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karlyman

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  1. Das wäre ohnehin nicht zulässig. An den Erhalt des Bedürfnisses dürfen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden als an den ursprünglichen Bedürfnisnachweis (zur Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis). ich weiß, Behörden versuchen das (vgl. oben) dennoch.
  2. Du musst dir allerdings auch nicht jede phantasievolle, regelwidrige Rechtsauslegung durch Behörden gefallen lassen.
  3. Das Letztere wäre gar nicht erfüllbar. Mach aus den 2 Waffen mal 3 oder 4, dann merkst du es schnell. Macht aber auch nichts... Denn "12/18 je Waffe" stimmt nicht, und hat keine Rechtsgrundlage.
  4. Die sind doch einfach nur gaga. Man kann das jetzt nennen wie man will (herleiten aus irgendwelchen Urteilen in Ba.-Wü., bzw. den Gesetzestext so lange quetschen, drücken und winden bis genau das herauskommt)... Ich nenne es schlicht Vergrämung - denn nichts anderes ist es.
  5. Genau, wieder zurück zum Thema. Latürnich!
  6. Zudem haben wir seit 1990 die deutsche Einheit. Man sollte (bei aller berechtigten Abrechnung mit dem DDR-Regime) endlich auch das Verbindende betonen, nicht immer die Spaltung.
  7. Meines Wissens ist das Karabinersystem im BDMP in vier Sports Carbine Disziplinen (SC PP1, SC NPA, SC Falling Plates, SD ZG) einsetzbar.
  8. Ein Norlite USK-G. Dann wird meine G17 wieder richtig beschäftigt.
  9. Vielleicht kommt mal ein wirklich informativer Artikel darüber.
  10. Naja... vielleicht wurde "auf dem Schießstand" genau so verstanden... (also nicht als " in der angrenzenden Gaststätte")...
  11. Über das SEK habe ich in dem Fall auch gerätselt, ja. Vielleicht war der Polizeiführung das "auf dem Schießstand wird Alkohol getrunken" etwas zu heikel, um dort gewöhnliche Schutzpolizei hinzuschicken.
  12. Im genannten Fall (Vorfall in Eibau) ging es aber nicht um unerlaubtes Führen/Waffenbesitz außerhalb des Schießstandes. Sondern, dass anscheinend auf dem Stand "gebechert" worden sei. (Was allerdings auch alles andere als hamlos ist).
  13. Ich habe über diesen Autor auch nicht nur Schlechtes gehört. Allerdings, um was ging es in dem vorliegenden Fall (s. 1. Beitrag) überhaupt inhaltlich? Mal davon abgesehen, dass der "Ton" dabei schon recht unterirdisch ist.
  14. "Hände weg von "MonCheri" & Co.", kann man da nur sagen...
  15. Beides ist als "potenziell risikobehaftete" Ausübung anzusehen. Dann muss zumindest ein Vergleich zulässig sein, bzw. eine die Risiken beider Ausübungen vergleichende Betrachtung... Siehe auch @Sigges.
  16. Es ist keine rationale Risikoabwägung zweier Dinge.
  17. Wichtiger Punkt. Klar ist - vor dem und während des Schießens konsequent 0,0 Promille. Aber warum dies auch für den bloßen Pkw-Transport der Waffe im verschlossenen Behältnis nach dem Schießen gelten soll, während andererseits das Fahren im Pkw ohne Waffe (bei der ein 1500 kg schweres "Geschoss" schnell durch öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird) 0,5 Promille zugestanden werden - die Logik erschließt sich mir auch nicht so richtig. Oder: dahinter scheint wenig Ratio zu stecken.
  18. Also, ich denke bei dem Thema nehmen sich Japan einerseits, GB andererseits im Ausmaß des Wahnwitzes nicht viel.
  19. Im Artikel las es sich eher danach, als sei der Messerbesitzer Japaner.
  20. In den letzten Jahren war ja häufig nicht "das Gesetz" an sich das Problem - sondern dessen teilweise exotische oder extreme Auslegungen durch Behörden und Verwaltungsgerichte.
  21. Na ja, wenn du z.B. reinigst, Trockentraining machst, dein neues Visier installierst (...) ist es wohl nicht weggeschlossen. Aber das ist (wie ebenfalls hier im Thread genannt) bei richtigem Agieren auch kein Problem.
  22. Spontanes Öffnen der Haus-/Wohnungstüre, ohne vorher zu wissen wer draußen steht, ist ohnehin eine ganz schlechte Angewohnheit.
  23. Exakt den Eindruck gewinne ich beim Lesen dieser Angelegenheit auch.
  24. Da sieht man mal deren Prioritäten.
  25. Auf die Weise wird es vom Hobby allmählich, bzw. zumindest partiell, zur "zu erfüllenden Pflicht". Das Schießen orientiert sich nicht mehr so an den persönlichen Präferenzen, sondern dem Bedürfniserhalt. Gewollt ist schlicht Abschmelzung der Bestände, durch Vergrämung via Erhöhen des Aufwandes.
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