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karlyman

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  1. Wo ist eigentlich das Problem dabei, anderen einfach eine - so relativ bescheidene - Freiheit zu lassen...?
  2. Wenn die FDP bei der Faeser'schen WaffG-"Reform" tatsächlich umgefallen wäre, und nicht gewaltig die Bremse reingehauen hätte, so wäre dieser Unsinn schon längst in Kraft.
  3. Eigentlich verdient das einen eigenen Thread.
  4. Die Absurdität ist gut aufgezeigt. Allerdings traue ich dem aktuellen Gesetzgeber ohne weiteres zu, das mit dem rechts dargestellten 15er-Magazin auch noch von "erlaubt" auf "verboten" umzustellen... nur der Gleichstellung halber, versteht sich.
  5. D.h., er will nicht mehr mit der Bahn fahren? Gut, dafür gäbe es ja auch noch ein, zwei weitere Gründe...
  6. Ja, das ist so. Allerdings ist es beim "Traktorführerschein" etwas komplizierter. Ich will nun nicht ewig auf dem (hier OT-)Thema herumreiten, aber (wenn man schon mal dabei ist) habe ich dazu folgende Infos: Nach "altem" FS-Recht durften mit der Klasse 5 Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h bewegt werden. Die aktuellen FS-Klassen L und T decken das Fahren folgender Fahrzeuge ab: - Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h, mit Anhänger 25 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h) - Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger) - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (auch mit Anhänger). Man könnte also auch der Auffassung sein, dass "L" hier insofern eine gewisse Erweiterung ist (vgl. oben). Ich bin da kein Experte... Mit der angebotenen, hier geschilderten Lösung für die "L"-Klasse war ich ganz zufrieden.
  7. In Ba.-Wü., bezüglich Stuttgart, gab es ja auch schon Überprüfungen der Gebührenhöhe... Die Stuttgarter (Waffenbehörde/Ordnungsamt) wurden zwar "etwas zurechtgestutzt" und mussten neu kalkulieren, aber dem Grunde nach hat das Verwaltungsgericht die Gebühren abgesegnet. Was das wahrhaft Üble daran ist.
  8. Es geht doch nicht um "Mut". Auch nicht um Kunststückchen... Es geht darum, diese Klasse in die Fahrerlaubnis eingetragen zu bekommen. Und die Bescheinigung des landwirtschaftl. Betriebes ist, wie ich schrieb, obligatorisch. Ohne geht nichts.
  9. Kein Problem. Habe ich bei der Gelegenheit gemacht. Kurz mit der Sachbearbeiterin der Zulassungs-/Fahrerlaubnisstelle abgestimmt. Dann den Antrag zusammen mit der (obligatorischen!) Bescheinigung eines mir gut bekannten landwirtschaftlichen Betriebes, dass iich dort ggf. aushelfen könnte/sollte, eingereicht. War eine reine Formalie, unprobelmatisch und schnell hatte ich ergänzend die Klasse "T".
  10. Hätte man seehr viel Zeit, könnte man als halbwegs normal denkender Bremer, Nicht-Linker, LWB... ja auch darauf warten, dass sich dieser Pleite-Stadtstaat vollends von selbst erledigt - und endlich nach Niedersachsen "eingemeindet" wird... Kann dort ja nur besser werden.
  11. Hört sich nach Bremen an. Die brüsten sich doch m.W. mit "jährlicher Kontrolle für alle LWB + saftiger Kontrollgebühr".
  12. Das ist relativ häufig.
  13. In Neuseeland hat es bei den jüngsten Wahlen jetzt einen sog. "Rechtsrutsch" gegeben, d.h. die konservative National Party kann und wird wohl zusammen mit einer rechtskonservativen Partei die neue Regierung bilden. Mal sehen, ob es hilft, d.h. ob die die Verbotspolitik der linksgrünen Regierung J. Ardern zurückdrehen.
  14. Ja. Abschließbare Vitrine (Wand oder Stand). Wer da Eigenbau hinbekommt, fährt deutlich billiger. Die Fertigvitrinen sollen nicht grade günstig sein.
  15. Versuche, Alternativen zu eGun zu etablieren, gab und gibt es einige. Aber keine hat bislang nur annähernd dessen Bedeutung erreicht. Auch das sagt einiges aus.
  16. Ging es dabei nicht vielmehr um ein Bedürfnis fürs Behaltenkönnen einer Salutwaffe?
  17. Gleiches trifft u.a. auf Dein großes Küchenmesser zu.
  18. Ja. Und SIG Sauer z.B. ist eine US-Firma geworden... Viele ausserhalb schießen eine, benötigen Teile und Zubehör...
  19. Richtig. Auch da kann es immer noch dankbare Abnehmer geben... Ich hatte mal ein KK- Gewehrchen mit noch schönem System und Lauf, aber unansehnlichem Schaft. Da war ich froh, auf eGun tatsächlich einen schönen, gut erhaltenen Schaft dafür zu kriegen.
  20. Er zweifelt ja auch die sportliche Nutzbarkeit solcher HA-Langwaffen an. Obwohl es die unbestritten seit langem gibt, inklusive zahlreicher zugelassener Schießsportdisziplinen dafür. Fazit: "Halbwissen at it's best". Aber Hauptsache, anderen Leuten legalen Besitz und Freiheiten abnehmen wollen.
  21. Der Kommentator erklärt wortreich seinen Verbotswunsch sog. "kriegswaffenähnlicher" Halbautomaten. Was er überhaupt nicht erklärt, ist hingegen die Begründung seines Verbotswunsches. Zu denken wäre da insbesondere an die Deliktrelevanz dieses "Waffentypus". Ach halt, die ist im Geltungsbereich des WaffG ja seit vielen Jahren: Null. Im Übrigen finde ich die Argumentation, doch das "alte" WaffG wieder einzuführen, interessant. Wie "alt" darf es denn sein, bitte? Bis zu der Fassung, in der wir noch keine nachwirkende ÜK-Bedürfnisprüfung aktueller Prägung hatten? Oder zu der, als die WBK "Gelb" noch nicht gedeckelt war? Oder gar zu der, als viele Repetier- und EL-Langwaffen "frei ab 18" erwerbbar waren...? Nur zu.
  22. Wie gesagt, die genannte Behördenauffassung/-rechtsauslegung ist zweischneidig. Wurde hier auch schon öfter diskutiert. Auf der einen Seite könnten, gerade bei LW, eigentlich unnötige "Doppelbeschaffungen" stehen... auf der anderen Seite ermöglicht sie dann logischer Weise zusätzliche KW-Erwerbsmöglichkeiten ggf. ohne "Überkontingent-Gedöns".
  23. Wobei mich interessieren würde, worin "einfach mal machen" tatsächlich besteht. Vermutung: Rausgehen mit einer eingetragenen Waffe, der zugehörigen WBK und gültigem JJS, ins Revier...
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