kritisch dieses Thema annimmt. Bleigeschoss-Verbot für das Schießen in Schießständen, wo keine Projektile und Projektilreste in die Umwelt gelangen können, ist unsinnig und völlig ungerechtfertigt. Gut, dass auch die unsinnige, kürzlich aufgekommene "Ausnahme nur für Traditionsveranstaltungen" hingewiesen wird. Zitat: "Zudem müssen die Ausnahmen explizit auch für die Schießsportarten gelten". Eben - ausgenommen muss sämtlicher Schießsport sein, bei dem die Anlagen die Bleigeschosse gesichert auffangen. Wie es Anlagen in D ohnehin tun (müssen).
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