karlyman
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Sehe ich auch so... Und zwar vor allem, wenn die Rechtsauslegung sich neuerdings nur noch auf eine Seite neigt... Praktisch nie in diesem Rechtsgebiet dominiert liberale Auslegung, sondern das Gegenteil. Bedürfniserhalt, Magazine, Aufbewahrung, Aufbewahrungskontrollen einschl. Gebühren, Tresore/Schlüssel... egal welches zu entscheidende Einzelthema, das geht offenbar nur noch in eine Richtung. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, das zeigt sich im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit leider zunehmend... LWB scheint da ein ganz "spezielles" Feld, auch anders als in anderen Rechtsthemen. Im Zweifelsfall "kippen" sie es immer auf die schärfst mögliche Auslegungs-/Interpretationsseite, so der Eindruck. Bis hin zu Entscheidungen, die teilweise schon in den Bereich des Grotesken gehen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dabei ist vermutlich folgender Hintergedanke: "Der Kommando-Spezialkräfte-Soldat ist j.w.d. am Einsatzort, evtl. im fernen Einsatzland, gefährdet. Aber sobald er sich im Privatleben, zumal ohne Uniform, mitten im sicheren Deutschland bewegt... ist diese Gefährdung nicht mehr gegeben." Einer solchen Logik kann man folgen, muss man aber nicht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Aber generell zu "Fragen": Hier im Thread wird (mal abgesehen vom rein Rechtlichen) zum Thema so viel herumschwadroniert... wo stille Überlegung des eigenen Handelns, und Diskretion, deutlich angebrachter wären. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
"Geheimtipp": Mehrere Schränke mit unterschiedlichen Zugängen/Schlössern... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bankschliessfächer.... Zeitschlösser.... Es wird immer abgedrehter. Bleibt doch auf dem Boden. Und nein, das jetzt ist auch nicht pauschal "das Ende der Waffenschränke mit Schlüssel". -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Gute Frage. Nächste Frage... P.S.: Die anderen potenziell gefährlichen, u.a. zu Tötungen missbrauchbaren Gegenstände deines Haushalts - darfst du einfach so im Haus irgendwo hinstellen, hinhängen, reinlegen... Interessiert nicht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich sage dazu immer (halb im Scherz, halb im Ernst): Wenn die Entwicklung bei diesem Thema nun immer so weitergeht, haben wir irgendwann als LWB noch die Wahl zwischen: Cheopspyramide oder Fort Knox. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wäre durchaus interessant, wenn es aus der Zeit einsehbare Zahlen gäbe, was den Umfang von Missbrauch, falscher Benutzung etc. dieser legal zum Schutz geführten Waffen angeht (was ja dann z.B. zum WS-Entzug geführt haben müsste). -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In Stuttgart gab es vor vielen Jahren einen Richter an einer Strafkammer, von dem war bekannt, dass er (natürlich mit WS) eine Pistole unter der Robe trug. War früher nicht soo selten (hing vielleicht auch damit zusammen, was die Richter so verhandelten, bzw. gegenüber wem...). Es gab natürich auch schon Zeiten (eher 1960er/70er) da führten Taxifahrer und Juweliere via WS Schusswaffen. -
Ja, ist auch mein Gefühl dabei... Ich bin eher für "es lebe die Vielfalt". Aber - muss natürlich jede(r) selbst wissen.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
"Da, wo die Sonne nie hinscheint" -
Au... Art. 20 Abs. 4 GG.... Geht es nicht auch "ein klein bisschen kleiner"? Man kann das ja hin und her diskutieren, aber es hat für unsere Belange auch echtes Potenzial als politisches K.O.-Kriterium.
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Dieses Thema ist durchaus "toxisch". Warum? Weil hier eine pauschale "Angleichung" zweier verschiedener Dinge verlangt wird, und (merke): Eine solche Angleichung wird in D niemals für den LWB, sondern immer dagegen laufen. D.h., es würde nicht für die Sportschützen entsprechend liberalisiert, sondern für den jagdlichen Waffenbesitz verschärft. Es steht am Ende niemand besser da als vorher. Von daher - zum Vergessen. Alles an Vorstößen in der Richtung ist (in der LWB-Gesamtbetrachtung) ein Schuss ins Knie. Lassen wir diesen Spaltpilz also da, wo er hingehört, in der Mülltonne. -
Gut, dass man hier so aufmerksam war! Und dass das VG Bremen keine Nachsicht hatte! Ein "durchgeladener" Schreckschussrevolver. Was da alles hätte passieren können. Puuh.
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
karlyman antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
In § 14 Abs. 5 WaffG ist formuliert: "Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition..." Dort wird also nicht nach Kaliber/KK oder GK differenziert. Demnach müssten 22 lr-Selbstlader wie der Genannte genauso zum HA-LW-Grundkontingent (3) zählen. -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
karlyman antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Wie @EkelAlfred schon sagte: Vorher beim Baurechtsamt abklären, was bauplanungsrechlich in dem Gebiet zulässig ist, und was nicht. In aller Regel gilt: Im Reinen Wohngebiet / WR ist praktisch gar kein Gewerbe möglich. Im Allgemeinen Wohngebiet / WA kleine, wirklich nur nicht störende Gewerbe. Schon ein Ladengeschäft mit einiger Kundenfrequenz und Waren-An-und Abfuhr wird da kritisch werden, ein reiner "Büronetrieb" könnte evtl. gehen. In Mischgebieten (MI) und Ortskerngebieten geht schon vieles. Normaler Handel, auch mit Ladengeschäft, An- und Abfuhren, müsste da zulässig sein (und ist eigentlich schon gebietstypisch) . In Gewerbegebieten (GE) geht so ein Handel, auch in großem Ausmaß, problemlos, das ist ja für so etwas (und noch mehr) da. Das bloß als - gebietsmäßiger - Anhaltspunkt. Auf die feineren bau(planungs-)rechtlichen Vorgaben, wenn man denn für den Handel neu- oder umbauen will (Art, Maß, Umfang der Bebauung) muss man auch achten. -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
karlyman antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Wenn da bzw. dann kein Berechtigter betreffend die Munition (unter den Angehörigen o.ä.; vgl. oben @Ulli S) "in Sicht" ist - kann ich die Behörde auch verstehen. -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
karlyman antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Hier wurde ja kürzlich (beim Thema Schlüsseltresor u.a.) gegen den beim LWB getragenen/versteckten Schrankschlüssel gezetert. Wir sehen, die Methode hat nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile... -
Ja. Aber letzteres eben dann erst, wenn sie selbst Erblasser werden.