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karlyman

WO Gold
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  1. Wie kommst du zu diesem Eindruck?
  2. Code oder genauen Verwahrungsort zu benennen ist in der Sache regelrecht kontraproduktiv. Würde ich mit genau der Begründung ablehnen. Auch PINs z. B. müssen/sollen nicht genannt werden, nicht mal gegenüber Mitarbeitern des Kreditinstituts.
  3. Früher gab es auf die Frage nach dem WO ja mal die nette Antwort "Da, wo die Sonne nie hinscheint". Aber auch das kann man sich heute besser sparen.
  4. Irgendwie ist es ja inkonsequent, der Behörde überhaupt zu erzählen, wie und wo genau der Schlüssel verwahrt ist (außer, dass er sicher und geheim verwahrt ist). Denn das geht niemanden etwas an, und ist aus Sicherheitsgründen generell diskret zu behandeln.
  5. Wieso sollte man auf Repetierer umsteigen, wenn man einen Halbautomaten verwenden will? Zudem schließen sich bekanntlich HA und jagdliche Schäftung nicht aus. Und auch das Spezialthema Schalldämpfer ist mit HA technisch lösbar.
  6. Wie will ich denn eine sichere Kombination des Zahlenschlosses "nachweisen"? Indem ich diese Geheimkombination der Behörde benenne...?
  7. Vielleicht erscheint deine Darstellung des Sachverhalts denen nun doch plausibel bzw. plausibler.
  8. Also, ich glaube ZDF info gucken die meisten nur, wenn sie mal so "drüberstolpern". Da sind ab und zu durchaus "Perlen" drin, aber wie gesagt - s.o.
  9. Das ist mir nun doch zu verschwörungstheoretisch. Ich habe ja auch vieles zu kritisieren, aber ganz ist mir die Zuversicht noch nicht abhandengekommen, was die Besserungs-/Reformfähigkeit der "etablierten" Politik angeht.
  10. Ja, das ist richtig. Alerdings hattest Du ja auf Deine fehlende Eigenbetroffenheit hingewiesen... das war der Bezug. Und die Farbe... war grade eingetrocknet.
  11. Auf die Gefahr der Wiederholung hin: bislang jedenfalls ist nichts von den Faeser'schen WaffG-Verbotsplänen (siehe Anfang 2023) umgesetzt. Bei einer Rot-Grün-Regierung, oder sonstiger Farb-Konstellation ohne FDP-Beteiligung, wäre das schon lang Gesetz. So viel schon mal zur Wirkung. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass es irgendeinen "Kompromiss" gibt und es partiell zu einem geänderten Gesetz kommt. Bestimmte Dinge haben sich ja schon angedeutet, bzw. sind (Thema SSW) im Koalitionsertrag drin. Aber selbst das wäre dann noch verhältnismäßig besser, als wenn der ganze projektierte Verbotsmist durchginge.
  12. Na dann ist ja alles in Butter.
  13. Na, wenn du so denkst, kannst du deine Sachen ja konsequenterweise gleich abgeben. Spart dann ja viel Nerverei...
  14. Ja, so unterscheiden sich die Ansichten.
  15. Na gut, für die, die intellektuell nicht in der Lage sind zu erfassen, was in D eine behördlich genehmigte, planmäßig angelegte Waffensammlung ist...
  16. Das ist kein "Glaube", das ist Überlegung und Abwägung.
  17. Sagen wir mal so - man hat sie schon so oft politisch totgesagt...
  18. P. S.: Auch die "breiter aufgestellte" ARD steht da keinen Deut nach.
  19. Das ZDF war ja bei seiner Gründung verschrien als "Adenauer'sches Staatsfernsehen", bzw. "Adenauerfernsehen". Was natüüürlich völlig daneben war...
  20. Es gibt aber auch einen gegenteiligen Faktor. Die FDP ist lt. Demoskopie derzeit in der Zustimmung so schwach, dass sie es sich überhaupt nicht leisten kann, freiheitlich ausgerichtetes Wählerpotenzial wie die LWB noch zu vergraulen. Da machen ein oder zwei Prozent bundesweit ggf. den entscheidenden Unterschied beim parlamentarischen Drinnen oder Draußen. Und genau das müssen wir der Partei auch freundlich, aber bestimmt mitteilen.
  21. Du musst das anders sehen... Der übelriechende Haufen ist bis heute nicht Gesetz.
  22. Wobei "Politiker auf Kommunalebene" (eigentlich kommen mir da hauptsächlich Gemeinderäte und Kreisräte in den Sinn) noch die sind, die am ehesten geerdet sind, und im Regelfall üblichen Berufen nachgehen. Im Bereich Berufspolitiker (Bund, Land...) sieht es da nochmal anders aus.
  23. Ja, nur muss ein solcher staatlicher Eingriff eben auch erforderlich und geeignet (dazu noch angemessen) sein zur Abwehr der entsprechenden Gefahren. Alles andere wäre Willkür. Und ein Verbot von HA-Langwaffen lässt sich ja bereits beim ersten Punkt, der Erfordernis, nicht begründen. Die Deliktrelevanz liegt in D bei praktisch Null.
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