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karlyman

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  1. Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht... Aber insbesondere bei Nennung der "Lücke" beschleicht mich so ein ganz seltsames, leicht mulmiges Gefühl in der Magengrube.
  2. Oh, da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass das auf alle aus dem arabischen Raum unbedingt abschreckend wirkt...
  3. Ganz praktisch ist es auch - gerade bei den OCs mit ballistischem Strahl - mit älteren, "abgelaufenen" (ist ja umstritten..) Sprays mal draußen im Garten oder sonst im sicheren Außenbereich zu üben; einfach in dem Sinne, das Spray bzw. die realen Sprüheigenschaften mal kennenzulernen.
  4. Zumindest in (den in D real erreichbaren) Ansätzen scheinen viele Leute das nachzuvollziehen. Wie schon an anderer Stelle gesagt: Lt. heutiger Radionachricht vermelden die Behörden in NRW gerade einen sprunghaften Anstieg der Anträge auf den "Kleinen Waffenschein".
  5. Also, wenn du öfter damit rumläufst, nennen wir dich bald "Darth Speedshooter"...
  6. Aus dem Grund würde ich meine Waffen auch nicht einem solchen System anvertrauen. Wenn der Gesetzgeber entsprechende Forderungen erhebt, soll er den Sicherheits-Mehrwert gegenüber den derzeitigen Anforderungen belegen.
  7. Und auf besagten Kommissionsvorschlag wurde ja zwischenzeitlich durch (nicht wenige) Mitgliedsländer reagiert.... durchaus kritisch. Ich weiß ja, dass die Sache und auch der Thread langsam etwas unübersichtlich werden.... Aber man sollte schon noch die Abläufe sehen.
  8. So ein Zeugs muss man sich dann eben nicht kaufen. Selbst das Hundenasen-Argument greift im Übrigen nicht... Denn nicht alle Hunde sind gleich, nicht alle werden bei Angriff von dem Sprühstrahl gleich gut erwischt, und wenn sie nur randlich erwischt werden, ums so besser mit hoher Konzentration; etc. Kein Grund also, noch "abemildertes" Zeug zu verwenden.
  9. Wie gesagt, Anpassung an den "Stand der Technik" kann nie Selbstzweck sein. Es muss dadurch ein tatsächlicher Fortschritt gegenüber dem vorherigen Stand erbraht werden. Beispiel: verbesserte Abgasreinigungstechnik an Industrieanlagen.
  10. Hört sich gut an. Einfach die Situation bereinigen und weg, über die "Nachbereitung" kann man sich noch in Ruhe Gedanken machen.
  11. Die Erfordernis ist immer auch zu begründen. Dazu würde insbesondere gehören, die Notwendigkeit (Relevanz/Entwendungsfälle aus Behältnissen bisheriger Anforderungen) darzulegen. Weiterhin die Geeignetheit. Dazu gehört insbesondere, darzulegen, inwieweit sich die Öffnungs-/Entwendungssicherheit in Bezug auf Unbefugte durch die neuen Anforderungen im Vergleich zur bisherigen Schrank- und Schlosstechnik steigert. Eine Anpassung an den "Stand der Technik" darf nie nur Selbstzweck sein.
  12. Ja. Dennoch dürfen wir nicht aufhören, Begründungen für belastende Rechtsnormen einzufordern. Das ist unser Recht als - betroffene - Bürger. Und die Begründung wird bei Normierungen, die (erhöhte) technische Anforderungen betreffen, besonders "spannend".
  13. Wenn er sich erfolgreich gewehrt, also einen Aggressor gestoppt hat, hat er ja schon mal viel erreicht. Wahrscheinlich wird es künftig mehr "Normalos" geben, denen das vollkommen genügt, und die sich (warum nur?) von einer nachträglichen behördlichen/juristischen "Aufarbeitung" nicht mehr so sehr viel versprechen....
  14. Was hat die denn "geritten" zu der Verschärfung gegenüber dem ursprünglich geplanten Vorhaben? Da war m.W. noch ein recht weitgehender Bestandsschutz vorgesehen. Die Begründung, insbesondere zum "Sicherheitsgewinn" der Neu-Anforderungen, muss dann ja ziemlich gut und triftig sein - denn wir reden beim Ersatz/Austausch vieler Schränke (Einbausituation, Anschaffungskosten) von einem erklecklichen Aufwand für die Betroffenen...
  15. Na klar. Ein praktischer Gegenstand wie so viele, die uns unseren Alltag erleichtern, drinnen und draußen... Trinkgefäß, diverses Esswerkzeug, Schirm, stabile Schuhe, Gehhilfe, Schraubendreher, Taschenlampe und so vieles mehr. Man möchte wirklich nicht ohne solche praktischen Helfer sein.
  16. Es gibt an den meisten Stellen noch nicht mal ein Trinkverbot.... Also "Prost".
  17. Ja, ich muss mitunter auch an diesen "verblichenen" deutschen Staat denken. Bei den aktuelleren Entwicklungen, und dem "Strickmuster" der deutschen Politik, schätze ich, dass wir bezogen auf die Bundesrepublik den Zenit an Freiheit schon überschritten haben.
  18. "Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen" Für diesen Satz gibt es eigentlich nur zwei Deutungsmöglichkeiten: 1. Die Autorin hat keinerlei Ahnung von der Materie, über die sie da schreibt. 2. Die Autorin hat Kenntnis von der Materie und verbreitet bewusst die Unwahrheit. Unfassbar. Solche Leute beschließen Rechtsnormen und gestalten somit auch unser Leben mit...
  19. Insbesondere das mit dem Bestandsschutz habe ich anders in Erinnerung.
  20. Daher würde ich die Aufbewahrungssicherheit bezüglich meiner Waffen - für die ich verantwortlich bin - solchen Systemen (bis zum Beweis des Gegenteils) auch nicht anvertrauen.
  21. Genau das ist der Punkt. Erhöhung des Aufwandes, Vergrämungstaktik. Dessen ungeachtet muss der Gesetzgeber erstmal darlegen, dass und wie "Biometrie" gegenüber den heute verfügbaren Schlössern die Sicherheit erhöht. Denn einfach hinzunehmende Willkürregelungen gibt es doch in diesem demokratischen Rechtsstaat nicht, oder?
  22. Diese Sache "köchelt" ja generell schon etwas länger. Dass es mit einem Mal "Biometrie" geben soll, die wirklich verlässlich wäre (vergleichbar einem Schlüssel oder einem Zahlencode), ist mir jedoch neu. Und was mit "biometrisch/elektronisch gesichertem Schrank" gemeint ist - vor allem die genannte Mischung - ist ebenfalls rätselhaft.
  23. Wobei der sich verteidigende/notwehrende Durchschnittsdeutsche tendenziell auch die Eigenschaft hat, nach einem solchen Einsatz erst mal treu und brav stehen zu bleiben und Bericht zu erstatten. Damit das Ganze dann bis ins Kleinste dokumentiert und juristisch nachbereitet werden kann. Die typische Klientel, gegen die er sich dummerweise wehren muss (er würde gerne darauf verzichten), würde das eher nicht tun...
  24. Nein, ist es nicht. Es beschreibt einfach Eskalationsstufen und dementsprechende Einsatzmittel. Der Schusswaffeneinsatz steht ganz am Ende (wobei auch das durchaus mal erreicht sein kann..). Mir fehlt dennoch irgendwie der "Nachrichtenwert". Das Genannte ist uns hier doch auch allen klar.
  25. Ich weiß nicht recht, was du damit jetzt sagen willst, bzw., worin der Informationswert dieser Mitteilung besteht. Dass es OC-Spray gibt, und dass es im Notfall zur Abwehr dienen kann, das dürfte allen hier bekannt sein.
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