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karlyman

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  1. @TTG hat's schon angedeutet: Hinterlegung von Code, Schlüssel etc. - beim Notar, für den "Fall des Falles". Das dürfte auch m.E. der beste, rechtssichere Weg sein.
  2. Also, ja, "eiigentlich" ist der schon so gut wie auf...
  3. Welches Handbuch...? (Also ich für meinen Teil hatte für meinen Schrank die Bedienungsanleitung für das E-Schloss mitbekommen, und das war es auch schon).
  4. Mal unabhängig von den Detailfragen: 1er Schrank für Magazine, und diesen noch verankern... Vor wenigen Jahren wäre das "Stoff für's Irrenhaus" gewesen... Heute, und in D, ist "der Irrsinn Normalität".
  5. Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht... für mich blitzt da bereits das Obelix'sche bzw. römische "Haus, das Verrückte macht" durch. Mehr Kommentar erspare ich mir an der Stelle.
  6. Allein die Diskussion zeigt schon wieder die "Verästelungen" des Gesetzesbereichs in ihrem ganzen Irrwitz auf.
  7. Korrekt, auf den Punkt. Die "machen" eigenes Recht, weil ihnen das kompetenzmäßig beim Bund angesiedelte WaffG zu "liberal" ist. Solche Rechtsverbiegungen kann man, als einzelner Betroffener, als Verband etc., hinnehmen, oder auch nicht... Aber die Zeiten können sich hier eh wieder drehen. Was Ba.-Wü. angeht, hege ich eine - politische - Resthoffnung für die Zukunft... IM Strobls Karriere befindet sich, wie kürzlich in der StZ so treffend ausgedrückt, bereits in tiefer Abenddämmerung. Die Nachfolgegeneration a la Manuel Hagel (jung/ländlich/südwestkonservativ), bei dem ich zumindest bislang nicht diesen toxischen Anti-LWB-Ansatz sehe, steht in den Startlöchern. Angesichts des Abtritts des Zugpferdes Kretschmann werden die Grünen, mit einem Nachfolgekandidat Özdemir o.ä., etliche Wahl-Prozente einbüßen, und selbst die geschrumpfte CDU hat Chancen, zumindest wieder der stärkere Partner zu werden, oder die Grünen als Regierungspartner ganz los zu werden. Schau'n wir (oder: gucke mr) mal.
  8. Ach, wie denn? Wenn "man" in bestimmter Intention unbedingt so lesen wollte...? 12/18 stellte auf die schießsportliche (Mindest-)Aktivität ab. Schützen haben eine schießsportliche Aktivität, Waffen nicht. Aber wir können's dahingestellt lassen. Mir ist (und ich habe Schützenkollegen im Einzugsbereich von mind. 4 unterschiedlichen Waffenbehörden in Ba.-Wü.) jedenfalls kein Fall bekannt, wo so etwas wie 12/18 pro Waffe je eingefordert worden wäre. Kontrolle/Vorlage Schießbuch, ja, kam vereinzelt vor... Einforderung von (bei z.B. 4 Waffen nach § 14 Abs. 2) 48/72 Schießnachweisen im Jahr...? Niemals. Keine Behörde hier war so drauf. Das hätte sonst hohe Wellen geschlagen. Und ehrlich - selbst wenn man die aktu8ellen, unsäglichen Vollzugshinweise des IM Ba.-Wü. zu § 14 Abs. 5 WaffG jetzt liest, die unzulässiger Weise 12/18 als Anforderung für die fortwährende Bedürfnisprüfung der ÜK-Waffen implementieren (oder sehen...) möchten - auch da lese ich nichts von "12/18 für jede Waffe einzeln". 12/18 wird da fortlaufend für die Schützen-Aktivität gefordert, die Wettkampfnachweise werden auf die einzelnen Waffen bezogen. ( @pulvernase hatte m.W. bereits etliche Seiten vorher darauf hingewiesen).
  9. 12/18 galt als Konkretisierung der schießsportlichen (Mindest)-Aktivität des Schützen. 12/18 bezogen auf jede einzelne Waffe war schon immer Schwachsinn.
  10. Auf die unterschiedlichen Auslegungen, Sicht- und Vollzugsweisen der Bundesländer beim Thema ÜK (fortwährende Bedürfnisprüfung) weist @Valdez allerdings zurecht hin (Wortwahl mal beiseite gelassen). Ich bin ja auch in Ba.-Wü., aber die hiesige Auslegungsweise bezüglich ÜK bei VGen und Innenministerium sind wahrlich nicht "Moses' Gesetzestafeln". Man kann es tatsächlich auch anders sehen.
  11. War sie die einzige Zeugin für das Vermächtnis? Lagen evtl. die Bedingungen für ein sog. Nottestament (s. BGB) vor...?
  12. D.h., sie - als Zeugin - teilt mündlich das Vermächtnis des Vaters (Erblasser) bezüglich der Waffe mit? Wichtig: Nur er kann vererben, die Tochter momentan nicht... Sie ist jetzt maximal Zeugin.
  13. 🤣 Stimmt, war kürzlich im Witze-Thread...
  14. Alles interessant, aber alles auch weit entfernt von N. Fäsers WaffG-Reform... (s. Threadtitel).
  15. "Die" USA sind riesig und vielfältig. Vorschnelle Verallgemeinerungen sind fehl am Platz. Den o.g. Konflikt/Kulturkampf in krasser Ausformung kann man natürlich nicht wegdiskutieren. Das müssen die Beteiligten in den Griff kriegen.
  16. Regenbogenflaggen sind, zumindest in den US-Metropolen, ja zwischenzeitlich (und besonders um irgendwelche "pride weeks" herum) weit verbreitet. Da müssten solche Irren, wie der in LA/Cecar Glen jetzt, ja den ganzen Tag um sich schießen... Egal, wie man über die Positionen im Einzelfall denkt - dieser heftige, mit Hass angefüllte Graben, der sich da in der Gesellschaft aufgetan hat, führt zu nichts Gutem.
  17. Da gibt es dann so nette Verbände wie BDMP und BDS... Die HA-Langwaffen waren für uns entsprechend Interessierte im (klassischen "DSB"-)Verein der Grund, dem BDMP beizutreten und eine - inzwischen im Verein integrierte - SLG zu gründen.
  18. "RUST"... Ansonsten, bzw. zur eigentlichen Fragestellung: Man sollte auch nicht vergessen, dass mittlerweile vieles in den Filmproduktionen auch ohne Platzpatronen-"Schuss" der verwendeten Filmwaffen abläuft, nämlich rein post-production /in der Nachbearbeitung (Sound, und das Visuelle, digital). Ob das dann auch überzeugend bzw. real aussieht, da streiten sich die Zuschauer und Gelehrten...
  19. Die Diskussion ist ja (mal mehr, mal weniger) schön... Aber eigentlich gehört sie mittlerweile mehr in den OT-Politik-Thread. Es wäre besser, beim Threadthema zu bleiben, und dann etwas beizutragen, wenn sich irgend etwas Neues / damit Zusammenhängendes tut. Sonst wird das völlig zugemüllt.
  20. Prinzipiell ja. Aber eben nur... sehr prinzipiell. "Preisfrage": Ab wo genau (vgl. oben) ist das der Fall...?
  21. Na ja, es ist eben alles relativ. Wir wissen ja nicht, was die Arme so verdient...
  22. So ist es. Regelungswut mit bloßer Symbolbedeutung.
  23. Ja. Nur am Rande, wenn wir schon bei den 93 Jährigen sind... Ich kenne eine 96 Jährige, die mit etwas Glück noch 1939 davonkam, und bei der ein Teil der Verwandtschaft im Holocaust umkam.
  24. Wenigstens mal - in dem ganzen einschlägigen Dickicht aus Regelungswut und Irrwitz - ein pragmatischer, mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbarer Punkt.
  25. Das sieht man generell an seinen unglaublich zahlreichen und verschachtelten Regelungen, u.a. zum waffenrechtlichen "Bedürfnis". Die Diskussion auch an dieser Stelle zeigt es ja. Klar und geradlinig nachvollziehbar für den von den Regelungen betroffenen Bürger ist das nicht. Und enthält so unzählige Fallstricke. Für die vollziehende Verwaltung darüber hinaus ein (im Verhältnis zum tatsächlich damit Erreichten) irrwitziger Aufwand. Ein "Fest", bzw. weites und dauerhaftes Betätigungsfeld für Juristen, aber von einem gesellschaftlichen Nutzen kann man nicht reden. Im übrigen spricht die heutige Ausgestaltung dieses Rechtsgebietes dem - jetzt landauf, landab von der Politik gepredigten - "Bürokratieabbau" Hohn.
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