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karlyman

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  1. Was wäre denn dann so Deine Alternative? Die "Alternative..."? So wie sie sich entwickelt hat?
  2. Polemik... führt auch nicht weiter. Es ist bekannt, dass der Faeser'sche Vorstoß zur WaffG-Verschärfung aufgrund Widerstands einer bestimmten Seite noch nicht mal das Kabinett passiert hat.
  3. Und wird es auch weiterhin.
  4. Sie kann es nicht alleine durchziehen. Für eine Änderung des WaffG braucht es die Zustimmung des Kabinetts, und aller Regierungsfraktionen (sonst gibt es auch keine Mehrheit fürs Gesetz...).
  5. Das stützt ja gerade den "Trennungsstrich", auf den ich hinwies.
  6. Ich bleibe dabei: Wäre die FDP nicht da gewesen, um deutlich "die Bremse reinzuhauen", hätten wir heute einen erneut grundlos verschärften Mist im WaffG. Sand im Getriebe ideologisch motivierter Restriktionen ist auch was wert.
  7. Trotzdem gibt es bei dieser Sache diesen rechtlichen Unterschied.
  8. Na, es gibt schon noch einen definitiven rechtlichen Trennungsstrich zwischen kommunalen Vollzugsbediensteten einerseits, und von der Kommune beauftragtem privaten Sicherheitsdienst andererseits. Wenngleich das für die Bürger "draußen", also bei der konkreten Tätigkeit, machmal schwierig zu unterscheiden (und der Unterschied z.T. bewusst unscharf gelassen) ist...
  9. Also ich muss auch sagen, bei dem was in anderen Foren teilweise abgeht (bekomme das nur als Leser mit, oder indirekt über meinen Sohn, mit Fußballforen u.ä.) ist W.O. ein recht kultivierter Debattenclub. Auch wenn es da meinungsmäßig mal etwas deftiger her geht, das Niveau ist alles in allem, und im Vergleich nicht so schlecht (wie es manche hier behaupten).
  10. Ja, in D auf dem Schießstand ab 14 Jahre KK. Mit Einverständniserklärung des oder der Sorgeberechtigten;und unter Obhut einer entsprechenden Aufsichtsperson (z.B. mit Trainer-Basislizenz).
  11. Ich bin mir nicht sicher, ob der Adressat dieser Wort deren Ironie zu erkennen weiß...
  12. Versuch einer ersten, kurzen Antwort von meiner Seite: "Waffenschein" / "Schießverein"... da stimmt die Begrifflichkeit nicht. Es geht dir um die Beantragung bzw. den Erhalt einer Waffenbesitzkarte/WBK, also einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Und du meinst einen Schützenverein. Ich bin beides, also Sportschütze und Jäger, und kann dir im direkten Vergleich sagen, dass die Jägerausbildung/-prüfung deutlich schwieriger/umfangreicher ist (wenn vielleicht auch nicht langwieriger), als die Sachkundeanforderungen beim Sportschützen. Für die Jagd solltest du auch einschlägiges Interesse mitbringen. Der Ansatz "habenwollen" und "das ist der leichtere Weg um an Schießzeug zu kommen" ist da wirklich nicht der richtige... Und bedient im Übirgen Klischees, die aus Reihen der Waffenbesitz-Gegner kommen.
  13. Ja, klar doch. Da kann man ja jedesmal munter ermitteln, wenn ein Jäger in seinem Revier geschossen hat. Prioritätensetzung in Deutschland 2023.
  14. Wenn man es genau nimmt, klingt das per se nach Unsinn. Die Anmeldung wurde lt. Sachverhalt definitiv vorgenommen. Und die Behörde hat die vorgenommene Anmeldung eben bestätigt. Was will sie da "widerrufen"? Die Behörde kann bei Vorliegen spezifischer Gründe den weiteren Besitz bestimmter Magazine untersagen... aber das ist ja kein "Widerruf der Anmeldebestätigung".
  15. Bei uns im SV hing (vor vielen Jahren, als es noch erschwingliche/normale Deko-Waffen gab) mal ein Kalender eines Dekowaffen-Händlers. Da waren auch ausschließlich Mädels drauf, die mit wenig Textil und allem, was nach Schießzeug zumindest aussah, posierten... Muss dann wohl auch so was in der Art sein.
  16. Na ja, wirklich abgeschafft ist der Freiwillige Polizeidienst in BW noch nicht.
  17. (OT) Das ist sie wirklich, sprich, kurz davor, eine Landtagswahl zu vergeigen.
  18. Man könnte auch sagen, um das Thema wird insgesamt zu viel Wirbel gemacht...
  19. Die Behörden sind verwaltungsintern schon an eine VwV gebunden. Die ist nicht "Klopapier", sondern eine verbindliche Weisung für dsd Verwaltungshandeln. Direkte Außenwirkung für den Bürger hat eine VwV bekanntlich nicht, aber (über das nach ihr erfolgende immer gleiche Verwaltungshandeln und den Gleichbehandlungsgrundsatz) kann sie indirekt auch zu einer Art "Norm" in ihrem Rechtsgebiet werden.
  20. "Dort, wo die Sonne nie hinscheint"...
  21. Wenn da nur zwei Waffen und Bargeld drin waren, kann ich mir vorstellen, was für ein Tresor das war; da ist von "überschaubarem" Gewicht bzw. Größe auszugehen... Bei solchen, in der Tat noch gut transportablen Behältern, würde ich über Verankerung nicht mal diskutieren, sondern das schon im eigenen Interesse machen.
  22. Jo, klar. Abhandenkommen. Nehmen wir mal den 350 kg 1er-Klotz, von dem hier schon die Rede war, und der es mit Inhalt gut auf 400 kg bringt... Den nimmt der potente Einbrecher eben so mit, nimmt ihn mit Kumpel mal eben die Kellertreppe hoch... Im Ernst, bzw. realistisch: Wie viele derartige Klötze sind in D in den letzten 10 Jahren bei Einbrüchen weggekommen...?
  23. karlyman

    Waffe im NWR

    Ach... "Automatic Colt"... "Long Colt"... ist halt alles auch so verwirrend...
  24. Wir hatten vor Wochen mal einen nächtlichen Stromausfall, das ging so ca. eineinhalb Stunden lang. Ist in Ba.-Wü. nicht so häufig; lt. regionaler Berichterstattung technische Ursache am Verteilernetz. Drei oder vier Dörfer/Kleinstädtchen in der Ecke waren betroffen. Mal schauen, ob sich das häuft.
  25. Rückblickend auf besagtes Wochenende stellen wir fest: Es ist weder großflächig zu Stromausfällen gekommen, noch ging Europa unter.
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