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karlyman

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  1. Weitere Frage: Ist das für den hier besprochenen Fall relevant?
  2. Tja. AH-Initialien dürften in Deutschland gar nicht so selten sein (ich kenne z.B. einen Alex H.). Die haben dann evtl. einfach Pech gehabt mit ihren persönlichen Initialen als Wunschkennzeichen...?
  3. Diese Feinverästelungs- und Begriffsdiskussionen bringen im Kontext mit dem Thema hier auch nichts... Die Schusswaffe war im vorliegenden Fall nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit im Fahrzeug, das reicht doch im Zusammenhang mit dem Fall.
  4. Das darf sie. Sie hat diesbezüglich keine Verpflichtung.
  5. Kann schon sein. Dass etwas gemacht wird, bedeutet allerdings nicht, dass es auch richtig bzw. angemessen ist.
  6. Na ja, er hat sich doch klar nachvollziehbar ausgedrückt. Kontrolleur kommt zu einem Zeitpunkt, wo der einzige, der den Waffentresor öffnen kann/darf, nicht da ist - und Ehefrau schickt ihn konsequent wieder weg. Was ist daran schwer verständlich? Dass der Kontrolleur sie zu einem Regelverstoß verlocken will (um sich eine "Erfolgskerbe" in seine Statistik schnitzen zu können....)?
  7. Aufkleber mit imitierten Einschusslöcherm sind aber, sobald als Aufkleber ersichtlich, so "relevant" wie irgendwelche Kleber mit "herausragenden Händen", oder Guckäuglein, auf der Heckklappe... Das gehört in die Comic-Ecke.
  8. Ich für meinen Teil bevorzuge ja... überhaupt keinen Aufkleber am Auto. Die Frage zur o.g. Einschätzung ist allerdings: Ab wann ist ein Aufkleber "auffällig"`?
  9. Mit Recht. Denn u.a. ist das gar nicht Gegenstand der Aufbewahrungskontrolle.
  10. Sagen wir mal so - auf eine gewisse Weise hatte die Blockierregelung schon "Erfolg"... Es dürften nicht wenige Erben, seit sie so gilt, wegen des Blockieraufwandes auf dieses Erbe "freiwillig" verzichtet, und die Waffen anderweitig veräußert oder zur Vernichtung abgegeben haben. Und weil das so ist, wurde dann eben auch nicht viel blockiert... ergo, mangelnde Nachfrage. Es ging da nie um Sicherheit, es ging um Vergrämung (bei gleichzeitiger pro-forma-Aufrechterhaltung des "Erbenprivilegs").
  11. Eher wegen der Inhalte, oder wegen der möglichen Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer?
  12. Sie muss ja nicht "schützenswert" sein - sie taugt aber auch nicht dafür, sie in der einen oder anderen Weise zu bestrafen.
  13. Gute Punkte. Und, @fw114: Auch mir bereitet es Unbehagen, dass der (ohne Strafe/staatl. Nachteile) zugestandene "Meinungskorridor" offenbar immer enger wird. Damit könnte die FDGO am Ende durch genau die gefährdet werden, die sie vorgeblich verteidigen.
  14. Auszug aus der Urteilsbegründung: "... In der Gesamtschau seiner Äußerungen und Handlungen – insbesondere mit öffentlich ausgestrahlten Äußerungen wie „Fuck the System“ bzw. „Unsere Ampelregierung und ihr ÖR-'Schund-Funk' sind Schlampen der USA.“ – mache der Antragsteller indirekt klar, dass er den staatlichen Organen und den Vertretern des Staates keine ausreichende Legitimation zuspreche sowie das geltende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne bzw. bereit sei, Verstöße gegen geltendes Recht zu provozieren. Der Antragsteller habe mit seinen öffentlichkeitswirksamen Äußerungen Mitglieder der Regierung sowie das bestehende Rechtssystem verächtlich gemacht. Seine Äußerungen hätten sich somit nicht nur gegen einzelne Politiker und deren Wirken, sondern auch gegen das staatliche System als solches gerichtet. Mit einer öffentlich ausgestrahlten Äußerung wie „Fuck the System“ bestreite er die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung, zu der auch das Waffengesetz zähle. Auch wenn er nicht als Reichsbürger eingestuft werde, negiere er mit derartigen Äußerungen die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland, Gesetze mit auch für ihn bindender Wirkung zu erlassen. ..." Im Grunde stützt sich das Ganze auf geäußerte "Delegitimation des Staates...". Und da kommt dann ziemlich viel an Auslegung.
  15. Auf einem Bildschirmchen im Auto durfte er jedenfalls, ohne dafür abgestraft zu werden, keine kruden Botschaften verbreiten. Nur nebenbei, es gibt Leute, die verbreiten (wie z.B. ein gewisser "Comedian" B.) sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramm krude Botschaften, und werden auch noch öffentlich-rechtlich dafür bezahlt...
  16. Na ja, von GunBlock (nebenbei: der vergleichsweise sympathischere "Stöpsel"...) gibt's schon noch einiges für gängige Kaliber.
  17. @Tatonka Direkt nicht. Indirekt jedoch bringen sie durch ihre Bindungswirkung (da die Verwaltung gemäß VwV Entscheidungen in immer derselben Weise gegenüber dem Bürger treffen muss) doch eine Außenwirkung mit sich.
  18. Ich schließe mich den beiden Tipps meines Vor-Schreibers an. Bringt mehr als der Schreckschussknall.
  19. Mit einer Schikane-Regelung? (Vgl. Oben @Proud NRA Member)
  20. Auch mal eine interessante Variante zum Thema "Zuverlässigkeitsprüfung".
  21. Ja gut, aber was ist der Punkt? H. Wüst wurde vor 5 Jahren Opfer eines Einbruchdiebstahls.... Und?
  22. Zauberwort ist der "vom Bedürfnis umfasste Zweck". Da ist man in D ziemlich engstirnig, um es mal so zu sagen. Dieselbe Diskussion könnte man doch in Bezug auf eine sportliche Nutzung von Sammlerwaffen führen.
  23. Hinweis an den Threadstarter: Das ist generell das Problem mit (zumal anonymen) Anfragen in dem Bereich. Nicht wenige legale Waffenbesitzer mussten da leider schlechte Erfahrungen mit machen... (Motto: du gibst Auskunft, und nachher wird es selektiv verwendet zum " in-die-Pfanne-hauen". Daher die hier gezeigte Zurückhaltung der Anfrage gegenüber.
  24. Na ja... aber würdet ihr anders bzw. mehr antworten, wenn er nun "Stefan Studiosus" gewählt hätte? Wichtig ist ja zunächst mal, an welcher Hochschule, Fakultät, aus welchem Anlass dies Thema gewählt wurde...
  25. Da gibt's Vordrucke, die man in der Tat über den BDMP beziehen kann (schon mit Löchern drin, fürs Abheften im Schießbuch). Oder man hat ein paar wenige dieser Vordrucke, und kopiert sich dann in der Folge, so viel man braucht.
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