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karlyman

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  1. Na, da bin ich mir nicht so sicher. Stichwort "EU Bleigeschossverbot im Schießsport".
  2. Falsch. Lies nochmal nach.
  3. Die Küchenmesser sind harmlos. Die Bajonette sind böse. Weil der Gesetzgeber das so sagt.
  4. Als Sachverhalt im letztinstanzlichen Urteil des BVwG von 2014 wurde genannt: 0,5 l (zwei Gläser) Rotwein, 30 ml (1 Schnapsglas) Wodka.
  5. La..La...Latürnich !
  6. Klingt ungefähr nach: Wir haben keine halbwegs genaue Aufschlüsselung, wissen bei illegalen Waffen eigentlich nicht wirklich über die Verwendungsbereiche Bescheid... Aber alles wird gut, es kommt ein Aktionsplan gegen Rechtsextremismus.
  7. Na, dann "willkommen im Club" nach dem Genuss einer Schnaps-/Likörpraline a la Mon Cheri & Co... den enthaltenen Alkohol trinkst du da ja auch... Ich bin, wie gesagt, wahrlich niemand "pro Alkohol" - aber man kann's auch übertreiben.
  8. Verschlossenes Behältnis. Von abschließbarem Holzschrank über Blechschrank mit Schloss oder eben abschließbare Vitrine (Letzteres macht gerade da Sinn, wo etwas gezeigt werden soll). Es gibt zum Glück noch keine Vorgaben bezüglich einer bestimmten Zertifizierung der Behältnisse. Wobei, wenn es auf dem "Weg", der hier beschritten wurde, so weitergeht, ist künftig nichts ausgeschlossen... P.S.: Wenn du eine "billige", dennoch halbwegs ansehnliche Glasvitrine mit Schlösschen findest, wäre ich für den Tipp dankbar.
  9. Genau so erging es doch mal einem Jäger im auch hier verbreiteten Fall, der bei einer Polizeikontrolle auf dem Rückweg 0,5 Promille "intus", und gleichzeitig ein kurz zuvor erlegtes Stück Reh in der Wildwanne hinten hatte. Die Polizeibeamten teilten ihm wohl mit, er habe da nichts zu befürchten; der Bericht ging aber an die Waffenbehörde. Am Ende war er die WBK los... Die Behörde legte ihm verwaltungsrechtlich zur Last, unter Alkoholeinfluss jagdlich seine Waffe abgefeuert zu haben... Zuverlässigkeit weg.
  10. Bei mir z.B. ist das nicht woke, sondern Realität. Mit "Alk" konnte ich noch nie so viel anfangen... ich mache keine Prinzipiengeschichte draus, aber es gibt mir einfach nichts. "Alle Schaltjahre mal" ein Wein zum Essen, oder selten mal ein kühles Bier oder Radler... reicht mir vollends aus.
  11. Ich hab' eine Doppelkolben-Fußluftpumpe. Das käme dann... so knapp vor der Atombombe...
  12. Ist bei uns auch so. Es sei denn (wie ebenfalls gesagt), man ist alleine da und das o.g. Problem kann gar nicht auftreten.
  13. @uwewittenburg War bei mir im Prinzip auch so. Im Autofahrerleben bislang eine einzige Polizeikontrolle, und die hatte nichts mit dem Waffenbesitz zu tun. "Waffenkontrolle" unterwegs noch nie. Da ist es - als jagdlicher LWB - deutlich wahrscheinlicher, dass man mal wg. Unfallwild mit dem Polizeivollzugsdienst zusammen nachts am Straßenrand steht. Allerdings wurde kolportiert, dass auf dem Parkplatzrand des Schützenvereins vor vielen Jahren mal eine Polizeikontrolle gewesen sein soll, muss aber lange her sein.
  14. Na ja... das mit der "Nazi-Waffe" würde ich mal nicht überbetonen... Wenn wir so anfangen, Waffen (= Gegenstände) zu kategorisieren... Dennoch gebe ich dir ein Stück weit recht - in der breiten, nicht unmittelbar mit dem Thema befassten Öffentlichkeit kommt der "Punkt", auf den man hier via Bild hinweisen möchte, nicht rüber. PR-mäßig könnte das tatsächlich nach hinten losgehen ("alles von dem Zeug verbieten"). Das Thema Absurdität im § 6 AWaffV ist nicht falsch, aber auf diese Weise wird man kaum was in unserer Richtung bewirken.
  15. Ich befürchte, die "Abschaffer" wollen alles auf dem gezeigten Bild abschaffen...
  16. Weil grade in dem Bereich kein normaler Menschenverstand mehr herrscht.
  17. Na ja, KW in großer Zahl gibt's sportlich/jagdlich in aller Regel ohnehin nicht.
  18. Eher phantasievoll-destruktiv...
  19. Na ja, für den Weg zur bzw. von der Jagd läst sich zumindest so viel sagen, dass "zugriffsbereit, nicht schußbereit" zulässig sind. Und um das ging es ja im Kern. Liegt im Jägerauto auf dem Weg ins Revier der Bergstutzen also ungeladen auf dem Rücksitz, und ist der Revolver ungeladen im Holster, gibt es da nicht wirklich Auslegungsspielraum. Ob man das offene "Herumlegen" von Waffen (ohne Futteral u.ä.) tatsächlich praktiziert, ob es praktisch und im Einzelfall sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
  20. Gefahrstoffe gibt es in sehr großer Zahl. Entscheidend ist, ob sie bei bestimmter Verwendung Schadwirkung haben können. Genau aus dem Grund werden z.B. Kugelfänge nach den in D geltenden Richtlinien gebaut, um Blei von Boden und Grundwasser fernzuhalten.
  21. Dann mach' das doch einfach mit dem Lichtleuchten. Viel Spaß. Den anderen allerdings musst du schon zugestehen, dass sie ihren Schießsport erhalten wollen.
  22. Von welchem "allgemein akzeptierten" Bleiverbot redest du konkret? Vom jagdlichen? Wenn von einem schießsportlichen Verwendungsverbot (s.o.), möchte ich eine triftige Begründung erfahren, welchem Zweck das bei Schießen in 5-seitig umschlossene Kugelfänge, wenn nicht gar in be- und entlüfteten Schießanlagen, dienen soll.
  23. Man muss nicht völlig unüberlegt provozieren, nicht "rambohaft" auftreten" - soweit richtig. Die Frage ist andererseits (wie schon angeführt), ob Rechte, die fortwährend freiwillig aufgegeben werden, erhalten bleiben.
  24. Ich sehe auch, wie es real läuft, präziser gesagt, was mit solchen tumben, in Teilen unbegründeten Verbotsnormen versucht wird... Aber das darf man nie als "Normalität" akzeptieren - sondern muss richtiges und korrektes Vorgehen einfordern.
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